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Die Grenzboten. Jg. 13, 1854, II. Semester. II. Band.

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neuanziehcudcr Personen an vielen Orten an sich gezogen; jeder Machtzuwachs in
dieser Beziehung kommt also der Polizei zustatten, d. h. der große Grundsatz
der Freizügigkeit wird mehr und mehr der discretionären Gewalt dieser Behörde
anheimgestellt; und wie sie ihn anzuwenden gedenkt, dafür liegen leider zahlreiche
Beispiele vor. Unglücklicherweise ist aber die Freizügigkeit ein so zartes Wesen,
daß sie unter der Disposition der Polizei sofort in ihr Gegentheil, in eine Art
iiclüeripun, umschlägt, von welcher man beliebig entbindet. Ich glaube des¬
halb mit Grund dem Armengesetz eine hervorragende Wichtigkeit eingeräumt zu
haben: hier werden die Freunde politischer Zwangsjacken den Grundsatz der Frei¬
zügigkeit in sein Gegentheil zu verkehren trachten, aber die Einsichtigen werden
mir darin beistimmen, daß das Recht, sich da niederlassen zu dürfen, wo man seine
Kräfte am besten verwerthen zu können glaubt, einen der kräftigsten Hebel des
Nationalwohlstandes, eine der sichersten Grundlagen nicht blos materieller Wohl¬
fahrt bildet.

In eine andere Sphäre wird das neue Ehegesetz mit -- wie ich fürchte --
bedauerlichen Wirkungen eingreifen. Es soll für die Trennung der Ehe sehr strenge
Bedingungen aufstellen, als deren weltliches Motiv die Nothwendigkeit, leichtsin¬
nigen Abschluß von Ehebündnissen zu verhindern, angegeben wird. Mit diesem
Zweck kann man immerhin einverstanden sein; aber es erscheint mir -- aufrichtig
gesagt -- als eine Einbildung, daß der Gedanke an die Leichtigkeit der Eheschei¬
dung bisher den Leichtsinn bei dem Abschluß der Ehen befördert hat; und ist dieses
der Fall, so wächst eine Saat des Verderbens ans der gesetzlichen Strenge hervor,
und weder das Christenthum, noch die Sittlichkeit, noch der Staat gewinnen da¬
durch. Es wird kaum einen Gegenstand geben, welcher einer weisen gesetzgeberischen
Thätigkeit größere Schwierigkeiten in den Weg legt und ich möchte fast sagen, für
sie so ungeeignet ist: jede Bestimmung wird hier zweischneidig und kann in dem
einen Falle ebenso großen Schaden, wie in dem andern Nutzen stiften.

Ich muß noch einen Punkt erwähnen. Nachdem die preußische Presse soweit
gebildet ist, daß sie kaum den Namen eines Ministers in ein ungünstiges Urtheil
zu verflechten, geschweige denn ihn offen anzugreifen wagt, hat es wünschenswert!)
geschienen, auch den Reden der Abgeordneten durch eine ähnliche Procedur diese
angenehme Schonung einzuimpfen. Es war demnach zuerst der Vorschlag gemacht
worden, sie für Beleidigungen der Minister u. tgi. unter das Strafgesetz zu
stellen, da der Ordnungsruf des Präsidenten nicht als eine befriedigende Satisfaction
erschien. Dieser Vorschlag fand aber großen Anstoß und wurde beseitigt; jetzt hat
nun der Herr Minister des Innern seine Wünsche dahin gerichtet, die Zeitungs¬
referate über Kammerverhandlungen, selbst wenn sie tren sind, erforderlichenfalls
vor Gericht zu stellen und die Redactionen für die Aeußerungen der Herren Ab¬
geordneten büßen zu lassen, -- ein Verfahren, welches die Zeitungen bald be¬
denklich machen würde, Reden der Opposition mitzutheilen. Aber es zeigt sich,
daß man bei Ausführung dieses Plans in sehr komische Widersprüche gerathen
würde. Denn die Kammerverhandlungen sind öffentlich, und die Zeitungen dürfen
nur ein paar Mal einige Reden als nicht untheilbar bezeichnet haben, um zu be-
wirkey, daß die jetzt sehr verlassenen Tribunen sich allmälig füllen und die Aeuße¬
rungen der Abgeordneten, die jetzt oft unbeachtet verhallen, von der Fama ver-


neuanziehcudcr Personen an vielen Orten an sich gezogen; jeder Machtzuwachs in
dieser Beziehung kommt also der Polizei zustatten, d. h. der große Grundsatz
der Freizügigkeit wird mehr und mehr der discretionären Gewalt dieser Behörde
anheimgestellt; und wie sie ihn anzuwenden gedenkt, dafür liegen leider zahlreiche
Beispiele vor. Unglücklicherweise ist aber die Freizügigkeit ein so zartes Wesen,
daß sie unter der Disposition der Polizei sofort in ihr Gegentheil, in eine Art
iiclüeripun, umschlägt, von welcher man beliebig entbindet. Ich glaube des¬
halb mit Grund dem Armengesetz eine hervorragende Wichtigkeit eingeräumt zu
haben: hier werden die Freunde politischer Zwangsjacken den Grundsatz der Frei¬
zügigkeit in sein Gegentheil zu verkehren trachten, aber die Einsichtigen werden
mir darin beistimmen, daß das Recht, sich da niederlassen zu dürfen, wo man seine
Kräfte am besten verwerthen zu können glaubt, einen der kräftigsten Hebel des
Nationalwohlstandes, eine der sichersten Grundlagen nicht blos materieller Wohl¬
fahrt bildet.

In eine andere Sphäre wird das neue Ehegesetz mit — wie ich fürchte —
bedauerlichen Wirkungen eingreifen. Es soll für die Trennung der Ehe sehr strenge
Bedingungen aufstellen, als deren weltliches Motiv die Nothwendigkeit, leichtsin¬
nigen Abschluß von Ehebündnissen zu verhindern, angegeben wird. Mit diesem
Zweck kann man immerhin einverstanden sein; aber es erscheint mir — aufrichtig
gesagt — als eine Einbildung, daß der Gedanke an die Leichtigkeit der Eheschei¬
dung bisher den Leichtsinn bei dem Abschluß der Ehen befördert hat; und ist dieses
der Fall, so wächst eine Saat des Verderbens ans der gesetzlichen Strenge hervor,
und weder das Christenthum, noch die Sittlichkeit, noch der Staat gewinnen da¬
durch. Es wird kaum einen Gegenstand geben, welcher einer weisen gesetzgeberischen
Thätigkeit größere Schwierigkeiten in den Weg legt und ich möchte fast sagen, für
sie so ungeeignet ist: jede Bestimmung wird hier zweischneidig und kann in dem
einen Falle ebenso großen Schaden, wie in dem andern Nutzen stiften.

Ich muß noch einen Punkt erwähnen. Nachdem die preußische Presse soweit
gebildet ist, daß sie kaum den Namen eines Ministers in ein ungünstiges Urtheil
zu verflechten, geschweige denn ihn offen anzugreifen wagt, hat es wünschenswert!)
geschienen, auch den Reden der Abgeordneten durch eine ähnliche Procedur diese
angenehme Schonung einzuimpfen. Es war demnach zuerst der Vorschlag gemacht
worden, sie für Beleidigungen der Minister u. tgi. unter das Strafgesetz zu
stellen, da der Ordnungsruf des Präsidenten nicht als eine befriedigende Satisfaction
erschien. Dieser Vorschlag fand aber großen Anstoß und wurde beseitigt; jetzt hat
nun der Herr Minister des Innern seine Wünsche dahin gerichtet, die Zeitungs¬
referate über Kammerverhandlungen, selbst wenn sie tren sind, erforderlichenfalls
vor Gericht zu stellen und die Redactionen für die Aeußerungen der Herren Ab¬
geordneten büßen zu lassen, — ein Verfahren, welches die Zeitungen bald be¬
denklich machen würde, Reden der Opposition mitzutheilen. Aber es zeigt sich,
daß man bei Ausführung dieses Plans in sehr komische Widersprüche gerathen
würde. Denn die Kammerverhandlungen sind öffentlich, und die Zeitungen dürfen
nur ein paar Mal einige Reden als nicht untheilbar bezeichnet haben, um zu be-
wirkey, daß die jetzt sehr verlassenen Tribunen sich allmälig füllen und die Aeuße¬
rungen der Abgeordneten, die jetzt oft unbeachtet verhallen, von der Fama ver-


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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 13, 1854, II. Semester. II. Band, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341578_96706/406>, abgerufen am 22.07.2024.