Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Die Grenzboten. Jg. 19, 1860, I. Semester. I. Band.

Bild:
<< vorherige Seite

unter Preußen, die süddeutsche unter Oestreich zu stellen, wie es in der That nicht
blos strategisch am zweckmäßigsten ist, sondern wie es auch geschichtlich die Regel
war. Gegen diese Zwcckmüßigkeitsgründe erhebt sich aber der Wortlaut der Bundes-
acte: der Bundestag soll einen Oberfeldherrn stellen, der von ihm in Eid und Pflicht
genommen wird, und dem die Heere aller deutschen Staaten untergeben sind. Diese
Bestimmungen haben bekanntlich noch keine Probe ausgehalten. Das factische Ver¬
hältniß würde sich jetzt so herausstellen, daß Preußen seine Armee einem Bundesfcld-
Herrn unterwerfen soll, auf dessen Ernennung und auf dessen Controlle es nicht den
geringsten Einfluß hat. Wir bestreiten nicht das formale Recht derjenigen, die diese
Ansicht verfechten, die sie sogar bereits im Frieden auszuführen gedenken; aber hier
ist einmal einer von den Punkten, wo das formale Recht so gegen die Thatsachen
streitet, daß es zu behaupten soviel heißt, als den offenen Bruch herbeiführen.

Ein dritter Punkt liegt noch näher. Allgemein hat sich das Bedürfniß heraus¬
gestellt, die Küsten der Ost- und Nordsee gegen eine feindliche Invasion zu befestigen.
Um dies ins Werk zu setzen, beruft Preußen eine Konferenz der Staaten, welche
die Sache zunächst angeht. Dagegen bringt die Würzburger Konferenz die Sache
an den Bund, und in Folge dessen schließt sich Hannover von jener Conferenz aus.
-- Abstract betrachtet wäre es ganz in der Ordnung, daß die Vertheidigung der
deutschen Küsten vom Bunde ausgehe; denn unter der Wehrlosigkeit derselben leidet
Süddeutschland ebenso wie Norddeutschland. Es ist billig, daß Süddeutschland zu
den Kosten beitrüge und es ist ebenso billig, daß es sich durch das Organ des'Bun-
des Garantien dafür geben läßt, daß die Befestigungen wirklich ausgeführt werden.
Wären die Beziehungen zwischen den einzelnen Staaten, wie sie sein sollten, so
würde Preußen nichts dagegen haben können; denn es verstünde sich von selbst, daß
ihm die Leitung der Ostsecvcrthcidiguug ausschließlich, an der Leitung der Nordsee-
Vertheidigung wenigstens ein wesentlicher Antheil übertragen würde. Bei der gegen¬
wärtigen Gesinnung des Bundestags aber kann ihm Niemand dasür stehen, daß
man ihm nicht eine östreichische Besatzung nach Pommern legt, und es wird sich
um so weniger auf die ganzen Verhandlungen einlassen können, da Oestreich in
Bezug auf das adriatische Meer ihm schwerlich eine Gegenseitigkeit zugestehen würde.
Ohnehin ist der Ausgang der deutschen Flotte nicht sehr ermuthigend für dergleichen
Unternehmungen von Seiten des Bundes.

Unter diesen Umständen ist es zu begreifen und zu rechtfertigen, wenn in der
preußischen Thronrede als das Wesentliche in der Stellung Preußens gegen den deut¬
schen Bund die Abwehr der Uebergriffe desselben angegeben, wenn die Wiederher¬
stellung der kurhessischcn Verfassung von 1831 unter dieselbe Kategorie gestellt wird.
Denn hier lag in der That ein Uebergriff des Bundes vor, an dem Preußen leider
mitschuldig war, und diese Mitschuld mußte es zunächst von sich abschütteln, wenn
es gegen den Bund eine Rechtsstellung einnehmen wollte.

Aber wie wenig ziemt diese rein abwehrende, defensive Stellung gegen den
Bund einem Staat, der eigentlich dazu berufen wäre und sich auch dazu berufen
fühlt, die Leitung desselben zu übernehmen! Es ist durchaus nöthig, sich dies Ver¬
hältniß klar zu machen. Preußen ist nicht der Angreifer, es befindet sich in diesem
Augenblick im Stande der Nothwehr. -- Und warum wird es angegriffen? Etwa
wegen der Bewegungen innerhalb der liberalen Partei, die sich für Preußen günstig


unter Preußen, die süddeutsche unter Oestreich zu stellen, wie es in der That nicht
blos strategisch am zweckmäßigsten ist, sondern wie es auch geschichtlich die Regel
war. Gegen diese Zwcckmüßigkeitsgründe erhebt sich aber der Wortlaut der Bundes-
acte: der Bundestag soll einen Oberfeldherrn stellen, der von ihm in Eid und Pflicht
genommen wird, und dem die Heere aller deutschen Staaten untergeben sind. Diese
Bestimmungen haben bekanntlich noch keine Probe ausgehalten. Das factische Ver¬
hältniß würde sich jetzt so herausstellen, daß Preußen seine Armee einem Bundesfcld-
Herrn unterwerfen soll, auf dessen Ernennung und auf dessen Controlle es nicht den
geringsten Einfluß hat. Wir bestreiten nicht das formale Recht derjenigen, die diese
Ansicht verfechten, die sie sogar bereits im Frieden auszuführen gedenken; aber hier
ist einmal einer von den Punkten, wo das formale Recht so gegen die Thatsachen
streitet, daß es zu behaupten soviel heißt, als den offenen Bruch herbeiführen.

Ein dritter Punkt liegt noch näher. Allgemein hat sich das Bedürfniß heraus¬
gestellt, die Küsten der Ost- und Nordsee gegen eine feindliche Invasion zu befestigen.
Um dies ins Werk zu setzen, beruft Preußen eine Konferenz der Staaten, welche
die Sache zunächst angeht. Dagegen bringt die Würzburger Konferenz die Sache
an den Bund, und in Folge dessen schließt sich Hannover von jener Conferenz aus.
— Abstract betrachtet wäre es ganz in der Ordnung, daß die Vertheidigung der
deutschen Küsten vom Bunde ausgehe; denn unter der Wehrlosigkeit derselben leidet
Süddeutschland ebenso wie Norddeutschland. Es ist billig, daß Süddeutschland zu
den Kosten beitrüge und es ist ebenso billig, daß es sich durch das Organ des'Bun-
des Garantien dafür geben läßt, daß die Befestigungen wirklich ausgeführt werden.
Wären die Beziehungen zwischen den einzelnen Staaten, wie sie sein sollten, so
würde Preußen nichts dagegen haben können; denn es verstünde sich von selbst, daß
ihm die Leitung der Ostsecvcrthcidiguug ausschließlich, an der Leitung der Nordsee-
Vertheidigung wenigstens ein wesentlicher Antheil übertragen würde. Bei der gegen¬
wärtigen Gesinnung des Bundestags aber kann ihm Niemand dasür stehen, daß
man ihm nicht eine östreichische Besatzung nach Pommern legt, und es wird sich
um so weniger auf die ganzen Verhandlungen einlassen können, da Oestreich in
Bezug auf das adriatische Meer ihm schwerlich eine Gegenseitigkeit zugestehen würde.
Ohnehin ist der Ausgang der deutschen Flotte nicht sehr ermuthigend für dergleichen
Unternehmungen von Seiten des Bundes.

Unter diesen Umständen ist es zu begreifen und zu rechtfertigen, wenn in der
preußischen Thronrede als das Wesentliche in der Stellung Preußens gegen den deut¬
schen Bund die Abwehr der Uebergriffe desselben angegeben, wenn die Wiederher¬
stellung der kurhessischcn Verfassung von 1831 unter dieselbe Kategorie gestellt wird.
Denn hier lag in der That ein Uebergriff des Bundes vor, an dem Preußen leider
mitschuldig war, und diese Mitschuld mußte es zunächst von sich abschütteln, wenn
es gegen den Bund eine Rechtsstellung einnehmen wollte.

Aber wie wenig ziemt diese rein abwehrende, defensive Stellung gegen den
Bund einem Staat, der eigentlich dazu berufen wäre und sich auch dazu berufen
fühlt, die Leitung desselben zu übernehmen! Es ist durchaus nöthig, sich dies Ver¬
hältniß klar zu machen. Preußen ist nicht der Angreifer, es befindet sich in diesem
Augenblick im Stande der Nothwehr. — Und warum wird es angegriffen? Etwa
wegen der Bewegungen innerhalb der liberalen Partei, die sich für Preußen günstig


<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <div n="1">
          <pb facs="#f0168" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/108890"/>
          <p xml:id="ID_469" prev="#ID_468"> unter Preußen, die süddeutsche unter Oestreich zu stellen, wie es in der That nicht<lb/>
blos strategisch am zweckmäßigsten ist, sondern wie es auch geschichtlich die Regel<lb/>
war. Gegen diese Zwcckmüßigkeitsgründe erhebt sich aber der Wortlaut der Bundes-<lb/>
acte: der Bundestag soll einen Oberfeldherrn stellen, der von ihm in Eid und Pflicht<lb/>
genommen wird, und dem die Heere aller deutschen Staaten untergeben sind. Diese<lb/>
Bestimmungen haben bekanntlich noch keine Probe ausgehalten. Das factische Ver¬<lb/>
hältniß würde sich jetzt so herausstellen, daß Preußen seine Armee einem Bundesfcld-<lb/>
Herrn unterwerfen soll, auf dessen Ernennung und auf dessen Controlle es nicht den<lb/>
geringsten Einfluß hat. Wir bestreiten nicht das formale Recht derjenigen, die diese<lb/>
Ansicht verfechten, die sie sogar bereits im Frieden auszuführen gedenken; aber hier<lb/>
ist einmal einer von den Punkten, wo das formale Recht so gegen die Thatsachen<lb/>
streitet, daß es zu behaupten soviel heißt, als den offenen Bruch herbeiführen.</p><lb/>
          <p xml:id="ID_470"> Ein dritter Punkt liegt noch näher. Allgemein hat sich das Bedürfniß heraus¬<lb/>
gestellt, die Küsten der Ost- und Nordsee gegen eine feindliche Invasion zu befestigen.<lb/>
Um dies ins Werk zu setzen, beruft Preußen eine Konferenz der Staaten, welche<lb/>
die Sache zunächst angeht. Dagegen bringt die Würzburger Konferenz die Sache<lb/>
an den Bund, und in Folge dessen schließt sich Hannover von jener Conferenz aus.<lb/>
&#x2014; Abstract betrachtet wäre es ganz in der Ordnung, daß die Vertheidigung der<lb/>
deutschen Küsten vom Bunde ausgehe; denn unter der Wehrlosigkeit derselben leidet<lb/>
Süddeutschland ebenso wie Norddeutschland. Es ist billig, daß Süddeutschland zu<lb/>
den Kosten beitrüge und es ist ebenso billig, daß es sich durch das Organ des'Bun-<lb/>
des Garantien dafür geben läßt, daß die Befestigungen wirklich ausgeführt werden.<lb/>
Wären die Beziehungen zwischen den einzelnen Staaten, wie sie sein sollten, so<lb/>
würde Preußen nichts dagegen haben können; denn es verstünde sich von selbst, daß<lb/>
ihm die Leitung der Ostsecvcrthcidiguug ausschließlich, an der Leitung der Nordsee-<lb/>
Vertheidigung wenigstens ein wesentlicher Antheil übertragen würde. Bei der gegen¬<lb/>
wärtigen Gesinnung des Bundestags aber kann ihm Niemand dasür stehen, daß<lb/>
man ihm nicht eine östreichische Besatzung nach Pommern legt, und es wird sich<lb/>
um so weniger auf die ganzen Verhandlungen einlassen können, da Oestreich in<lb/>
Bezug auf das adriatische Meer ihm schwerlich eine Gegenseitigkeit zugestehen würde.<lb/>
Ohnehin ist der Ausgang der deutschen Flotte nicht sehr ermuthigend für dergleichen<lb/>
Unternehmungen von Seiten des Bundes.</p><lb/>
          <p xml:id="ID_471"> Unter diesen Umständen ist es zu begreifen und zu rechtfertigen, wenn in der<lb/>
preußischen Thronrede als das Wesentliche in der Stellung Preußens gegen den deut¬<lb/>
schen Bund die Abwehr der Uebergriffe desselben angegeben, wenn die Wiederher¬<lb/>
stellung der kurhessischcn Verfassung von 1831 unter dieselbe Kategorie gestellt wird.<lb/>
Denn hier lag in der That ein Uebergriff des Bundes vor, an dem Preußen leider<lb/>
mitschuldig war, und diese Mitschuld mußte es zunächst von sich abschütteln, wenn<lb/>
es gegen den Bund eine Rechtsstellung einnehmen wollte.</p><lb/>
          <p xml:id="ID_472" next="#ID_473"> Aber wie wenig ziemt diese rein abwehrende, defensive Stellung gegen den<lb/>
Bund einem Staat, der eigentlich dazu berufen wäre und sich auch dazu berufen<lb/>
fühlt, die Leitung desselben zu übernehmen! Es ist durchaus nöthig, sich dies Ver¬<lb/>
hältniß klar zu machen. Preußen ist nicht der Angreifer, es befindet sich in diesem<lb/>
Augenblick im Stande der Nothwehr. &#x2014; Und warum wird es angegriffen? Etwa<lb/>
wegen der Bewegungen innerhalb der liberalen Partei, die sich für Preußen günstig</p><lb/>
        </div>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[0168] unter Preußen, die süddeutsche unter Oestreich zu stellen, wie es in der That nicht blos strategisch am zweckmäßigsten ist, sondern wie es auch geschichtlich die Regel war. Gegen diese Zwcckmüßigkeitsgründe erhebt sich aber der Wortlaut der Bundes- acte: der Bundestag soll einen Oberfeldherrn stellen, der von ihm in Eid und Pflicht genommen wird, und dem die Heere aller deutschen Staaten untergeben sind. Diese Bestimmungen haben bekanntlich noch keine Probe ausgehalten. Das factische Ver¬ hältniß würde sich jetzt so herausstellen, daß Preußen seine Armee einem Bundesfcld- Herrn unterwerfen soll, auf dessen Ernennung und auf dessen Controlle es nicht den geringsten Einfluß hat. Wir bestreiten nicht das formale Recht derjenigen, die diese Ansicht verfechten, die sie sogar bereits im Frieden auszuführen gedenken; aber hier ist einmal einer von den Punkten, wo das formale Recht so gegen die Thatsachen streitet, daß es zu behaupten soviel heißt, als den offenen Bruch herbeiführen. Ein dritter Punkt liegt noch näher. Allgemein hat sich das Bedürfniß heraus¬ gestellt, die Küsten der Ost- und Nordsee gegen eine feindliche Invasion zu befestigen. Um dies ins Werk zu setzen, beruft Preußen eine Konferenz der Staaten, welche die Sache zunächst angeht. Dagegen bringt die Würzburger Konferenz die Sache an den Bund, und in Folge dessen schließt sich Hannover von jener Conferenz aus. — Abstract betrachtet wäre es ganz in der Ordnung, daß die Vertheidigung der deutschen Küsten vom Bunde ausgehe; denn unter der Wehrlosigkeit derselben leidet Süddeutschland ebenso wie Norddeutschland. Es ist billig, daß Süddeutschland zu den Kosten beitrüge und es ist ebenso billig, daß es sich durch das Organ des'Bun- des Garantien dafür geben läßt, daß die Befestigungen wirklich ausgeführt werden. Wären die Beziehungen zwischen den einzelnen Staaten, wie sie sein sollten, so würde Preußen nichts dagegen haben können; denn es verstünde sich von selbst, daß ihm die Leitung der Ostsecvcrthcidiguug ausschließlich, an der Leitung der Nordsee- Vertheidigung wenigstens ein wesentlicher Antheil übertragen würde. Bei der gegen¬ wärtigen Gesinnung des Bundestags aber kann ihm Niemand dasür stehen, daß man ihm nicht eine östreichische Besatzung nach Pommern legt, und es wird sich um so weniger auf die ganzen Verhandlungen einlassen können, da Oestreich in Bezug auf das adriatische Meer ihm schwerlich eine Gegenseitigkeit zugestehen würde. Ohnehin ist der Ausgang der deutschen Flotte nicht sehr ermuthigend für dergleichen Unternehmungen von Seiten des Bundes. Unter diesen Umständen ist es zu begreifen und zu rechtfertigen, wenn in der preußischen Thronrede als das Wesentliche in der Stellung Preußens gegen den deut¬ schen Bund die Abwehr der Uebergriffe desselben angegeben, wenn die Wiederher¬ stellung der kurhessischcn Verfassung von 1831 unter dieselbe Kategorie gestellt wird. Denn hier lag in der That ein Uebergriff des Bundes vor, an dem Preußen leider mitschuldig war, und diese Mitschuld mußte es zunächst von sich abschütteln, wenn es gegen den Bund eine Rechtsstellung einnehmen wollte. Aber wie wenig ziemt diese rein abwehrende, defensive Stellung gegen den Bund einem Staat, der eigentlich dazu berufen wäre und sich auch dazu berufen fühlt, die Leitung desselben zu übernehmen! Es ist durchaus nöthig, sich dies Ver¬ hältniß klar zu machen. Preußen ist nicht der Angreifer, es befindet sich in diesem Augenblick im Stande der Nothwehr. — Und warum wird es angegriffen? Etwa wegen der Bewegungen innerhalb der liberalen Partei, die sich für Preußen günstig

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Staats- und Universitätsbibliothek (SuUB) Bremen: Bereitstellung der Texttranskription.
Kay-Michael Würzner: Bearbeitung der digitalen Edition.

Weitere Informationen:

Verfahren der Texterfassung: OCR mit Nachkorrektur.

Bogensignaturen: gekennzeichnet;Druckfehler: ignoriert;fremdsprachliches Material: nicht gekennzeichnet;Geminations-/Abkürzungsstriche: wie Vorlage;Hervorhebungen (Antiqua, Sperrschrift, Kursive etc.): nicht ausgezeichnet;i/j in Fraktur: wie Vorlage;I/J in Fraktur: wie Vorlage;Kolumnentitel: gekennzeichnet;Kustoden: gekennzeichnet;langes s (ſ): als s transkribiert;Normalisierungen: stillschweigend;rundes r (&#xa75b;): als r/et transkribiert;Seitenumbrüche markiert: ja;Silbentrennung: wie Vorlage;u/v bzw. U/V: wie Vorlage;Vokale mit übergest. e: als ä/ö/ü transkribiert;Vollständigkeit: vollständig erfasst;Zeichensetzung: wie Vorlage;Zeilenumbrüche markiert: ja;

Nachkorrektur erfolgte automatisch.




Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341594_108721
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341594_108721/168
Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 19, 1860, I. Semester. I. Band, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341594_108721/168>, abgerufen am 01.07.2024.