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Die Grenzboten. Jg. 17, 1858, II. Semester. III. Band.

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schieden sein muß; denn von ihr sind jene Ausfälle zu decken; deshalb müssen
die Gebührnisse des Mannes, wenn nicht täglich, mindestens wöchentlich be¬
rechnet werden, was im Felde oft schwierig und wegen Mangel an Zeit un¬
möglich wird. Wir ziehen das System, wo der Soldat eine feste Löhnung
bekommt, und nur das Bekleiduugsgeld verrechnet wird, dem geschilderten, in
der englischen Armee gebräuchlichen bedeutend vor, denn erstens ist es einfacher,
zweitens erregt es nicht das Mißvergnügen des Soldaten, der sich in der
Regel zu seinem Bortheil verrechnet und sich beklagt, daß ihm Dinge aufge¬
zwungen würden, die er entweder nicht brauche, oder billiger und besser sich
selbst kaufen könne.

Die tägliche Portion des Soldaten besteht in V" Pfd. Fleisch und i Pfd.
Weißbrot, dieses wird von den Lieferanten an den Quartiermeister, und in
Gegenwart des Capitän du jour an die Compagnien ausgegeben. Salz, Ge¬
müse, Thee. Kaffee. Zucker und Brotzulage werden aus der oben erwähnten
Privatmenage beschafft, und es muß so gewirthschaftet werden, daß der Sol¬
dat früh Thee mit Zucker. Mittags außer dem Fleische V2 Kanne Gemüse.
Abends wieder Thee mit Zucker erhält. Im Feld, im Lager oder auf dem
Schiffe empfängt er noch außerdem eine Ration Grog d. h. Rum mit V" kal¬
ten Wassers vermischt; rein darf ersterer nie ausgegeben werden, auch müssen
ihn die Mannschaften auf der Stelle trinken. Für mehrjährige gute Aus¬
führung und gutes richtiges Schießen erhalten'die Soldaten sowol tägliche
Löhnungszulagen als auch äußerliche Auszeichnungen, und zwar für gute Auf¬
führung Chevrons über den Aufschlägen, für gutes Schießen kreuzweis gestickte
Gewehre auf dem linken Oberarm.

Ende jedes Monates rechnet der Capitän mit den Soldaten seiner Com¬
pagnie ab. Im großen Abrechnungsbuche, I^eclMr genannt, hat jeder Mann
sein Conto, links stehen seine Gebührnisse, rechts seine Ausgaben. Ueber¬
steigen letztere die ersteren, so trägt der Capitän diese Schuld in das kleine
Abrechnungsbuch des Soldaten über, und dieser muß quittiren. daß er die
verzeichnete Summe ersterem schulde; hat er dagegen gut, so erhält er ent¬
weder das Geld ausgezahlt, oder der Capitän schreibt es ihm gut. bekennt
dies im kleinen Abrechnungsbuch und übergibt das sämmtliche Guthaben dem
Zahlmeister gegen Quittung.

In einem Staate, dessen Hauptmacht im Handel liegt, kann man sich
nicht wundern, wenn auch der Armeeverwaltung etwas Kaufmännisches anklebt,
wenn die Geldverpflegung z. B. in den Händen von Bankiers ruht. In
erster Instanz zahlt nämlich der Staat die Gelder, welche ein Regiment zu
empfangen hat, an den sogenannten Regimentsagcnten. einen Bankier in
London, (die bedeutendsten derselben sind Sir John Kirkland und Cox and Sons).
Von diesem zieht der Zahlmeister des Regiments die nöthigen Gelder gegen


schieden sein muß; denn von ihr sind jene Ausfälle zu decken; deshalb müssen
die Gebührnisse des Mannes, wenn nicht täglich, mindestens wöchentlich be¬
rechnet werden, was im Felde oft schwierig und wegen Mangel an Zeit un¬
möglich wird. Wir ziehen das System, wo der Soldat eine feste Löhnung
bekommt, und nur das Bekleiduugsgeld verrechnet wird, dem geschilderten, in
der englischen Armee gebräuchlichen bedeutend vor, denn erstens ist es einfacher,
zweitens erregt es nicht das Mißvergnügen des Soldaten, der sich in der
Regel zu seinem Bortheil verrechnet und sich beklagt, daß ihm Dinge aufge¬
zwungen würden, die er entweder nicht brauche, oder billiger und besser sich
selbst kaufen könne.

Die tägliche Portion des Soldaten besteht in V» Pfd. Fleisch und i Pfd.
Weißbrot, dieses wird von den Lieferanten an den Quartiermeister, und in
Gegenwart des Capitän du jour an die Compagnien ausgegeben. Salz, Ge¬
müse, Thee. Kaffee. Zucker und Brotzulage werden aus der oben erwähnten
Privatmenage beschafft, und es muß so gewirthschaftet werden, daß der Sol¬
dat früh Thee mit Zucker. Mittags außer dem Fleische V2 Kanne Gemüse.
Abends wieder Thee mit Zucker erhält. Im Feld, im Lager oder auf dem
Schiffe empfängt er noch außerdem eine Ration Grog d. h. Rum mit V» kal¬
ten Wassers vermischt; rein darf ersterer nie ausgegeben werden, auch müssen
ihn die Mannschaften auf der Stelle trinken. Für mehrjährige gute Aus¬
führung und gutes richtiges Schießen erhalten'die Soldaten sowol tägliche
Löhnungszulagen als auch äußerliche Auszeichnungen, und zwar für gute Auf¬
führung Chevrons über den Aufschlägen, für gutes Schießen kreuzweis gestickte
Gewehre auf dem linken Oberarm.

Ende jedes Monates rechnet der Capitän mit den Soldaten seiner Com¬
pagnie ab. Im großen Abrechnungsbuche, I^eclMr genannt, hat jeder Mann
sein Conto, links stehen seine Gebührnisse, rechts seine Ausgaben. Ueber¬
steigen letztere die ersteren, so trägt der Capitän diese Schuld in das kleine
Abrechnungsbuch des Soldaten über, und dieser muß quittiren. daß er die
verzeichnete Summe ersterem schulde; hat er dagegen gut, so erhält er ent¬
weder das Geld ausgezahlt, oder der Capitän schreibt es ihm gut. bekennt
dies im kleinen Abrechnungsbuch und übergibt das sämmtliche Guthaben dem
Zahlmeister gegen Quittung.

In einem Staate, dessen Hauptmacht im Handel liegt, kann man sich
nicht wundern, wenn auch der Armeeverwaltung etwas Kaufmännisches anklebt,
wenn die Geldverpflegung z. B. in den Händen von Bankiers ruht. In
erster Instanz zahlt nämlich der Staat die Gelder, welche ein Regiment zu
empfangen hat, an den sogenannten Regimentsagcnten. einen Bankier in
London, (die bedeutendsten derselben sind Sir John Kirkland und Cox and Sons).
Von diesem zieht der Zahlmeister des Regiments die nöthigen Gelder gegen


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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 17, 1858, II. Semester. III. Band, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341588_105810/196>, abgerufen am 22.07.2024.