Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Die Grenzboten. Jg. 19, 1860, II. Semester. IV. Band.

Bild:
<< vorherige Seite

über ein gemeinschafiliches Maß will man sich verständigen, überhaupt dahin
streben, für das Maß- und G e w i es t s sy se e in im Allgemeinen die wünschens-
werthe Uebereinstimmung herbeizuführen. Sämmtliche Regierungen sind der
Mnnzconvcntivn van I83S, dem Münzcartel von 1845, seither noch dem
Münzvertrag vom 21, Januar Is57 beigetreten, welcher bekanntlich auch über
Papiergeld und Banknoten Bestimmungen nnfgenommcn hat.

Es enthalten sonach die Zollvertrage Bruchstücke und Keime für eine
deutsche, vor der Hand eine vereinsländische volkswirtschaftliche Ver¬
fassung und Gesetzgebung, welche nur des ernsten Willens bedürfen,
um bei Erneuerung des Verbandes Gestalt und die Bedingungen gesunder
Entwicklung zu gewinnen. Daß dies nicht gleich bei der Gründung des
Zollvereins geschehn konnte, daß es unter seiner bisherigen Verfassung "lebt
möglicls gewesen, liegt aus der Hand. Allein nun wird es nachgerade Zeit,
den Zielen, welche der Zollverein sich gesetzt hat, näher zu treten und die
Zeit nicht damit zu verderben, daß man nutzlos den Bundestag mit An¬
trägen behelligt, die nur mittelst des Zollvereins Erfolg versprechen. Der
erste und wichtigste Schritt ist die Organisation -- die Centra iverw aler n g
und der Vereins tag. Ist der Entschluß gefaßt, diesen Punkt festzuhalten
und durchzusetzen, dann werdeu die Befugnisse und der Wirkungskreis der
Organe gleichzeitig zu vereinbaren sein. An stehle der Wünsche und Dcsideric",
der Ausdrücke: "die Regierungen werden dahin Wirten," -- "sie werden ihre
Sorgfalt dahin richten," -- "man hält es für wünschenswerth" u. d. gi. werden
die allgemeinen Grundsätze festzustellen sein , nach welchen die leitende Behörde
in Gemeinschaft mit dem Vereinstage die organischen Gesetze auszuarbeiten,
und die Vollzugsverordnungen zu erlassen haben wird, in so weit das Be¬
stehende nicht ausreicht oder einer Abänderung bedarf. Außer dein ZoUwe fen
im engeren Sinn, -- Zollgcsetz, Zollordnung, Tarif, Organisation, Verfüg¬
ungen zur Ausführung, wobei namentlich das Declarations-und Begleitschein¬
wesen zur Erleichterung der Güterbewegung vereinfacht werden kann -- wird,
sich der Zollverein über gemeinschaftliche Bestimmungen in Betreff nachfolgender
Einrichtungen zu verständigen haben, welche er theils schon in den K>eis seiner
Anliegen gezogen hat, theils denselben anzueignen Anlaß finden wird:

Glei es in äßige Besten er u n g in seinem Gebiete, und zwar bei direct e n
Steuern von Gewerben und Handel, und bei indirecten (Prodnctions- und
Verbrauchs-) Steuern; einheitliche Gesetzgebung über den Betrieb von
Handel und Gewerbe (Handels- und Gewerbegesetz, Freizügigkeit). Es ist nicht
allein dies in den Verträgen theils angedentet, theils bruchstückweise angegriffen,
sondern es liegen auch in Bezug auf indirecte Steuern, abgesehn von dem
Rübenzucker, Vereinbarungen vor, welche als Grundlagen gesetzlicher Anord¬
nungen für das ganze Vereinögebiet dienen können, Anordnungen, .die noth-


über ein gemeinschafiliches Maß will man sich verständigen, überhaupt dahin
streben, für das Maß- und G e w i es t s sy se e in im Allgemeinen die wünschens-
werthe Uebereinstimmung herbeizuführen. Sämmtliche Regierungen sind der
Mnnzconvcntivn van I83S, dem Münzcartel von 1845, seither noch dem
Münzvertrag vom 21, Januar Is57 beigetreten, welcher bekanntlich auch über
Papiergeld und Banknoten Bestimmungen nnfgenommcn hat.

Es enthalten sonach die Zollvertrage Bruchstücke und Keime für eine
deutsche, vor der Hand eine vereinsländische volkswirtschaftliche Ver¬
fassung und Gesetzgebung, welche nur des ernsten Willens bedürfen,
um bei Erneuerung des Verbandes Gestalt und die Bedingungen gesunder
Entwicklung zu gewinnen. Daß dies nicht gleich bei der Gründung des
Zollvereins geschehn konnte, daß es unter seiner bisherigen Verfassung »lebt
möglicls gewesen, liegt aus der Hand. Allein nun wird es nachgerade Zeit,
den Zielen, welche der Zollverein sich gesetzt hat, näher zu treten und die
Zeit nicht damit zu verderben, daß man nutzlos den Bundestag mit An¬
trägen behelligt, die nur mittelst des Zollvereins Erfolg versprechen. Der
erste und wichtigste Schritt ist die Organisation — die Centra iverw aler n g
und der Vereins tag. Ist der Entschluß gefaßt, diesen Punkt festzuhalten
und durchzusetzen, dann werdeu die Befugnisse und der Wirkungskreis der
Organe gleichzeitig zu vereinbaren sein. An stehle der Wünsche und Dcsideric»,
der Ausdrücke: „die Regierungen werden dahin Wirten," — „sie werden ihre
Sorgfalt dahin richten," — „man hält es für wünschenswerth" u. d. gi. werden
die allgemeinen Grundsätze festzustellen sein , nach welchen die leitende Behörde
in Gemeinschaft mit dem Vereinstage die organischen Gesetze auszuarbeiten,
und die Vollzugsverordnungen zu erlassen haben wird, in so weit das Be¬
stehende nicht ausreicht oder einer Abänderung bedarf. Außer dein ZoUwe fen
im engeren Sinn, — Zollgcsetz, Zollordnung, Tarif, Organisation, Verfüg¬
ungen zur Ausführung, wobei namentlich das Declarations-und Begleitschein¬
wesen zur Erleichterung der Güterbewegung vereinfacht werden kann — wird,
sich der Zollverein über gemeinschaftliche Bestimmungen in Betreff nachfolgender
Einrichtungen zu verständigen haben, welche er theils schon in den K>eis seiner
Anliegen gezogen hat, theils denselben anzueignen Anlaß finden wird:

Glei es in äßige Besten er u n g in seinem Gebiete, und zwar bei direct e n
Steuern von Gewerben und Handel, und bei indirecten (Prodnctions- und
Verbrauchs-) Steuern; einheitliche Gesetzgebung über den Betrieb von
Handel und Gewerbe (Handels- und Gewerbegesetz, Freizügigkeit). Es ist nicht
allein dies in den Verträgen theils angedentet, theils bruchstückweise angegriffen,
sondern es liegen auch in Bezug auf indirecte Steuern, abgesehn von dem
Rübenzucker, Vereinbarungen vor, welche als Grundlagen gesetzlicher Anord¬
nungen für das ganze Vereinögebiet dienen können, Anordnungen, .die noth-


<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <div n="1">
          <pb facs="#f0059" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/110407"/>
          <p xml:id="ID_129" prev="#ID_128"> über ein gemeinschafiliches Maß will man sich verständigen, überhaupt dahin<lb/>
streben, für das Maß- und G e w i es t s sy se e in im Allgemeinen die wünschens-<lb/>
werthe Uebereinstimmung herbeizuführen. Sämmtliche Regierungen sind der<lb/>
Mnnzconvcntivn van I83S, dem Münzcartel von 1845, seither noch dem<lb/>
Münzvertrag vom 21, Januar Is57 beigetreten, welcher bekanntlich auch über<lb/>
Papiergeld und Banknoten Bestimmungen nnfgenommcn hat.</p><lb/>
          <p xml:id="ID_130"> Es enthalten sonach die Zollvertrage Bruchstücke und Keime für eine<lb/>
deutsche, vor der Hand eine vereinsländische volkswirtschaftliche Ver¬<lb/>
fassung und Gesetzgebung, welche nur des ernsten Willens bedürfen,<lb/>
um bei Erneuerung des Verbandes Gestalt und die Bedingungen gesunder<lb/>
Entwicklung zu gewinnen. Daß dies nicht gleich bei der Gründung des<lb/>
Zollvereins geschehn konnte, daß es unter seiner bisherigen Verfassung »lebt<lb/>
möglicls gewesen, liegt aus der Hand. Allein nun wird es nachgerade Zeit,<lb/>
den Zielen, welche der Zollverein sich gesetzt hat, näher zu treten und die<lb/>
Zeit nicht damit zu verderben, daß man nutzlos den Bundestag mit An¬<lb/>
trägen behelligt, die nur mittelst des Zollvereins Erfolg versprechen. Der<lb/>
erste und wichtigste Schritt ist die Organisation &#x2014; die Centra iverw aler n g<lb/>
und der Vereins tag. Ist der Entschluß gefaßt, diesen Punkt festzuhalten<lb/>
und durchzusetzen, dann werdeu die Befugnisse und der Wirkungskreis der<lb/>
Organe gleichzeitig zu vereinbaren sein. An stehle der Wünsche und Dcsideric»,<lb/>
der Ausdrücke: &#x201E;die Regierungen werden dahin Wirten," &#x2014; &#x201E;sie werden ihre<lb/>
Sorgfalt dahin richten," &#x2014; &#x201E;man hält es für wünschenswerth" u. d. gi. werden<lb/>
die allgemeinen Grundsätze festzustellen sein , nach welchen die leitende Behörde<lb/>
in Gemeinschaft mit dem Vereinstage die organischen Gesetze auszuarbeiten,<lb/>
und die Vollzugsverordnungen zu erlassen haben wird, in so weit das Be¬<lb/>
stehende nicht ausreicht oder einer Abänderung bedarf. Außer dein ZoUwe fen<lb/>
im engeren Sinn, &#x2014; Zollgcsetz, Zollordnung, Tarif, Organisation, Verfüg¬<lb/>
ungen zur Ausführung, wobei namentlich das Declarations-und Begleitschein¬<lb/>
wesen zur Erleichterung der Güterbewegung vereinfacht werden kann &#x2014; wird,<lb/>
sich der Zollverein über gemeinschaftliche Bestimmungen in Betreff nachfolgender<lb/>
Einrichtungen zu verständigen haben, welche er theils schon in den K&gt;eis seiner<lb/>
Anliegen gezogen hat, theils denselben anzueignen Anlaß finden wird:</p><lb/>
          <p xml:id="ID_131" next="#ID_132"> Glei es in äßige Besten er u n g in seinem Gebiete, und zwar bei direct e n<lb/>
Steuern von Gewerben und Handel, und bei indirecten (Prodnctions- und<lb/>
Verbrauchs-) Steuern; einheitliche Gesetzgebung über den Betrieb von<lb/>
Handel und Gewerbe (Handels- und Gewerbegesetz, Freizügigkeit). Es ist nicht<lb/>
allein dies in den Verträgen theils angedentet, theils bruchstückweise angegriffen,<lb/>
sondern es liegen auch in Bezug auf indirecte Steuern, abgesehn von dem<lb/>
Rübenzucker, Vereinbarungen vor, welche als Grundlagen gesetzlicher Anord¬<lb/>
nungen für das ganze Vereinögebiet dienen können, Anordnungen, .die noth-</p><lb/>
        </div>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[0059] über ein gemeinschafiliches Maß will man sich verständigen, überhaupt dahin streben, für das Maß- und G e w i es t s sy se e in im Allgemeinen die wünschens- werthe Uebereinstimmung herbeizuführen. Sämmtliche Regierungen sind der Mnnzconvcntivn van I83S, dem Münzcartel von 1845, seither noch dem Münzvertrag vom 21, Januar Is57 beigetreten, welcher bekanntlich auch über Papiergeld und Banknoten Bestimmungen nnfgenommcn hat. Es enthalten sonach die Zollvertrage Bruchstücke und Keime für eine deutsche, vor der Hand eine vereinsländische volkswirtschaftliche Ver¬ fassung und Gesetzgebung, welche nur des ernsten Willens bedürfen, um bei Erneuerung des Verbandes Gestalt und die Bedingungen gesunder Entwicklung zu gewinnen. Daß dies nicht gleich bei der Gründung des Zollvereins geschehn konnte, daß es unter seiner bisherigen Verfassung »lebt möglicls gewesen, liegt aus der Hand. Allein nun wird es nachgerade Zeit, den Zielen, welche der Zollverein sich gesetzt hat, näher zu treten und die Zeit nicht damit zu verderben, daß man nutzlos den Bundestag mit An¬ trägen behelligt, die nur mittelst des Zollvereins Erfolg versprechen. Der erste und wichtigste Schritt ist die Organisation — die Centra iverw aler n g und der Vereins tag. Ist der Entschluß gefaßt, diesen Punkt festzuhalten und durchzusetzen, dann werdeu die Befugnisse und der Wirkungskreis der Organe gleichzeitig zu vereinbaren sein. An stehle der Wünsche und Dcsideric», der Ausdrücke: „die Regierungen werden dahin Wirten," — „sie werden ihre Sorgfalt dahin richten," — „man hält es für wünschenswerth" u. d. gi. werden die allgemeinen Grundsätze festzustellen sein , nach welchen die leitende Behörde in Gemeinschaft mit dem Vereinstage die organischen Gesetze auszuarbeiten, und die Vollzugsverordnungen zu erlassen haben wird, in so weit das Be¬ stehende nicht ausreicht oder einer Abänderung bedarf. Außer dein ZoUwe fen im engeren Sinn, — Zollgcsetz, Zollordnung, Tarif, Organisation, Verfüg¬ ungen zur Ausführung, wobei namentlich das Declarations-und Begleitschein¬ wesen zur Erleichterung der Güterbewegung vereinfacht werden kann — wird, sich der Zollverein über gemeinschaftliche Bestimmungen in Betreff nachfolgender Einrichtungen zu verständigen haben, welche er theils schon in den K>eis seiner Anliegen gezogen hat, theils denselben anzueignen Anlaß finden wird: Glei es in äßige Besten er u n g in seinem Gebiete, und zwar bei direct e n Steuern von Gewerben und Handel, und bei indirecten (Prodnctions- und Verbrauchs-) Steuern; einheitliche Gesetzgebung über den Betrieb von Handel und Gewerbe (Handels- und Gewerbegesetz, Freizügigkeit). Es ist nicht allein dies in den Verträgen theils angedentet, theils bruchstückweise angegriffen, sondern es liegen auch in Bezug auf indirecte Steuern, abgesehn von dem Rübenzucker, Vereinbarungen vor, welche als Grundlagen gesetzlicher Anord¬ nungen für das ganze Vereinögebiet dienen können, Anordnungen, .die noth-

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Staats- und Universitätsbibliothek (SuUB) Bremen: Bereitstellung der Texttranskription.
Kay-Michael Würzner: Bearbeitung der digitalen Edition.

Weitere Informationen:

Verfahren der Texterfassung: OCR mit Nachkorrektur.

Bogensignaturen: gekennzeichnet;Druckfehler: ignoriert;fremdsprachliches Material: nicht gekennzeichnet;Geminations-/Abkürzungsstriche: wie Vorlage;Hervorhebungen (Antiqua, Sperrschrift, Kursive etc.): nicht ausgezeichnet;i/j in Fraktur: wie Vorlage;I/J in Fraktur: wie Vorlage;Kolumnentitel: gekennzeichnet;Kustoden: gekennzeichnet;langes s (ſ): als s transkribiert;Normalisierungen: stillschweigend;rundes r (&#xa75b;): als r/et transkribiert;Seitenumbrüche markiert: ja;Silbentrennung: wie Vorlage;u/v bzw. U/V: wie Vorlage;Vokale mit übergest. e: als ä/ö/ü transkribiert;Vollständigkeit: vollständig erfasst;Zeichensetzung: wie Vorlage;Zeilenumbrüche markiert: ja;

Nachkorrektur erfolgte automatisch.




Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341594_110347
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341594_110347/59
Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 19, 1860, II. Semester. IV. Band, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341594_110347/59>, abgerufen am 15.01.2025.