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Die Grenzboten. Jg. 17, 1858, II. Semester. III. Band.

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Beschreibung überhaupt, die Mir immer noch fehlt, als auch aller Umstände
genau und insbesondere genommen.

Meine darüber eröffnete Empfindlichkeit vermindert sich nicht im Geringsten
und Mein lebhafter Schmerz wird so zu sagen durch die Mir noch verborgen
gehaltene detaillirte Erzählungen immer neu und aufs äußerste rege. Weshalb
um so mehr dasjenige wiederhole, was dem Herrn General wegen der un¬
glücklichen Brigade geschrieben und zur genausten Untersuchung der ganzen
Sache aufgetragen habe. Der Oberstlieutenant Scheffer insbesondere, gleichartig
auch die Commandeurs der beiden andern Regimenter sind nach erfolgter
Retour ans Gefangenschaft zur schärfsten Verantwortung zu ziehen und ersterer
hauptsächlich aus das ernstlichste zu vernehmen, warum er nicht sofort das
Commando übernommen und zu remeduen gesucht, als der Oberst Rail
gefallen und durch seine Blessuren aus dem Stande gesetzt worden etwas
zu thun?"

Durch ein Schreiben vom 3. August desselben Jahres befahl der Land¬
graf, alsobald nachdem die drei gefangenen Regimenter ausgewechselt worden,
sofort eine strenge kriegsgerichtliche Untersuchung anzuordnen. Das am 11. Jan.
1732 zu Neuyork eröffnete Urtheil sprach jedoch sämmtliche noch lebende Offi¬
ziere von jeder Schuld frei.

Aber nicht nur die eben mitgetheilten landgräflichen Erlasse stehen im
offensten Widerspruche mit dem angeblichen Briefe, dasselbe ist auch mit den
Bestimmungen des Subsidientractcits der Fall. Dieser Vertrag ist nämlich kein
Geheimniß; er ist vielmehr öfter gedruckt. Schon gleich nach dem Abschlüsse
erschien derselbe unter dem Titel: "Die drei vollständigen Subsidientractatc,
welche zwischen Sr. großbritannischen Majestät einerseits und dem Durchl. Land¬
grafen von Hessen-Kassel, dem Durchl. Herzog von Braunschweig und dem
Durchl. Erbprinzen von Hessen-Kassel als regierenden Grafen von Hanau
andrerseits, geschlossen sind. Englisch und Deutsch. Frankfurt und Leipzig 177V."
(Ferner findet man Abdrücke in I. I. Moser, Versuch des neuesten europäischen
Völkerrechts XI. S. 126 ze., Frankfurter Herbstmeß Relation 1776 S. 31 :c.,
Neueste Staatsbegebenheiten 1777 S. 568, cke Ug.re.en8, eenen ckss Mn-
Lipa,ux traites 'I. 1. x. 545 ze.) Die beiden einschlägigen Artikel sind der
5. und 8. Der eine lautet: "Zur Bestreitung der Kosten, die der Durchl.
Landgraf anwenden muß, um gedachtes Corps von 12,000 Mann zu bewaff¬
nen und in Stand zu setzen, verspricht S. M. der König von Großbritannien
Sr. Hochs. Durchl. für jeden Soldaten 30 Rthlr. banco Rekrutengelder ?c;
der andere aber: "Sollte es sich ereignen, daß unglücklicherweise einige Regi¬
menter oder Compagnien des gedachten Corps, es geschähe durch Unglücks¬
fälle aus der See, oder auf anderne Weise, ganz oder zum Theil ruinirt oder
zu Grunde gerichtet, oder daß die Kanonen und andere Effecten, womit es


Beschreibung überhaupt, die Mir immer noch fehlt, als auch aller Umstände
genau und insbesondere genommen.

Meine darüber eröffnete Empfindlichkeit vermindert sich nicht im Geringsten
und Mein lebhafter Schmerz wird so zu sagen durch die Mir noch verborgen
gehaltene detaillirte Erzählungen immer neu und aufs äußerste rege. Weshalb
um so mehr dasjenige wiederhole, was dem Herrn General wegen der un¬
glücklichen Brigade geschrieben und zur genausten Untersuchung der ganzen
Sache aufgetragen habe. Der Oberstlieutenant Scheffer insbesondere, gleichartig
auch die Commandeurs der beiden andern Regimenter sind nach erfolgter
Retour ans Gefangenschaft zur schärfsten Verantwortung zu ziehen und ersterer
hauptsächlich aus das ernstlichste zu vernehmen, warum er nicht sofort das
Commando übernommen und zu remeduen gesucht, als der Oberst Rail
gefallen und durch seine Blessuren aus dem Stande gesetzt worden etwas
zu thun?"

Durch ein Schreiben vom 3. August desselben Jahres befahl der Land¬
graf, alsobald nachdem die drei gefangenen Regimenter ausgewechselt worden,
sofort eine strenge kriegsgerichtliche Untersuchung anzuordnen. Das am 11. Jan.
1732 zu Neuyork eröffnete Urtheil sprach jedoch sämmtliche noch lebende Offi¬
ziere von jeder Schuld frei.

Aber nicht nur die eben mitgetheilten landgräflichen Erlasse stehen im
offensten Widerspruche mit dem angeblichen Briefe, dasselbe ist auch mit den
Bestimmungen des Subsidientractcits der Fall. Dieser Vertrag ist nämlich kein
Geheimniß; er ist vielmehr öfter gedruckt. Schon gleich nach dem Abschlüsse
erschien derselbe unter dem Titel: „Die drei vollständigen Subsidientractatc,
welche zwischen Sr. großbritannischen Majestät einerseits und dem Durchl. Land¬
grafen von Hessen-Kassel, dem Durchl. Herzog von Braunschweig und dem
Durchl. Erbprinzen von Hessen-Kassel als regierenden Grafen von Hanau
andrerseits, geschlossen sind. Englisch und Deutsch. Frankfurt und Leipzig 177V."
(Ferner findet man Abdrücke in I. I. Moser, Versuch des neuesten europäischen
Völkerrechts XI. S. 126 ze., Frankfurter Herbstmeß Relation 1776 S. 31 :c.,
Neueste Staatsbegebenheiten 1777 S. 568, cke Ug.re.en8, eenen ckss Mn-
Lipa,ux traites 'I. 1. x. 545 ze.) Die beiden einschlägigen Artikel sind der
5. und 8. Der eine lautet: „Zur Bestreitung der Kosten, die der Durchl.
Landgraf anwenden muß, um gedachtes Corps von 12,000 Mann zu bewaff¬
nen und in Stand zu setzen, verspricht S. M. der König von Großbritannien
Sr. Hochs. Durchl. für jeden Soldaten 30 Rthlr. banco Rekrutengelder ?c;
der andere aber: „Sollte es sich ereignen, daß unglücklicherweise einige Regi¬
menter oder Compagnien des gedachten Corps, es geschähe durch Unglücks¬
fälle aus der See, oder auf anderne Weise, ganz oder zum Theil ruinirt oder
zu Grunde gerichtet, oder daß die Kanonen und andere Effecten, womit es


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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 17, 1858, II. Semester. III. Band, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341588_105810/106>, abgerufen am 22.07.2024.