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Die Grenzboten. Jg. 17, 1858, II. Semester. III. Band.

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meint erhielt dafür die gelieferten königlichen als Ersatz, die er sich nun be¬
mühte unter allerlei Vorwänden dem Regimente aufzudringen, doch nicht
mehr in so gewaltsamer Weise, -- die Leute bekamen nach vielen Debatten
ihr Geld zurückgezahlt, nachdem jene Herrn und der Quartiermeister es ver¬
sucht hatten, mindestens einen Theil desselben für Mützen, Jacken oder lederne
Halsbinden verwenden zu lassen, da das Geld doch schon einmal abgezogen
sei!! Um die gleichfalls bestellten Jacken loszuwerden, erhielt das Regiment
die gelieferte Sommerkleidung nicht. Man mag aus Obigem lesen, wie sehr
ein Regiment für gewisse Behörden eine melkende Kuh ist, wie sehr Offiziere
und Soldaten übervortheilt werden, namentlich wenn sie Fremde sind. Wir
wollen nur noch zwei Beispiele hinzufügen, und erwähnen, daß es uns nicht
schwer werden würde, alles was wir sagten durch Zeugen bestätigen zu lassen.

Die Hauptleute und Rittmeister der englischen Armee erhalten eine ge¬
wisse Zulage, Contingent genannt, zur Instandhaltung der Waffen. Anschaffung
des Scheibenmaterials und Oels zum Gewehrputzeu. Die Höhe dieses Contin-
gents ist verschieden bei den verschiedenen Waffengattungen; das der Linien¬
infanterie beträgt bei einem Compagniectat von über 96 Mann 42, das der
Jäger hingegen in demselben Falle 75 Pfd. Se. jährlich, und besagt das
Reglement ausdrücklich, daß derjenige dies erhalten soll, der im Commando
einer Compagnie Jäger sich befindet "ca-eb. comMi^ lig-iueä As ti,inen<zu."
Als wir in großbritannische Dienste traten, geschah dies als Caplan 1. Ristes
British German Legion, die Jäger hatten damals die alten Büchsen verloren
und waren mit der Enfield Riste bewaffnet, jede Gewehrreparatur mußte der
Capitün ebenso bezahlen wie der Ansatz für die frühere Bewaffnung besagte.
Es existirte keine Ordre, welche eine Verkürzung des oben erwähnten Geldes
gestattet hätte; trotz dessen zahlte der Paymaster jährlich nur 42 Ps. Se. aus,
und alle Beschwerden darüber blieben bei dem Oberstlieutenant liegen, ja als
wir davon sprachen, uns bei der nächsten Revue bei der höhern Behörde da¬
rüber zu beschweren -- es war dies vor der Auflösung der Legion -- da ließ
sich kein Borgesetzter sehen, um eine solche abzunehmen, trotz dem, daß lange
von eurer solchen gesprochen worden war. Der Grund, den der Herr Pay¬
master anführte, um das Geld nicht zu zahlen, daß das Regiment keine
Büchsen führte, war um so nichtiger, als die oben angeführten Zeilen des
Reglements -- "eingeübt als Büchsenschützen" heißen.

Ein zweiter Fall ist der folgende. Jeder Offizier erhält bei einem Tage¬
marsche in England, wenn das Regiment Abends nicht einquartirt wird. 2 Schilling
6 Pence. jeder Soldat 6 Pence Auslösung, eher mehr als weniger -- wenn wir
irren sollten. Nun hatte unser Regiment im Sommer und Herbst 1855 drei der¬
gleichen Märsche gemacht; wir Offiziere, noch unbekannt mit dem Reglement,
das wir nur in englischer Sprache besaßen, deren wir großentheils nicht nach.


meint erhielt dafür die gelieferten königlichen als Ersatz, die er sich nun be¬
mühte unter allerlei Vorwänden dem Regimente aufzudringen, doch nicht
mehr in so gewaltsamer Weise, — die Leute bekamen nach vielen Debatten
ihr Geld zurückgezahlt, nachdem jene Herrn und der Quartiermeister es ver¬
sucht hatten, mindestens einen Theil desselben für Mützen, Jacken oder lederne
Halsbinden verwenden zu lassen, da das Geld doch schon einmal abgezogen
sei!! Um die gleichfalls bestellten Jacken loszuwerden, erhielt das Regiment
die gelieferte Sommerkleidung nicht. Man mag aus Obigem lesen, wie sehr
ein Regiment für gewisse Behörden eine melkende Kuh ist, wie sehr Offiziere
und Soldaten übervortheilt werden, namentlich wenn sie Fremde sind. Wir
wollen nur noch zwei Beispiele hinzufügen, und erwähnen, daß es uns nicht
schwer werden würde, alles was wir sagten durch Zeugen bestätigen zu lassen.

Die Hauptleute und Rittmeister der englischen Armee erhalten eine ge¬
wisse Zulage, Contingent genannt, zur Instandhaltung der Waffen. Anschaffung
des Scheibenmaterials und Oels zum Gewehrputzeu. Die Höhe dieses Contin-
gents ist verschieden bei den verschiedenen Waffengattungen; das der Linien¬
infanterie beträgt bei einem Compagniectat von über 96 Mann 42, das der
Jäger hingegen in demselben Falle 75 Pfd. Se. jährlich, und besagt das
Reglement ausdrücklich, daß derjenige dies erhalten soll, der im Commando
einer Compagnie Jäger sich befindet „ca-eb. comMi^ lig-iueä As ti,inen<zu."
Als wir in großbritannische Dienste traten, geschah dies als Caplan 1. Ristes
British German Legion, die Jäger hatten damals die alten Büchsen verloren
und waren mit der Enfield Riste bewaffnet, jede Gewehrreparatur mußte der
Capitün ebenso bezahlen wie der Ansatz für die frühere Bewaffnung besagte.
Es existirte keine Ordre, welche eine Verkürzung des oben erwähnten Geldes
gestattet hätte; trotz dessen zahlte der Paymaster jährlich nur 42 Ps. Se. aus,
und alle Beschwerden darüber blieben bei dem Oberstlieutenant liegen, ja als
wir davon sprachen, uns bei der nächsten Revue bei der höhern Behörde da¬
rüber zu beschweren — es war dies vor der Auflösung der Legion — da ließ
sich kein Borgesetzter sehen, um eine solche abzunehmen, trotz dem, daß lange
von eurer solchen gesprochen worden war. Der Grund, den der Herr Pay¬
master anführte, um das Geld nicht zu zahlen, daß das Regiment keine
Büchsen führte, war um so nichtiger, als die oben angeführten Zeilen des
Reglements — „eingeübt als Büchsenschützen" heißen.

Ein zweiter Fall ist der folgende. Jeder Offizier erhält bei einem Tage¬
marsche in England, wenn das Regiment Abends nicht einquartirt wird. 2 Schilling
6 Pence. jeder Soldat 6 Pence Auslösung, eher mehr als weniger — wenn wir
irren sollten. Nun hatte unser Regiment im Sommer und Herbst 1855 drei der¬
gleichen Märsche gemacht; wir Offiziere, noch unbekannt mit dem Reglement,
das wir nur in englischer Sprache besaßen, deren wir großentheils nicht nach.


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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 17, 1858, II. Semester. III. Band, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341588_105810/199>, abgerufen am 22.07.2024.