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Die Grenzboten. Jg. 16, 1857, II. Semester. IV. Band.

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Heiabkommen ausgesprochenen Befehle mitzutheilen. Der himmlische Fürst
nimmt ihn mit großer Zerknirschung auf und preist die Weisheit, die der öst¬
liche Fürst in gewissen von ihm hinzugefügten Rathschlägen darlegt. Der öst¬
liche Fürst führt bei Mittheilung der Befehle die ehrfurchtsvollste Sprache und
weist alles Verdienst in Bezug auf die Rathschläge von sich: sie sind die Wir¬
kung des Einflusses deS himmlischen NaterS und deS himmlischen ältern Bru¬
ders auf seinen Geist. Die erste Instruction lautet, daß auf die Erziehung
d^S Thronerben mehr Sorgfalt verwendet werde und daß mau ihm nicht ge¬
statte, sich allzu sehr dem Wetter auszusetzen. Die zweite bezieht sich auf die
Frauen, die, da sie in so großer Anzahl vorhanden sind, zur Ausführung
öffentlicher Arbeiten verwendet werden. Dem himmlischen Fürsten wird an¬
befohlen, sie nicht mit der heftigen Strenge zu behandeln, deren er sich -schul¬
dig gemacht zu haben scheint. Drittens soll er Uebelth.Uer, sowol männliche
als weibliche, welche Capitalverbrechen begangen habe", uicht vorschnell hin¬
richten lassen, da mildernde Umstände vorhanden sein können, und der östliche
Fürst bittet, daß alle solche Fälle ihm zu sorgfältiger Untersuchung übergeben
werden, ehe ein Endurtheil gefällt wird, womit der himmlische Fürst einver¬
standen ist.

Der himmlische Fürst erklärt nun, daß eS dennoch seine Pflicht sei, sich
die vierzig Schläge geben zu lassen. Der östliche Fürst frägt nun aufs Neue
bei dem nördlichen Fürsten an, waS der himmlische Bater befohlen habe, und
a>S er den Bericht hört, bittet er den himmlischen Fürsten, sich zu beruhigen,
er brauche die Schläge nun nicht mehr zu empfangen. Der himmlische Fürst
erinnert sich nun eines Umstandes, der während seiner Versetzung in den
Himmel (der Viston von 1837) stattfand. Ein Dämon hatte es gewagt, da¬
selbst zu erscheinen, aber der himmlische Vater hatte ihn gedulde! und ihm,
dem himmlischen Fürsten, befohlen, ihn zu schonen, wenn er sich unterwerfe;
hieraus schließe er, daß ein verhältnißmäßig kleiner Fehler, wie er ihn be>
den Frauen begangen habe, ebenfalls verziehen werden könne. Die Audienz
schließt dann und der östliche und nördliche Fürst sammt den versammelten
Würdenträgern knieen nieder und rufen: "Lange lebe der Fürst!"

Die andern führen nun den östlichen Fürsten in seine Wohnung. Ehe
sie ihn verlassen, fragt er sie noch einmal, ob er Recht gethan, die Befehle
deS himmlischen Vaters mitzutheilen; nach Bejahung dieser Frage ernährt
er alle Untergebenen, ihre Vorgesetzten zu warnen, wenn sie Fehler begehen,
so auch ihn selbst.

Am 27. December, zwei Tage nach den obigen Vorfällen, schickt der
östliche Fürst als solcher nach dem nördlichen Fürsten und einem andern Be¬
amten, um ihnen mitzutheile", er finde bei weiten" Nachdenken, daß der vom
himmlischen Vater gegen den himmlischen Fürsten gerichtete Verweis mehr oder


Heiabkommen ausgesprochenen Befehle mitzutheilen. Der himmlische Fürst
nimmt ihn mit großer Zerknirschung auf und preist die Weisheit, die der öst¬
liche Fürst in gewissen von ihm hinzugefügten Rathschlägen darlegt. Der öst¬
liche Fürst führt bei Mittheilung der Befehle die ehrfurchtsvollste Sprache und
weist alles Verdienst in Bezug auf die Rathschläge von sich: sie sind die Wir¬
kung des Einflusses deS himmlischen NaterS und deS himmlischen ältern Bru¬
ders auf seinen Geist. Die erste Instruction lautet, daß auf die Erziehung
d^S Thronerben mehr Sorgfalt verwendet werde und daß mau ihm nicht ge¬
statte, sich allzu sehr dem Wetter auszusetzen. Die zweite bezieht sich auf die
Frauen, die, da sie in so großer Anzahl vorhanden sind, zur Ausführung
öffentlicher Arbeiten verwendet werden. Dem himmlischen Fürsten wird an¬
befohlen, sie nicht mit der heftigen Strenge zu behandeln, deren er sich -schul¬
dig gemacht zu haben scheint. Drittens soll er Uebelth.Uer, sowol männliche
als weibliche, welche Capitalverbrechen begangen habe», uicht vorschnell hin¬
richten lassen, da mildernde Umstände vorhanden sein können, und der östliche
Fürst bittet, daß alle solche Fälle ihm zu sorgfältiger Untersuchung übergeben
werden, ehe ein Endurtheil gefällt wird, womit der himmlische Fürst einver¬
standen ist.

Der himmlische Fürst erklärt nun, daß eS dennoch seine Pflicht sei, sich
die vierzig Schläge geben zu lassen. Der östliche Fürst frägt nun aufs Neue
bei dem nördlichen Fürsten an, waS der himmlische Bater befohlen habe, und
a>S er den Bericht hört, bittet er den himmlischen Fürsten, sich zu beruhigen,
er brauche die Schläge nun nicht mehr zu empfangen. Der himmlische Fürst
erinnert sich nun eines Umstandes, der während seiner Versetzung in den
Himmel (der Viston von 1837) stattfand. Ein Dämon hatte es gewagt, da¬
selbst zu erscheinen, aber der himmlische Vater hatte ihn gedulde! und ihm,
dem himmlischen Fürsten, befohlen, ihn zu schonen, wenn er sich unterwerfe;
hieraus schließe er, daß ein verhältnißmäßig kleiner Fehler, wie er ihn be>
den Frauen begangen habe, ebenfalls verziehen werden könne. Die Audienz
schließt dann und der östliche und nördliche Fürst sammt den versammelten
Würdenträgern knieen nieder und rufen: „Lange lebe der Fürst!"

Die andern führen nun den östlichen Fürsten in seine Wohnung. Ehe
sie ihn verlassen, fragt er sie noch einmal, ob er Recht gethan, die Befehle
deS himmlischen Vaters mitzutheilen; nach Bejahung dieser Frage ernährt
er alle Untergebenen, ihre Vorgesetzten zu warnen, wenn sie Fehler begehen,
so auch ihn selbst.

Am 27. December, zwei Tage nach den obigen Vorfällen, schickt der
östliche Fürst als solcher nach dem nördlichen Fürsten und einem andern Be¬
amten, um ihnen mitzutheile», er finde bei weiten« Nachdenken, daß der vom
himmlischen Vater gegen den himmlischen Fürsten gerichtete Verweis mehr oder


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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 16, 1857, II. Semester. IV. Band, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341586_104734/276>, abgerufen am 23.07.2024.