Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Die Grenzboten. Jg. 10, 1851, I. Semester. I. Band.

Bild:
<< vorherige Seite

Mutter mehr, die Geschwister zu gleichen Theilen. Alle entfernteren Ver¬
wandten sind ausgeschlossen. Das Gesetz bestimmt, daß Derjenige, welcher den
Anspruch macht, eidlich vor seinem Magistrat oder anderem Gericht in Deutschland
erhärten muß, daß nach seinem besten Wissen der gebliebene Soldat keine näheren
Verwandten habe, eine gleiche Erklärung wird von zwei Zeugen gefordert, welche
während einer Reihe von Jahren die Familie kannten. -- Ich selbst werde mich
der Sache annehmen; haben Sie daher die Güte, in Ihrem Blatte alle Die¬
jenigen, welche Ansprüche haben, aufzufordern, mich dnrch einen portofreien Brief
von ihren Vor- und Zunamen, sowie von den Familienverhältnissen in Kenntniß
zu setzen. Es ist sehr wünschenswert!), doch nicht unbedingt nothwendig, zu
wissen, in welchem Jahre der gefallene Soldat nach Amerika ging, wo und wann
er sich anwerben ließ, und in welchem Monate er starb oder siel. Unbedingt
nothwendig dagegen ist es, entweder die Compagnie und das Regiment zu wissen,
in welchem er gedient hat, oder doch zum wenigsten, ob das Regiment ein regu¬
läres oder Volontär-Regiment war, und im letzteren Falle, zu welchem Staate
der Union es gehörte. Der Ansprnchmachende benachrichtige mich hiervon, und
ich werde ihm dann die nothwendigen Papiere in englischer Sprache zuschicken,
zu deren Wahrheit er schwören muß und welche er mir dann zurücksenden kann.
Amerika hängt sehr an Formen und in deutscher Sprache verfaßte Vollmachten
und Instrumente siud mit großer Mühe hier geltend zu machen. Hat der
Anspruchmachende ans diese Art seinen Landwarrant erhalten und wünscht er ihn
in Amerika zu verkaufen, so ist-eine zweite Vollmacht nöthig, daher wünsche ich
schon im ersten Briefe unterrichtet zu sein, was seine Absichten in dieser Hinsicht
sind. Ich unterzeichne mich hochachtungsvoll Ihr ergebener


Otto Zirckel.

Adresse: (^rMin Otto ^irekel, Le>1uindu8, (Mo, llmleä 8l^e8 ok Mrl.K-
^meriea.

Wir haben nicht die Ehre, Herrn Capitän Zirckel persönlich zu kennen; er
hat zwei Bücher in Deutschland erscheinen lassen: "Tagebuch gesehrieben während
der nordamerikanisch-mexikanischen Campagne in den Jahren 18-47 und 1848
mif beiden Operatiollslinien" (Halle, Schmidt), und: ,,Stizzell aus den Vereinig¬
ten Staaten. Für Auswanderer, Politiker und Capitalien." (Berlin, G.W.F.
Müller 1850), aus welchen man einen klugen und besonnenen Mann erkennt.
Seine "Skizzen" gehören zu dem Besten, was für Auöwandernngslnstige in unseren
Mittelclassen über die Vereinigten Staateil geschrieben worden ist. Wir suchten
deshalb eine Verbindung mit ihm, benutzten sein Verhältniß zu uns zu obiger
Nachfrage und bemerken noch, daß Capitän Zirckel, ein geborner Preuße, seit
einer langen Reihe von Jahren Grundbesitzer in Amerika, den Mexicanischen
Krieg als Officier der Miliz heikler Grafschaft mitgemacht hat und mit einer
großen Anzahl vou deutschen Soldaten sowohl als mit Compagnie - und Ne-


Mutter mehr, die Geschwister zu gleichen Theilen. Alle entfernteren Ver¬
wandten sind ausgeschlossen. Das Gesetz bestimmt, daß Derjenige, welcher den
Anspruch macht, eidlich vor seinem Magistrat oder anderem Gericht in Deutschland
erhärten muß, daß nach seinem besten Wissen der gebliebene Soldat keine näheren
Verwandten habe, eine gleiche Erklärung wird von zwei Zeugen gefordert, welche
während einer Reihe von Jahren die Familie kannten. — Ich selbst werde mich
der Sache annehmen; haben Sie daher die Güte, in Ihrem Blatte alle Die¬
jenigen, welche Ansprüche haben, aufzufordern, mich dnrch einen portofreien Brief
von ihren Vor- und Zunamen, sowie von den Familienverhältnissen in Kenntniß
zu setzen. Es ist sehr wünschenswert!), doch nicht unbedingt nothwendig, zu
wissen, in welchem Jahre der gefallene Soldat nach Amerika ging, wo und wann
er sich anwerben ließ, und in welchem Monate er starb oder siel. Unbedingt
nothwendig dagegen ist es, entweder die Compagnie und das Regiment zu wissen,
in welchem er gedient hat, oder doch zum wenigsten, ob das Regiment ein regu¬
läres oder Volontär-Regiment war, und im letzteren Falle, zu welchem Staate
der Union es gehörte. Der Ansprnchmachende benachrichtige mich hiervon, und
ich werde ihm dann die nothwendigen Papiere in englischer Sprache zuschicken,
zu deren Wahrheit er schwören muß und welche er mir dann zurücksenden kann.
Amerika hängt sehr an Formen und in deutscher Sprache verfaßte Vollmachten
und Instrumente siud mit großer Mühe hier geltend zu machen. Hat der
Anspruchmachende ans diese Art seinen Landwarrant erhalten und wünscht er ihn
in Amerika zu verkaufen, so ist-eine zweite Vollmacht nöthig, daher wünsche ich
schon im ersten Briefe unterrichtet zu sein, was seine Absichten in dieser Hinsicht
sind. Ich unterzeichne mich hochachtungsvoll Ihr ergebener


Otto Zirckel.

Adresse: (^rMin Otto ^irekel, Le>1uindu8, (Mo, llmleä 8l^e8 ok Mrl.K-
^meriea.

Wir haben nicht die Ehre, Herrn Capitän Zirckel persönlich zu kennen; er
hat zwei Bücher in Deutschland erscheinen lassen: „Tagebuch gesehrieben während
der nordamerikanisch-mexikanischen Campagne in den Jahren 18-47 und 1848
mif beiden Operatiollslinien" (Halle, Schmidt), und: ,,Stizzell aus den Vereinig¬
ten Staaten. Für Auswanderer, Politiker und Capitalien." (Berlin, G.W.F.
Müller 1850), aus welchen man einen klugen und besonnenen Mann erkennt.
Seine „Skizzen" gehören zu dem Besten, was für Auöwandernngslnstige in unseren
Mittelclassen über die Vereinigten Staateil geschrieben worden ist. Wir suchten
deshalb eine Verbindung mit ihm, benutzten sein Verhältniß zu uns zu obiger
Nachfrage und bemerken noch, daß Capitän Zirckel, ein geborner Preuße, seit
einer langen Reihe von Jahren Grundbesitzer in Amerika, den Mexicanischen
Krieg als Officier der Miliz heikler Grafschaft mitgemacht hat und mit einer
großen Anzahl vou deutschen Soldaten sowohl als mit Compagnie - und Ne-


<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <div n="1">
          <pb facs="#f0478" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/92216"/>
          <p xml:id="ID_1473" prev="#ID_1472"> Mutter mehr, die Geschwister zu gleichen Theilen. Alle entfernteren Ver¬<lb/>
wandten sind ausgeschlossen. Das Gesetz bestimmt, daß Derjenige, welcher den<lb/>
Anspruch macht, eidlich vor seinem Magistrat oder anderem Gericht in Deutschland<lb/>
erhärten muß, daß nach seinem besten Wissen der gebliebene Soldat keine näheren<lb/>
Verwandten habe, eine gleiche Erklärung wird von zwei Zeugen gefordert, welche<lb/>
während einer Reihe von Jahren die Familie kannten. &#x2014; Ich selbst werde mich<lb/>
der Sache annehmen; haben Sie daher die Güte, in Ihrem Blatte alle Die¬<lb/>
jenigen, welche Ansprüche haben, aufzufordern, mich dnrch einen portofreien Brief<lb/>
von ihren Vor- und Zunamen, sowie von den Familienverhältnissen in Kenntniß<lb/>
zu setzen. Es ist sehr wünschenswert!), doch nicht unbedingt nothwendig, zu<lb/>
wissen, in welchem Jahre der gefallene Soldat nach Amerika ging, wo und wann<lb/>
er sich anwerben ließ, und in welchem Monate er starb oder siel. Unbedingt<lb/>
nothwendig dagegen ist es, entweder die Compagnie und das Regiment zu wissen,<lb/>
in welchem er gedient hat, oder doch zum wenigsten, ob das Regiment ein regu¬<lb/>
läres oder Volontär-Regiment war, und im letzteren Falle, zu welchem Staate<lb/>
der Union es gehörte. Der Ansprnchmachende benachrichtige mich hiervon, und<lb/>
ich werde ihm dann die nothwendigen Papiere in englischer Sprache zuschicken,<lb/>
zu deren Wahrheit er schwören muß und welche er mir dann zurücksenden kann.<lb/>
Amerika hängt sehr an Formen und in deutscher Sprache verfaßte Vollmachten<lb/>
und Instrumente siud mit großer Mühe hier geltend zu machen. Hat der<lb/>
Anspruchmachende ans diese Art seinen Landwarrant erhalten und wünscht er ihn<lb/>
in Amerika zu verkaufen, so ist-eine zweite Vollmacht nöthig, daher wünsche ich<lb/>
schon im ersten Briefe unterrichtet zu sein, was seine Absichten in dieser Hinsicht<lb/>
sind. Ich unterzeichne mich hochachtungsvoll Ihr ergebener</p><lb/>
          <note type="bibl"> Otto Zirckel.</note><lb/>
          <p xml:id="ID_1474"> Adresse: (^rMin Otto ^irekel, Le&gt;1uindu8, (Mo, llmleä 8l^e8 ok Mrl.K-<lb/>
^meriea.</p><lb/>
          <p xml:id="ID_1475" next="#ID_1476"> Wir haben nicht die Ehre, Herrn Capitän Zirckel persönlich zu kennen; er<lb/>
hat zwei Bücher in Deutschland erscheinen lassen: &#x201E;Tagebuch gesehrieben während<lb/>
der nordamerikanisch-mexikanischen Campagne in den Jahren 18-47 und 1848<lb/>
mif beiden Operatiollslinien" (Halle, Schmidt), und: ,,Stizzell aus den Vereinig¬<lb/>
ten Staaten. Für Auswanderer, Politiker und Capitalien." (Berlin, G.W.F.<lb/>
Müller 1850), aus welchen man einen klugen und besonnenen Mann erkennt.<lb/>
Seine &#x201E;Skizzen" gehören zu dem Besten, was für Auöwandernngslnstige in unseren<lb/>
Mittelclassen über die Vereinigten Staateil geschrieben worden ist. Wir suchten<lb/>
deshalb eine Verbindung mit ihm, benutzten sein Verhältniß zu uns zu obiger<lb/>
Nachfrage und bemerken noch, daß Capitän Zirckel, ein geborner Preuße, seit<lb/>
einer langen Reihe von Jahren Grundbesitzer in Amerika, den Mexicanischen<lb/>
Krieg als Officier der Miliz heikler Grafschaft mitgemacht hat und mit einer<lb/>
großen Anzahl vou deutschen Soldaten sowohl als mit Compagnie - und Ne-</p><lb/>
        </div>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[0478] Mutter mehr, die Geschwister zu gleichen Theilen. Alle entfernteren Ver¬ wandten sind ausgeschlossen. Das Gesetz bestimmt, daß Derjenige, welcher den Anspruch macht, eidlich vor seinem Magistrat oder anderem Gericht in Deutschland erhärten muß, daß nach seinem besten Wissen der gebliebene Soldat keine näheren Verwandten habe, eine gleiche Erklärung wird von zwei Zeugen gefordert, welche während einer Reihe von Jahren die Familie kannten. — Ich selbst werde mich der Sache annehmen; haben Sie daher die Güte, in Ihrem Blatte alle Die¬ jenigen, welche Ansprüche haben, aufzufordern, mich dnrch einen portofreien Brief von ihren Vor- und Zunamen, sowie von den Familienverhältnissen in Kenntniß zu setzen. Es ist sehr wünschenswert!), doch nicht unbedingt nothwendig, zu wissen, in welchem Jahre der gefallene Soldat nach Amerika ging, wo und wann er sich anwerben ließ, und in welchem Monate er starb oder siel. Unbedingt nothwendig dagegen ist es, entweder die Compagnie und das Regiment zu wissen, in welchem er gedient hat, oder doch zum wenigsten, ob das Regiment ein regu¬ läres oder Volontär-Regiment war, und im letzteren Falle, zu welchem Staate der Union es gehörte. Der Ansprnchmachende benachrichtige mich hiervon, und ich werde ihm dann die nothwendigen Papiere in englischer Sprache zuschicken, zu deren Wahrheit er schwören muß und welche er mir dann zurücksenden kann. Amerika hängt sehr an Formen und in deutscher Sprache verfaßte Vollmachten und Instrumente siud mit großer Mühe hier geltend zu machen. Hat der Anspruchmachende ans diese Art seinen Landwarrant erhalten und wünscht er ihn in Amerika zu verkaufen, so ist-eine zweite Vollmacht nöthig, daher wünsche ich schon im ersten Briefe unterrichtet zu sein, was seine Absichten in dieser Hinsicht sind. Ich unterzeichne mich hochachtungsvoll Ihr ergebener Otto Zirckel. Adresse: (^rMin Otto ^irekel, Le>1uindu8, (Mo, llmleä 8l^e8 ok Mrl.K- ^meriea. Wir haben nicht die Ehre, Herrn Capitän Zirckel persönlich zu kennen; er hat zwei Bücher in Deutschland erscheinen lassen: „Tagebuch gesehrieben während der nordamerikanisch-mexikanischen Campagne in den Jahren 18-47 und 1848 mif beiden Operatiollslinien" (Halle, Schmidt), und: ,,Stizzell aus den Vereinig¬ ten Staaten. Für Auswanderer, Politiker und Capitalien." (Berlin, G.W.F. Müller 1850), aus welchen man einen klugen und besonnenen Mann erkennt. Seine „Skizzen" gehören zu dem Besten, was für Auöwandernngslnstige in unseren Mittelclassen über die Vereinigten Staateil geschrieben worden ist. Wir suchten deshalb eine Verbindung mit ihm, benutzten sein Verhältniß zu uns zu obiger Nachfrage und bemerken noch, daß Capitän Zirckel, ein geborner Preuße, seit einer langen Reihe von Jahren Grundbesitzer in Amerika, den Mexicanischen Krieg als Officier der Miliz heikler Grafschaft mitgemacht hat und mit einer großen Anzahl vou deutschen Soldaten sowohl als mit Compagnie - und Ne-

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Staats- und Universitätsbibliothek (SuUB) Bremen: Bereitstellung der Texttranskription.
Kay-Michael Würzner: Bearbeitung der digitalen Edition.

Weitere Informationen:

Verfahren der Texterfassung: OCR mit Nachkorrektur.

Bogensignaturen: gekennzeichnet;Druckfehler: ignoriert;fremdsprachliches Material: nicht gekennzeichnet;Geminations-/Abkürzungsstriche: wie Vorlage;Hervorhebungen (Antiqua, Sperrschrift, Kursive etc.): nicht ausgezeichnet;i/j in Fraktur: wie Vorlage;I/J in Fraktur: wie Vorlage;Kolumnentitel: gekennzeichnet;Kustoden: gekennzeichnet;langes s (ſ): als s transkribiert;Normalisierungen: stillschweigend;rundes r (&#xa75b;): als r/et transkribiert;Seitenumbrüche markiert: ja;Silbentrennung: wie Vorlage;u/v bzw. U/V: wie Vorlage;Vokale mit übergest. e: als ä/ö/ü transkribiert;Vollständigkeit: vollständig erfasst;Zeichensetzung: wie Vorlage;Zeilenumbrüche markiert: ja;

Nachkorrektur erfolgte automatisch.




Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341570_345606
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341570_345606/478
Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 10, 1851, I. Semester. I. Band, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341570_345606/478>, abgerufen am 24.07.2024.