Die Grenzboten. Jg. 16, 1857, II. Semester. IV. Band.schnitt uns, daß eine solche Bedingung zu stellen nicht praktisch war. Wenn Eine andere Frage ist, ob Preußen überhaupt in der Lage war zu helfe", schnitt uns, daß eine solche Bedingung zu stellen nicht praktisch war. Wenn Eine andere Frage ist, ob Preußen überhaupt in der Lage war zu helfe», <TEI> <text> <body> <div> <div n="1"> <pb facs="#f0492" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/105227"/> <p xml:id="ID_1322" prev="#ID_1321"> schnitt uns, daß eine solche Bedingung zu stellen nicht praktisch war. Wenn<lb/> Preußen wirklich der Vedrängniß -Hamburgs wesentliche Hilfe leisten konnte,<lb/> so war bei der dadurch sicher entstehenden Connivenz der Hamburger und dem<lb/> Einfluß, welchen die preußische Bank und der preußische Staat auf Hamburg<lb/> erhalten mußte, nicht nur dieser, sondern noch größerer Vortheil in sichere<lb/> Aussicht gestellt.</p><lb/> <p xml:id="ID_1323" next="#ID_1324"> Eine andere Frage ist, ob Preußen überhaupt in der Lage war zu helfe»,<lb/> ohne dem Geldverkehr des eignen Landes ernste Unannehmlichkeiten zu berei¬<lb/> ten. Der preußische Staat konnte für den Augenblick Millionen in Silber<lb/> nicht füglich anders mobil in»chen,, als wenn er sie aus der preußischen Bank<lb/> nahm, einem Staatsinstitut, welches aber allen Bedingungen einer solventer<lb/> Bank unierliegt. Hätte Preußen 10 Millionen Silber aus seiner Bank gezogen, so<lb/> hätte es, wie schon von anderer kundiger Seite bemerkt worden ist, auch den<lb/> auf diese Baarsumme fundirteu Betrag von 30 Millionen Noten aus dem<lb/> Verkehr ziehen müssen und dies wäre in einer Zeit, wo die Leistungsfähigkeit<lb/> der Bank in Preußen selbst aufs Höchste angespannt wird, 'allerdings nicht<lb/> ohne große Unbequemlichkeiten möglich gewesen. Oestreich dagegen war in<lb/> ganz anderer Lage, die östreichische Bank ist ein Privatinstitut, welches seit fast<lb/> zehn Jahren durch die übermäßigen Anforderungen, welche einst der Staat an<lb/> dasselbe gemacht hat, in den Zustand von Insolvenz versetzt worden ist. Die<lb/> Liquidation der Bank hat der Staat dadurch verhindert, daß er den Bankno¬<lb/> ten Zwangscvurs gab. Deßhalb ist die Bank in der abnormen Lage, daß es ihr<lb/> nicht viel daraus ankommt, 10 Millionen Silber auf ein Jahr zu entbehren,<lb/> sie braucht deshalb nicht eine Fünfguldeunote aus ven Verkehr herauszuziehen.<lb/> Dieser abenteuerliche und in seinem letzten Grunde durchaus unsolide Zustand<lb/> des östreichischen Instituts machte die Anleihe für Oestreich leicht. Dazu kam,<lb/> daß die kaufmännischen Verbindungen der größten östreichischen Häuser mit<lb/> einzelnen Hamburger Firmen von der Art sind, daß die östreichische Regierung<lb/> nicht blos das Interesse hatte, ihre eignen Geldleute vor dem Falle zu bewah¬<lb/> ren, sondern auch ihre Silbcrlieferanten in Hamburg zu conserviren, deren<lb/> Thätigkeit für die östreichische Regierung, wie man in Hamburg annimmt, nicht<lb/> unbedeutend dazu beigetragen hat, den Baarfond Hamburgs zu schwächen.<lb/> So glich, wenn es erlaubt ist, die zwei größten Regierungen des Bundes mit<lb/> Handelshäusern zu vergleichen, Preußen einem umständlichen und unbequemen,<lb/> aber gewissenhaften Hause von unbestrittener Solvenz, dem der Muth fehlte,<lb/> in einer schweren Zeit etwas aufs Spiel zu setzen, um ein großes Geschäft<lb/> zu machen, Oestreich dagegen einem gemüthlichen und alten Hanse, welches<lb/> zwar seinen eignen Verbindlichkeiten seit Jahren durchaus nicht gerecht gewor¬<lb/> den ist, aber die Behendigkeit hat, dnrch eine schnelle Operation sein Nenomve<lb/> zu verbessern und dadurch seine eignen Angelegenheiten ans gute Wege zu</p><lb/> </div> </div> </body> </text> </TEI> [0492]
schnitt uns, daß eine solche Bedingung zu stellen nicht praktisch war. Wenn
Preußen wirklich der Vedrängniß -Hamburgs wesentliche Hilfe leisten konnte,
so war bei der dadurch sicher entstehenden Connivenz der Hamburger und dem
Einfluß, welchen die preußische Bank und der preußische Staat auf Hamburg
erhalten mußte, nicht nur dieser, sondern noch größerer Vortheil in sichere
Aussicht gestellt.
Eine andere Frage ist, ob Preußen überhaupt in der Lage war zu helfe»,
ohne dem Geldverkehr des eignen Landes ernste Unannehmlichkeiten zu berei¬
ten. Der preußische Staat konnte für den Augenblick Millionen in Silber
nicht füglich anders mobil in»chen,, als wenn er sie aus der preußischen Bank
nahm, einem Staatsinstitut, welches aber allen Bedingungen einer solventer
Bank unierliegt. Hätte Preußen 10 Millionen Silber aus seiner Bank gezogen, so
hätte es, wie schon von anderer kundiger Seite bemerkt worden ist, auch den
auf diese Baarsumme fundirteu Betrag von 30 Millionen Noten aus dem
Verkehr ziehen müssen und dies wäre in einer Zeit, wo die Leistungsfähigkeit
der Bank in Preußen selbst aufs Höchste angespannt wird, 'allerdings nicht
ohne große Unbequemlichkeiten möglich gewesen. Oestreich dagegen war in
ganz anderer Lage, die östreichische Bank ist ein Privatinstitut, welches seit fast
zehn Jahren durch die übermäßigen Anforderungen, welche einst der Staat an
dasselbe gemacht hat, in den Zustand von Insolvenz versetzt worden ist. Die
Liquidation der Bank hat der Staat dadurch verhindert, daß er den Bankno¬
ten Zwangscvurs gab. Deßhalb ist die Bank in der abnormen Lage, daß es ihr
nicht viel daraus ankommt, 10 Millionen Silber auf ein Jahr zu entbehren,
sie braucht deshalb nicht eine Fünfguldeunote aus ven Verkehr herauszuziehen.
Dieser abenteuerliche und in seinem letzten Grunde durchaus unsolide Zustand
des östreichischen Instituts machte die Anleihe für Oestreich leicht. Dazu kam,
daß die kaufmännischen Verbindungen der größten östreichischen Häuser mit
einzelnen Hamburger Firmen von der Art sind, daß die östreichische Regierung
nicht blos das Interesse hatte, ihre eignen Geldleute vor dem Falle zu bewah¬
ren, sondern auch ihre Silbcrlieferanten in Hamburg zu conserviren, deren
Thätigkeit für die östreichische Regierung, wie man in Hamburg annimmt, nicht
unbedeutend dazu beigetragen hat, den Baarfond Hamburgs zu schwächen.
So glich, wenn es erlaubt ist, die zwei größten Regierungen des Bundes mit
Handelshäusern zu vergleichen, Preußen einem umständlichen und unbequemen,
aber gewissenhaften Hause von unbestrittener Solvenz, dem der Muth fehlte,
in einer schweren Zeit etwas aufs Spiel zu setzen, um ein großes Geschäft
zu machen, Oestreich dagegen einem gemüthlichen und alten Hanse, welches
zwar seinen eignen Verbindlichkeiten seit Jahren durchaus nicht gerecht gewor¬
den ist, aber die Behendigkeit hat, dnrch eine schnelle Operation sein Nenomve
zu verbessern und dadurch seine eignen Angelegenheiten ans gute Wege zu
Informationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen … Staats- und Universitätsbibliothek (SuUB) Bremen: Bereitstellung der Texttranskription.
Kay-Michael Würzner: Bearbeitung der digitalen Edition.
Weitere Informationen:Verfahren der Texterfassung: OCR mit Nachkorrektur. Bogensignaturen: gekennzeichnet;Druckfehler: ignoriert;fremdsprachliches Material: nicht gekennzeichnet;Geminations-/Abkürzungsstriche: wie Vorlage;Hervorhebungen (Antiqua, Sperrschrift, Kursive etc.): nicht ausgezeichnet;i/j in Fraktur: wie Vorlage;I/J in Fraktur: wie Vorlage;Kolumnentitel: gekennzeichnet;Kustoden: gekennzeichnet;langes s (ſ): als s transkribiert;Normalisierungen: stillschweigend;rundes r (ꝛ): als r/et transkribiert;Seitenumbrüche markiert: ja;Silbentrennung: wie Vorlage;u/v bzw. U/V: wie Vorlage;Vokale mit übergest. e: als ä/ö/ü transkribiert;Vollständigkeit: vollständig erfasst;Zeichensetzung: wie Vorlage;Zeilenumbrüche markiert: ja; Nachkorrektur erfolgte automatisch.
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |