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Die Grenzboten. Jg. 17, 1858, I. Semester. I. Band.

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Die beiden obern Stände waren durch verschiedene äußerliche Aus¬
zeichnungen von dem Volk gesondert. Die der Retter bestanden außer den
goldenen Ringen und besondern Plätzen in den Schauspielen, in einem
schmalen Purpurstreis. der vom Halsausschnitt zum untern Saum der Tunica
ging, während die Senatoren einen breiten trugen. Der breite Streif wurde
aber von August auch den durch Herkunft und senatorischen Census ausge¬
zeichneten Rittern verliehn. und diese damit zu einer höhern. von dem
übrigen Stande gesonderten Classe erhoben. Die Ertheilung des Ritterpferdcs
war seit August der Anfang zur höhern militärischen oder amtlichen Laufbahn,
die auch zur Beförderung in den ersten Stand führen konnte. Die Vorrechte
des Senatorenstandes bestanden in dem Recht, den Senatssitznngen schon vor
dem zur Berathung erforderlichen Alter von 25 Jahren beiwohnen zu dürfen,
in Bevorzugungen beim Militärdienste und in dem eximirten Gerichtsstand,
zu dem auch die Frauen und Kinder dieses Standes gehörten. Innerhalb
des Senatorenstandes sonderten sich durch Beförderung zu den verschiedenen
Aemtern oder auch durch bloße Verleihung der betreffenden Titel und Jnsig-
nien verschiedene Rangclassen ab. deren höchste die' Consularcn bildeten. Ob-
wol das Consulat schon im Anfang der Kaiserzeit aller wirklichen Macht
und später auch aller Functionen entkleidet war, so galt es doch immer noch
als die höchste Würde, die ein Unterthan erlangen konnte.

Der Kaiser Julian nennt es "eine Ehre, die jede Macht aufwiegt, für
die Unterthanen einen Preis und eine Belohnung der Tugend. Treue, Ergeben¬
heit oder der Dienstleistungen gegen die Regenten, für die Regenten eine
Zierde und einen Schmuck, den sie den andern von ihnen verliehenen Gütern
hinzufügen;" und noch der gothische Schriftsteller Jornandes sagt bei Ge¬
legenheit der Ernennung Theodorichs zum Consul, dies werde für "das höchste
Gut und die größte Ehre in der Welt" gehalten. Um nnn möglichst viele
verdiente Unterthanen mit derselben beglücken zu können, kürzten die Kaiser
die Konsulate von einem Jahr aus zwei Monate und zuweilen noch kürzere
Zeiträume ab. so daß die Zahl der Consuln z. B. in einem Jahr auf !5,
in einem andern sogar auf 25 stieg. Hieraus entstand ein neuer Rangunter¬
schied zwischen den Consuln der beiden ersten Monate, die dem Jahr den Namen
gaben, und den übrigen, die man die kleinern Consuln nannte. Aber auch
so konnte noch immer die Sehnsucht des senatorischen Standes nach Erlan¬
gung der consularischen Würde ebensowenig hinreichend befriedigt werden,
als der Wunsch der Regierung, möglichst viele Verpflichtungen auf so wohl¬
feile Art los zu werden, und möglichst viele bedeutende Personen sich zu ver¬
binden. Sie verlieh also den Titel und die Jnsignien des Konsulats ohne
das Amt. und konnte auf diese Weise auch dem umfangreichsten Bedürfniß
gerecht werden. So bildete sich sowol unter den höhern Beamten, als unter


Die beiden obern Stände waren durch verschiedene äußerliche Aus¬
zeichnungen von dem Volk gesondert. Die der Retter bestanden außer den
goldenen Ringen und besondern Plätzen in den Schauspielen, in einem
schmalen Purpurstreis. der vom Halsausschnitt zum untern Saum der Tunica
ging, während die Senatoren einen breiten trugen. Der breite Streif wurde
aber von August auch den durch Herkunft und senatorischen Census ausge¬
zeichneten Rittern verliehn. und diese damit zu einer höhern. von dem
übrigen Stande gesonderten Classe erhoben. Die Ertheilung des Ritterpferdcs
war seit August der Anfang zur höhern militärischen oder amtlichen Laufbahn,
die auch zur Beförderung in den ersten Stand führen konnte. Die Vorrechte
des Senatorenstandes bestanden in dem Recht, den Senatssitznngen schon vor
dem zur Berathung erforderlichen Alter von 25 Jahren beiwohnen zu dürfen,
in Bevorzugungen beim Militärdienste und in dem eximirten Gerichtsstand,
zu dem auch die Frauen und Kinder dieses Standes gehörten. Innerhalb
des Senatorenstandes sonderten sich durch Beförderung zu den verschiedenen
Aemtern oder auch durch bloße Verleihung der betreffenden Titel und Jnsig-
nien verschiedene Rangclassen ab. deren höchste die' Consularcn bildeten. Ob-
wol das Consulat schon im Anfang der Kaiserzeit aller wirklichen Macht
und später auch aller Functionen entkleidet war, so galt es doch immer noch
als die höchste Würde, die ein Unterthan erlangen konnte.

Der Kaiser Julian nennt es „eine Ehre, die jede Macht aufwiegt, für
die Unterthanen einen Preis und eine Belohnung der Tugend. Treue, Ergeben¬
heit oder der Dienstleistungen gegen die Regenten, für die Regenten eine
Zierde und einen Schmuck, den sie den andern von ihnen verliehenen Gütern
hinzufügen;" und noch der gothische Schriftsteller Jornandes sagt bei Ge¬
legenheit der Ernennung Theodorichs zum Consul, dies werde für „das höchste
Gut und die größte Ehre in der Welt" gehalten. Um nnn möglichst viele
verdiente Unterthanen mit derselben beglücken zu können, kürzten die Kaiser
die Konsulate von einem Jahr aus zwei Monate und zuweilen noch kürzere
Zeiträume ab. so daß die Zahl der Consuln z. B. in einem Jahr auf !5,
in einem andern sogar auf 25 stieg. Hieraus entstand ein neuer Rangunter¬
schied zwischen den Consuln der beiden ersten Monate, die dem Jahr den Namen
gaben, und den übrigen, die man die kleinern Consuln nannte. Aber auch
so konnte noch immer die Sehnsucht des senatorischen Standes nach Erlan¬
gung der consularischen Würde ebensowenig hinreichend befriedigt werden,
als der Wunsch der Regierung, möglichst viele Verpflichtungen auf so wohl¬
feile Art los zu werden, und möglichst viele bedeutende Personen sich zu ver¬
binden. Sie verlieh also den Titel und die Jnsignien des Konsulats ohne
das Amt. und konnte auf diese Weise auch dem umfangreichsten Bedürfniß
gerecht werden. So bildete sich sowol unter den höhern Beamten, als unter


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[0051] Die beiden obern Stände waren durch verschiedene äußerliche Aus¬ zeichnungen von dem Volk gesondert. Die der Retter bestanden außer den goldenen Ringen und besondern Plätzen in den Schauspielen, in einem schmalen Purpurstreis. der vom Halsausschnitt zum untern Saum der Tunica ging, während die Senatoren einen breiten trugen. Der breite Streif wurde aber von August auch den durch Herkunft und senatorischen Census ausge¬ zeichneten Rittern verliehn. und diese damit zu einer höhern. von dem übrigen Stande gesonderten Classe erhoben. Die Ertheilung des Ritterpferdcs war seit August der Anfang zur höhern militärischen oder amtlichen Laufbahn, die auch zur Beförderung in den ersten Stand führen konnte. Die Vorrechte des Senatorenstandes bestanden in dem Recht, den Senatssitznngen schon vor dem zur Berathung erforderlichen Alter von 25 Jahren beiwohnen zu dürfen, in Bevorzugungen beim Militärdienste und in dem eximirten Gerichtsstand, zu dem auch die Frauen und Kinder dieses Standes gehörten. Innerhalb des Senatorenstandes sonderten sich durch Beförderung zu den verschiedenen Aemtern oder auch durch bloße Verleihung der betreffenden Titel und Jnsig- nien verschiedene Rangclassen ab. deren höchste die' Consularcn bildeten. Ob- wol das Consulat schon im Anfang der Kaiserzeit aller wirklichen Macht und später auch aller Functionen entkleidet war, so galt es doch immer noch als die höchste Würde, die ein Unterthan erlangen konnte. Der Kaiser Julian nennt es „eine Ehre, die jede Macht aufwiegt, für die Unterthanen einen Preis und eine Belohnung der Tugend. Treue, Ergeben¬ heit oder der Dienstleistungen gegen die Regenten, für die Regenten eine Zierde und einen Schmuck, den sie den andern von ihnen verliehenen Gütern hinzufügen;" und noch der gothische Schriftsteller Jornandes sagt bei Ge¬ legenheit der Ernennung Theodorichs zum Consul, dies werde für „das höchste Gut und die größte Ehre in der Welt" gehalten. Um nnn möglichst viele verdiente Unterthanen mit derselben beglücken zu können, kürzten die Kaiser die Konsulate von einem Jahr aus zwei Monate und zuweilen noch kürzere Zeiträume ab. so daß die Zahl der Consuln z. B. in einem Jahr auf !5, in einem andern sogar auf 25 stieg. Hieraus entstand ein neuer Rangunter¬ schied zwischen den Consuln der beiden ersten Monate, die dem Jahr den Namen gaben, und den übrigen, die man die kleinern Consuln nannte. Aber auch so konnte noch immer die Sehnsucht des senatorischen Standes nach Erlan¬ gung der consularischen Würde ebensowenig hinreichend befriedigt werden, als der Wunsch der Regierung, möglichst viele Verpflichtungen auf so wohl¬ feile Art los zu werden, und möglichst viele bedeutende Personen sich zu ver¬ binden. Sie verlieh also den Titel und die Jnsignien des Konsulats ohne das Amt. und konnte auf diese Weise auch dem umfangreichsten Bedürfniß gerecht werden. So bildete sich sowol unter den höhern Beamten, als unter

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 17, 1858, I. Semester. I. Band, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341588_105276/51>, abgerufen am 27.07.2024.