Die Grenzboten. Jg. 10, 1851, I. Semester. I. Band.gimentöcommandenren bekannt geworden sein muß, ihm in seiner Stellung aller¬ Leider aber werden die mitgetheilte Vortheile und Anerbietungen für die Wir glauben durch vorstehende Mittheilung eiuer Verpflichtung genügt zu D. R. 59 *
gimentöcommandenren bekannt geworden sein muß, ihm in seiner Stellung aller¬ Leider aber werden die mitgetheilte Vortheile und Anerbietungen für die Wir glauben durch vorstehende Mittheilung eiuer Verpflichtung genügt zu D. R. 59 *
<TEI> <text> <body> <div> <div n="1"> <pb facs="#f0479" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/92217"/> <p xml:id="ID_1476" prev="#ID_1475"> gimentöcommandenren bekannt geworden sein muß, ihm in seiner Stellung aller¬<lb/> dings anch die höchst wlmschenswerthe Einsicht in die Niegimentslisten und Ver¬<lb/> zeichnisse der Miliz in den einzelnen Grafschaften möglich sein wird; und ferner<lb/> daß er als Anwohner des Staates Ohio fast in einem der Mittelpunkte des<lb/> Handels mit Congreßländereien steht und jedenfalls die geschäftliche Kenntnisse<lb/> besitzt, welche zu vortheilhaftem Verkauf der Warrauts nöthig siud.</p><lb/> <p xml:id="ID_1477"> Leider aber werden die mitgetheilte Vortheile und Anerbietungen für die<lb/> meisten deutschen Interessenten unnütz gemacht durch die Bedingung, daß sie die<lb/> Nummer des Regiments anzugeben haben, im welchem ihre Verwandten gefallen<lb/> sind. Nur in den wenigsten Fällen wird das möglich sein, gerade in den Kreisen<lb/> "icht, wo eine Erbschaft von 2V0 Thlru. von Wichtigkeit wäre. Sicher haben<lb/> nnr wenige unserer Bauernsöhne, Handwerker, Commis, welche als Abenteurer<lb/> aus Texas und deu westlichen Staaten der Union zum Heer geströmt sind, in<lb/> so lebhaftem Verkehr mit ihren Verwandten in Deutschland gestanden, daß sie<lb/> nach ihrem Eintritt noch Briefe nach der Heimath geschrieben haben, in denen<lb/> gerade diese Angaben enthalten waren. Ein zweiter erschwerender Umstand aber<lb/> liegt darin, daß nach den Rechtsgrundsätzen — soweit wir wissen — der meisten<lb/> deutschen Staaten eine Privatperson in ihren eigenen privaten Angelegenheiten zu<lb/> einem freiwilligen Eid gar nicht zugelassen wird. Demnach würde auf dem von<lb/> unserem Korrespondenten angegebenen Wege schwerlich die amerikanische Legiti¬<lb/> mation durchzusetzen sein. Indeß ist wohl möglich, ja wahrscheinlich, daß bei ge¬<lb/> nauem Eingehen in die Sache, ein Weg gefunden werden könnte, auf welchem<lb/> die Eigenthümlichkeiten des amerikanischen und deutschen NechtsverfahrenS zu ver¬<lb/> söhnen sind. Dies kann aber nnr dadurch geschehe!, daß der preußische Gesandte<lb/> in Amerika selbst die Sache in die Hand nimmt, und die Güte hat, nach an¬<lb/> gestellten Erkllndignngen die Interessenten dnrch die deutsche Tagespresse ge¬<lb/> nau zu unterrichten, was sie zu thun haben, um durch ihn ihre Forder¬<lb/> ungen durchzusetzen. Die preußische Regierung hat in der letzten Zeit<lb/> tüchtige Männer' in das entferntere Anstand gesendet, welche die Interessen<lb/> auch vou solchen Deutsche», welche nicht dem preußischen Staat und Zollverein<lb/> augehören, mit Energie und Umsicht wahrnehmen. Wir rathen daher deu Be¬<lb/> theiligten, sich zunächst an den preußischen Minister des Auswärtigen oder direct<lb/> ein deu preußischen Gesandten in Washington zu wenden, falls es der preußischen<lb/> Regierung uicht zweckmäßiger erscheinen sollte, die Initiative zu ergreifen und den<lb/> Deutschen zu beweisen, daß sie — trotz alledem — Theilnahme und Kraft hat,<lb/> die Interessen deutscher Bürger im Ausland mit Wärme zu vertreten.</p><lb/> <p xml:id="ID_1478"> Wir glauben durch vorstehende Mittheilung eiuer Verpflichtung genügt zu<lb/> haben, die wir in einem frühern Artikel dieses Blattes übernommen hatten.</p><lb/> <note type="byline"> D. R.</note><lb/> <milestone rendition="#hr" unit="section"/><lb/> <fw type="sig" place="bottom"> 59 *</fw><lb/> </div> </div> </body> </text> </TEI> [0479]
gimentöcommandenren bekannt geworden sein muß, ihm in seiner Stellung aller¬
dings anch die höchst wlmschenswerthe Einsicht in die Niegimentslisten und Ver¬
zeichnisse der Miliz in den einzelnen Grafschaften möglich sein wird; und ferner
daß er als Anwohner des Staates Ohio fast in einem der Mittelpunkte des
Handels mit Congreßländereien steht und jedenfalls die geschäftliche Kenntnisse
besitzt, welche zu vortheilhaftem Verkauf der Warrauts nöthig siud.
Leider aber werden die mitgetheilte Vortheile und Anerbietungen für die
meisten deutschen Interessenten unnütz gemacht durch die Bedingung, daß sie die
Nummer des Regiments anzugeben haben, im welchem ihre Verwandten gefallen
sind. Nur in den wenigsten Fällen wird das möglich sein, gerade in den Kreisen
"icht, wo eine Erbschaft von 2V0 Thlru. von Wichtigkeit wäre. Sicher haben
nnr wenige unserer Bauernsöhne, Handwerker, Commis, welche als Abenteurer
aus Texas und deu westlichen Staaten der Union zum Heer geströmt sind, in
so lebhaftem Verkehr mit ihren Verwandten in Deutschland gestanden, daß sie
nach ihrem Eintritt noch Briefe nach der Heimath geschrieben haben, in denen
gerade diese Angaben enthalten waren. Ein zweiter erschwerender Umstand aber
liegt darin, daß nach den Rechtsgrundsätzen — soweit wir wissen — der meisten
deutschen Staaten eine Privatperson in ihren eigenen privaten Angelegenheiten zu
einem freiwilligen Eid gar nicht zugelassen wird. Demnach würde auf dem von
unserem Korrespondenten angegebenen Wege schwerlich die amerikanische Legiti¬
mation durchzusetzen sein. Indeß ist wohl möglich, ja wahrscheinlich, daß bei ge¬
nauem Eingehen in die Sache, ein Weg gefunden werden könnte, auf welchem
die Eigenthümlichkeiten des amerikanischen und deutschen NechtsverfahrenS zu ver¬
söhnen sind. Dies kann aber nnr dadurch geschehe!, daß der preußische Gesandte
in Amerika selbst die Sache in die Hand nimmt, und die Güte hat, nach an¬
gestellten Erkllndignngen die Interessenten dnrch die deutsche Tagespresse ge¬
nau zu unterrichten, was sie zu thun haben, um durch ihn ihre Forder¬
ungen durchzusetzen. Die preußische Regierung hat in der letzten Zeit
tüchtige Männer' in das entferntere Anstand gesendet, welche die Interessen
auch vou solchen Deutsche», welche nicht dem preußischen Staat und Zollverein
augehören, mit Energie und Umsicht wahrnehmen. Wir rathen daher deu Be¬
theiligten, sich zunächst an den preußischen Minister des Auswärtigen oder direct
ein deu preußischen Gesandten in Washington zu wenden, falls es der preußischen
Regierung uicht zweckmäßiger erscheinen sollte, die Initiative zu ergreifen und den
Deutschen zu beweisen, daß sie — trotz alledem — Theilnahme und Kraft hat,
die Interessen deutscher Bürger im Ausland mit Wärme zu vertreten.
Wir glauben durch vorstehende Mittheilung eiuer Verpflichtung genügt zu
haben, die wir in einem frühern Artikel dieses Blattes übernommen hatten.
D. R.
59 *
Informationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen … Staats- und Universitätsbibliothek (SuUB) Bremen: Bereitstellung der Texttranskription.
Kay-Michael Würzner: Bearbeitung der digitalen Edition.
Weitere Informationen:Verfahren der Texterfassung: OCR mit Nachkorrektur. Bogensignaturen: gekennzeichnet;Druckfehler: ignoriert;fremdsprachliches Material: nicht gekennzeichnet;Geminations-/Abkürzungsstriche: wie Vorlage;Hervorhebungen (Antiqua, Sperrschrift, Kursive etc.): nicht ausgezeichnet;i/j in Fraktur: wie Vorlage;I/J in Fraktur: wie Vorlage;Kolumnentitel: gekennzeichnet;Kustoden: gekennzeichnet;langes s (ſ): als s transkribiert;Normalisierungen: stillschweigend;rundes r (ꝛ): als r/et transkribiert;Seitenumbrüche markiert: ja;Silbentrennung: wie Vorlage;u/v bzw. U/V: wie Vorlage;Vokale mit übergest. e: als ä/ö/ü transkribiert;Vollständigkeit: vollständig erfasst;Zeichensetzung: wie Vorlage;Zeilenumbrüche markiert: ja; Nachkorrektur erfolgte automatisch.
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |