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Die Grenzboten. Jg. 18, 1859, II. Semester. IV. Band.

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deutlich schon an dem meisten, was bisher in dieser Angelegenheit geschrieben
ist; es läuft alles auf ein Flickwerk hinaus, was denn doch immer nur ein
den Anforderungen der neuern Staatswissenschaft nicht Entsprechendes gegeben
hätte. Wir wollen deshalb den Versuch machen, die bestehenden Ver¬
hältnisse im Ganzen zu schildern, dasjenige zu berücksichtigen,
was die Verhandlungen bisher zu Tage gefördert haben, und
schließlich die wahrscheinlichen Folgen eines Anschlusses der
Großherzogthum er an den Zollverein hervorzuheben. Persönlich
davon überzeugt, daß Mecklenburg nur durch den letztern in seinen Einnahmen
dauernd geregelt und zu Fortschritten in staatlicher und ökonomischer Beziehung
geführt werden kann, glauben wir auch darlegen zu können, daß die befürchteten
Nachtheile, welche man sich von einem Anschlusse verspricht, in finanzieller
Hinsicht sich nicht zeigen werden, sobald man nur den Zeitpunkt nicht ver¬
streichen läßt, in welchem es noch möglich wird, ihn an billige und den
eigenthümlichen Verhältnissen des Landes angemessene Bedingungen zu knüpfen.
Vereinbarungen irgend einer Art aber, welche nur eine augenblickliche Abhilfe
gewähren, dürften das Land dem Zollverein zwingend in die Arme führen,
und ob hiervon nicht ein unersetzlicher Verlust die Folge sein würde, geben
wir wohl zu bedenken.

Es ist sehr schwierig, von dem mecklenburgischen Abgabenwesen ein klares
und richtiges Bild zu entwerfen, wenn man die einzelnen Positionen nicht in
ihrem Verhältniß zum Ganzen auffaßt. Für uns ist letzteres die Aufgabe,
weshalb wir nur eine kurze Uebersicht der einzelnen Abgaben, deren Bedeutung
sich meistentheils schon aus ihrer Benennung ergibt, aufstellen.*) Die sämmt¬
lichen Abgaben bestehen in: i) ordentlichen Steuern: g,. des Doma-
niums: Hufen- und Neben- (eine Personal-) Steuer, b. der Ritterschaft'
Hufen- und Nebensteuer, e. der Landstädte: Häuser-, Acker-, Vieh-, Nah'
rungs- (eine Personal-). Schlacht-. Mahl-, Handelssteuer, ä. der Seestadt
Rostock: Accise. d. i. Handels- (Getreide- und Waaren-). Schlacht- und
Mahlsteuer. <z. der Seestadt Wismar: Seezoll (Licent). Staatsgeld. Accise
(eine Abgabe zu städtischen Zwecken). 2) Außerordentlichen Steuern (ein
Aufschlag zu den ordentlichen): g.. DieLandescontribution. umfassend:
Hufen- und Personalsteuer der Landbewohner; Grund-. Vieh-. Handels-. P"'^
sessions-. Nahrungs- und Personalsteuer der Stadtbewohner; Zins-. Pensions¬
und Gehaltssteuer; Personalsteuer charakterisirter Personen, der Advocaten,
Aerzte und Notare; Pachtsteuer der doberaner Spielpächter und Gastwirthe,
d. Prinzessinsteuer, c Stempel- und Cvllateralerbsteuer. ä. Proben-
reitersteuer, e. Branntweinimpost. 3. Zölle, Landzölle (dazu



") Nähere Darlegung findet man in "Schultze, gedrängte Darstellung der Abgaben" u, s> w-
und im "Archiv für Landeskunde" an mehrern Stellen.

deutlich schon an dem meisten, was bisher in dieser Angelegenheit geschrieben
ist; es läuft alles auf ein Flickwerk hinaus, was denn doch immer nur ein
den Anforderungen der neuern Staatswissenschaft nicht Entsprechendes gegeben
hätte. Wir wollen deshalb den Versuch machen, die bestehenden Ver¬
hältnisse im Ganzen zu schildern, dasjenige zu berücksichtigen,
was die Verhandlungen bisher zu Tage gefördert haben, und
schließlich die wahrscheinlichen Folgen eines Anschlusses der
Großherzogthum er an den Zollverein hervorzuheben. Persönlich
davon überzeugt, daß Mecklenburg nur durch den letztern in seinen Einnahmen
dauernd geregelt und zu Fortschritten in staatlicher und ökonomischer Beziehung
geführt werden kann, glauben wir auch darlegen zu können, daß die befürchteten
Nachtheile, welche man sich von einem Anschlusse verspricht, in finanzieller
Hinsicht sich nicht zeigen werden, sobald man nur den Zeitpunkt nicht ver¬
streichen läßt, in welchem es noch möglich wird, ihn an billige und den
eigenthümlichen Verhältnissen des Landes angemessene Bedingungen zu knüpfen.
Vereinbarungen irgend einer Art aber, welche nur eine augenblickliche Abhilfe
gewähren, dürften das Land dem Zollverein zwingend in die Arme führen,
und ob hiervon nicht ein unersetzlicher Verlust die Folge sein würde, geben
wir wohl zu bedenken.

Es ist sehr schwierig, von dem mecklenburgischen Abgabenwesen ein klares
und richtiges Bild zu entwerfen, wenn man die einzelnen Positionen nicht in
ihrem Verhältniß zum Ganzen auffaßt. Für uns ist letzteres die Aufgabe,
weshalb wir nur eine kurze Uebersicht der einzelnen Abgaben, deren Bedeutung
sich meistentheils schon aus ihrer Benennung ergibt, aufstellen.*) Die sämmt¬
lichen Abgaben bestehen in: i) ordentlichen Steuern: g,. des Doma-
niums: Hufen- und Neben- (eine Personal-) Steuer, b. der Ritterschaft'
Hufen- und Nebensteuer, e. der Landstädte: Häuser-, Acker-, Vieh-, Nah'
rungs- (eine Personal-). Schlacht-. Mahl-, Handelssteuer, ä. der Seestadt
Rostock: Accise. d. i. Handels- (Getreide- und Waaren-). Schlacht- und
Mahlsteuer. <z. der Seestadt Wismar: Seezoll (Licent). Staatsgeld. Accise
(eine Abgabe zu städtischen Zwecken). 2) Außerordentlichen Steuern (ein
Aufschlag zu den ordentlichen): g.. DieLandescontribution. umfassend:
Hufen- und Personalsteuer der Landbewohner; Grund-. Vieh-. Handels-. P»'^
sessions-. Nahrungs- und Personalsteuer der Stadtbewohner; Zins-. Pensions¬
und Gehaltssteuer; Personalsteuer charakterisirter Personen, der Advocaten,
Aerzte und Notare; Pachtsteuer der doberaner Spielpächter und Gastwirthe,
d. Prinzessinsteuer, c Stempel- und Cvllateralerbsteuer. ä. Proben-
reitersteuer, e. Branntweinimpost. 3. Zölle, Landzölle (dazu



") Nähere Darlegung findet man in „Schultze, gedrängte Darstellung der Abgaben" u, s> w-
und im „Archiv für Landeskunde" an mehrern Stellen.
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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 18, 1859, II. Semester. IV. Band, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341590_108129/214>, abgerufen am 29.06.2024.