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Die Grenzboten. Jg. 12, 1853, I. Semester. I. Band.

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die Mehrheit der Cortes ihm zur Seite steht, nicht berechnen, was daraus folgen
konnte. Unter seinen Gegnern sind Männer, die aufs Aeußerste getrieben zum
Aeußerste" greifen könnten, und deren Einfluß und Bedeutung groß genug sind,
um vielleicht eine furchtbare Katastrophe herbeizuführen. Narvaez ist noch immer
in Biariz bei Bayonne und soll an seine Freunde geschrieben haben, mir die Ge¬
walt werde ihn von dort weichen machen. ES verlautet nichts darüber, ob er
nach Eröffnung der Cortes (sie findet am 1. März statt) nach Madrid komme"
wird, um seinen Platz im Senat einzunehmen, und dem Hose offen Trotz zu bieten.


-- Der neue Lordkanzler Lord Crcunvorth scheint in
Hinficht der wichtigen Frage der Jnstizreform nicht den von ihm gehegten Er¬
wartungen entsprechen zu wolle". Seine Reformen will er gegenwärtig ans Ein¬
richtung einer Registratur der Besitzerwerbuugsurkuudcu vou Grundeigenthum, und
die Einsetzung einer Commission, um die Statutengesctzc zu consolidiren, be¬
schränke". Erstere Maßregel ist für den Grundbesitz, letztere für den praktischen
Juristen von uicht geringer Wichtigkeit. !l,'echtliche Verhältnisse werden nämlich
in England entweder durch Common lap oder durch 8l.al.alö l-rv geregelt. Ersteres
ist das seit unvordenklichen Zeiten überlieferte landesübliche Recht, fortgebildet
dnrch die Entscheidungen der Gerichtshöfe, das 8tatutg laxv dagegen begreift
alle Erlasse deS Parlaments über rechtliche Verhältnisse von Edward lit. bis auf
den heutigen Tag in sich. Diese letztem sind der Zahl nach (die speciell irischen
und schottischen Statuten abgerechnet) bis Ende 1844 nicht weniger, als 1t,i08,
und find gesammelt in 40 cnggedrnckten Qnartbänden, ohne alle Classification und in
einem wahrhaft -barbarischen Style abgefaßt, indem manchmal einzelne Perioden
ganze Quartbogen i" Anspruch nehmen, ohne vo" einem Paragraphen oder einem
Absatz ""terbrochen zu sein. Daß kein menschlicher Kopf eine solche Masse von
Gesetze" verdauen kann, versteht sich von selbst, aber eS ist auch gar nicht nöthig,
da bei weite!" die Mehrzahl derselben, mindestens drei Viertel, sich nur auf vorüber¬
gehende Verhältnisse bezieht, und gegenwärtig keine Amvendung mehr findet.
Die Sichtung und Ordnung der noch brauchbaren würde jedenfalls eine große
Wohlthat sein, und Lord Cranworth schmeichelt sich sogar mit der Hoffnung, daß
es nur ein vorbereitender Schritt zur Herstellung eines ciuü" Victoria sein werde.

Der Entschluß der ostindischen Regierung, Pegu von dem Birma"cnreich
loszutrennen ""d den britischen Besitzungen im Osten einzuverleiben, findet in der
englischen Presse wenig Billigung. Die beiden in der Proclamation angegebenen
Beweggründe: die Nothwendigkeit einer Entschädigung für frühere erlittene Be¬
nachteiligungen und eiues Sicherheitspfandes für die Zukunft findet man nicht
stichhaltig und die ganze in dieser Angelegenheit befolgte Politik unbegreiflich.
Man kann nicht einsehe", wie eine Provinz von so geringen Hilfsquellen, wie
Pegu, deren Behauptung immer sehr schwierig sein wird, eine Entschädigung ge-


Gmizbotm. l. -I8!U. i;9

die Mehrheit der Cortes ihm zur Seite steht, nicht berechnen, was daraus folgen
konnte. Unter seinen Gegnern sind Männer, die aufs Aeußerste getrieben zum
Aeußerste» greifen könnten, und deren Einfluß und Bedeutung groß genug sind,
um vielleicht eine furchtbare Katastrophe herbeizuführen. Narvaez ist noch immer
in Biariz bei Bayonne und soll an seine Freunde geschrieben haben, mir die Ge¬
walt werde ihn von dort weichen machen. ES verlautet nichts darüber, ob er
nach Eröffnung der Cortes (sie findet am 1. März statt) nach Madrid komme»
wird, um seinen Platz im Senat einzunehmen, und dem Hose offen Trotz zu bieten.


— Der neue Lordkanzler Lord Crcunvorth scheint in
Hinficht der wichtigen Frage der Jnstizreform nicht den von ihm gehegten Er¬
wartungen entsprechen zu wolle». Seine Reformen will er gegenwärtig ans Ein¬
richtung einer Registratur der Besitzerwerbuugsurkuudcu vou Grundeigenthum, und
die Einsetzung einer Commission, um die Statutengesctzc zu consolidiren, be¬
schränke». Erstere Maßregel ist für den Grundbesitz, letztere für den praktischen
Juristen von uicht geringer Wichtigkeit. !l,'echtliche Verhältnisse werden nämlich
in England entweder durch Common lap oder durch 8l.al.alö l-rv geregelt. Ersteres
ist das seit unvordenklichen Zeiten überlieferte landesübliche Recht, fortgebildet
dnrch die Entscheidungen der Gerichtshöfe, das 8tatutg laxv dagegen begreift
alle Erlasse deS Parlaments über rechtliche Verhältnisse von Edward lit. bis auf
den heutigen Tag in sich. Diese letztem sind der Zahl nach (die speciell irischen
und schottischen Statuten abgerechnet) bis Ende 1844 nicht weniger, als 1t,i08,
und find gesammelt in 40 cnggedrnckten Qnartbänden, ohne alle Classification und in
einem wahrhaft -barbarischen Style abgefaßt, indem manchmal einzelne Perioden
ganze Quartbogen i» Anspruch nehmen, ohne vo» einem Paragraphen oder einem
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Gesetze» verdauen kann, versteht sich von selbst, aber eS ist auch gar nicht nöthig,
da bei weite!» die Mehrzahl derselben, mindestens drei Viertel, sich nur auf vorüber¬
gehende Verhältnisse bezieht, und gegenwärtig keine Amvendung mehr findet.
Die Sichtung und Ordnung der noch brauchbaren würde jedenfalls eine große
Wohlthat sein, und Lord Cranworth schmeichelt sich sogar mit der Hoffnung, daß
es nur ein vorbereitender Schritt zur Herstellung eines ciuü« Victoria sein werde.

Der Entschluß der ostindischen Regierung, Pegu von dem Birma»cnreich
loszutrennen »»d den britischen Besitzungen im Osten einzuverleiben, findet in der
englischen Presse wenig Billigung. Die beiden in der Proclamation angegebenen
Beweggründe: die Nothwendigkeit einer Entschädigung für frühere erlittene Be¬
nachteiligungen und eiues Sicherheitspfandes für die Zukunft findet man nicht
stichhaltig und die ganze in dieser Angelegenheit befolgte Politik unbegreiflich.
Man kann nicht einsehe», wie eine Provinz von so geringen Hilfsquellen, wie
Pegu, deren Behauptung immer sehr schwierig sein wird, eine Entschädigung ge-


Gmizbotm. l. -I8!U. i;9
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[0401] die Mehrheit der Cortes ihm zur Seite steht, nicht berechnen, was daraus folgen konnte. Unter seinen Gegnern sind Männer, die aufs Aeußerste getrieben zum Aeußerste» greifen könnten, und deren Einfluß und Bedeutung groß genug sind, um vielleicht eine furchtbare Katastrophe herbeizuführen. Narvaez ist noch immer in Biariz bei Bayonne und soll an seine Freunde geschrieben haben, mir die Ge¬ walt werde ihn von dort weichen machen. ES verlautet nichts darüber, ob er nach Eröffnung der Cortes (sie findet am 1. März statt) nach Madrid komme» wird, um seinen Platz im Senat einzunehmen, und dem Hose offen Trotz zu bieten. — Der neue Lordkanzler Lord Crcunvorth scheint in Hinficht der wichtigen Frage der Jnstizreform nicht den von ihm gehegten Er¬ wartungen entsprechen zu wolle». Seine Reformen will er gegenwärtig ans Ein¬ richtung einer Registratur der Besitzerwerbuugsurkuudcu vou Grundeigenthum, und die Einsetzung einer Commission, um die Statutengesctzc zu consolidiren, be¬ schränke». Erstere Maßregel ist für den Grundbesitz, letztere für den praktischen Juristen von uicht geringer Wichtigkeit. !l,'echtliche Verhältnisse werden nämlich in England entweder durch Common lap oder durch 8l.al.alö l-rv geregelt. Ersteres ist das seit unvordenklichen Zeiten überlieferte landesübliche Recht, fortgebildet dnrch die Entscheidungen der Gerichtshöfe, das 8tatutg laxv dagegen begreift alle Erlasse deS Parlaments über rechtliche Verhältnisse von Edward lit. bis auf den heutigen Tag in sich. Diese letztem sind der Zahl nach (die speciell irischen und schottischen Statuten abgerechnet) bis Ende 1844 nicht weniger, als 1t,i08, und find gesammelt in 40 cnggedrnckten Qnartbänden, ohne alle Classification und in einem wahrhaft -barbarischen Style abgefaßt, indem manchmal einzelne Perioden ganze Quartbogen i» Anspruch nehmen, ohne vo» einem Paragraphen oder einem Absatz »»terbrochen zu sein. Daß kein menschlicher Kopf eine solche Masse von Gesetze» verdauen kann, versteht sich von selbst, aber eS ist auch gar nicht nöthig, da bei weite!» die Mehrzahl derselben, mindestens drei Viertel, sich nur auf vorüber¬ gehende Verhältnisse bezieht, und gegenwärtig keine Amvendung mehr findet. Die Sichtung und Ordnung der noch brauchbaren würde jedenfalls eine große Wohlthat sein, und Lord Cranworth schmeichelt sich sogar mit der Hoffnung, daß es nur ein vorbereitender Schritt zur Herstellung eines ciuü« Victoria sein werde. Der Entschluß der ostindischen Regierung, Pegu von dem Birma»cnreich loszutrennen »»d den britischen Besitzungen im Osten einzuverleiben, findet in der englischen Presse wenig Billigung. Die beiden in der Proclamation angegebenen Beweggründe: die Nothwendigkeit einer Entschädigung für frühere erlittene Be¬ nachteiligungen und eiues Sicherheitspfandes für die Zukunft findet man nicht stichhaltig und die ganze in dieser Angelegenheit befolgte Politik unbegreiflich. Man kann nicht einsehe», wie eine Provinz von so geringen Hilfsquellen, wie Pegu, deren Behauptung immer sehr schwierig sein wird, eine Entschädigung ge- Gmizbotm. l. -I8!U. i;9

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 12, 1853, I. Semester. I. Band, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341576_185875/401>, abgerufen am 01.07.2024.