Die Grenzboten. Jg. 14, 1855, I. Semester. I. Band.auswandern, wo sie die freieste Verwendung finden, so ist die oben angedeutete Wird nicht trotz des V.ereinslocales jeder noch für sich ein Local haben und auswandern, wo sie die freieste Verwendung finden, so ist die oben angedeutete Wird nicht trotz des V.ereinslocales jeder noch für sich ein Local haben und <TEI> <text> <body> <div> <div n="1"> <pb facs="#f0332" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/99184"/> <p xml:id="ID_1147" prev="#ID_1146"> auswandern, wo sie die freieste Verwendung finden, so ist die oben angedeutete<lb/> Bewegung unausbleiblich, wenn auch die Räder des rollenden Wagens hier<lb/> und da einen Menschen zerdrücken, der sich im Staube windet. Da gilt es die<lb/> rechte Theilung und die rechte Vereinigung der Arbeitskraft. Aber es will<lb/> uns dünken, als dürfe die Vereinigung keine Association sein, wie sie etwa<lb/> seit 18i8 in Paris versucht worden ist und selten gedeihen will. Oder soll<lb/> das wirklich eine stichhaltige Vereinigung sein, bei welcher etwa 50 Gesellen<lb/> und Meister zu einem Geschäft zusammentreten, ihre, kleinen Geldmittel zu¬<lb/> sammenlegen, Material kaufen, ein Local miethen, die Arbeit und den Ge¬<lb/> winn nach Beschlüssen der Generalversammlung oder eines Ausschusses unter<lb/> sich vertheilen?</p><lb/> <p xml:id="ID_1148" next="#ID_1149"> Wird nicht trotz des V.ereinslocales jeder noch für sich ein Local haben und<lb/> bezahlen müssen? Werden die Wohlhabenden hinzutreten, durch welche die<lb/> Gesellschaft bei Capitalisten Credit erhält? Die Erfahrung spricht nicht dafür.<lb/> Wird der, welcher an die Gesellschaft Rohstoffe verkauft oder das Local ver-<lb/> miethet, sich nicht an einen unter ihnen halten wollen? Wird er die soli¬<lb/> darische Verpflichtung aller als Garantie annehmen? Wird sich jeder die<lb/> Arbeit gefallen lassen, welche ihm die Gemeinschaft aufträgt? Wird es nicht<lb/> bei der Vertheilung des Gewinnes Streit geben? Wird nicht der Einkauf<lb/> zur rechten Zeit und am rechten Orte manche Hemmung erfahren, wenn nicht<lb/> einer volle Macht dazu erhalt? Diese Vollmacht würde in gewisser Weise das<lb/> Wesen der Association vernichten. Einzelne Vereine, z. B. der Tischler für<lb/> Magazine, der Schneider für gemeinsamen Einkauf von Knöpfen, Zwirn,<lb/> Tuch u. s. w. haben einige Vortheile gebracht; aber sie sind nicht sehr be¬<lb/> deutend; sie sind weit bedeutender, wenn einer als Unternehmer dasteht mit<lb/> monarchischer Vollmacht, wenn auch mit monarchischen Risiko. Nur<lb/> keine halben Maßregeln! Nur nicht geschont, wo es gilt, ein schönes, bequem<lb/> gelegenes Local einzurichten! Capital und Einheit des Willens finden auch<lb/> das Talent. Im Geiste vieler Meister müssen wir über die Kleidermagazine<lb/> klagen, welche ihnen die Arbeit nehmen und den Lohn Herabdrücken. Aber wie<lb/> will man sie beseitigen? Schreibt dem Unternehmer vor, daß er ein Schneider¬<lb/> meister sein soll, der sein Meisterstück vor der strengsten Prüsungscommission<lb/> gemacht hat und der Unternehmer wird Euch einen hochgelehrten Schneider¬<lb/> meister vorschieben, daß es eine Art hat? Und sowenig wie die Fabriken<lb/> unterdrückt werden können, sowenig helfen Schutzzölle etwas. Denn wenn<lb/> z. B. der Tischler gegen ausländische Tischlerwaaren geschützt wird, muß auch<lb/> der Holzverkäufer, der Leimsleder, der Eisenfabrikant geschützt, d. h. dem<lb/> Tischler das „Material vertheuert werden. Und wollte man diese Schutzzölle,<lb/> selbst zwischen einzelnen Städten, wenn auch nur z. B. für Wcihnachtsmärkte<lb/> einführen, so müßte man ebenso der freien Arbeitsbefugniß Fußsesseln und</p><lb/> </div> </div> </body> </text> </TEI> [0332]
auswandern, wo sie die freieste Verwendung finden, so ist die oben angedeutete
Bewegung unausbleiblich, wenn auch die Räder des rollenden Wagens hier
und da einen Menschen zerdrücken, der sich im Staube windet. Da gilt es die
rechte Theilung und die rechte Vereinigung der Arbeitskraft. Aber es will
uns dünken, als dürfe die Vereinigung keine Association sein, wie sie etwa
seit 18i8 in Paris versucht worden ist und selten gedeihen will. Oder soll
das wirklich eine stichhaltige Vereinigung sein, bei welcher etwa 50 Gesellen
und Meister zu einem Geschäft zusammentreten, ihre, kleinen Geldmittel zu¬
sammenlegen, Material kaufen, ein Local miethen, die Arbeit und den Ge¬
winn nach Beschlüssen der Generalversammlung oder eines Ausschusses unter
sich vertheilen?
Wird nicht trotz des V.ereinslocales jeder noch für sich ein Local haben und
bezahlen müssen? Werden die Wohlhabenden hinzutreten, durch welche die
Gesellschaft bei Capitalisten Credit erhält? Die Erfahrung spricht nicht dafür.
Wird der, welcher an die Gesellschaft Rohstoffe verkauft oder das Local ver-
miethet, sich nicht an einen unter ihnen halten wollen? Wird er die soli¬
darische Verpflichtung aller als Garantie annehmen? Wird sich jeder die
Arbeit gefallen lassen, welche ihm die Gemeinschaft aufträgt? Wird es nicht
bei der Vertheilung des Gewinnes Streit geben? Wird nicht der Einkauf
zur rechten Zeit und am rechten Orte manche Hemmung erfahren, wenn nicht
einer volle Macht dazu erhalt? Diese Vollmacht würde in gewisser Weise das
Wesen der Association vernichten. Einzelne Vereine, z. B. der Tischler für
Magazine, der Schneider für gemeinsamen Einkauf von Knöpfen, Zwirn,
Tuch u. s. w. haben einige Vortheile gebracht; aber sie sind nicht sehr be¬
deutend; sie sind weit bedeutender, wenn einer als Unternehmer dasteht mit
monarchischer Vollmacht, wenn auch mit monarchischen Risiko. Nur
keine halben Maßregeln! Nur nicht geschont, wo es gilt, ein schönes, bequem
gelegenes Local einzurichten! Capital und Einheit des Willens finden auch
das Talent. Im Geiste vieler Meister müssen wir über die Kleidermagazine
klagen, welche ihnen die Arbeit nehmen und den Lohn Herabdrücken. Aber wie
will man sie beseitigen? Schreibt dem Unternehmer vor, daß er ein Schneider¬
meister sein soll, der sein Meisterstück vor der strengsten Prüsungscommission
gemacht hat und der Unternehmer wird Euch einen hochgelehrten Schneider¬
meister vorschieben, daß es eine Art hat? Und sowenig wie die Fabriken
unterdrückt werden können, sowenig helfen Schutzzölle etwas. Denn wenn
z. B. der Tischler gegen ausländische Tischlerwaaren geschützt wird, muß auch
der Holzverkäufer, der Leimsleder, der Eisenfabrikant geschützt, d. h. dem
Tischler das „Material vertheuert werden. Und wollte man diese Schutzzölle,
selbst zwischen einzelnen Städten, wenn auch nur z. B. für Wcihnachtsmärkte
einführen, so müßte man ebenso der freien Arbeitsbefugniß Fußsesseln und
Informationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen … Staats- und Universitätsbibliothek (SuUB) Bremen: Bereitstellung der Texttranskription.
Kay-Michael Würzner: Bearbeitung der digitalen Edition.
Weitere Informationen:Verfahren der Texterfassung: OCR mit Nachkorrektur. Bogensignaturen: gekennzeichnet;Druckfehler: ignoriert;fremdsprachliches Material: nicht gekennzeichnet;Geminations-/Abkürzungsstriche: wie Vorlage;Hervorhebungen (Antiqua, Sperrschrift, Kursive etc.): nicht ausgezeichnet;i/j in Fraktur: wie Vorlage;I/J in Fraktur: wie Vorlage;Kolumnentitel: gekennzeichnet;Kustoden: gekennzeichnet;langes s (ſ): als s transkribiert;Normalisierungen: stillschweigend;rundes r (ꝛ): als r/et transkribiert;Seitenumbrüche markiert: ja;Silbentrennung: wie Vorlage;u/v bzw. U/V: wie Vorlage;Vokale mit übergest. e: als ä/ö/ü transkribiert;Vollständigkeit: vollständig erfasst;Zeichensetzung: wie Vorlage;Zeilenumbrüche markiert: ja; Nachkorrektur erfolgte automatisch.
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |