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Die Grenzboten. Jg. 10, 1851, I. Semester. I. Band.

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Seitdem die früheren Consistorialräthe in Folge der Bequartierung als solche ihre
Entlassung genommen haben, werden die Consistorialgeschäfte unter dem Präsidium des
Bczirksdinctors Wachs von einem Kasselschen und mehreren auswärtigen Geistlichen aus-
tragswcise versehen, indem die Letzten von Zeit zu Zeit nach Kassel kommen und den
Sitzungen beiwohnen. Seele des Konsistoriums scheint aber der Ministerialreferent und
Consistorialrath Wilmar zu sein. Das zeigt unter Anderm das gedruckte Rundschrei¬
ben, welches das Konsistorium unter dem 28. Januar 1851 an die Pfarrer erlassen
hat. Obwohl dasselbe in scharfen Ausdrücken und vom strengorthodoxen Standpunkte
aus abgefaßt ist, so ist es doch in vieler Hinsicht ein Wort zu seiner Zeit; und da der
Christ überhaupt und der Geistliche insbesondere Ohr und Herz niemals verschließen soll
gegen einen Ruf zur Buße, so wünschen wir dieser episwla oro^elioa unbefangene Wür¬
digung besonders von denen, an welche sie zunächst gerichtet ist. Dagegen wollen wir
auch einige ANsstellungcn und Bedenken nicht zurückhalten, die sich uns bei der Durch¬
lesung dieses Actenstücks aufgedrängt haben.

Da lesen wir unter Anderm die schwere Anklage, "daß es auch an solchen Geist¬
lichen der Landeskirche nicht gefehlt hat, welche der Revolution gedient haben,
anstatt ihr mit den Waffen des Geistes in ihrem Amte, wie im Leben entgegenzutreten.
Denn wie soll man es anders bezeichnen, wenn Prediger des Evangeliums zu einer Zeit
der Gefahr, wo ein festes Stehen zu dem durch einen Glauben mit ihnen verbunde¬
nen Landesherrn und Inhaber der oberbischöflichen Gewalt für jeden Christen, geschweige
denn für jeden Diener am Worte Gottes dringende Pflicht war, nicht blos in ihrem
Privatleben Grundsätze vertraten, welche mit der eidlich gelobten Treue gegen den von
Gottes Gnaden regierenden Fürsten völlig unvereinbar sind, sondern selbst die Kanzel
dazu mißbrauchten, um bald versteckt, bald offen die Handlungen der höchsten Landes¬
obrigkeit einer gehässigen Kritik zu unterwerfen und dieselben zu verdächtigen." Erwägt
man, daß die mit Vcrsehung der Consistorialgeschäfte beauftragten Geistlichen eifrige Mit¬
glieder, zum Theil Mitbegründer des Treubundes und enthusiastische Verehrer der durch
Hassenpslug vertretenen Politik sind, so scheint es fast, als erwarte man von unsern
Pfarrern, daß sie ihre Treue im Amte durch Beitritt zum Treubund bewähren, ja daß
sie sich dazu hergeben sollten, von der Kanzel herab das Hassenpflug'sche Regiment ge¬
gen die lautgewordenen Angriffe zu vertheidigen, während die alten Kirchenordnungen
den Geistlichen ausdrücklich die Einmischung in "politische Hadersachen" verbieten. Schon
jetzt wird in dem Ausschreiben selbst mit Grund über die Mißachtung der Kirche und
ihrer Diener geklagt. Diese Mißachtung würde doch noch bedeutend gesteigert werden,
wenn die Geistlichen, denen kein competentes Urtheil in den juristisch-politischen Streit¬
fragen zustehen kann, sich dazu herbeilassen wollten, alles Dasjenige für Recht zu er¬
klären, was der Gewalt gefällt. Das hieße die Kirche zur Magd des Staats, ja des
augenblicklich herrschenden politischen Systemes erniedrigen. Das sei fern!

Wir lesen ferner eine nachdrückliche Hinweisung der Geistlichen auf ihre Verpflich¬
tung auf die symbolischen Bücher, wie sie unsre alten Kirchenordnungen vorschrei¬
ben. Abgesehen nun davon, daß die Herren Consistorialen selbst dieser Hinweisung einen
Theil ihrer Kraft entzogen haben, indem sie hinsichtlich der Verwarnung derselbigen Kir¬
chenordnungen vor Einmischung in politische Streitsachen ihrer "eigenen Weisheit" ge¬
folgt sind: so muß es auch gerechtes Befremden erregen, daß das Consistorial-Aus-
schreiben die unter dem Minister von Hanstein im Jahre 1838 eingeführte damals


Seitdem die früheren Consistorialräthe in Folge der Bequartierung als solche ihre
Entlassung genommen haben, werden die Consistorialgeschäfte unter dem Präsidium des
Bczirksdinctors Wachs von einem Kasselschen und mehreren auswärtigen Geistlichen aus-
tragswcise versehen, indem die Letzten von Zeit zu Zeit nach Kassel kommen und den
Sitzungen beiwohnen. Seele des Konsistoriums scheint aber der Ministerialreferent und
Consistorialrath Wilmar zu sein. Das zeigt unter Anderm das gedruckte Rundschrei¬
ben, welches das Konsistorium unter dem 28. Januar 1851 an die Pfarrer erlassen
hat. Obwohl dasselbe in scharfen Ausdrücken und vom strengorthodoxen Standpunkte
aus abgefaßt ist, so ist es doch in vieler Hinsicht ein Wort zu seiner Zeit; und da der
Christ überhaupt und der Geistliche insbesondere Ohr und Herz niemals verschließen soll
gegen einen Ruf zur Buße, so wünschen wir dieser episwla oro^elioa unbefangene Wür¬
digung besonders von denen, an welche sie zunächst gerichtet ist. Dagegen wollen wir
auch einige ANsstellungcn und Bedenken nicht zurückhalten, die sich uns bei der Durch¬
lesung dieses Actenstücks aufgedrängt haben.

Da lesen wir unter Anderm die schwere Anklage, „daß es auch an solchen Geist¬
lichen der Landeskirche nicht gefehlt hat, welche der Revolution gedient haben,
anstatt ihr mit den Waffen des Geistes in ihrem Amte, wie im Leben entgegenzutreten.
Denn wie soll man es anders bezeichnen, wenn Prediger des Evangeliums zu einer Zeit
der Gefahr, wo ein festes Stehen zu dem durch einen Glauben mit ihnen verbunde¬
nen Landesherrn und Inhaber der oberbischöflichen Gewalt für jeden Christen, geschweige
denn für jeden Diener am Worte Gottes dringende Pflicht war, nicht blos in ihrem
Privatleben Grundsätze vertraten, welche mit der eidlich gelobten Treue gegen den von
Gottes Gnaden regierenden Fürsten völlig unvereinbar sind, sondern selbst die Kanzel
dazu mißbrauchten, um bald versteckt, bald offen die Handlungen der höchsten Landes¬
obrigkeit einer gehässigen Kritik zu unterwerfen und dieselben zu verdächtigen." Erwägt
man, daß die mit Vcrsehung der Consistorialgeschäfte beauftragten Geistlichen eifrige Mit¬
glieder, zum Theil Mitbegründer des Treubundes und enthusiastische Verehrer der durch
Hassenpslug vertretenen Politik sind, so scheint es fast, als erwarte man von unsern
Pfarrern, daß sie ihre Treue im Amte durch Beitritt zum Treubund bewähren, ja daß
sie sich dazu hergeben sollten, von der Kanzel herab das Hassenpflug'sche Regiment ge¬
gen die lautgewordenen Angriffe zu vertheidigen, während die alten Kirchenordnungen
den Geistlichen ausdrücklich die Einmischung in „politische Hadersachen" verbieten. Schon
jetzt wird in dem Ausschreiben selbst mit Grund über die Mißachtung der Kirche und
ihrer Diener geklagt. Diese Mißachtung würde doch noch bedeutend gesteigert werden,
wenn die Geistlichen, denen kein competentes Urtheil in den juristisch-politischen Streit¬
fragen zustehen kann, sich dazu herbeilassen wollten, alles Dasjenige für Recht zu er¬
klären, was der Gewalt gefällt. Das hieße die Kirche zur Magd des Staats, ja des
augenblicklich herrschenden politischen Systemes erniedrigen. Das sei fern!

Wir lesen ferner eine nachdrückliche Hinweisung der Geistlichen auf ihre Verpflich¬
tung auf die symbolischen Bücher, wie sie unsre alten Kirchenordnungen vorschrei¬
ben. Abgesehen nun davon, daß die Herren Consistorialen selbst dieser Hinweisung einen
Theil ihrer Kraft entzogen haben, indem sie hinsichtlich der Verwarnung derselbigen Kir¬
chenordnungen vor Einmischung in politische Streitsachen ihrer „eigenen Weisheit" ge¬
folgt sind: so muß es auch gerechtes Befremden erregen, daß das Consistorial-Aus-
schreiben die unter dem Minister von Hanstein im Jahre 1838 eingeführte damals


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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 10, 1851, I. Semester. I. Band, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341570_345606/526>, abgerufen am 27.06.2024.