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Die Grenzboten. Jg. 12, 1853, II. Semester. II. Band.

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Einnahme von: 13,782,-196 Rbthlr. auf 14,676,140 Rbthlr.
Ausgabe " 13,307,054 " " 20,236,668 "
und ohne die Herzogthümer wäre . .
vorhanden: ein Deficit:.....3,360,428 Nbthlr.

Außer jenen 7 Millionen haben dann die Herzogthümer selbstverständlich noch
an den Ausgaben für den gemeinsamen Reichstag sich zu betheiligen und ferner
die Kosten ihrer provinciellen Verwaltung für Justiz, Polizei, Kirche, Schule,
Steuern, Domänen und Forsten mit sammt den Ausgaben für die Kopenhagener
Ministerien für Schleswig u. Holstein, ingleichen Holstein die BnndeSkosten ab¬
gesondert für sich zu tragen, die wenigstens ans 3 Millionen sich belaufen werden,
so daß die drei Herzogthümer, welche vor dem Kriege im Jahre 1847 aufgebracht
haben: 6,372,231 Rbthlr., vermöge des Friedens und des Gesammtstaates zu
leisten haben jährlich gegen 10 Millionen Nbthlr. Das Einnahmebudget des
Gesammtstaals muß anschwellen zu reichlich 24 Millionen, während die Gesammt-
einnahmen der Monarchie 1847 nur auf circa 18 Millionen zu bringen waren
(17,916,164 Rbthlr.). Man sieht, daß die erhöhten Grundsteuern und Zölle
und die Branntweinsteuer nicht planlos in die Herzogthümer eingeführt worden
sind. -- Vielleicht wird indessen diese Mittheilung märchenhaft, unglaublich ge¬
funden: Zahlen mögen beweisen, wie das dänische Budget, das vor uns liegt,
solche gibt. Denn der dänische Reichstag und der dänische Minister haben alles
dies beschlossen und das Finanzgesetz enthält, um darzulegen, wie fest die Sache
abgemacht ist, im §. 28 die ausdrückliche Clausel, daß der ^ Beitrag des
Königreichs zu den gemeinsamen Ausgaben nur daun zu bezahlen sei, wenn die
Herzogthümer ihre ^ entrichten. Geschieht letzteres nicht, so fallen Civilliste,
Staatsrath, Armee, Flotte, Diplomatie und Apanagen über den Haufen. In
den Herzogthümern aber ist keine Seele gehört, weder über die Quote, noch über
das, was gemeinsam sein soll, noch über den 7 Millionen-Ertrag der Quote.

Zunächst die Ausgabeutheilung: die Herzogthümer haben beizutragen ^/g!
von 17,421,696 Rbthlr. mit 6,929,614 Rbthlr. Die Theilnahme der Herzogthümer
an den Einnahmen beschränkt sich ans 883,946 Rbthlr. von 2,209,862 Rbthlr.

Man erstaunt über diese Lvweugesellschaft! Sollen denn die Activen systema¬
tisch verzehrt werden, oder läßt die schwebende Schuld, die aus Pupillen- und
Sparkassengeldern besteht, und jeden Augenblick zur Rückzahlung bereit liegen
muß, als eine disponible, bleibende Einnahme sich bezeichnen? Daß die westin¬
dischen Kolonien, welche mit 676,000 Rbthlr. Einnahme und 604,286 Rbthlr. Aus¬
gabe ausgeführt sind und zum öftern bei mißrathenen Ernte gar keine Einnahme
bringen, übergangen worden, mag nicht beklagt werden; Island mit seiner Ein¬
nahme von 27,949 Rbthlr. und einer Ausgabe von 66,743 Nbthlr. kann ebenfalls
entbehrt werden. .Aber die Ueberschüsse von dem Monopol des grönländischen


Einnahme von: 13,782,-196 Rbthlr. auf 14,676,140 Rbthlr.
Ausgabe „ 13,307,054 „ „ 20,236,668 „
und ohne die Herzogthümer wäre . .
vorhanden: ein Deficit:.....3,360,428 Nbthlr.

Außer jenen 7 Millionen haben dann die Herzogthümer selbstverständlich noch
an den Ausgaben für den gemeinsamen Reichstag sich zu betheiligen und ferner
die Kosten ihrer provinciellen Verwaltung für Justiz, Polizei, Kirche, Schule,
Steuern, Domänen und Forsten mit sammt den Ausgaben für die Kopenhagener
Ministerien für Schleswig u. Holstein, ingleichen Holstein die BnndeSkosten ab¬
gesondert für sich zu tragen, die wenigstens ans 3 Millionen sich belaufen werden,
so daß die drei Herzogthümer, welche vor dem Kriege im Jahre 1847 aufgebracht
haben: 6,372,231 Rbthlr., vermöge des Friedens und des Gesammtstaates zu
leisten haben jährlich gegen 10 Millionen Nbthlr. Das Einnahmebudget des
Gesammtstaals muß anschwellen zu reichlich 24 Millionen, während die Gesammt-
einnahmen der Monarchie 1847 nur auf circa 18 Millionen zu bringen waren
(17,916,164 Rbthlr.). Man sieht, daß die erhöhten Grundsteuern und Zölle
und die Branntweinsteuer nicht planlos in die Herzogthümer eingeführt worden
sind. — Vielleicht wird indessen diese Mittheilung märchenhaft, unglaublich ge¬
funden: Zahlen mögen beweisen, wie das dänische Budget, das vor uns liegt,
solche gibt. Denn der dänische Reichstag und der dänische Minister haben alles
dies beschlossen und das Finanzgesetz enthält, um darzulegen, wie fest die Sache
abgemacht ist, im §. 28 die ausdrückliche Clausel, daß der ^ Beitrag des
Königreichs zu den gemeinsamen Ausgaben nur daun zu bezahlen sei, wenn die
Herzogthümer ihre ^ entrichten. Geschieht letzteres nicht, so fallen Civilliste,
Staatsrath, Armee, Flotte, Diplomatie und Apanagen über den Haufen. In
den Herzogthümern aber ist keine Seele gehört, weder über die Quote, noch über
das, was gemeinsam sein soll, noch über den 7 Millionen-Ertrag der Quote.

Zunächst die Ausgabeutheilung: die Herzogthümer haben beizutragen ^/g!
von 17,421,696 Rbthlr. mit 6,929,614 Rbthlr. Die Theilnahme der Herzogthümer
an den Einnahmen beschränkt sich ans 883,946 Rbthlr. von 2,209,862 Rbthlr.

Man erstaunt über diese Lvweugesellschaft! Sollen denn die Activen systema¬
tisch verzehrt werden, oder läßt die schwebende Schuld, die aus Pupillen- und
Sparkassengeldern besteht, und jeden Augenblick zur Rückzahlung bereit liegen
muß, als eine disponible, bleibende Einnahme sich bezeichnen? Daß die westin¬
dischen Kolonien, welche mit 676,000 Rbthlr. Einnahme und 604,286 Rbthlr. Aus¬
gabe ausgeführt sind und zum öftern bei mißrathenen Ernte gar keine Einnahme
bringen, übergangen worden, mag nicht beklagt werden; Island mit seiner Ein¬
nahme von 27,949 Rbthlr. und einer Ausgabe von 66,743 Nbthlr. kann ebenfalls
entbehrt werden. .Aber die Ueberschüsse von dem Monopol des grönländischen


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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 12, 1853, II. Semester. II. Band, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341576_96706/70>, abgerufen am 06.02.2025.