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Die Grenzboten. Jg. 12, 1853, I. Semester. I. Band.

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lin-Potsdamer, Magdeburg-Leipziger und Rheinischen, welche früher concessionirt wurden,
lag sämmtlichen Eisenbahnunternehmungen el" allgemeines Gesetz zu Grunde, das in
einer Zeit abgefaßt war, wo man noch nicht die leiseste Ahnung von dem mächtigen
Aufschwünge hatte, den dieser Industriezweig jetzt genommen.") §. 38 -- it) dieses
Gesetzes bestimmen, daß den Eisenbahnen eine Abgabe aufgelegt werden soll, welche zur
Entschädigung der Staatskasse für die ihr durch die Eisenbahnen entzogenen Einnahmen
(ein Punkt der zugestandenermaßen jetzt gar nicht mehr vorhanden), und zur Amortisation
des in dem Unternehmen angelegten Capitals verwendet werde" soll. Ueber die Art
dieser Verwendung wird besondere Anweisung vorbehalten. Nach erfolgter Amortisation
soll dem Unternehmen eine solche Einrichtung gegeben werden, daß der Ertrag des
Bahngeldes die Kosten der Unterhaltung der Bahn und der Verwaltung nicht übersteige.
Nirgends steht aber erwähnt, daß in Folge dieser Amortisation die
Regierung in Besitz der Bahnen trete. Im Gegentheil bestimmt gleich darauf
§. LA: "Dem Staate bleibt vorbehalten, das Eigenthum der Bahn mit allem Zube¬
hör gegen vollständige Entschädigung anzukaufen, und führt dann das Nähere (Slifacher
Betrag der lctztfnnsjährige" Dnrchschnittsdividende, nach Ablauf von 30 Jahren) aus.

Nachdem viele Jahre verstrichen, so daß Niemand mehr an die Ausführung dieser
unter ganz andern Verhältnissen projectirten Amortisation dachte, nachdem bei hoch-
angcwachscncr Staatsschuld die Steuern jedes Jahr vermehrt werden ausdem, tritt
das Handelsministerium plötzlich mit seinem Eiscnbahnstcnervrojcct hervor, dasselbe
als dem Interesse des Landes förderlich bezeichnend. Der Wohlstand eines Landes
besteht aber in dem Reichthum seiner Bewohner, nicht darin, daß die Regierung möglichst
viel auszugeben hat. Bis jetzt sind die Einnahmen der Eisenbahnen den gesammten
Staatsangehörige" zu gut gekommen, Arm und Reich hat sich "ach Kräfte" dabei
betheiligt. solle" die Einwohner des Landes freiwillig diesem Eigenthum entsagen? --
und für welchen Zweck? -- Das beantwortet sich leicht Jeder selbst. -- Für andere
Sache", für Sachen der allgemeinen Volkswirthschaft sorgt aber die Privatindustrie
am Besten. Das erhebliche Einkommen für die RegiernngSkasse, der Punkt, welcher
in dem Gesetzentwürfe hervorgehoben wird, zeigt deutlich, worauf es ankommt. Die
Staatsangehörigen haben aber keinen Vortheil von vermehrte" Ausgaben, sondern von
vermehrten Eimiabme", und die echte Finanzknnst besteht nicht darin, durch Steuer¬
druck künstlich sich Einnahmen zu verschaffen, um Ausgaben zu decken, sondern darin,
die Ausgaben zu vermeiden und die Einnahme" zu vermehren. Bereits ist der einzige
Paragraph des EisenbahngcsetzcS, welcher den Staatsangehörigen zu gut kam. und die
Herabsetzung der Fahrpreise "ach geschehener Amortisation zu einem Minimum bestimmte,
weggefallen, und nur noch vo" einer bedeutende" Herabsetzung der Fahrpreise die Rede.



"> ^ju den kuriosesten Bestimmungen darin gehören die, daß, außer der Gesellschaft selbst,
auch Andere, nach Ermesse" des Handelsministeriums, die Befiigniß zum TranSportbetnebe ans
der Bahn erlangen können (Etwas, wodurch schon überhaupt das Besitzrecht der Kiscnbahngcsell-
Ichaftc" fraglich wird), und daß, wenn die Dividende mehr als 10°/" vom gesammten Actiencapital
betrüge, die Fahrpreise herabgesetzt werde" müßten. Als wenn die Eiscnbahneinnahmcn nicht
vielfachen Wechselfällen unterworfen wären, und eine Herabsetzn""; der Preise (namentlich bei vor¬
zugsweise" Kchlcnbahncn z. B.) nicht öfter gar noch Vermehrung der Einnahme erzeugte. No"
letzterer Bestimmung hat die Regierung überhaupt schon in ihrem Interesse bezüglich der Eiscn-
bahnftcucr abzusehen.

lin-Potsdamer, Magdeburg-Leipziger und Rheinischen, welche früher concessionirt wurden,
lag sämmtlichen Eisenbahnunternehmungen el» allgemeines Gesetz zu Grunde, das in
einer Zeit abgefaßt war, wo man noch nicht die leiseste Ahnung von dem mächtigen
Aufschwünge hatte, den dieser Industriezweig jetzt genommen.") §. 38 — it) dieses
Gesetzes bestimmen, daß den Eisenbahnen eine Abgabe aufgelegt werden soll, welche zur
Entschädigung der Staatskasse für die ihr durch die Eisenbahnen entzogenen Einnahmen
(ein Punkt der zugestandenermaßen jetzt gar nicht mehr vorhanden), und zur Amortisation
des in dem Unternehmen angelegten Capitals verwendet werde» soll. Ueber die Art
dieser Verwendung wird besondere Anweisung vorbehalten. Nach erfolgter Amortisation
soll dem Unternehmen eine solche Einrichtung gegeben werden, daß der Ertrag des
Bahngeldes die Kosten der Unterhaltung der Bahn und der Verwaltung nicht übersteige.
Nirgends steht aber erwähnt, daß in Folge dieser Amortisation die
Regierung in Besitz der Bahnen trete. Im Gegentheil bestimmt gleich darauf
§. LA: „Dem Staate bleibt vorbehalten, das Eigenthum der Bahn mit allem Zube¬
hör gegen vollständige Entschädigung anzukaufen, und führt dann das Nähere (Slifacher
Betrag der lctztfnnsjährige» Dnrchschnittsdividende, nach Ablauf von 30 Jahren) aus.

Nachdem viele Jahre verstrichen, so daß Niemand mehr an die Ausführung dieser
unter ganz andern Verhältnissen projectirten Amortisation dachte, nachdem bei hoch-
angcwachscncr Staatsschuld die Steuern jedes Jahr vermehrt werden ausdem, tritt
das Handelsministerium plötzlich mit seinem Eiscnbahnstcnervrojcct hervor, dasselbe
als dem Interesse des Landes förderlich bezeichnend. Der Wohlstand eines Landes
besteht aber in dem Reichthum seiner Bewohner, nicht darin, daß die Regierung möglichst
viel auszugeben hat. Bis jetzt sind die Einnahmen der Eisenbahnen den gesammten
Staatsangehörige» zu gut gekommen, Arm und Reich hat sich «ach Kräfte» dabei
betheiligt. solle» die Einwohner des Landes freiwillig diesem Eigenthum entsagen? —
und für welchen Zweck? — Das beantwortet sich leicht Jeder selbst. — Für andere
Sache», für Sachen der allgemeinen Volkswirthschaft sorgt aber die Privatindustrie
am Besten. Das erhebliche Einkommen für die RegiernngSkasse, der Punkt, welcher
in dem Gesetzentwürfe hervorgehoben wird, zeigt deutlich, worauf es ankommt. Die
Staatsangehörigen haben aber keinen Vortheil von vermehrte» Ausgaben, sondern von
vermehrten Eimiabme», und die echte Finanzknnst besteht nicht darin, durch Steuer¬
druck künstlich sich Einnahmen zu verschaffen, um Ausgaben zu decken, sondern darin,
die Ausgaben zu vermeiden und die Einnahme» zu vermehren. Bereits ist der einzige
Paragraph des EisenbahngcsetzcS, welcher den Staatsangehörigen zu gut kam. und die
Herabsetzung der Fahrpreise »ach geschehener Amortisation zu einem Minimum bestimmte,
weggefallen, und nur noch vo» einer bedeutende» Herabsetzung der Fahrpreise die Rede.



"> ^ju den kuriosesten Bestimmungen darin gehören die, daß, außer der Gesellschaft selbst,
auch Andere, nach Ermesse» des Handelsministeriums, die Befiigniß zum TranSportbetnebe ans
der Bahn erlangen können (Etwas, wodurch schon überhaupt das Besitzrecht der Kiscnbahngcsell-
Ichaftc» fraglich wird), und daß, wenn die Dividende mehr als 10°/„ vom gesammten Actiencapital
betrüge, die Fahrpreise herabgesetzt werde» müßten. Als wenn die Eiscnbahneinnahmcn nicht
vielfachen Wechselfällen unterworfen wären, und eine Herabsetzn»«; der Preise (namentlich bei vor¬
zugsweise» Kchlcnbahncn z. B.) nicht öfter gar noch Vermehrung der Einnahme erzeugte. No»
letzterer Bestimmung hat die Regierung überhaupt schon in ihrem Interesse bezüglich der Eiscn-
bahnftcucr abzusehen.
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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 12, 1853, I. Semester. I. Band, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341576_185875/486>, abgerufen am 04.07.2024.