Die Grenzboten. Jg. 18, 1859, II. Semester. IV. Band.darfe, die Waldungen werden nur mit Mühe zum Schutze der Agricultur er¬ 27*
darfe, die Waldungen werden nur mit Mühe zum Schutze der Agricultur er¬ 27*
<TEI> <text> <body> <div> <div n="1"> <div n="2"> <pb facs="#f0223" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/108353"/> <p xml:id="ID_763" prev="#ID_762" next="#ID_764"> darfe, die Waldungen werden nur mit Mühe zum Schutze der Agricultur er¬<lb/> halten und der Forstfrevel gibt es verhältnißmäßig zahlreiche. Die schonen<lb/> ^uarzsandlager werden zur Glasfabrikation selten oder gar nicht benutzt, die<lb/> Lumpen gehen fast unbenutzt nach auswärts, theils weil der gebotene Markt<lb/> ZU wenig umfangreich, theils weil die Bewegung gehemmt ist. Und doch muß<lb/> Man gestehen, daß Mecklenburg mit seinen billigen Wohnungen und Lebensmitteln,<lb/> wie im Ganzen geringen Comunalabgaben und vielen kleinen Städten für die<lb/> wohlfeile Fabrikation so günstig ist, wie irgend ein anderer Staat. Die Spiri¬<lb/> tus- und Brantweinbrennereien der Städte sinken jährlich, weil sie — selbst<lb/> besteuert — die Concurrenz mit den steuerfreien Gutsbrennereien nicht aushal¬<lb/> ten können. (Das Fabrikat der letzteren soll zwar gesetzlich in die Städte<lb/> uicht eingeführt werden, aber das ist eine Bestimmung auf dem Papiere, die<lb/> Controle fehlt.) Die Brauereien, einst so schwunghaft, unter- und erliegen der<lb/> drückenden Maischsteuer und anderen veralteten Bestimmungen. Die Leinen¬<lb/> fabrikation und besonders die noch vor wenigen Jahrzehnten so blühende<lb/> Tuchweberei kümmern dahin, weil sie, aller Concurrenz von Außen bloßgestellt.<lb/> Und nur den Absatz im eigenen kleinen Lande suchen können. Obwol die<lb/> Tuchweberei so tüchtig ist. daß ihre sehr guten äußerst haltbaren Zeuge ge¬<lb/> wiß euren weiteren Markt fänden, nimmt doch die Zahl der Weber und<lb/> und ihr Wohlstand jährlich ab. und nur die. in Mecklenburg einzige. Associa¬<lb/> tion derselben zum partiellen Maschinenbetriebe, so wie einzelne kleine<lb/> Erleichterungen von Seiten des Landes fristen ihr Dasein. Sollen wir alle<lb/> Gewerke einzeln durchgehen, die Verhältnisse drücken auf alle. Wohin<lb/> soll der Lederfrabrikant mit der zubereiteten Haut, wohin der Hutmacher.<lb/> ^ohin irgend ein Anderer, der nicht gerade einzig auf Bestellung arbeitet,<lb/> "or den alleil verteuernden Steuern und Zöllen sich flüchten? — Man hört<lb/> W der Gegenwart, angeregt durch das augenscheinliche Sinken der Ge¬<lb/> werbe, die Frage auswerfen, ob es von Nutzen sein würde, wenn dem<lb/> Handwerke im Allgemeinen die Niederlassung auf dem flachen Lande er¬<lb/> öffnet würde, die jetzt fast durchgängig verboten oder, wo sie gestattet,<lb/> l»- B. beim Schmiede auf die Haltung Eines Gesellen) beschränkt ist?<lb/> Darauf gibt es für den Augenblick nur eine Antwort: ..Diese Erwei¬<lb/> sung nützt auf die Dauer nichts, wenn nicht die übrigen Schranken<lb/> ^gleich mit fallen, würde sogar die Gewerke der Städte offenbar aufs<lb/> äußerste beschädigen; fallen aber jene Schranken, so vermögen die Städte<lb/> "Ach das Land zu versorgen." Auf die Handwerker derjenigen Städte, welche<lb/> "u der Grenze des Zollvereins liegen, wollen wir nur einfach hindeuten. Der<lb/> Concurrenz zuerst bloßgestellt und auf einen um so kleineren Absatz beschränkt,<lb/> fuhren sie ein klägliches Leben. Den Handeltreibenden dieser Städte, deren<lb/> 2ahi in beiden Großherzogthümern 27 beträgt, geht es ebenso, und daß. um</p><lb/> <fw type="sig" place="bottom"> 27*</fw><lb/> </div> </div> </div> </body> </text> </TEI> [0223]
darfe, die Waldungen werden nur mit Mühe zum Schutze der Agricultur er¬
halten und der Forstfrevel gibt es verhältnißmäßig zahlreiche. Die schonen
^uarzsandlager werden zur Glasfabrikation selten oder gar nicht benutzt, die
Lumpen gehen fast unbenutzt nach auswärts, theils weil der gebotene Markt
ZU wenig umfangreich, theils weil die Bewegung gehemmt ist. Und doch muß
Man gestehen, daß Mecklenburg mit seinen billigen Wohnungen und Lebensmitteln,
wie im Ganzen geringen Comunalabgaben und vielen kleinen Städten für die
wohlfeile Fabrikation so günstig ist, wie irgend ein anderer Staat. Die Spiri¬
tus- und Brantweinbrennereien der Städte sinken jährlich, weil sie — selbst
besteuert — die Concurrenz mit den steuerfreien Gutsbrennereien nicht aushal¬
ten können. (Das Fabrikat der letzteren soll zwar gesetzlich in die Städte
uicht eingeführt werden, aber das ist eine Bestimmung auf dem Papiere, die
Controle fehlt.) Die Brauereien, einst so schwunghaft, unter- und erliegen der
drückenden Maischsteuer und anderen veralteten Bestimmungen. Die Leinen¬
fabrikation und besonders die noch vor wenigen Jahrzehnten so blühende
Tuchweberei kümmern dahin, weil sie, aller Concurrenz von Außen bloßgestellt.
Und nur den Absatz im eigenen kleinen Lande suchen können. Obwol die
Tuchweberei so tüchtig ist. daß ihre sehr guten äußerst haltbaren Zeuge ge¬
wiß euren weiteren Markt fänden, nimmt doch die Zahl der Weber und
und ihr Wohlstand jährlich ab. und nur die. in Mecklenburg einzige. Associa¬
tion derselben zum partiellen Maschinenbetriebe, so wie einzelne kleine
Erleichterungen von Seiten des Landes fristen ihr Dasein. Sollen wir alle
Gewerke einzeln durchgehen, die Verhältnisse drücken auf alle. Wohin
soll der Lederfrabrikant mit der zubereiteten Haut, wohin der Hutmacher.
^ohin irgend ein Anderer, der nicht gerade einzig auf Bestellung arbeitet,
"or den alleil verteuernden Steuern und Zöllen sich flüchten? — Man hört
W der Gegenwart, angeregt durch das augenscheinliche Sinken der Ge¬
werbe, die Frage auswerfen, ob es von Nutzen sein würde, wenn dem
Handwerke im Allgemeinen die Niederlassung auf dem flachen Lande er¬
öffnet würde, die jetzt fast durchgängig verboten oder, wo sie gestattet,
l»- B. beim Schmiede auf die Haltung Eines Gesellen) beschränkt ist?
Darauf gibt es für den Augenblick nur eine Antwort: ..Diese Erwei¬
sung nützt auf die Dauer nichts, wenn nicht die übrigen Schranken
^gleich mit fallen, würde sogar die Gewerke der Städte offenbar aufs
äußerste beschädigen; fallen aber jene Schranken, so vermögen die Städte
"Ach das Land zu versorgen." Auf die Handwerker derjenigen Städte, welche
"u der Grenze des Zollvereins liegen, wollen wir nur einfach hindeuten. Der
Concurrenz zuerst bloßgestellt und auf einen um so kleineren Absatz beschränkt,
fuhren sie ein klägliches Leben. Den Handeltreibenden dieser Städte, deren
2ahi in beiden Großherzogthümern 27 beträgt, geht es ebenso, und daß. um
27*
Informationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen … Staats- und Universitätsbibliothek (SuUB) Bremen: Bereitstellung der Texttranskription.
Kay-Michael Würzner: Bearbeitung der digitalen Edition.
Weitere Informationen:Verfahren der Texterfassung: OCR mit Nachkorrektur. Bogensignaturen: gekennzeichnet;Druckfehler: ignoriert;fremdsprachliches Material: nicht gekennzeichnet;Geminations-/Abkürzungsstriche: wie Vorlage;Hervorhebungen (Antiqua, Sperrschrift, Kursive etc.): nicht ausgezeichnet;i/j in Fraktur: wie Vorlage;I/J in Fraktur: wie Vorlage;Kolumnentitel: gekennzeichnet;Kustoden: gekennzeichnet;langes s (ſ): als s transkribiert;Normalisierungen: stillschweigend;rundes r (ꝛ): als r/et transkribiert;Seitenumbrüche markiert: ja;Silbentrennung: wie Vorlage;u/v bzw. U/V: wie Vorlage;Vokale mit übergest. e: als ä/ö/ü transkribiert;Vollständigkeit: vollständig erfasst;Zeichensetzung: wie Vorlage;Zeilenumbrüche markiert: ja; Nachkorrektur erfolgte automatisch.
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |