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Die Grenzboten. Jg. 16, 1857, II. Semester. III. Band.

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halte auch den Hos wohl gefegt und sauber, und fege den Herd an jedem
Abend rein, ehe sie zu Bette geht. An den drei Feiertagen in jeglichem Mond
soll sie einen Kranz auf den Herd legen, und an denselben Tagen zum Haus-
gotte um Erntesegen beten. Sie soll für den Meier und die Knechte das
Essen kochen. Sie soll viele Hühner und Eier haben, allerlei Obst, als Feigen,
Birnen und Aepfel soll sie trocknen und Trauben und frische Nüsse in irdenen
Töpfen in die Erde vergraben: dies alles soll sie in jedem Jahr fleißig ein¬
legen. Auch soll sie verstehen, Mehl fein und gut zu bereiten."

Nicht blos die Knechte, sondern in der Regel auch der Meier waren Skla¬
ven. Ihre Behandlung richtete sich einzig und allein nach der Rücksicht auf
den Nutzen des Herrn. Kost und Bekleidung war aber genau berechnet, sie
recht arbeitstüchtig zu erhalten. Als Nahrung schreibt Cato für die Knechte,
die Arbeit thun, im Winter monatlich zehn Metzen Weizenmehl vor, im Som¬
mer elf,, für den Meier, die Meierin, den Aufseher und Schäfer (wie eS
scheint im Sommer und Winter) sieben und eine halbe. Der Wein soll ihnen
folgendermaßen zugemessen werden. Wenn die Weinlese gehalten ist, sollen sie
drei Monate lang (also bis zum Ende des Jahres) Treberwein trinken, ein
Maß wird nicht angegeben, vermuthlich waren sie in diesem Genusse unein¬
geschränkt. Im Januar erhalten sie täglich ein viertel Quart Wein, vom
Februar bis zum Juni täglich ein halbes Q-nark, vom Juni bis zum October,
also in der Zeit der größten Hitze und der- angestrengtesten Feldarbeit, dreivier¬
tel Quart. Außerdem werden jedem Mann an den Saturnalien und dem Fest
der Hausgötter zwei bis drei Quart gereicht. Die Sklaven, die in Ketten
arbeiten, bekommen etwas mehr, und zwar richtet sich die Zugabe nach der
Arbeit, die sie zu thun haben. Der Wein, den die Sklaven im Winter erhiel¬
ten, verdiente kaum den Namen; Cato gibt folgendes Recept zu diesem Ge¬
bräu. "Thue in ein Faß zehn Theile frischen Most, zwei Theile scharfen Essig.
Schütte zwei Theile eingekochten Most und fünfzig Theile süßes Wasser hinein.
Rühre dies sünsTage lang dreimal täglich mit einem Stäbe um. Hierzu thue
drei Viertel eines Theiles altes Meerwasser, lege einen Deckel darauf, verpiche
eS und lasse es zehn Tage lang stehn. Dieser Wein (?) wird bis zur Sommer¬
sonnenwende dauern. Wenn nach der Sommersonnenwende noch etwas übrig
ist, wird es einen gar schönen und scharfen Essig geben." Nach ebenso ökono¬
mischen Principien war die Zukost der Knechte eingerichtet. Folgendes ist daS
Recept. "sammele so viel als möglich unreif abgefallene Oliven, sodann die
reifen, aus denen am wenigsten Oel bereitet werden kann. Gib sparsam davon,
damit sie eine lange Zeit dauern mögen. Sind die Oliven verzehrt, so gib
Salzfisch und Essig. Oel gib jedem auf jeden Monat ein halbes Quart. Salz
ist für jeden eine Metze auf das Jahr genug." Als Kleider erhielten die
Knechte jedes Jahr eine Tunica d. h. einen Leibrock oder Hemde von drei ein


halte auch den Hos wohl gefegt und sauber, und fege den Herd an jedem
Abend rein, ehe sie zu Bette geht. An den drei Feiertagen in jeglichem Mond
soll sie einen Kranz auf den Herd legen, und an denselben Tagen zum Haus-
gotte um Erntesegen beten. Sie soll für den Meier und die Knechte das
Essen kochen. Sie soll viele Hühner und Eier haben, allerlei Obst, als Feigen,
Birnen und Aepfel soll sie trocknen und Trauben und frische Nüsse in irdenen
Töpfen in die Erde vergraben: dies alles soll sie in jedem Jahr fleißig ein¬
legen. Auch soll sie verstehen, Mehl fein und gut zu bereiten."

Nicht blos die Knechte, sondern in der Regel auch der Meier waren Skla¬
ven. Ihre Behandlung richtete sich einzig und allein nach der Rücksicht auf
den Nutzen des Herrn. Kost und Bekleidung war aber genau berechnet, sie
recht arbeitstüchtig zu erhalten. Als Nahrung schreibt Cato für die Knechte,
die Arbeit thun, im Winter monatlich zehn Metzen Weizenmehl vor, im Som¬
mer elf,, für den Meier, die Meierin, den Aufseher und Schäfer (wie eS
scheint im Sommer und Winter) sieben und eine halbe. Der Wein soll ihnen
folgendermaßen zugemessen werden. Wenn die Weinlese gehalten ist, sollen sie
drei Monate lang (also bis zum Ende des Jahres) Treberwein trinken, ein
Maß wird nicht angegeben, vermuthlich waren sie in diesem Genusse unein¬
geschränkt. Im Januar erhalten sie täglich ein viertel Quart Wein, vom
Februar bis zum Juni täglich ein halbes Q-nark, vom Juni bis zum October,
also in der Zeit der größten Hitze und der- angestrengtesten Feldarbeit, dreivier¬
tel Quart. Außerdem werden jedem Mann an den Saturnalien und dem Fest
der Hausgötter zwei bis drei Quart gereicht. Die Sklaven, die in Ketten
arbeiten, bekommen etwas mehr, und zwar richtet sich die Zugabe nach der
Arbeit, die sie zu thun haben. Der Wein, den die Sklaven im Winter erhiel¬
ten, verdiente kaum den Namen; Cato gibt folgendes Recept zu diesem Ge¬
bräu. „Thue in ein Faß zehn Theile frischen Most, zwei Theile scharfen Essig.
Schütte zwei Theile eingekochten Most und fünfzig Theile süßes Wasser hinein.
Rühre dies sünsTage lang dreimal täglich mit einem Stäbe um. Hierzu thue
drei Viertel eines Theiles altes Meerwasser, lege einen Deckel darauf, verpiche
eS und lasse es zehn Tage lang stehn. Dieser Wein (?) wird bis zur Sommer¬
sonnenwende dauern. Wenn nach der Sommersonnenwende noch etwas übrig
ist, wird es einen gar schönen und scharfen Essig geben." Nach ebenso ökono¬
mischen Principien war die Zukost der Knechte eingerichtet. Folgendes ist daS
Recept. „sammele so viel als möglich unreif abgefallene Oliven, sodann die
reifen, aus denen am wenigsten Oel bereitet werden kann. Gib sparsam davon,
damit sie eine lange Zeit dauern mögen. Sind die Oliven verzehrt, so gib
Salzfisch und Essig. Oel gib jedem auf jeden Monat ein halbes Quart. Salz
ist für jeden eine Metze auf das Jahr genug." Als Kleider erhielten die
Knechte jedes Jahr eine Tunica d. h. einen Leibrock oder Hemde von drei ein


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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 16, 1857, II. Semester. III. Band, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341586_104200/146>, abgerufen am 22.07.2024.