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Die Grenzboten. Jg. 16, 1857, II. Semester. III. Band.

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eine revolutionäre Errungenschaft von dem allgemeinen Sieg des conservativen
Princips unberührt geblieben: das Recht der dänischen Demokratie, die deutsche
Nationalität in Schleswig-Holstein mit Füßen zu treten, die von den deutschen
Großmächten und dem deutschen Bund anerkannten und gewährleisteten Rechte der
beiden Herzogtümer als nicht vorhanden zu betrachten, und die Majoritätstyranuei
eines dänischen Reichstags an ihre Stelle zu setzen. Seit Jahre" siud aus dem
schönen Lande dies- und jenseits der Eider verzweifelte Klagen über Vertragsbruch
und unerhörte Bedrückungen und Kränkung der heiligsten Interessen eines deutschen
Bruderstammes erklungen, ohne anderswo einen Widerhall zu finden, als in dem
blutenden Herzen des deutschen Volkes. Ja, es hat sogar deutsche Staatsmänner
gegeben, deuen die Schamröthe nicht in die Wangen getreten ist, als sie diese
Schmach für ihre Nation eine bloße "(juLi-elle "Ilomunilv" nannten. Endlich erin¬
nerte der Eingriff des dänischen Ministeriums in das Dvmäncngut des holsteini-
schen Landes die Wächter deutscher Ehre an ihre Pflicht, Preußen und Oestreich
erhoben Einsprache gegen diese neue Verletzung der verfassungsmäßigen Rechte Hol¬
steins, und formulirten schließlich ihre Forderungen in folgenden Sätzen: 1) daß
auf Grund der Vereinbarung von 18L1--os den holsteinischen Ständen ein Recht
zustehe, bei Ordnung der Gesammtverfassung gehört zu werden, und daß, da
die Verfassung vom 2. Oct. 1833 rechtswidrig der Coguition der Stände entzöge"
worden, nachträglich dieselbe ihnen vorgelegt werden müsse. 2) Daß den verschie¬
denen Landestheilen durch die Vereinbarung von 1852 sür die Gcsammtstaatsvcr-
fassung Gleichberechtigung, resp, gleiche Repräsentation gesichert sei. 3) Daß die
Verwaltung und das Recht der Entscheidung über die Domänen der Provinzial-
Vertretung zustehe, i) Daß die Grcuzregulirung zwischen Holstein und Schleswig zur
Erledigung gebracht werde.

Wie man sieht, enthalten diese Forderungen das Minimum dessen, was
Deutschland früher in den Herzogthümer" zu schützen übernommen hat, und von
dem arggcpeinigten Schleswig ist gar nicht die Rede, obgleich, Gott sei es geklagt,
es an Grund zur Beschwerde hier am wenigsten fehlt, und das Recht der Gro߬
mächte auch hier Einspruch zu erheben, unerschütterlich feststeht, denn ihnen gegen¬
über hat sich die dänische Regierung verpflichtet: "weder eine Incorporation des
Herzogthums Schleswig in das Königreich stattfinde" zu lasse", noch irgend die¬
selbe bezweckende Schritte vorzunehmen." Wie aber hat sich Dänemark dieser
Mäßigung gegenüber verhalten? Es hat den holsteinischen Ständen einen Ncrsas-
sungseutwurf vorgelegt, der über das Verhältniß Holsteins zum Gesammtstaat, den
Knotenpunkt der ganzen Verwicklung, ein sorgfältiges Schweigen beobachtet, und
so die Forderung der deutschen Großmächte, seinen 1831--52 eingegangenen Ver¬
pflichtungen nachzukommen, und das Verhältniß Holsteins zum Gesammtstaate auf
dem Fuß der Gleichberechtigung zu regeln, mit kühlem Hohne beantwortet. Hoffen
wir, daß die Erwiderung deutscherseits ausfällt, wie ein solches Benehmen es
verdient.

Die Veranlassung dazu kann nicht lange ausbleibe". Die Vorlage der Re¬
gierung ist von den holsteinischen Ständen einer Commission zur Berichterstattung
übergebe", und von dieser einer eingehenden Beleuchtung unterworfen morden.
Der sehr ausführliche Bericht beginnt mit einem Rückblick auf die Eutwicklungs-


eine revolutionäre Errungenschaft von dem allgemeinen Sieg des conservativen
Princips unberührt geblieben: das Recht der dänischen Demokratie, die deutsche
Nationalität in Schleswig-Holstein mit Füßen zu treten, die von den deutschen
Großmächten und dem deutschen Bund anerkannten und gewährleisteten Rechte der
beiden Herzogtümer als nicht vorhanden zu betrachten, und die Majoritätstyranuei
eines dänischen Reichstags an ihre Stelle zu setzen. Seit Jahre» siud aus dem
schönen Lande dies- und jenseits der Eider verzweifelte Klagen über Vertragsbruch
und unerhörte Bedrückungen und Kränkung der heiligsten Interessen eines deutschen
Bruderstammes erklungen, ohne anderswo einen Widerhall zu finden, als in dem
blutenden Herzen des deutschen Volkes. Ja, es hat sogar deutsche Staatsmänner
gegeben, deuen die Schamröthe nicht in die Wangen getreten ist, als sie diese
Schmach für ihre Nation eine bloße „(juLi-elle »Ilomunilv" nannten. Endlich erin¬
nerte der Eingriff des dänischen Ministeriums in das Dvmäncngut des holsteini-
schen Landes die Wächter deutscher Ehre an ihre Pflicht, Preußen und Oestreich
erhoben Einsprache gegen diese neue Verletzung der verfassungsmäßigen Rechte Hol¬
steins, und formulirten schließlich ihre Forderungen in folgenden Sätzen: 1) daß
auf Grund der Vereinbarung von 18L1—os den holsteinischen Ständen ein Recht
zustehe, bei Ordnung der Gesammtverfassung gehört zu werden, und daß, da
die Verfassung vom 2. Oct. 1833 rechtswidrig der Coguition der Stände entzöge»
worden, nachträglich dieselbe ihnen vorgelegt werden müsse. 2) Daß den verschie¬
denen Landestheilen durch die Vereinbarung von 1852 sür die Gcsammtstaatsvcr-
fassung Gleichberechtigung, resp, gleiche Repräsentation gesichert sei. 3) Daß die
Verwaltung und das Recht der Entscheidung über die Domänen der Provinzial-
Vertretung zustehe, i) Daß die Grcuzregulirung zwischen Holstein und Schleswig zur
Erledigung gebracht werde.

Wie man sieht, enthalten diese Forderungen das Minimum dessen, was
Deutschland früher in den Herzogthümer» zu schützen übernommen hat, und von
dem arggcpeinigten Schleswig ist gar nicht die Rede, obgleich, Gott sei es geklagt,
es an Grund zur Beschwerde hier am wenigsten fehlt, und das Recht der Gro߬
mächte auch hier Einspruch zu erheben, unerschütterlich feststeht, denn ihnen gegen¬
über hat sich die dänische Regierung verpflichtet: „weder eine Incorporation des
Herzogthums Schleswig in das Königreich stattfinde» zu lasse», noch irgend die¬
selbe bezweckende Schritte vorzunehmen." Wie aber hat sich Dänemark dieser
Mäßigung gegenüber verhalten? Es hat den holsteinischen Ständen einen Ncrsas-
sungseutwurf vorgelegt, der über das Verhältniß Holsteins zum Gesammtstaat, den
Knotenpunkt der ganzen Verwicklung, ein sorgfältiges Schweigen beobachtet, und
so die Forderung der deutschen Großmächte, seinen 1831—52 eingegangenen Ver¬
pflichtungen nachzukommen, und das Verhältniß Holsteins zum Gesammtstaate auf
dem Fuß der Gleichberechtigung zu regeln, mit kühlem Hohne beantwortet. Hoffen
wir, daß die Erwiderung deutscherseits ausfällt, wie ein solches Benehmen es
verdient.

Die Veranlassung dazu kann nicht lange ausbleibe». Die Vorlage der Re¬
gierung ist von den holsteinischen Ständen einer Commission zur Berichterstattung
übergebe», und von dieser einer eingehenden Beleuchtung unterworfen morden.
Der sehr ausführliche Bericht beginnt mit einem Rückblick auf die Eutwicklungs-


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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 16, 1857, II. Semester. III. Band, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341586_104200/476>, abgerufen am 25.08.2024.