Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Die Grenzboten. Jg. 17, 1858, II. Semester. III. Band.

Bild:
<< vorherige Seite

den, im Anschluß an hierher bezügliche Separatabkommen (Gothaer Vertrag
v. 15. Juli 1857 die Aufnahme Auszuweisender betreffend) getrennt behandelt.
Ein Resultat der bezüglichen Ausschußthätigtcit ist jedoch bis jetzt nicht be¬
kannt geworden. Freilich neigt auch diese Frage am ehesten nach der politischen
Seite.*) Aber die Handelsgesctzgebung berathet die dafür aus den Einzel¬
staaten berufene Commission bekanntlich nunmehr in Hamburg, nachdem es
durch strenge Bewahrung des amtlichen Geheimnisses der Oeffentlichkeit und
den am unmittelbarsten betheiligten Bevölkerungskreisen langer als ein Jahr
unmöglich gemacht war, ihre Ansichten über die zu Nürnberg ausschließlich
von Juristen bearbeiteten Bestimmungen auch nur gutachtlich oder in der
Tagespresse kundzugeben.**) Die Auswanderungsfrage endlich war in dem
dänischen Antrage sofort mit besonders starker Betonung des polizeilich
bevormundenden Moments vorgelegt worden. Und der am 3. Juli 1858
vorgelegte Bericht des Bundesausschusses hat sein Gutachten nach dieser Seite
hin mit sehr ausführlichen positiven Borschlägen ausgestattet, während jenes
Moment des Antrags nur eventuell in Aussicht genommen wurde, welches
darauf abzielt, daß die Ausgewanderten "für ihre Nationalität und den Zu¬
sammenhang mit Deutschland nicht verloren gehen." Die von Baiern ins
Auge gefaßte "Aufstellung einer geeigneten diplomatischen und consularischen
Vertretung" in jenen Ländern, wohin die Auswanderung zu lenken, begut¬
achtete der Bundesausschuß dahin, jene Regierungen, welche "in der Türkei
- oder in den amerikanischen Staaten" diplomatische Vertreter oder consularische
Agenten haben, zu ersuchen, theils diese zur Einziehung näherer Erkundigungen
über "die Unräthlichkeit" der dorthin sich wendenden Auswanderungen aufzu¬
fordern, theils sie "zu ermächtigen und anzuweisen, allen Angehörigen deutscher
Bundesstaaten nöthigenfalls Fürsorge und Unterstützung zu gewähren; den¬
selben die Förderung der Interessen der deutschen Auswandrer im Allgemei-
n e n zur besondern Aufgabe zu machen und sie zur Anzeige aller desfallsigen
belangreichen Wahrnehmungen aufzufordern, und zwar insbesondere in Be¬
zug sowol auf die Behandlung der deutschen Einwanderer in den Seestädten
und auf etwaige Bedürfnisse bereits vorhandener deutscher Ansiedlungen. als
auch auf die Wahl geeigneter Niederlassungsorte für solche."




") Suchen (Juli 1858) tagt eine Konferenz der betreffenden Staate" zur Behandlung der
Hcimcithsfrage und zur eventuellen Revision des Vertrags von 18b? in Gotha, ohne daß
Vaicrn dabei vertreten ist, indem es durch ein Rundschreiben erklärt hat, daß es sich aufSeparnt-
"erhandlungen nicht einlassen könne, weil es die fraglichen Gegenstände bei der Bundesversamm¬
lung anhängig gemacht habe, Lübeck hat bekanntlich den Beitritt zum Gothaer Vertrag de¬
finitiv versagt, Oestreich und Lichtenstein noch keine bestimmte Erklärung abgegeben.
Derselben Commission wurde später auch, aus Sachsens und Würtembergs Antrag,
die Begutachtung einiger Kontroversen des deutschen Wechselrechts zugewiesen. Sie solle" erst
nach Erledigung des Handelsrechts zur Behandlung kommen.

den, im Anschluß an hierher bezügliche Separatabkommen (Gothaer Vertrag
v. 15. Juli 1857 die Aufnahme Auszuweisender betreffend) getrennt behandelt.
Ein Resultat der bezüglichen Ausschußthätigtcit ist jedoch bis jetzt nicht be¬
kannt geworden. Freilich neigt auch diese Frage am ehesten nach der politischen
Seite.*) Aber die Handelsgesctzgebung berathet die dafür aus den Einzel¬
staaten berufene Commission bekanntlich nunmehr in Hamburg, nachdem es
durch strenge Bewahrung des amtlichen Geheimnisses der Oeffentlichkeit und
den am unmittelbarsten betheiligten Bevölkerungskreisen langer als ein Jahr
unmöglich gemacht war, ihre Ansichten über die zu Nürnberg ausschließlich
von Juristen bearbeiteten Bestimmungen auch nur gutachtlich oder in der
Tagespresse kundzugeben.**) Die Auswanderungsfrage endlich war in dem
dänischen Antrage sofort mit besonders starker Betonung des polizeilich
bevormundenden Moments vorgelegt worden. Und der am 3. Juli 1858
vorgelegte Bericht des Bundesausschusses hat sein Gutachten nach dieser Seite
hin mit sehr ausführlichen positiven Borschlägen ausgestattet, während jenes
Moment des Antrags nur eventuell in Aussicht genommen wurde, welches
darauf abzielt, daß die Ausgewanderten „für ihre Nationalität und den Zu¬
sammenhang mit Deutschland nicht verloren gehen." Die von Baiern ins
Auge gefaßte „Aufstellung einer geeigneten diplomatischen und consularischen
Vertretung" in jenen Ländern, wohin die Auswanderung zu lenken, begut¬
achtete der Bundesausschuß dahin, jene Regierungen, welche „in der Türkei
- oder in den amerikanischen Staaten" diplomatische Vertreter oder consularische
Agenten haben, zu ersuchen, theils diese zur Einziehung näherer Erkundigungen
über „die Unräthlichkeit" der dorthin sich wendenden Auswanderungen aufzu¬
fordern, theils sie „zu ermächtigen und anzuweisen, allen Angehörigen deutscher
Bundesstaaten nöthigenfalls Fürsorge und Unterstützung zu gewähren; den¬
selben die Förderung der Interessen der deutschen Auswandrer im Allgemei-
n e n zur besondern Aufgabe zu machen und sie zur Anzeige aller desfallsigen
belangreichen Wahrnehmungen aufzufordern, und zwar insbesondere in Be¬
zug sowol auf die Behandlung der deutschen Einwanderer in den Seestädten
und auf etwaige Bedürfnisse bereits vorhandener deutscher Ansiedlungen. als
auch auf die Wahl geeigneter Niederlassungsorte für solche."




") Suchen (Juli 1858) tagt eine Konferenz der betreffenden Staate» zur Behandlung der
Hcimcithsfrage und zur eventuellen Revision des Vertrags von 18b? in Gotha, ohne daß
Vaicrn dabei vertreten ist, indem es durch ein Rundschreiben erklärt hat, daß es sich aufSeparnt-
"erhandlungen nicht einlassen könne, weil es die fraglichen Gegenstände bei der Bundesversamm¬
lung anhängig gemacht habe, Lübeck hat bekanntlich den Beitritt zum Gothaer Vertrag de¬
finitiv versagt, Oestreich und Lichtenstein noch keine bestimmte Erklärung abgegeben.
Derselben Commission wurde später auch, aus Sachsens und Würtembergs Antrag,
die Begutachtung einiger Kontroversen des deutschen Wechselrechts zugewiesen. Sie solle» erst
nach Erledigung des Handelsrechts zur Behandlung kommen.
<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <div n="1">
          <div n="2">
            <pb facs="#f0215" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/106026"/>
            <p xml:id="ID_611" prev="#ID_610"> den, im Anschluß an hierher bezügliche Separatabkommen (Gothaer Vertrag<lb/>
v. 15. Juli 1857 die Aufnahme Auszuweisender betreffend) getrennt behandelt.<lb/>
Ein Resultat der bezüglichen Ausschußthätigtcit ist jedoch bis jetzt nicht be¬<lb/>
kannt geworden. Freilich neigt auch diese Frage am ehesten nach der politischen<lb/>
Seite.*)  Aber die Handelsgesctzgebung berathet die dafür aus den Einzel¬<lb/>
staaten berufene Commission bekanntlich nunmehr in Hamburg, nachdem es<lb/>
durch strenge Bewahrung des amtlichen Geheimnisses der Oeffentlichkeit und<lb/>
den am unmittelbarsten betheiligten Bevölkerungskreisen langer als ein Jahr<lb/>
unmöglich gemacht war, ihre Ansichten über die zu Nürnberg ausschließlich<lb/>
von Juristen bearbeiteten Bestimmungen auch nur gutachtlich oder in der<lb/>
Tagespresse kundzugeben.**)  Die Auswanderungsfrage endlich war in dem<lb/>
dänischen Antrage sofort mit besonders starker Betonung des polizeilich<lb/>
bevormundenden Moments vorgelegt worden.  Und der am 3. Juli 1858<lb/>
vorgelegte Bericht des Bundesausschusses hat sein Gutachten nach dieser Seite<lb/>
hin mit sehr ausführlichen positiven Borschlägen ausgestattet, während jenes<lb/>
Moment des Antrags nur eventuell in Aussicht genommen wurde, welches<lb/>
darauf abzielt, daß die Ausgewanderten &#x201E;für ihre Nationalität und den Zu¬<lb/>
sammenhang mit Deutschland nicht verloren gehen."  Die von Baiern ins<lb/>
Auge gefaßte &#x201E;Aufstellung einer geeigneten diplomatischen und consularischen<lb/>
Vertretung" in jenen Ländern, wohin die Auswanderung zu lenken, begut¬<lb/>
achtete der Bundesausschuß dahin, jene Regierungen, welche &#x201E;in der Türkei<lb/>
- oder in den amerikanischen Staaten" diplomatische Vertreter oder consularische<lb/>
Agenten haben, zu ersuchen, theils diese zur Einziehung näherer Erkundigungen<lb/>
über &#x201E;die Unräthlichkeit" der dorthin sich wendenden Auswanderungen aufzu¬<lb/>
fordern, theils sie &#x201E;zu ermächtigen und anzuweisen, allen Angehörigen deutscher<lb/>
Bundesstaaten nöthigenfalls Fürsorge und Unterstützung zu gewähren; den¬<lb/>
selben die Förderung der Interessen der deutschen Auswandrer im Allgemei-<lb/>
n e n zur besondern Aufgabe zu machen und sie zur Anzeige aller desfallsigen<lb/>
belangreichen Wahrnehmungen aufzufordern, und zwar insbesondere in Be¬<lb/>
zug sowol auf die Behandlung der deutschen Einwanderer in den Seestädten<lb/>
und auf etwaige Bedürfnisse bereits vorhandener deutscher Ansiedlungen. als<lb/>
auch auf die Wahl geeigneter Niederlassungsorte für solche."</p><lb/>
            <note xml:id="FID_16" place="foot"> ") Suchen (Juli 1858) tagt eine Konferenz der betreffenden Staate» zur Behandlung der<lb/>
Hcimcithsfrage und zur eventuellen Revision des Vertrags von 18b? in Gotha, ohne daß<lb/>
Vaicrn dabei vertreten ist, indem es durch ein Rundschreiben erklärt hat, daß es sich aufSeparnt-<lb/>
"erhandlungen nicht einlassen könne, weil es die fraglichen Gegenstände bei der Bundesversamm¬<lb/>
lung anhängig gemacht habe, Lübeck hat bekanntlich den Beitritt zum Gothaer Vertrag de¬<lb/>
finitiv versagt, Oestreich und Lichtenstein noch keine bestimmte Erklärung abgegeben.</note><lb/>
            <note xml:id="FID_17" place="foot"> Derselben Commission wurde später auch, aus Sachsens und Würtembergs Antrag,<lb/>
die Begutachtung einiger Kontroversen des deutschen Wechselrechts zugewiesen. Sie solle» erst<lb/>
nach Erledigung des Handelsrechts zur Behandlung kommen.</note><lb/>
          </div>
        </div>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[0215] den, im Anschluß an hierher bezügliche Separatabkommen (Gothaer Vertrag v. 15. Juli 1857 die Aufnahme Auszuweisender betreffend) getrennt behandelt. Ein Resultat der bezüglichen Ausschußthätigtcit ist jedoch bis jetzt nicht be¬ kannt geworden. Freilich neigt auch diese Frage am ehesten nach der politischen Seite.*) Aber die Handelsgesctzgebung berathet die dafür aus den Einzel¬ staaten berufene Commission bekanntlich nunmehr in Hamburg, nachdem es durch strenge Bewahrung des amtlichen Geheimnisses der Oeffentlichkeit und den am unmittelbarsten betheiligten Bevölkerungskreisen langer als ein Jahr unmöglich gemacht war, ihre Ansichten über die zu Nürnberg ausschließlich von Juristen bearbeiteten Bestimmungen auch nur gutachtlich oder in der Tagespresse kundzugeben.**) Die Auswanderungsfrage endlich war in dem dänischen Antrage sofort mit besonders starker Betonung des polizeilich bevormundenden Moments vorgelegt worden. Und der am 3. Juli 1858 vorgelegte Bericht des Bundesausschusses hat sein Gutachten nach dieser Seite hin mit sehr ausführlichen positiven Borschlägen ausgestattet, während jenes Moment des Antrags nur eventuell in Aussicht genommen wurde, welches darauf abzielt, daß die Ausgewanderten „für ihre Nationalität und den Zu¬ sammenhang mit Deutschland nicht verloren gehen." Die von Baiern ins Auge gefaßte „Aufstellung einer geeigneten diplomatischen und consularischen Vertretung" in jenen Ländern, wohin die Auswanderung zu lenken, begut¬ achtete der Bundesausschuß dahin, jene Regierungen, welche „in der Türkei - oder in den amerikanischen Staaten" diplomatische Vertreter oder consularische Agenten haben, zu ersuchen, theils diese zur Einziehung näherer Erkundigungen über „die Unräthlichkeit" der dorthin sich wendenden Auswanderungen aufzu¬ fordern, theils sie „zu ermächtigen und anzuweisen, allen Angehörigen deutscher Bundesstaaten nöthigenfalls Fürsorge und Unterstützung zu gewähren; den¬ selben die Förderung der Interessen der deutschen Auswandrer im Allgemei- n e n zur besondern Aufgabe zu machen und sie zur Anzeige aller desfallsigen belangreichen Wahrnehmungen aufzufordern, und zwar insbesondere in Be¬ zug sowol auf die Behandlung der deutschen Einwanderer in den Seestädten und auf etwaige Bedürfnisse bereits vorhandener deutscher Ansiedlungen. als auch auf die Wahl geeigneter Niederlassungsorte für solche." ") Suchen (Juli 1858) tagt eine Konferenz der betreffenden Staate» zur Behandlung der Hcimcithsfrage und zur eventuellen Revision des Vertrags von 18b? in Gotha, ohne daß Vaicrn dabei vertreten ist, indem es durch ein Rundschreiben erklärt hat, daß es sich aufSeparnt- "erhandlungen nicht einlassen könne, weil es die fraglichen Gegenstände bei der Bundesversamm¬ lung anhängig gemacht habe, Lübeck hat bekanntlich den Beitritt zum Gothaer Vertrag de¬ finitiv versagt, Oestreich und Lichtenstein noch keine bestimmte Erklärung abgegeben. Derselben Commission wurde später auch, aus Sachsens und Würtembergs Antrag, die Begutachtung einiger Kontroversen des deutschen Wechselrechts zugewiesen. Sie solle» erst nach Erledigung des Handelsrechts zur Behandlung kommen.

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Staats- und Universitätsbibliothek (SuUB) Bremen: Bereitstellung der Texttranskription.
Kay-Michael Würzner: Bearbeitung der digitalen Edition.

Weitere Informationen:

Verfahren der Texterfassung: OCR mit Nachkorrektur.

Bogensignaturen: gekennzeichnet;Druckfehler: ignoriert;fremdsprachliches Material: nicht gekennzeichnet;Geminations-/Abkürzungsstriche: wie Vorlage;Hervorhebungen (Antiqua, Sperrschrift, Kursive etc.): nicht ausgezeichnet;i/j in Fraktur: wie Vorlage;I/J in Fraktur: wie Vorlage;Kolumnentitel: gekennzeichnet;Kustoden: gekennzeichnet;langes s (ſ): als s transkribiert;Normalisierungen: stillschweigend;rundes r (&#xa75b;): als r/et transkribiert;Seitenumbrüche markiert: ja;Silbentrennung: wie Vorlage;u/v bzw. U/V: wie Vorlage;Vokale mit übergest. e: als ä/ö/ü transkribiert;Vollständigkeit: vollständig erfasst;Zeichensetzung: wie Vorlage;Zeilenumbrüche markiert: ja;

Nachkorrektur erfolgte automatisch.




Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341588_105810
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341588_105810/215
Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 17, 1858, II. Semester. III. Band, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341588_105810/215>, abgerufen am 22.07.2024.