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Die Grenzboten. Jg. 13, 1854, II. Semester. II. Band.

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abgesehen von der juristischen Brauchbarkeit, auch im Namen des größeren
Publicums einige Ausstellungen zu machen.

Daß der Verfasser sür die Signatur sittlicher Vorstellungen im Volks¬
bewußtsein verschiedenartige Quellen benutzt hat, wirkliche Sprichwörter, Weis-
thümer, Einleitungen zu Gesetzen, Normen, die von Rechtslehrern aufgestellt
sind u. s. w,, daß er serner seine Sammlung auf einen sehr weiten Zeitraum
ausdehnt, ist an sich natürlich; aber es wäre nothwendig gewesen, sowol in
Beziehung auf die Zeiten als auch auf die Quellen einen Unterschied zu
machen. Nun hat der Versasser z. B. die deutschen Sprichwörter nach, den
Gegenständen abgetheilt, so daß es den Anschein gewinnt, als ob in jedem
einzelnen Capitel eine bestimmte Seite des sittlichen Bewußtseins abgethan
werden sollte. Wie bunt das aber alles durcheinandcrgeht, wird man sehen,
wenn man ein beliebiges Capitel aufschlägt, z. B. 1i. "Von Handlungen
und den daraus entstehenden Rechten." Wir wollen die zehn ersten Sprich¬
wörter, die sich mit dem Ehrenwort beschäftigen, zusammenstellen.


"Der Wille ist des Werkes Seele. Der Wille gibt dem Werk den Namen. Ein jeder
ist seiner Worte bester Ausleger. , Ehrenworte binden nicht. Eine Nothlüge schadet nicht.
Auf eine Lüge gehört eine Maulschelle. An Entschuldigungen wird es leicht niemandem fehlen
(" xovu" vo"tuwaoig>s thos, otwi" UKsrat oauss,). Wenn die Füße gebunden sind, laust die
Zunge am meisten. Ein Wort ein Wort, ein Mann ein Mann. Versprechen ist edelmännisch;
halten ist bäurisch. Es ist niemand ein Sklave seiner Worte."

Damit ist das Capitel erledigt. Wer sich daraus nun aber ein Bild von
dem sittlichen Vorstellungskreise deö deutschen Volks machen würde, wäre gar
sehr im Argen. -- Bei der deutschen Sammlung herrscht das wirkliche Sprich¬
wort vor, obgleich auch wirkliche Nechtsbestimmungen darin vorkommen, z. B.
"Brauerwerk ist keine Kaufmannschaft." "Ehe bricht Miethe, die Luft macht
leibeigen" u. s. w. Bei der französischen Sammlung dagegen bildet die Grund¬
lage das wirkliche, nach Titeln geordnete Recht, z. B. "l^-r Kr^nLö est rue
monirrolüc! QLrvclitairtZ tempLevo par Jo3 lois." Freilich dazwischen auch wie¬
der bloße Sprichwörter, z. B. "Oixniz?! vilsrin, U vous polnüra; poi^NW
villrin, it vous oinclra." Bei dem römischen Recht sind es zum großen Theil
wirkliche Rechtsnormen, obgleich man zuweilen auch durch Sätze wie der fol¬
gende überrascht wird: "crrs wülawr n-Uurinn (S. 36) oder cüvicls et lap^iÄ
is. 100) oder "äiMLillimum est Menin äolormn töMpLrare" (S. 100) oder
"L0Li(5sIa PÄtur mcrtsr c-l, oultrix MSlilicrö" (S. 112) oder "erraro vt äveixi
turpll clumiuus" (S. 121). Ferner ist die alphabetische Anordnung ohne alle
Rücksicht auf die Materie sehr ungeschickt. -- Es ist schade, daß der Versasser
den schönen Stoff, was er nebenbei ohne große Mühe hätte thun können, nicht
so geordnet hat, daß er durch Gruppirung des Zusammengehörigen ein wenig¬
stens einigermaßen vollständiges Bild von dem Rechtsbewußtsein der verschie¬
denen Völker hervorgebracht hat.--


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abgesehen von der juristischen Brauchbarkeit, auch im Namen des größeren
Publicums einige Ausstellungen zu machen.

Daß der Verfasser sür die Signatur sittlicher Vorstellungen im Volks¬
bewußtsein verschiedenartige Quellen benutzt hat, wirkliche Sprichwörter, Weis-
thümer, Einleitungen zu Gesetzen, Normen, die von Rechtslehrern aufgestellt
sind u. s. w,, daß er serner seine Sammlung auf einen sehr weiten Zeitraum
ausdehnt, ist an sich natürlich; aber es wäre nothwendig gewesen, sowol in
Beziehung auf die Zeiten als auch auf die Quellen einen Unterschied zu
machen. Nun hat der Versasser z. B. die deutschen Sprichwörter nach, den
Gegenständen abgetheilt, so daß es den Anschein gewinnt, als ob in jedem
einzelnen Capitel eine bestimmte Seite des sittlichen Bewußtseins abgethan
werden sollte. Wie bunt das aber alles durcheinandcrgeht, wird man sehen,
wenn man ein beliebiges Capitel aufschlägt, z. B. 1i. „Von Handlungen
und den daraus entstehenden Rechten." Wir wollen die zehn ersten Sprich¬
wörter, die sich mit dem Ehrenwort beschäftigen, zusammenstellen.


„Der Wille ist des Werkes Seele. Der Wille gibt dem Werk den Namen. Ein jeder
ist seiner Worte bester Ausleger. , Ehrenworte binden nicht. Eine Nothlüge schadet nicht.
Auf eine Lüge gehört eine Maulschelle. An Entschuldigungen wird es leicht niemandem fehlen
(» xovu» vo»tuwaoig>s thos, otwi» UKsrat oauss,). Wenn die Füße gebunden sind, laust die
Zunge am meisten. Ein Wort ein Wort, ein Mann ein Mann. Versprechen ist edelmännisch;
halten ist bäurisch. Es ist niemand ein Sklave seiner Worte."

Damit ist das Capitel erledigt. Wer sich daraus nun aber ein Bild von
dem sittlichen Vorstellungskreise deö deutschen Volks machen würde, wäre gar
sehr im Argen. — Bei der deutschen Sammlung herrscht das wirkliche Sprich¬
wort vor, obgleich auch wirkliche Nechtsbestimmungen darin vorkommen, z. B.
„Brauerwerk ist keine Kaufmannschaft." „Ehe bricht Miethe, die Luft macht
leibeigen" u. s. w. Bei der französischen Sammlung dagegen bildet die Grund¬
lage das wirkliche, nach Titeln geordnete Recht, z. B. „l^-r Kr^nLö est rue
monirrolüc! QLrvclitairtZ tempLevo par Jo3 lois." Freilich dazwischen auch wie¬
der bloße Sprichwörter, z. B. „Oixniz?! vilsrin, U vous polnüra; poi^NW
villrin, it vous oinclra." Bei dem römischen Recht sind es zum großen Theil
wirkliche Rechtsnormen, obgleich man zuweilen auch durch Sätze wie der fol¬
gende überrascht wird: „crrs wülawr n-Uurinn (S. 36) oder cüvicls et lap^iÄ
is. 100) oder „äiMLillimum est Menin äolormn töMpLrare" (S. 100) oder
„L0Li(5sIa PÄtur mcrtsr c-l, oultrix MSlilicrö" (S. 112) oder „erraro vt äveixi
turpll clumiuus" (S. 121). Ferner ist die alphabetische Anordnung ohne alle
Rücksicht auf die Materie sehr ungeschickt. — Es ist schade, daß der Versasser
den schönen Stoff, was er nebenbei ohne große Mühe hätte thun können, nicht
so geordnet hat, daß er durch Gruppirung des Zusammengehörigen ein wenig¬
stens einigermaßen vollständiges Bild von dem Rechtsbewußtsein der verschie¬
denen Völker hervorgebracht hat.—


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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 13, 1854, II. Semester. II. Band, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341578_96706/59>, abgerufen am 22.07.2024.