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Die Grenzboten. Jg. 9, 1850, I. Semester. I. Band.

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ter strafwürdiger Reden, zu dreimonatlichen Profoscnarrest in leichten Eisen verur-
theilte, das Urtheil jedoch sammt den Akten dem Militärappellationshos zu Wien zur
Genehmigung vorlegte. Dieser aber -- staune Europa! erkannte vor Allem die
totale Jucompetenz des Kriegsgerichts, indem der Goldschmidt jene entsetzlichen Reden
mehrere Wochen vor der Publicirung des KriegsgesctzeS geführt haben sollte, das prä-
sumtivc Vergehen also nur von der Civilstrafbchörde untersucht und bestraft werden
könne, welcher der Inquirent sogleich zu übergeben sei. Wage es noch Einer zu be¬
haupten, es gebe keine Gerechtigkeit in Oestreich, hat sich dieselbe an jenem Goldschmidt
doch hinreichend bewährt, denn seine seit dem Mai 1849 ausgestandene enge Hast
wurde von Rechts wegen sür ungiltig, für null und nichtig erklärt, und
er findet Entschädigung und Trost in dem Bewußtsein, nunmehr in dem ihm als Civil-
persvn durch Geburt und Stand zukommenden Criminalgerichtskerkcr seine sitzende Un-
tersuchuugslaufbahn von Neuem beginnen zu können, um vielleicht im Maimonat 1850
als schuldlos entlassen, oder etwa zu 14tägigen eigentlichem und end giltig ein
Strasarreste verurtheilt zu werden. Es ist wirklich recht wunderbar, wenn auch nicht
erbaulich, aus welche Vorgänge oft die Bezeichnung Justiz pflege anwendbar ge¬
funden wird. Der arme Goldschmidt wird davon zu sagen wissen, er wird in der
angenehmen Lage sehr vergleichende Beobachtungen zu mache" haben über kriegsrechtliche
und civilrcchtliche Haft, Untersuchung und Aburtheilung, vielleicht werden seine Aus¬
zeichnungen zum Besten der Haynaustistung verlegt, und allen Uebelgesinnten zum Kaufe
aufgedrungen.

Doch darf bei diesem durch die Pallisaden des Prager Schlosses gedrungenen großen Ge¬
heimnisse der militärischen Gerechtigkeit nicht übersehen werden, daß überhaupt alle
achtzig Stück Jnhaftirten sich mit jenem Goldschmidt in ganz glei¬
cher Lage befinden, sie alle haben.jene Kapitalverbrechen, deren man sie beschul¬
digt, salls sie dieselben begangen haben sollten, jedenfalls vor dem 10. Mai 1849,
vor der Publikation des Kriegsgesctzcs, vor Verhängung des Belagerungszustandes be¬
gangen, sie alle sind ihrem gesetzlichen Kriminalrichter entzogen, und vor einen impro-
visirten Prevotalgerichtshos gestellt worden, und doch war in Böhmen die Verfassung
vom 4. März sammt den sogenannten Grundrechten schon im März 1849 publizirt
und gleichzeitig das kaiserliche Edikt kundgemacht worden, in welchem ausgesprochen
ward, Se. Majestät hätten geruht die Revolution zu schließen. Ohne Zweifel
ist Dieses Bedenken nur durch die Annahme zu lösen, daß zwar die Revolution geschlossen,
zugleich aber die Contrerevolution förmlich eröffnet, oder doch das Revolutionswerk von
dem hohen Ministerium ausschließend in die Hand genommen werden sollte.

Wer kann leugnen, daß das Ministerium die Revolution noch fortsetzt? Bleibt
doch von Den alten Institutionen, von den alten Landesverfassungen kein Stein auf
dem andern, Alles wird niedergerissen, umgestülpt, umgetauft mit unerhörter Scho¬
nungslosigkeit, um Alles über den neuen Leisten der Miuisterialwillkür und Allmacht zu
schlagen. Die provisorischen Gesetze und Systeme schneien auf die Provinzen nieder,
es ist zu erwarten, daß sie auch wie Schnee vergehen werden. Die Revolution von
Unten schloß man, um die Revolution von Oben zu beginnen. Mau affektirt eine
Nachahmung der Josephinischen Schöpfungsperiode, so wie Frankreichs Präsident gar
zu gerne eine neue Ausgabe der Napoleonischen Periode veranstalten möchte. Arme
Kopistennaturen, wir bemitleiden euch! Die Geschichte verabscheut das Plagiat, und
die Ereignisse sind stärker als ihr. Baut immer zu, ihr armen Termiten, mit einem
Tritte des unwiderstehlichen Jahrhunderts stürzt der Termitenbau zusammen.




Verlag von F. L. Herbig. -- Redacteure: Gustav Freytag und Julian Schmidt.
Druck von Friedrich Andrä.

ter strafwürdiger Reden, zu dreimonatlichen Profoscnarrest in leichten Eisen verur-
theilte, das Urtheil jedoch sammt den Akten dem Militärappellationshos zu Wien zur
Genehmigung vorlegte. Dieser aber — staune Europa! erkannte vor Allem die
totale Jucompetenz des Kriegsgerichts, indem der Goldschmidt jene entsetzlichen Reden
mehrere Wochen vor der Publicirung des KriegsgesctzeS geführt haben sollte, das prä-
sumtivc Vergehen also nur von der Civilstrafbchörde untersucht und bestraft werden
könne, welcher der Inquirent sogleich zu übergeben sei. Wage es noch Einer zu be¬
haupten, es gebe keine Gerechtigkeit in Oestreich, hat sich dieselbe an jenem Goldschmidt
doch hinreichend bewährt, denn seine seit dem Mai 1849 ausgestandene enge Hast
wurde von Rechts wegen sür ungiltig, für null und nichtig erklärt, und
er findet Entschädigung und Trost in dem Bewußtsein, nunmehr in dem ihm als Civil-
persvn durch Geburt und Stand zukommenden Criminalgerichtskerkcr seine sitzende Un-
tersuchuugslaufbahn von Neuem beginnen zu können, um vielleicht im Maimonat 1850
als schuldlos entlassen, oder etwa zu 14tägigen eigentlichem und end giltig ein
Strasarreste verurtheilt zu werden. Es ist wirklich recht wunderbar, wenn auch nicht
erbaulich, aus welche Vorgänge oft die Bezeichnung Justiz pflege anwendbar ge¬
funden wird. Der arme Goldschmidt wird davon zu sagen wissen, er wird in der
angenehmen Lage sehr vergleichende Beobachtungen zu mache» haben über kriegsrechtliche
und civilrcchtliche Haft, Untersuchung und Aburtheilung, vielleicht werden seine Aus¬
zeichnungen zum Besten der Haynaustistung verlegt, und allen Uebelgesinnten zum Kaufe
aufgedrungen.

Doch darf bei diesem durch die Pallisaden des Prager Schlosses gedrungenen großen Ge¬
heimnisse der militärischen Gerechtigkeit nicht übersehen werden, daß überhaupt alle
achtzig Stück Jnhaftirten sich mit jenem Goldschmidt in ganz glei¬
cher Lage befinden, sie alle haben.jene Kapitalverbrechen, deren man sie beschul¬
digt, salls sie dieselben begangen haben sollten, jedenfalls vor dem 10. Mai 1849,
vor der Publikation des Kriegsgesctzcs, vor Verhängung des Belagerungszustandes be¬
gangen, sie alle sind ihrem gesetzlichen Kriminalrichter entzogen, und vor einen impro-
visirten Prevotalgerichtshos gestellt worden, und doch war in Böhmen die Verfassung
vom 4. März sammt den sogenannten Grundrechten schon im März 1849 publizirt
und gleichzeitig das kaiserliche Edikt kundgemacht worden, in welchem ausgesprochen
ward, Se. Majestät hätten geruht die Revolution zu schließen. Ohne Zweifel
ist Dieses Bedenken nur durch die Annahme zu lösen, daß zwar die Revolution geschlossen,
zugleich aber die Contrerevolution förmlich eröffnet, oder doch das Revolutionswerk von
dem hohen Ministerium ausschließend in die Hand genommen werden sollte.

Wer kann leugnen, daß das Ministerium die Revolution noch fortsetzt? Bleibt
doch von Den alten Institutionen, von den alten Landesverfassungen kein Stein auf
dem andern, Alles wird niedergerissen, umgestülpt, umgetauft mit unerhörter Scho¬
nungslosigkeit, um Alles über den neuen Leisten der Miuisterialwillkür und Allmacht zu
schlagen. Die provisorischen Gesetze und Systeme schneien auf die Provinzen nieder,
es ist zu erwarten, daß sie auch wie Schnee vergehen werden. Die Revolution von
Unten schloß man, um die Revolution von Oben zu beginnen. Mau affektirt eine
Nachahmung der Josephinischen Schöpfungsperiode, so wie Frankreichs Präsident gar
zu gerne eine neue Ausgabe der Napoleonischen Periode veranstalten möchte. Arme
Kopistennaturen, wir bemitleiden euch! Die Geschichte verabscheut das Plagiat, und
die Ereignisse sind stärker als ihr. Baut immer zu, ihr armen Termiten, mit einem
Tritte des unwiderstehlichen Jahrhunderts stürzt der Termitenbau zusammen.




Verlag von F. L. Herbig. — Redacteure: Gustav Freytag und Julian Schmidt.
Druck von Friedrich Andrä.
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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 9, 1850, I. Semester. I. Band, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341568_92822/328>, abgerufen am 21.06.2024.