Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Die Grenzboten. Jg. 19, 1860, II. Semester. III. Band.

Bild:
<< vorherige Seite

Gericht wenden zu wollen, versiegelte der Polizeimeistcr ohne Weiteres sein
Zimmer.

Am 8. Mürz, als der Bescheid des Appcllationsgerichts eingetroffen, er¬
schien Iörgensen zwar, um demselben nachzukommen und die Siegel von dem
Buchladen zu nehmen, siegelte ihn aber sofort "ans administrativen Gründen"
wieder zu. (Diese Grunde bestanden anfänglich in der vollkommen neuen
Meinung, "daß ein in Criminaluntersuchung Stehender sein Geschäft nicht
weiter betreiben könne," dann in der Behauptung, daß die Vergangenheit
Heibergs ebenfalls aufzunehmen sei.) Als er sich dann anschickte, die Durch¬
suchung der Privatpapiere vornehmen zu wollen, protestirte der Geschäfts¬
führer, den Heiberg wegen Unwohlseins beauftragt, ihn zu vertreten, auf so
lange dagegen, als nicht das Appellationsgericht darüber entschieden, und so
unterblieb sie.

Heiberg war bei fortdauerndem Unwohlsein nicht im Stande, selbst seine
Necnrsschrift gegen diesen neuen Uebergriff sowie gegen die Nichtbefolgung des
Äppellationsgerichts-Bescheides auszuarbeiten und beauftragte deshalb einen
kieler Advocaten damit, was ihm nach der für beide Herzogtümer geltenden
Advokatenordnung freistand. Das Appellationsgericht aber wies den gewähl¬
ten Defensor ohne Angabe von Gründen (wol nur, weil er Holsteiner) zu¬
rück und verzögerte, indem es Heiberg nöthigte, seine Rechte selbst zu verthei¬
digen, die Entscheidung der Angelegenheit wiederum geraume Zeit. Indeß
entschied es auch diesmal endlich gegen die Ansicht des Magistrats^ indem es
demselben aufgab, die Uiüersuchung des Verhaltens Hcibergö in der Zeit der
Erhebung als unzulässig einzustellen. In Folge dessen erwartete dieser wenig¬
stens die nur wegen dieser Uniersuchnng verfügte Versiegelung seines Privat¬
zimmers aufgehoben zu sehn. Die Antwort auf ein dahin gehendes Gesuch an
den Magistrat belehrte ihn eines Andern, und so ergriff er abermals Recurs.
'

Aber noch bevor dieser bei der höhern Instanz in Betracht genommen
war, poch während der Suspension jenes Bescheids wegen des dagegen ein¬
gewandten Rechtsmittels, am 18. Juni siel ihm der Bürger- und Polizeimeistcr
sammt dem ganzen augenblickliche" Personal des Magistrats und zwei Poli¬
zeidienern ins Haus, um die Pri v atpapierc nachzusehn. Die Verwah¬
rung Heibergs gegen solche Willkür wurde nicht beachtet. Man drang in
das versiegelte Wohnzimmer, erbrach das Pult Heibergs und durchsuchte dessen
Inhalt. Der Erfolg war derselbe, wie der, welcher sich bei der kurz vorher
zwischen Entsiegelung und Wiederversiegelung des Buchladens vorgenommenen
Durchsuchung der Geschäftspapiere Heibergs herausgestellt hatte. War die
Absicht der Behörde damals gewesen, Beweise einer brieflichen Verbindung
des Verfolgten mit dem einen oder dem andern von den 26 Unterzeichnern
der ständischen Adresse an den König zu entdecken, so gedachte man jetzt den


"2*

Gericht wenden zu wollen, versiegelte der Polizeimeistcr ohne Weiteres sein
Zimmer.

Am 8. Mürz, als der Bescheid des Appcllationsgerichts eingetroffen, er¬
schien Iörgensen zwar, um demselben nachzukommen und die Siegel von dem
Buchladen zu nehmen, siegelte ihn aber sofort „ans administrativen Gründen"
wieder zu. (Diese Grunde bestanden anfänglich in der vollkommen neuen
Meinung, „daß ein in Criminaluntersuchung Stehender sein Geschäft nicht
weiter betreiben könne," dann in der Behauptung, daß die Vergangenheit
Heibergs ebenfalls aufzunehmen sei.) Als er sich dann anschickte, die Durch¬
suchung der Privatpapiere vornehmen zu wollen, protestirte der Geschäfts¬
führer, den Heiberg wegen Unwohlseins beauftragt, ihn zu vertreten, auf so
lange dagegen, als nicht das Appellationsgericht darüber entschieden, und so
unterblieb sie.

Heiberg war bei fortdauerndem Unwohlsein nicht im Stande, selbst seine
Necnrsschrift gegen diesen neuen Uebergriff sowie gegen die Nichtbefolgung des
Äppellationsgerichts-Bescheides auszuarbeiten und beauftragte deshalb einen
kieler Advocaten damit, was ihm nach der für beide Herzogtümer geltenden
Advokatenordnung freistand. Das Appellationsgericht aber wies den gewähl¬
ten Defensor ohne Angabe von Gründen (wol nur, weil er Holsteiner) zu¬
rück und verzögerte, indem es Heiberg nöthigte, seine Rechte selbst zu verthei¬
digen, die Entscheidung der Angelegenheit wiederum geraume Zeit. Indeß
entschied es auch diesmal endlich gegen die Ansicht des Magistrats^ indem es
demselben aufgab, die Uiüersuchung des Verhaltens Hcibergö in der Zeit der
Erhebung als unzulässig einzustellen. In Folge dessen erwartete dieser wenig¬
stens die nur wegen dieser Uniersuchnng verfügte Versiegelung seines Privat¬
zimmers aufgehoben zu sehn. Die Antwort auf ein dahin gehendes Gesuch an
den Magistrat belehrte ihn eines Andern, und so ergriff er abermals Recurs.
'

Aber noch bevor dieser bei der höhern Instanz in Betracht genommen
war, poch während der Suspension jenes Bescheids wegen des dagegen ein¬
gewandten Rechtsmittels, am 18. Juni siel ihm der Bürger- und Polizeimeistcr
sammt dem ganzen augenblickliche» Personal des Magistrats und zwei Poli¬
zeidienern ins Haus, um die Pri v atpapierc nachzusehn. Die Verwah¬
rung Heibergs gegen solche Willkür wurde nicht beachtet. Man drang in
das versiegelte Wohnzimmer, erbrach das Pult Heibergs und durchsuchte dessen
Inhalt. Der Erfolg war derselbe, wie der, welcher sich bei der kurz vorher
zwischen Entsiegelung und Wiederversiegelung des Buchladens vorgenommenen
Durchsuchung der Geschäftspapiere Heibergs herausgestellt hatte. War die
Absicht der Behörde damals gewesen, Beweise einer brieflichen Verbindung
des Verfolgten mit dem einen oder dem andern von den 26 Unterzeichnern
der ständischen Adresse an den König zu entdecken, so gedachte man jetzt den


«2*
<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <div n="1">
          <pb facs="#f0503" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/110309"/>
          <p xml:id="ID_1535" prev="#ID_1534"> Gericht wenden zu wollen, versiegelte der Polizeimeistcr ohne Weiteres sein<lb/>
Zimmer.</p><lb/>
          <p xml:id="ID_1536"> Am 8. Mürz, als der Bescheid des Appcllationsgerichts eingetroffen, er¬<lb/>
schien Iörgensen zwar, um demselben nachzukommen und die Siegel von dem<lb/>
Buchladen zu nehmen, siegelte ihn aber sofort &#x201E;ans administrativen Gründen"<lb/>
wieder zu. (Diese Grunde bestanden anfänglich in der vollkommen neuen<lb/>
Meinung, &#x201E;daß ein in Criminaluntersuchung Stehender sein Geschäft nicht<lb/>
weiter betreiben könne," dann in der Behauptung, daß die Vergangenheit<lb/>
Heibergs ebenfalls aufzunehmen sei.) Als er sich dann anschickte, die Durch¬<lb/>
suchung der Privatpapiere vornehmen zu wollen, protestirte der Geschäfts¬<lb/>
führer, den Heiberg wegen Unwohlseins beauftragt, ihn zu vertreten, auf so<lb/>
lange dagegen, als nicht das Appellationsgericht darüber entschieden, und so<lb/>
unterblieb sie.</p><lb/>
          <p xml:id="ID_1537"> Heiberg war bei fortdauerndem Unwohlsein nicht im Stande, selbst seine<lb/>
Necnrsschrift gegen diesen neuen Uebergriff sowie gegen die Nichtbefolgung des<lb/>
Äppellationsgerichts-Bescheides auszuarbeiten und beauftragte deshalb einen<lb/>
kieler Advocaten damit, was ihm nach der für beide Herzogtümer geltenden<lb/>
Advokatenordnung freistand. Das Appellationsgericht aber wies den gewähl¬<lb/>
ten Defensor ohne Angabe von Gründen (wol nur, weil er Holsteiner) zu¬<lb/>
rück und verzögerte, indem es Heiberg nöthigte, seine Rechte selbst zu verthei¬<lb/>
digen, die Entscheidung der Angelegenheit wiederum geraume Zeit. Indeß<lb/>
entschied es auch diesmal endlich gegen die Ansicht des Magistrats^ indem es<lb/>
demselben aufgab, die Uiüersuchung des Verhaltens Hcibergö in der Zeit der<lb/>
Erhebung als unzulässig einzustellen. In Folge dessen erwartete dieser wenig¬<lb/>
stens die nur wegen dieser Uniersuchnng verfügte Versiegelung seines Privat¬<lb/>
zimmers aufgehoben zu sehn. Die Antwort auf ein dahin gehendes Gesuch an<lb/>
den Magistrat belehrte ihn eines Andern, und so ergriff er abermals Recurs.<lb/>
'</p><lb/>
          <p xml:id="ID_1538" next="#ID_1539"> Aber noch bevor dieser bei der höhern Instanz in Betracht genommen<lb/>
war, poch während der Suspension jenes Bescheids wegen des dagegen ein¬<lb/>
gewandten Rechtsmittels, am 18. Juni siel ihm der Bürger- und Polizeimeistcr<lb/>
sammt dem ganzen augenblickliche» Personal des Magistrats und zwei Poli¬<lb/>
zeidienern ins Haus, um die Pri v atpapierc nachzusehn. Die Verwah¬<lb/>
rung Heibergs gegen solche Willkür wurde nicht beachtet. Man drang in<lb/>
das versiegelte Wohnzimmer, erbrach das Pult Heibergs und durchsuchte dessen<lb/>
Inhalt. Der Erfolg war derselbe, wie der, welcher sich bei der kurz vorher<lb/>
zwischen Entsiegelung und Wiederversiegelung des Buchladens vorgenommenen<lb/>
Durchsuchung der Geschäftspapiere Heibergs herausgestellt hatte. War die<lb/>
Absicht der Behörde damals gewesen, Beweise einer brieflichen Verbindung<lb/>
des Verfolgten mit dem einen oder dem andern von den 26 Unterzeichnern<lb/>
der ständischen Adresse an den König zu entdecken, so gedachte man jetzt den</p><lb/>
          <fw type="sig" place="bottom"> «2*</fw><lb/>
        </div>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[0503] Gericht wenden zu wollen, versiegelte der Polizeimeistcr ohne Weiteres sein Zimmer. Am 8. Mürz, als der Bescheid des Appcllationsgerichts eingetroffen, er¬ schien Iörgensen zwar, um demselben nachzukommen und die Siegel von dem Buchladen zu nehmen, siegelte ihn aber sofort „ans administrativen Gründen" wieder zu. (Diese Grunde bestanden anfänglich in der vollkommen neuen Meinung, „daß ein in Criminaluntersuchung Stehender sein Geschäft nicht weiter betreiben könne," dann in der Behauptung, daß die Vergangenheit Heibergs ebenfalls aufzunehmen sei.) Als er sich dann anschickte, die Durch¬ suchung der Privatpapiere vornehmen zu wollen, protestirte der Geschäfts¬ führer, den Heiberg wegen Unwohlseins beauftragt, ihn zu vertreten, auf so lange dagegen, als nicht das Appellationsgericht darüber entschieden, und so unterblieb sie. Heiberg war bei fortdauerndem Unwohlsein nicht im Stande, selbst seine Necnrsschrift gegen diesen neuen Uebergriff sowie gegen die Nichtbefolgung des Äppellationsgerichts-Bescheides auszuarbeiten und beauftragte deshalb einen kieler Advocaten damit, was ihm nach der für beide Herzogtümer geltenden Advokatenordnung freistand. Das Appellationsgericht aber wies den gewähl¬ ten Defensor ohne Angabe von Gründen (wol nur, weil er Holsteiner) zu¬ rück und verzögerte, indem es Heiberg nöthigte, seine Rechte selbst zu verthei¬ digen, die Entscheidung der Angelegenheit wiederum geraume Zeit. Indeß entschied es auch diesmal endlich gegen die Ansicht des Magistrats^ indem es demselben aufgab, die Uiüersuchung des Verhaltens Hcibergö in der Zeit der Erhebung als unzulässig einzustellen. In Folge dessen erwartete dieser wenig¬ stens die nur wegen dieser Uniersuchnng verfügte Versiegelung seines Privat¬ zimmers aufgehoben zu sehn. Die Antwort auf ein dahin gehendes Gesuch an den Magistrat belehrte ihn eines Andern, und so ergriff er abermals Recurs. ' Aber noch bevor dieser bei der höhern Instanz in Betracht genommen war, poch während der Suspension jenes Bescheids wegen des dagegen ein¬ gewandten Rechtsmittels, am 18. Juni siel ihm der Bürger- und Polizeimeistcr sammt dem ganzen augenblickliche» Personal des Magistrats und zwei Poli¬ zeidienern ins Haus, um die Pri v atpapierc nachzusehn. Die Verwah¬ rung Heibergs gegen solche Willkür wurde nicht beachtet. Man drang in das versiegelte Wohnzimmer, erbrach das Pult Heibergs und durchsuchte dessen Inhalt. Der Erfolg war derselbe, wie der, welcher sich bei der kurz vorher zwischen Entsiegelung und Wiederversiegelung des Buchladens vorgenommenen Durchsuchung der Geschäftspapiere Heibergs herausgestellt hatte. War die Absicht der Behörde damals gewesen, Beweise einer brieflichen Verbindung des Verfolgten mit dem einen oder dem andern von den 26 Unterzeichnern der ständischen Adresse an den König zu entdecken, so gedachte man jetzt den «2*

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Staats- und Universitätsbibliothek (SuUB) Bremen: Bereitstellung der Texttranskription.
Kay-Michael Würzner: Bearbeitung der digitalen Edition.

Weitere Informationen:

Verfahren der Texterfassung: OCR mit Nachkorrektur.

Bogensignaturen: gekennzeichnet;Druckfehler: ignoriert;fremdsprachliches Material: nicht gekennzeichnet;Geminations-/Abkürzungsstriche: wie Vorlage;Hervorhebungen (Antiqua, Sperrschrift, Kursive etc.): nicht ausgezeichnet;i/j in Fraktur: wie Vorlage;I/J in Fraktur: wie Vorlage;Kolumnentitel: gekennzeichnet;Kustoden: gekennzeichnet;langes s (ſ): als s transkribiert;Normalisierungen: stillschweigend;rundes r (&#xa75b;): als r/et transkribiert;Seitenumbrüche markiert: ja;Silbentrennung: wie Vorlage;u/v bzw. U/V: wie Vorlage;Vokale mit übergest. e: als ä/ö/ü transkribiert;Vollständigkeit: vollständig erfasst;Zeichensetzung: wie Vorlage;Zeilenumbrüche markiert: ja;

Nachkorrektur erfolgte automatisch.




Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341594_109805
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341594_109805/503
Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 19, 1860, II. Semester. III. Band, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341594_109805/503>, abgerufen am 24.07.2024.