Die Grenzboten. Jg. 16, 1857, I. Semester. I. Band.I> Alljährlich ist Seiner Majestät dem König ein Bericht zu erstatten über die hervor¬ II. Außer diesen wiederkehrenden Verleihungen haben Seine Majestät der König in dem III. Die unter Ziffer I. und II. -I) bemerkten Auszeichnungen werden zuerkannt, ohne Liebig Vorsitzender. Die Wandlungen der preußischen Verfassung. Das Staatsrecht der preußischen Monarchie v. L. v. Romme, 2. Lieferung. -- Mit der A. Lieferung des roenneschen Werks ist der erste Band, das Grenzboten. I. -I8L7. 63
I> Alljährlich ist Seiner Majestät dem König ein Bericht zu erstatten über die hervor¬ II. Außer diesen wiederkehrenden Verleihungen haben Seine Majestät der König in dem III. Die unter Ziffer I. und II. -I) bemerkten Auszeichnungen werden zuerkannt, ohne Liebig Vorsitzender. Die Wandlungen der preußischen Verfassung. Das Staatsrecht der preußischen Monarchie v. L. v. Romme, 2. Lieferung. — Mit der A. Lieferung des roenneschen Werks ist der erste Band, das Grenzboten. I. -I8L7. 63
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I> Alljährlich ist Seiner Majestät dem König ein Bericht zu erstatten über die hervor¬
ragendsten Leistungen der deutschen Wissenschaft und Literatur. Finden sich darunter solche,
welche einen anerkannt entscheidenden Einfluß ans die Entwicklung der Wissenschaft äußern,
so werden Allerhöchstdieselben Werken dieser Art Maximiliansmedaillen mit Geldbelohnungen
von 200—^00 Dukaten allergnädigst zu bewilligen geruhen. Die Zahl dieser Medaillen soll
in einem Jahre nicht über vier steigen. Die Gebiete, aus welche diese Auszeichnungen sich
beziehen, sind: -») Staatswissenschaft, b) Geschichte, e) Philologie, a) Naturwissenschaften.'
Einfachheit, Klarheit und Gediegenheit des Stils und der Darstellung überhaupt wird bei
der Beurtheilung in Betracht gezogen wenden. Die erste Verleihung ist auf den 28. November
l. Is. (als den Geburtstag Seiner Majestät des Königs) festgesetzt.
II. Außer diesen wiederkehrenden Verleihungen haben Seine Majestät der König in dem
heurigen Jahre nachbenannte Preise für Leistungen im Bereiche der Wissenschaft und Poesie
allergnädigst auszusetzen befohlen. l> Einen Preis von 600 Dukaten nebst der Maximiliaus-
medaille, bestimmt für ein bis zum ->. Januar -1860 vollendet im Druck erschienenes be¬
deutendes deutsches wissenschaftliches Werk, welches die Geschichte des Stammhauses Wittels-
bach, die baierische Geschichte im Allgemeinen, die Geschichte einzelner baiertscher Landes¬
theile oder die baierische Staats- und Rechtsgeschichte zum Gegenstande hat. 2) Desgleichen
sollen zur Förderung der dramatischen Poesie in Deutschland zwei Preise von 200 und
-log Dukaten nebst der Maximiliausmcdaille für eine Tragödie und ein Lustspiel nach den
im Anhange folgenden näheren Bestimmungen verliehen werden.
III. Die unter Ziffer I. und II. -I) bemerkten Auszeichnungen werden zuerkannt, ohne
daß eine Bewerbung nothwendig ist. Seine Majestät der König haben das Capitel Aller¬
höchst Ihres MaximiliansordcnS zu beauftragen geruht, unter Beiziehung von Gelehrten der
einzelnen Fächer, die Beurtheilung der in Betracht fallenden wissenschaftlichen We>ke, Unter¬
suchungen und Arbeiten vorzunehmen und deren Resultate zur allerhöchsten Beschlußfassung
vorzulegen. Das Capitel des Königlichen Maxiuuliansordeus für Wissenschaft und Kunst.
Liebig Vorsitzender.
Die Wandlungen der preußischen Verfassung.
Das Staatsrecht der preußischen Monarchie v. L. v. Romme, 2. Lieferung. —
Mit der A. Lieferung des roenneschen Werks ist der erste Band, das
Berfassungsrecht der preußischen Monarchie im engern Sinn geschlossen, dem
nun das Verwaltungsrecht zu folgen hat, um eine seit sechs Jahren offene
Lücke unserer juristischen und publicistischen Literatur auszufüllen. Ueber einige
Punkte seiner Theorie mag sich mit dem Verfasser streiten lassen. Was aber die
Wissenschaft gegen Einzelnes einwenden kann, darf hier bei einem Buche nicht
in Betracht kommen, dessen praktische Tendenz es ist, Kenntniß der Verfassung
und Theilnahme für sie in den weitesten Kreisen zu erwecken. Uns ist vor
allem die abgeklärte und wahrhaft liberale Gesinnung wohlthuend, welche
überall hervortritt, wo der Verfasser sein eignes Urtheil an den Thatsachen
mißt. Zu maßvoll und ruhig, um den Verdacht treibender Parteileidenschaft
aufkommen zu lassen, ist es doch deutlich und bestimmt genug, um einen Mann
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