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Die Grenzboten. Jg. 19, 1860, II. Semester. III. Band.

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In Mecklenburg-Schwerin sind folgende Familien am reichsten begütert:
3 Grafen von Hahn mit 126 Hufen (in Strelitz besitzen sie noch 12'/- Hufen)
12 von Basscwitz und Grafen von Bassewitz mit 108 Hufen, 11 von Blücher
und Grafen von Blücher mit 78 Hufen, 17 von Bülow mit 75 Hufen, 11 Ba¬
rone von Maltzan mit 72 Hufen und dazu 1 Graf von Plessen, Baron von
Maltzan mit 50 Hufen. 3 Grafen von Bernstorff mit 62 Hufen, 1 Graf von
Boehmer mit 59 Hufen, 11 von Oertzen mit 55 Hufen, 7 von Flotow mit
SV Hufen u. a. in. Diejenigen bürgerlichen Familien, welche den größten
Grundbesitz haben, sind wol die Familie Hillmann, welche in 8 Gliedern
36V- Hufen, und die Familie Pogge, welche in 6 Gliedern 21'/-Hufen besitzt.
Wenn der Grundbesitz der bürgerlichen Eigenthümer auch nach der Zahl der
Hauptgüter denjenigen der adligen überwiegt, so ist letzterer doch an wirklichem
Umfange ein viel bedeutenderer und die einzelnen Güter sind größer, einige
der gescunmten Familienbesitzungen aber sind sehr umfangreich; -- 50 Hufen
werden beispielsweise auf 3 Mill. neckt. HZRuthen oder 4,584,900 prcuß. ü>R.
oder 23470 Morgen g, 180 in R. veranschlagt werden können. Wenn man
nun zu diesen großen Besitzungen der adligen Familien die Rechte mit berück¬
sichtigt, welche ihnen im Laufe der Zeit zugekommen sind, so wird man billi¬
ger Weise nicht umhin können, grade ihre Stellung zumeist hervorzuheben, so
lange es sich bei der Verfassuugsreform überhaupt um Berücksichtigung posi¬
tiver Rechte handelt. Es würde dies aber auch ohne Zweifel der einzige Weg
sein, auf welchem eine solche mit Aussicht aus Erfolg und Dauer und auf
friedlichem Wege sich würde erreichen lassen. Wir sind überzeugt, daß die
adligen Landstände dem reinen Repräsentativsysteme mit Wahl der Abgeordneten
nach Kopfzahl der Bevölkerung und mit einer Kammer nimmermehr zustim¬
men werden; dies System aber wird in Vorschlag gebracht, wenn man die
Berfassungsarbeiten des Jahres 1849 einer Reform des Bestehenden zu
Grunde legen will. Was man deshalb auch an dem System als solchem
aussetzen, welche Gründe dagegen man auch aus der Kleinheit des Landes
herleiten mag, wir sind ganz entschieden der Ansicht, daß man hinsichtlich
einer V erfa ssungsreform für Mecklenburg das Zweikammer¬
system annehmen müsse. Es entspricht dies den Besitzverhältnissen >n
unserem Staate, welche noch auf längere Dauer die Grundlagen der po¬
litischen Machtstellung der Staatsbürger sein werden, vollkommen; es bahnt
(wie es ein auf der conservativsten Grundlage des Ackerbaues ruhender Staat
fordern muß) Fortschritten einen Weg. ohne Ueberstürzung hervorzurufen; es
gleicht durch das conservirende Element einer ersten Kammer die Opfer aus.
welche die jetzigen Stände durch Darlegung ihrer Rechte dem allgemeinen Wohle
bringen müssen; es schließt mit dem Bestehenden ab. ohne mit ihm zu brechen.

Wenn zur ersten Kammer die Prinzen des fürstliche" Hauses, die noch


In Mecklenburg-Schwerin sind folgende Familien am reichsten begütert:
3 Grafen von Hahn mit 126 Hufen (in Strelitz besitzen sie noch 12'/- Hufen)
12 von Basscwitz und Grafen von Bassewitz mit 108 Hufen, 11 von Blücher
und Grafen von Blücher mit 78 Hufen, 17 von Bülow mit 75 Hufen, 11 Ba¬
rone von Maltzan mit 72 Hufen und dazu 1 Graf von Plessen, Baron von
Maltzan mit 50 Hufen. 3 Grafen von Bernstorff mit 62 Hufen, 1 Graf von
Boehmer mit 59 Hufen, 11 von Oertzen mit 55 Hufen, 7 von Flotow mit
SV Hufen u. a. in. Diejenigen bürgerlichen Familien, welche den größten
Grundbesitz haben, sind wol die Familie Hillmann, welche in 8 Gliedern
36V- Hufen, und die Familie Pogge, welche in 6 Gliedern 21'/-Hufen besitzt.
Wenn der Grundbesitz der bürgerlichen Eigenthümer auch nach der Zahl der
Hauptgüter denjenigen der adligen überwiegt, so ist letzterer doch an wirklichem
Umfange ein viel bedeutenderer und die einzelnen Güter sind größer, einige
der gescunmten Familienbesitzungen aber sind sehr umfangreich; — 50 Hufen
werden beispielsweise auf 3 Mill. neckt. HZRuthen oder 4,584,900 prcuß. ü>R.
oder 23470 Morgen g, 180 in R. veranschlagt werden können. Wenn man
nun zu diesen großen Besitzungen der adligen Familien die Rechte mit berück¬
sichtigt, welche ihnen im Laufe der Zeit zugekommen sind, so wird man billi¬
ger Weise nicht umhin können, grade ihre Stellung zumeist hervorzuheben, so
lange es sich bei der Verfassuugsreform überhaupt um Berücksichtigung posi¬
tiver Rechte handelt. Es würde dies aber auch ohne Zweifel der einzige Weg
sein, auf welchem eine solche mit Aussicht aus Erfolg und Dauer und auf
friedlichem Wege sich würde erreichen lassen. Wir sind überzeugt, daß die
adligen Landstände dem reinen Repräsentativsysteme mit Wahl der Abgeordneten
nach Kopfzahl der Bevölkerung und mit einer Kammer nimmermehr zustim¬
men werden; dies System aber wird in Vorschlag gebracht, wenn man die
Berfassungsarbeiten des Jahres 1849 einer Reform des Bestehenden zu
Grunde legen will. Was man deshalb auch an dem System als solchem
aussetzen, welche Gründe dagegen man auch aus der Kleinheit des Landes
herleiten mag, wir sind ganz entschieden der Ansicht, daß man hinsichtlich
einer V erfa ssungsreform für Mecklenburg das Zweikammer¬
system annehmen müsse. Es entspricht dies den Besitzverhältnissen >n
unserem Staate, welche noch auf längere Dauer die Grundlagen der po¬
litischen Machtstellung der Staatsbürger sein werden, vollkommen; es bahnt
(wie es ein auf der conservativsten Grundlage des Ackerbaues ruhender Staat
fordern muß) Fortschritten einen Weg. ohne Ueberstürzung hervorzurufen; es
gleicht durch das conservirende Element einer ersten Kammer die Opfer aus.
welche die jetzigen Stände durch Darlegung ihrer Rechte dem allgemeinen Wohle
bringen müssen; es schließt mit dem Bestehenden ab. ohne mit ihm zu brechen.

Wenn zur ersten Kammer die Prinzen des fürstliche» Hauses, die noch


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[0280] In Mecklenburg-Schwerin sind folgende Familien am reichsten begütert: 3 Grafen von Hahn mit 126 Hufen (in Strelitz besitzen sie noch 12'/- Hufen) 12 von Basscwitz und Grafen von Bassewitz mit 108 Hufen, 11 von Blücher und Grafen von Blücher mit 78 Hufen, 17 von Bülow mit 75 Hufen, 11 Ba¬ rone von Maltzan mit 72 Hufen und dazu 1 Graf von Plessen, Baron von Maltzan mit 50 Hufen. 3 Grafen von Bernstorff mit 62 Hufen, 1 Graf von Boehmer mit 59 Hufen, 11 von Oertzen mit 55 Hufen, 7 von Flotow mit SV Hufen u. a. in. Diejenigen bürgerlichen Familien, welche den größten Grundbesitz haben, sind wol die Familie Hillmann, welche in 8 Gliedern 36V- Hufen, und die Familie Pogge, welche in 6 Gliedern 21'/-Hufen besitzt. Wenn der Grundbesitz der bürgerlichen Eigenthümer auch nach der Zahl der Hauptgüter denjenigen der adligen überwiegt, so ist letzterer doch an wirklichem Umfange ein viel bedeutenderer und die einzelnen Güter sind größer, einige der gescunmten Familienbesitzungen aber sind sehr umfangreich; — 50 Hufen werden beispielsweise auf 3 Mill. neckt. HZRuthen oder 4,584,900 prcuß. ü>R. oder 23470 Morgen g, 180 in R. veranschlagt werden können. Wenn man nun zu diesen großen Besitzungen der adligen Familien die Rechte mit berück¬ sichtigt, welche ihnen im Laufe der Zeit zugekommen sind, so wird man billi¬ ger Weise nicht umhin können, grade ihre Stellung zumeist hervorzuheben, so lange es sich bei der Verfassuugsreform überhaupt um Berücksichtigung posi¬ tiver Rechte handelt. Es würde dies aber auch ohne Zweifel der einzige Weg sein, auf welchem eine solche mit Aussicht aus Erfolg und Dauer und auf friedlichem Wege sich würde erreichen lassen. Wir sind überzeugt, daß die adligen Landstände dem reinen Repräsentativsysteme mit Wahl der Abgeordneten nach Kopfzahl der Bevölkerung und mit einer Kammer nimmermehr zustim¬ men werden; dies System aber wird in Vorschlag gebracht, wenn man die Berfassungsarbeiten des Jahres 1849 einer Reform des Bestehenden zu Grunde legen will. Was man deshalb auch an dem System als solchem aussetzen, welche Gründe dagegen man auch aus der Kleinheit des Landes herleiten mag, wir sind ganz entschieden der Ansicht, daß man hinsichtlich einer V erfa ssungsreform für Mecklenburg das Zweikammer¬ system annehmen müsse. Es entspricht dies den Besitzverhältnissen >n unserem Staate, welche noch auf längere Dauer die Grundlagen der po¬ litischen Machtstellung der Staatsbürger sein werden, vollkommen; es bahnt (wie es ein auf der conservativsten Grundlage des Ackerbaues ruhender Staat fordern muß) Fortschritten einen Weg. ohne Ueberstürzung hervorzurufen; es gleicht durch das conservirende Element einer ersten Kammer die Opfer aus. welche die jetzigen Stände durch Darlegung ihrer Rechte dem allgemeinen Wohle bringen müssen; es schließt mit dem Bestehenden ab. ohne mit ihm zu brechen. Wenn zur ersten Kammer die Prinzen des fürstliche» Hauses, die noch

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 19, 1860, II. Semester. III. Band, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341594_109805/280>, abgerufen am 24.07.2024.