Die Grenzboten. Jg. 17, 1858, II. Semester. III. Band.versehen sein könnte, vom Feinde genommen würden, oder aus dem Meere Für jeden zum Ersatz eintretenden Rekruten sollen also 30 Thlr. als Allerdings haben die an England zu verschiedenen Malen gestellten Sub- Wer dies abgeschmackte Product zuerst veröffentlicht hat, kann ich nicht 13*
versehen sein könnte, vom Feinde genommen würden, oder aus dem Meere Für jeden zum Ersatz eintretenden Rekruten sollen also 30 Thlr. als Allerdings haben die an England zu verschiedenen Malen gestellten Sub- Wer dies abgeschmackte Product zuerst veröffentlicht hat, kann ich nicht 13*
<TEI> <text> <body> <div> <div n="1"> <pb facs="#f0107" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/105918"/> <p xml:id="ID_260" prev="#ID_259"> versehen sein könnte, vom Feinde genommen würden, oder aus dem Meere<lb/> verloren gingen, so wird der König von Großbritannien die Kosten zu den<lb/> nöthigen Rekruten, wie auch den Werth gedachter Feldstücke und Effecten<lb/> bezahlen lassen, um die Artillerie und Regimenter oder Compagnien sogleich<lb/> wieder in Stand zu setzen, und diese Rekruten sollen gleichfalls nach dem<lb/> Fuße derjenigen, welche den hessischen Offiziers, vermöge des 5. Artikels des<lb/> Contracts von 1702 geliefert worden sind, regulirt werden, damit das Corps<lb/> jederzeit in ebenso gutem Stande erhalten und dereinst zurückgesendet werde,<lb/> worin es übertragen worden, und die jährlich nöthigen Rekruten sollen den<lb/> englischen Commissarien in den Waffen geübt und völlig equipirt an dem<lb/> Einschiffungsorte und zu der von S. großbr. Maj. anzuzeigenden Zeit geliefert<lb/> werden."</p><lb/> <p xml:id="ID_261"> Für jeden zum Ersatz eintretenden Rekruten sollen also 30 Thlr. als<lb/> Werbegeld gezahlt werden, dagegen ist aber in dem Vertrage nirgend die<lb/> Rede von einer Vergütung für den todtgebliebenen Soldaten. Nun aber be¬<lb/> trachte man die Zahlen, welche der Brief aufführt. Danach hätte das Leben<lb/> des armen Soldaten doch einen sehr respectablen Werth. Indeß ist der Ver¬<lb/> sasser auch hierbei wieder mit einem so unbegreiflichen Leichtsinne zu Werke ge¬<lb/> gangen, daß er die angegebenen Beträge nicht einmal in ein Verhältniß zu¬<lb/> einander gestellt hat. Denn wenn für 1650 Mann 643,500 Gulden berechnet<lb/> werden, so kommen für den Mann 390 Gulden heraus; bei 1450 Mann<lb/> und 483,450 Gulden fallen auf den Einzelnen nur 33312/2» Gulden, und der<lb/> Werth des Einzelnen bei 300 Mann und 160,050 Gulden steigert sich sogar<lb/> auf 533 V« Gulden. Es ist also nicht einmal Consequenz in der Lüge.</p><lb/> <p xml:id="ID_262"> Allerdings haben die an England zu verschiedenen Malen gestellten Sub-<lb/> sidicntruppcn große Summen eingebracht. Dies geschah aber nicht durch jene<lb/> 30 Thlr. Werbegelder. England zahlte vielmehr nicht nur den Sold für sämmt¬<lb/> liche Truppen nach englischem Fuße, sondern auch noch jährlich sehr bedeutende,<lb/> festbestimmte. eigentliche Subsidiengelder. Doch genug! Ich glaube nach jeder<lb/> Richtung hin den vollsten Beweis geliefert zu haben, daß der fragliche Brief<lb/> nichts mehr und nichts weniger ist, als ein ungeschicktes und leichtfertiges<lb/> Machwerk, so grenzenlos leichtsinnig hingeworfen, daß man darüber staunen<lb/> muß, wie denkende Männer demselben jemals auch nur einigen Glauben<lb/> schenken konnten. Man hatte wenigstens von deutschen Autoren erwarten<lb/> sollen, daß sie der Lüge schärfer ins Antlitz gesehen hätten, als dies die ameri¬<lb/> kanischen Zeitungen zu thun Pflegen, welche von Zeit zu Zeit den Brief von<lb/> neuem mittheilen, um ihren Lesern ein Stück deutscher Tyrannei zu zeigen.</p><lb/> <p xml:id="ID_263" next="#ID_264"> Wer dies abgeschmackte Product zuerst veröffentlicht hat, kann ich nicht<lb/> sagen. Löser sagt bei seiner Mittheilung, es „solle" in Eugen Regnaults<lb/> Denkwürdigkeiten abgedruckt stehen. Wahrscheinlich meint er Regnault Warins</p><lb/> <fw type="sig" place="bottom"> 13*</fw><lb/> </div> </div> </body> </text> </TEI> [0107]
versehen sein könnte, vom Feinde genommen würden, oder aus dem Meere
verloren gingen, so wird der König von Großbritannien die Kosten zu den
nöthigen Rekruten, wie auch den Werth gedachter Feldstücke und Effecten
bezahlen lassen, um die Artillerie und Regimenter oder Compagnien sogleich
wieder in Stand zu setzen, und diese Rekruten sollen gleichfalls nach dem
Fuße derjenigen, welche den hessischen Offiziers, vermöge des 5. Artikels des
Contracts von 1702 geliefert worden sind, regulirt werden, damit das Corps
jederzeit in ebenso gutem Stande erhalten und dereinst zurückgesendet werde,
worin es übertragen worden, und die jährlich nöthigen Rekruten sollen den
englischen Commissarien in den Waffen geübt und völlig equipirt an dem
Einschiffungsorte und zu der von S. großbr. Maj. anzuzeigenden Zeit geliefert
werden."
Für jeden zum Ersatz eintretenden Rekruten sollen also 30 Thlr. als
Werbegeld gezahlt werden, dagegen ist aber in dem Vertrage nirgend die
Rede von einer Vergütung für den todtgebliebenen Soldaten. Nun aber be¬
trachte man die Zahlen, welche der Brief aufführt. Danach hätte das Leben
des armen Soldaten doch einen sehr respectablen Werth. Indeß ist der Ver¬
sasser auch hierbei wieder mit einem so unbegreiflichen Leichtsinne zu Werke ge¬
gangen, daß er die angegebenen Beträge nicht einmal in ein Verhältniß zu¬
einander gestellt hat. Denn wenn für 1650 Mann 643,500 Gulden berechnet
werden, so kommen für den Mann 390 Gulden heraus; bei 1450 Mann
und 483,450 Gulden fallen auf den Einzelnen nur 33312/2» Gulden, und der
Werth des Einzelnen bei 300 Mann und 160,050 Gulden steigert sich sogar
auf 533 V« Gulden. Es ist also nicht einmal Consequenz in der Lüge.
Allerdings haben die an England zu verschiedenen Malen gestellten Sub-
sidicntruppcn große Summen eingebracht. Dies geschah aber nicht durch jene
30 Thlr. Werbegelder. England zahlte vielmehr nicht nur den Sold für sämmt¬
liche Truppen nach englischem Fuße, sondern auch noch jährlich sehr bedeutende,
festbestimmte. eigentliche Subsidiengelder. Doch genug! Ich glaube nach jeder
Richtung hin den vollsten Beweis geliefert zu haben, daß der fragliche Brief
nichts mehr und nichts weniger ist, als ein ungeschicktes und leichtfertiges
Machwerk, so grenzenlos leichtsinnig hingeworfen, daß man darüber staunen
muß, wie denkende Männer demselben jemals auch nur einigen Glauben
schenken konnten. Man hatte wenigstens von deutschen Autoren erwarten
sollen, daß sie der Lüge schärfer ins Antlitz gesehen hätten, als dies die ameri¬
kanischen Zeitungen zu thun Pflegen, welche von Zeit zu Zeit den Brief von
neuem mittheilen, um ihren Lesern ein Stück deutscher Tyrannei zu zeigen.
Wer dies abgeschmackte Product zuerst veröffentlicht hat, kann ich nicht
sagen. Löser sagt bei seiner Mittheilung, es „solle" in Eugen Regnaults
Denkwürdigkeiten abgedruckt stehen. Wahrscheinlich meint er Regnault Warins
13*
Informationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen … Staats- und Universitätsbibliothek (SuUB) Bremen: Bereitstellung der Texttranskription.
Kay-Michael Würzner: Bearbeitung der digitalen Edition.
Weitere Informationen:Verfahren der Texterfassung: OCR mit Nachkorrektur. Bogensignaturen: gekennzeichnet;Druckfehler: ignoriert;fremdsprachliches Material: nicht gekennzeichnet;Geminations-/Abkürzungsstriche: wie Vorlage;Hervorhebungen (Antiqua, Sperrschrift, Kursive etc.): nicht ausgezeichnet;i/j in Fraktur: wie Vorlage;I/J in Fraktur: wie Vorlage;Kolumnentitel: gekennzeichnet;Kustoden: gekennzeichnet;langes s (ſ): als s transkribiert;Normalisierungen: stillschweigend;rundes r (ꝛ): als r/et transkribiert;Seitenumbrüche markiert: ja;Silbentrennung: wie Vorlage;u/v bzw. U/V: wie Vorlage;Vokale mit übergest. e: als ä/ö/ü transkribiert;Vollständigkeit: vollständig erfasst;Zeichensetzung: wie Vorlage;Zeilenumbrüche markiert: ja; Nachkorrektur erfolgte automatisch.
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |