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Die Grenzboten. Jg. 17, 1858, II. Semester. III. Band.

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Lösung der Eigcnhörigkcitsfesseln nicht das Geringste. Anstatt die Leib¬
eigenen allmälig zu befreien, konnten die Gesetze, wenn sie wirklich zur Aus¬
führung kamen, vielmehr keinen andern Erfolg haben, als die leibeigenen Ge¬
meinden durch freigelassene Elemente gewissermaßen zu ersticken und das Auf¬
hören der Leibeigenschaft blos dem allmäligen Absterbnc der Leibeigenen zu
überlassen. Das war ein theoretischer Calcül auf Jahrhunderte hinaus, also
praktisch in seiner Gegenwart ganz erfolglos.

Daß trotzdem Alexander 1. den besten, ehrlichsten Willen gehabt haben
mag, sei durchaus nicht in Frage gestellt. Allein idealistisch, wie er war und
blieb, führte ihn die bald erkennbare Erfolglosigkeit jener Maßregeln auf Bah¬
nen, wo er straucheln mußte, weil er nunmehr ohne alle Rücksicht auf die ma¬
terielle Existenz der Grundbesitzer und die Culturentwicklung der Leibeignen
plötzlich eine vollkommne Bauernfreiheit wollte. Bekanntlich gelang ihm deren
Herstellung in den baltischen Provinzen. Dort wurde der Bauer frei, aber
ohne Grundbesitz, ganz aus die Bedingungen des Herrn gestellt.*) Im eigent¬
lichen Rußland antwortete dagegen der Grundadel auf indirecte Anregungen
zur Bauernbesreiuug mit einem trocknen und drohenden Nein, in Kleinrußland
entgegnete er ausweichend: die Grundherrn seien viel zu loyale Unterthanen,
um nicht einem diesfällsiger Befehle des Kaisers Folge zu leisten; aber na¬
türlich werde die Negierung auch die Konsequenzen übernehmen müssen. Diesen
Befehl auszusprechen und die Consequenzen zu übernehmen, wagte Alexander
nicht. Die Leibeigenschnftsfrage war also um keinen Schritt weiter gefördert,
als er starb. Nur waren zu den vielen fremden Elementen, welche das natio¬
nale Gemeindcleben erschütterten, auch noch die sogenannten Colonisten getreten,
halb Soldaten, halb Bauern, untauglich nach beiden Richtungen, ohne rechte
Disciplin, arbeitsscheu, ohne bürgerliche Zukunft, ohne militärischen Geist,
den Bauern gegenüber sich übersehend, den Offizieren gegenüber eine trotzige
fettgefütterte Aufruhrsoldateska. Außerdem versetzten auch noch die Bevor-



Es ist benierkenswerth, daß die Bauernbefreiung in den Ostseeprovinzen grade während
der liberalsten Epoche der Regierung Alexanders I. nicht durchzusetzen war, obgleich man sie
im Adel, namentlich Livlands, bereits gegen Ende des 18. Jahrhunderts in Angriff genommen
hatte. Graf Peter Pahlen, der berühmte Generalgouvemeur der Ostseeprovinzen, mußte
erst sterben, um seinem Nachfolger, Marquis Paulucci, die Durchführung der unpopulären
Reform zu überlassen. Livland erschuf auch zuerst ein Bauerngesctzbuch, dann folgte Kurland,
zögernd, viel später Esthland. Ungefähr in den Vierzigern unsers Jahrhunderts gelangten
zuerst einige livländische "Baucrnwirthe" zum erbeigeuthümlichc" Erwerb ihrer "Gesinde" infolge
der großen Grundbcsitzkrisis in der Provinz; in der Mitte der Fünfziger kam es hier schon
häufiger vor, während in Kurland erst vereinzelte solche Beispiele auftauchten. I" Esthland
find noch heute die freien bäuerlichen Grundbesitzer sehr selten und meistens eingewanderte
Russen. Seit 1817 besteht aber die baltische "Baucrnfrcihcit"; man kann daraus einen unge¬
fähren Schluß ziehen, wie lang noch die Zukunft der "provisorischen Leibeigenschaft" in Ruß-
land währen mag, vorausgesetzt nämlich, daß die russischen Adelskörper so bereitwillig siud,
als die baltischen es waren.

Lösung der Eigcnhörigkcitsfesseln nicht das Geringste. Anstatt die Leib¬
eigenen allmälig zu befreien, konnten die Gesetze, wenn sie wirklich zur Aus¬
führung kamen, vielmehr keinen andern Erfolg haben, als die leibeigenen Ge¬
meinden durch freigelassene Elemente gewissermaßen zu ersticken und das Auf¬
hören der Leibeigenschaft blos dem allmäligen Absterbnc der Leibeigenen zu
überlassen. Das war ein theoretischer Calcül auf Jahrhunderte hinaus, also
praktisch in seiner Gegenwart ganz erfolglos.

Daß trotzdem Alexander 1. den besten, ehrlichsten Willen gehabt haben
mag, sei durchaus nicht in Frage gestellt. Allein idealistisch, wie er war und
blieb, führte ihn die bald erkennbare Erfolglosigkeit jener Maßregeln auf Bah¬
nen, wo er straucheln mußte, weil er nunmehr ohne alle Rücksicht auf die ma¬
terielle Existenz der Grundbesitzer und die Culturentwicklung der Leibeignen
plötzlich eine vollkommne Bauernfreiheit wollte. Bekanntlich gelang ihm deren
Herstellung in den baltischen Provinzen. Dort wurde der Bauer frei, aber
ohne Grundbesitz, ganz aus die Bedingungen des Herrn gestellt.*) Im eigent¬
lichen Rußland antwortete dagegen der Grundadel auf indirecte Anregungen
zur Bauernbesreiuug mit einem trocknen und drohenden Nein, in Kleinrußland
entgegnete er ausweichend: die Grundherrn seien viel zu loyale Unterthanen,
um nicht einem diesfällsiger Befehle des Kaisers Folge zu leisten; aber na¬
türlich werde die Negierung auch die Konsequenzen übernehmen müssen. Diesen
Befehl auszusprechen und die Consequenzen zu übernehmen, wagte Alexander
nicht. Die Leibeigenschnftsfrage war also um keinen Schritt weiter gefördert,
als er starb. Nur waren zu den vielen fremden Elementen, welche das natio¬
nale Gemeindcleben erschütterten, auch noch die sogenannten Colonisten getreten,
halb Soldaten, halb Bauern, untauglich nach beiden Richtungen, ohne rechte
Disciplin, arbeitsscheu, ohne bürgerliche Zukunft, ohne militärischen Geist,
den Bauern gegenüber sich übersehend, den Offizieren gegenüber eine trotzige
fettgefütterte Aufruhrsoldateska. Außerdem versetzten auch noch die Bevor-



Es ist benierkenswerth, daß die Bauernbefreiung in den Ostseeprovinzen grade während
der liberalsten Epoche der Regierung Alexanders I. nicht durchzusetzen war, obgleich man sie
im Adel, namentlich Livlands, bereits gegen Ende des 18. Jahrhunderts in Angriff genommen
hatte. Graf Peter Pahlen, der berühmte Generalgouvemeur der Ostseeprovinzen, mußte
erst sterben, um seinem Nachfolger, Marquis Paulucci, die Durchführung der unpopulären
Reform zu überlassen. Livland erschuf auch zuerst ein Bauerngesctzbuch, dann folgte Kurland,
zögernd, viel später Esthland. Ungefähr in den Vierzigern unsers Jahrhunderts gelangten
zuerst einige livländische „Baucrnwirthe" zum erbeigeuthümlichc» Erwerb ihrer „Gesinde" infolge
der großen Grundbcsitzkrisis in der Provinz; in der Mitte der Fünfziger kam es hier schon
häufiger vor, während in Kurland erst vereinzelte solche Beispiele auftauchten. I» Esthland
find noch heute die freien bäuerlichen Grundbesitzer sehr selten und meistens eingewanderte
Russen. Seit 1817 besteht aber die baltische „Baucrnfrcihcit"; man kann daraus einen unge¬
fähren Schluß ziehen, wie lang noch die Zukunft der „provisorischen Leibeigenschaft" in Ruß-
land währen mag, vorausgesetzt nämlich, daß die russischen Adelskörper so bereitwillig siud,
als die baltischen es waren.
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[0058] Lösung der Eigcnhörigkcitsfesseln nicht das Geringste. Anstatt die Leib¬ eigenen allmälig zu befreien, konnten die Gesetze, wenn sie wirklich zur Aus¬ führung kamen, vielmehr keinen andern Erfolg haben, als die leibeigenen Ge¬ meinden durch freigelassene Elemente gewissermaßen zu ersticken und das Auf¬ hören der Leibeigenschaft blos dem allmäligen Absterbnc der Leibeigenen zu überlassen. Das war ein theoretischer Calcül auf Jahrhunderte hinaus, also praktisch in seiner Gegenwart ganz erfolglos. Daß trotzdem Alexander 1. den besten, ehrlichsten Willen gehabt haben mag, sei durchaus nicht in Frage gestellt. Allein idealistisch, wie er war und blieb, führte ihn die bald erkennbare Erfolglosigkeit jener Maßregeln auf Bah¬ nen, wo er straucheln mußte, weil er nunmehr ohne alle Rücksicht auf die ma¬ terielle Existenz der Grundbesitzer und die Culturentwicklung der Leibeignen plötzlich eine vollkommne Bauernfreiheit wollte. Bekanntlich gelang ihm deren Herstellung in den baltischen Provinzen. Dort wurde der Bauer frei, aber ohne Grundbesitz, ganz aus die Bedingungen des Herrn gestellt.*) Im eigent¬ lichen Rußland antwortete dagegen der Grundadel auf indirecte Anregungen zur Bauernbesreiuug mit einem trocknen und drohenden Nein, in Kleinrußland entgegnete er ausweichend: die Grundherrn seien viel zu loyale Unterthanen, um nicht einem diesfällsiger Befehle des Kaisers Folge zu leisten; aber na¬ türlich werde die Negierung auch die Konsequenzen übernehmen müssen. Diesen Befehl auszusprechen und die Consequenzen zu übernehmen, wagte Alexander nicht. Die Leibeigenschnftsfrage war also um keinen Schritt weiter gefördert, als er starb. Nur waren zu den vielen fremden Elementen, welche das natio¬ nale Gemeindcleben erschütterten, auch noch die sogenannten Colonisten getreten, halb Soldaten, halb Bauern, untauglich nach beiden Richtungen, ohne rechte Disciplin, arbeitsscheu, ohne bürgerliche Zukunft, ohne militärischen Geist, den Bauern gegenüber sich übersehend, den Offizieren gegenüber eine trotzige fettgefütterte Aufruhrsoldateska. Außerdem versetzten auch noch die Bevor- Es ist benierkenswerth, daß die Bauernbefreiung in den Ostseeprovinzen grade während der liberalsten Epoche der Regierung Alexanders I. nicht durchzusetzen war, obgleich man sie im Adel, namentlich Livlands, bereits gegen Ende des 18. Jahrhunderts in Angriff genommen hatte. Graf Peter Pahlen, der berühmte Generalgouvemeur der Ostseeprovinzen, mußte erst sterben, um seinem Nachfolger, Marquis Paulucci, die Durchführung der unpopulären Reform zu überlassen. Livland erschuf auch zuerst ein Bauerngesctzbuch, dann folgte Kurland, zögernd, viel später Esthland. Ungefähr in den Vierzigern unsers Jahrhunderts gelangten zuerst einige livländische „Baucrnwirthe" zum erbeigeuthümlichc» Erwerb ihrer „Gesinde" infolge der großen Grundbcsitzkrisis in der Provinz; in der Mitte der Fünfziger kam es hier schon häufiger vor, während in Kurland erst vereinzelte solche Beispiele auftauchten. I» Esthland find noch heute die freien bäuerlichen Grundbesitzer sehr selten und meistens eingewanderte Russen. Seit 1817 besteht aber die baltische „Baucrnfrcihcit"; man kann daraus einen unge¬ fähren Schluß ziehen, wie lang noch die Zukunft der „provisorischen Leibeigenschaft" in Ruß- land währen mag, vorausgesetzt nämlich, daß die russischen Adelskörper so bereitwillig siud, als die baltischen es waren.

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 17, 1858, II. Semester. III. Band, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341588_105810/58>, abgerufen am 25.08.2024.