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Die Grenzboten. Jg. 15, 1856, I. Semester. II. Band.

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sanken geschenkt, wie jetzt dem Streite über das bacherlsche Eigenthumsrecht an
dem Fechter von Ravenna, so würde er schwerlich durch den Einfluß politischer Ge¬
walten und der Cabinete', statt durch das competente Gericht entschieden wor¬
den sein.

Aber freilich hätte diese Aufmerksamkeit einige Mühe und einigen Ernst er¬
fordert. Man hätte sich wenigstens mit der Geschichte des bentinckschen Processes
einigermaßen bekannt machen müssen, und hätte nicht ganz gleichgiltig dagegen sein
dürfen, daß Verträge vermittelt, abgeschlossen und garantirt wurden, um von der
Macht nicht länger und nicht weiter, als es ihr beliebte, gehalten zu werden, daß
das Ausland, da die klägerische Partei aus Ausländern bestand, durch diplomatische
Verwendung den äußersten Einfluß auf den Proceß ausübte, und daß mächtige in¬
ländische Höfe diesem Einfluß zu Hilft kamen.

Es ist wol kein Proceß geeigneter, Aufschluß über die deutschen Rechtszustände
der Gegenwart zu geben, als der bentincksche. Die ganze Kette von Bemühungen,
die sich selbst richten, durch welche die rechtliche Entscheidung desselben theils unnütz
gemacht, theils vereitelt wurde, ist von einem andern, nicht juristischen Schriftsteller,
der früher auch über den jordanschen und den weidigschen Proceß geschrieben hatte,
Herrn A. Boden in seiner Schrift: "Zur Kenntniß und Charakteristik Deutschlands
in seinen politischen, kirchlichen, literarischen und Rechtszuständen während der letzten
Jahrzehnte, Frankfurt a. M., 1836" ungescheut dargelegt worden.

Das Eine kann indessen doch in der ganzen Geschichte des bentinckschen Pro¬
cesses als erfreulich hervorgehoben werden, daß die beiden deutschen Rechtsfacultäten,
welche im Auftrage des oldenburgischen Obcrappellationsgcrichtes in demselben Recht
zu sprechen hatten, dies mit der größten Unabhängigkeit, auch von ihren eignen
Regierungen, theils gethan haben, theils gethan haben würden. Das oldcnburysche
Oberavvcllationsgcricht war durch einstimmigen Bundesbeschluß vom Jahr -1828
als die zur rechtlichen Entscheidung des bentinckschen Erbfolgestreites durch deutsche
Nechtssacultätcn allein competente Behörde anerkannt. Die jcnaische Juristcn-
facultät wies die klägerischc Partei durch Erkenntniß vom Jahr 1842 mit
allen ihren Klaganträgen ab; aus der Schrift von Wasserschleben geht hervor,
daß die gicßencr Nechtsfacultät im Begriff stand, das jenacr Urtheil im Wider¬
spruch mit einem gegen dasselbe gerichteten Bundes-Mehrh eitsbeschluß vom Jahr -1843
zu bestätigen und dadurch rechtskräftig zu machen, als man dies plötzlich von anderer
Seite zu verhindern wußte. --

Zeitschrift für deutsche Culturgeschichte. Bilder und Züge aus dem
Leben des deutschen Volkes. Herausgegeben von Dr. Johannes Müller und Jo ¬
saures Falke. > Nürnberg, Bauer & Raspe.-- Von der Tendenz, der Zeitschrift
werden wir die klarste Vorstellung geben, indem wir auf den Inhalt der uns vor¬
liegenden vier Hefte hinweisen. Die deutsche Culturgeschichte von I. Falke. Die
Bettler zu Effelder des Jahres 1667 und ihre Zeit von G. Bruckner. Ueber
Tafelrunden und Schildbäume in Hildesheim von Karl Seisart. Wohlleben und
Prachtliebe der Gesellschaft Limburg zu Frankfurt a. M. von Römer-Büchner.
Zur Geschichte des Rauchers. Das Heidelberger Faß. Zur Charakteristik der
Frauenlectürc im Anfange des vorigen Jahrhunderts. Kopfputz im 1ö. Jahr¬
hundert. -- Die allgemeinen Gcsellschaftsznstände Deutschlands von der Reformation


sanken geschenkt, wie jetzt dem Streite über das bacherlsche Eigenthumsrecht an
dem Fechter von Ravenna, so würde er schwerlich durch den Einfluß politischer Ge¬
walten und der Cabinete', statt durch das competente Gericht entschieden wor¬
den sein.

Aber freilich hätte diese Aufmerksamkeit einige Mühe und einigen Ernst er¬
fordert. Man hätte sich wenigstens mit der Geschichte des bentinckschen Processes
einigermaßen bekannt machen müssen, und hätte nicht ganz gleichgiltig dagegen sein
dürfen, daß Verträge vermittelt, abgeschlossen und garantirt wurden, um von der
Macht nicht länger und nicht weiter, als es ihr beliebte, gehalten zu werden, daß
das Ausland, da die klägerische Partei aus Ausländern bestand, durch diplomatische
Verwendung den äußersten Einfluß auf den Proceß ausübte, und daß mächtige in¬
ländische Höfe diesem Einfluß zu Hilft kamen.

Es ist wol kein Proceß geeigneter, Aufschluß über die deutschen Rechtszustände
der Gegenwart zu geben, als der bentincksche. Die ganze Kette von Bemühungen,
die sich selbst richten, durch welche die rechtliche Entscheidung desselben theils unnütz
gemacht, theils vereitelt wurde, ist von einem andern, nicht juristischen Schriftsteller,
der früher auch über den jordanschen und den weidigschen Proceß geschrieben hatte,
Herrn A. Boden in seiner Schrift: „Zur Kenntniß und Charakteristik Deutschlands
in seinen politischen, kirchlichen, literarischen und Rechtszuständen während der letzten
Jahrzehnte, Frankfurt a. M., 1836" ungescheut dargelegt worden.

Das Eine kann indessen doch in der ganzen Geschichte des bentinckschen Pro¬
cesses als erfreulich hervorgehoben werden, daß die beiden deutschen Rechtsfacultäten,
welche im Auftrage des oldenburgischen Obcrappellationsgcrichtes in demselben Recht
zu sprechen hatten, dies mit der größten Unabhängigkeit, auch von ihren eignen
Regierungen, theils gethan haben, theils gethan haben würden. Das oldcnburysche
Oberavvcllationsgcricht war durch einstimmigen Bundesbeschluß vom Jahr -1828
als die zur rechtlichen Entscheidung des bentinckschen Erbfolgestreites durch deutsche
Nechtssacultätcn allein competente Behörde anerkannt. Die jcnaische Juristcn-
facultät wies die klägerischc Partei durch Erkenntniß vom Jahr 1842 mit
allen ihren Klaganträgen ab; aus der Schrift von Wasserschleben geht hervor,
daß die gicßencr Nechtsfacultät im Begriff stand, das jenacr Urtheil im Wider¬
spruch mit einem gegen dasselbe gerichteten Bundes-Mehrh eitsbeschluß vom Jahr -1843
zu bestätigen und dadurch rechtskräftig zu machen, als man dies plötzlich von anderer
Seite zu verhindern wußte. —

Zeitschrift für deutsche Culturgeschichte. Bilder und Züge aus dem
Leben des deutschen Volkes. Herausgegeben von Dr. Johannes Müller und Jo ¬
saures Falke. > Nürnberg, Bauer & Raspe.— Von der Tendenz, der Zeitschrift
werden wir die klarste Vorstellung geben, indem wir auf den Inhalt der uns vor¬
liegenden vier Hefte hinweisen. Die deutsche Culturgeschichte von I. Falke. Die
Bettler zu Effelder des Jahres 1667 und ihre Zeit von G. Bruckner. Ueber
Tafelrunden und Schildbäume in Hildesheim von Karl Seisart. Wohlleben und
Prachtliebe der Gesellschaft Limburg zu Frankfurt a. M. von Römer-Büchner.
Zur Geschichte des Rauchers. Das Heidelberger Faß. Zur Charakteristik der
Frauenlectürc im Anfange des vorigen Jahrhunderts. Kopfputz im 1ö. Jahr¬
hundert. — Die allgemeinen Gcsellschaftsznstände Deutschlands von der Reformation


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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 15, 1856, I. Semester. II. Band, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341584_101526/364>, abgerufen am 21.06.2024.