Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Die Grenzboten. Jg. 9, 1850, I. Semester. I. Band.

Bild:
<< vorherige Seite

tritt eines neuen Senats eingebracht werden. Gegen die Realisation eines von
dem Senat amendirten Vorschlags der Abtheilung kann diese kein Veto einlegen.

In allen bürgerlichen Angelegenheiten unterstehen die Lehrer und Studirenden
der Universitäten, überhaupt ihr Bcamtenpersonal den ordentlichen Gerichten und
Staatseinrichtungen. Eine Absetzung der Lehrer und Beamten kann nnr durch
Beschluß des Senats erfolgen.

Die Gymnasien werden uach preußischem Muster errichtet. Sie sind vorzugs¬
weise Vorbereitungsanstalten für die Universitäten; doch ist Niemand gehalten,
seine Söhne auf diesem Wege für die Universitäten reif machen zu lassen, nur
haben diese die gleiche Prüfung mit den Zöglingen der Gymnasien zu bestehen.
Einmal in das Gymnasium ausgenommen, sind die Betreffenden, um zur Univer¬
sität zu gelangen, verpflichtet, den ganzen Kursus zurückzulegen. Die Prüfung
der Abiturienten erfolgt nicht von den Lehrern dieser Anstalten, sondern von einer
Commission der außerordentlichen Professoren und Privatdocenten der Universität,
welche der Abiturient zunächst zu besuchen angibt. Die Gymnasiallehrer können
sich ebenso auf den Universitäten als auf andern Wegen bilden, wenn sie mer die
vorgeschriebene Prüfung vor den Provinzialcollegien bestanden haben. Der Reli¬
gionsunterricht wird von Geistlichen gekauet. Jede andere geistliche Theilnahme an den¬
selben hört ans. Aehnliche Institute, welche zur Zeit noch im ausschließlichen Be¬
sitz der Geistlichkeit sind, erkennt der Staat vor der Hand noch als Privatbil-
dungsanstalten. Ans den Gymnasien wird Unterricht in den Sprachen aller Natio¬
nalitäten Oestreichs ertheilt.

Zur Heranbildung von Volksschullehrern wird in jeder Provinz und in jedem
Kronlande wenigstens eine Lchrerakademie errichtet. Niemand, kann auf einem an¬
dern Wege zu einem Volksschulamte gelangen. Das Studium auf den Lehrer¬
akademien ist unentgeltlich, ebenso wird den Betheiligten eine Remuneration für
Wohnung und Kost gewährleistet. Alle Staatsangehörigen sind verpflichtet, ihren
Kindern vom 6 --14. Lebensjahre den unentgeltlichen Unterricht in den Volks¬
schulen zu Theil werden zu lassen. In Betreff der Elementarstiftschulen wird der
Staat ein besonderes Gesetz erlassen. Die Gemeinden haben für Herstellung der
Schulhäuser und Besoldung der Volkslehrer Sorge zu tragen. Ohne ihren Wil¬
len kann kein Lehrer vom Amte entfernt werden.

Dieses waren u. A. die Vorschläge, die in meinem Studienplane bearbeitet
worden, und die mit geringen Modifikationen Feuchtersleben's Zustimmung erhal-
ten hatten. Was die technischen Bildungsanstalten, die Forstinstitute, Ackerbau-
nnd Gewerbeschulen betraf, so war Feuchtersleben nicht meiner Meinung, daß sie
vom Unterrichtsministerium getrennt und in die Ministerien des Innern und der
Arbeit verwiese" würden. .

Vergleicht man die obigen Punkte, die eben fragmentarisch dastehen sollen,
und weder auf wesentlichen Zusammenhang noch Ausführung Anspruch machen können,


tritt eines neuen Senats eingebracht werden. Gegen die Realisation eines von
dem Senat amendirten Vorschlags der Abtheilung kann diese kein Veto einlegen.

In allen bürgerlichen Angelegenheiten unterstehen die Lehrer und Studirenden
der Universitäten, überhaupt ihr Bcamtenpersonal den ordentlichen Gerichten und
Staatseinrichtungen. Eine Absetzung der Lehrer und Beamten kann nnr durch
Beschluß des Senats erfolgen.

Die Gymnasien werden uach preußischem Muster errichtet. Sie sind vorzugs¬
weise Vorbereitungsanstalten für die Universitäten; doch ist Niemand gehalten,
seine Söhne auf diesem Wege für die Universitäten reif machen zu lassen, nur
haben diese die gleiche Prüfung mit den Zöglingen der Gymnasien zu bestehen.
Einmal in das Gymnasium ausgenommen, sind die Betreffenden, um zur Univer¬
sität zu gelangen, verpflichtet, den ganzen Kursus zurückzulegen. Die Prüfung
der Abiturienten erfolgt nicht von den Lehrern dieser Anstalten, sondern von einer
Commission der außerordentlichen Professoren und Privatdocenten der Universität,
welche der Abiturient zunächst zu besuchen angibt. Die Gymnasiallehrer können
sich ebenso auf den Universitäten als auf andern Wegen bilden, wenn sie mer die
vorgeschriebene Prüfung vor den Provinzialcollegien bestanden haben. Der Reli¬
gionsunterricht wird von Geistlichen gekauet. Jede andere geistliche Theilnahme an den¬
selben hört ans. Aehnliche Institute, welche zur Zeit noch im ausschließlichen Be¬
sitz der Geistlichkeit sind, erkennt der Staat vor der Hand noch als Privatbil-
dungsanstalten. Ans den Gymnasien wird Unterricht in den Sprachen aller Natio¬
nalitäten Oestreichs ertheilt.

Zur Heranbildung von Volksschullehrern wird in jeder Provinz und in jedem
Kronlande wenigstens eine Lchrerakademie errichtet. Niemand, kann auf einem an¬
dern Wege zu einem Volksschulamte gelangen. Das Studium auf den Lehrer¬
akademien ist unentgeltlich, ebenso wird den Betheiligten eine Remuneration für
Wohnung und Kost gewährleistet. Alle Staatsangehörigen sind verpflichtet, ihren
Kindern vom 6 —14. Lebensjahre den unentgeltlichen Unterricht in den Volks¬
schulen zu Theil werden zu lassen. In Betreff der Elementarstiftschulen wird der
Staat ein besonderes Gesetz erlassen. Die Gemeinden haben für Herstellung der
Schulhäuser und Besoldung der Volkslehrer Sorge zu tragen. Ohne ihren Wil¬
len kann kein Lehrer vom Amte entfernt werden.

Dieses waren u. A. die Vorschläge, die in meinem Studienplane bearbeitet
worden, und die mit geringen Modifikationen Feuchtersleben's Zustimmung erhal-
ten hatten. Was die technischen Bildungsanstalten, die Forstinstitute, Ackerbau-
nnd Gewerbeschulen betraf, so war Feuchtersleben nicht meiner Meinung, daß sie
vom Unterrichtsministerium getrennt und in die Ministerien des Innern und der
Arbeit verwiese» würden. .

Vergleicht man die obigen Punkte, die eben fragmentarisch dastehen sollen,
und weder auf wesentlichen Zusammenhang noch Ausführung Anspruch machen können,


<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <div n="1">
          <pb facs="#f0326" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/93149"/>
          <p xml:id="ID_1113" prev="#ID_1112"> tritt eines neuen Senats eingebracht werden. Gegen die Realisation eines von<lb/>
dem Senat amendirten Vorschlags der Abtheilung kann diese kein Veto einlegen.</p><lb/>
          <p xml:id="ID_1114"> In allen bürgerlichen Angelegenheiten unterstehen die Lehrer und Studirenden<lb/>
der Universitäten, überhaupt ihr Bcamtenpersonal den ordentlichen Gerichten und<lb/>
Staatseinrichtungen. Eine Absetzung der Lehrer und Beamten kann nnr durch<lb/>
Beschluß des Senats erfolgen.</p><lb/>
          <p xml:id="ID_1115"> Die Gymnasien werden uach preußischem Muster errichtet. Sie sind vorzugs¬<lb/>
weise Vorbereitungsanstalten für die Universitäten; doch ist Niemand gehalten,<lb/>
seine Söhne auf diesem Wege für die Universitäten reif machen zu lassen, nur<lb/>
haben diese die gleiche Prüfung mit den Zöglingen der Gymnasien zu bestehen.<lb/>
Einmal in das Gymnasium ausgenommen, sind die Betreffenden, um zur Univer¬<lb/>
sität zu gelangen, verpflichtet, den ganzen Kursus zurückzulegen. Die Prüfung<lb/>
der Abiturienten erfolgt nicht von den Lehrern dieser Anstalten, sondern von einer<lb/>
Commission der außerordentlichen Professoren und Privatdocenten der Universität,<lb/>
welche der Abiturient zunächst zu besuchen angibt. Die Gymnasiallehrer können<lb/>
sich ebenso auf den Universitäten als auf andern Wegen bilden, wenn sie mer die<lb/>
vorgeschriebene Prüfung vor den Provinzialcollegien bestanden haben. Der Reli¬<lb/>
gionsunterricht wird von Geistlichen gekauet. Jede andere geistliche Theilnahme an den¬<lb/>
selben hört ans. Aehnliche Institute, welche zur Zeit noch im ausschließlichen Be¬<lb/>
sitz der Geistlichkeit sind, erkennt der Staat vor der Hand noch als Privatbil-<lb/>
dungsanstalten. Ans den Gymnasien wird Unterricht in den Sprachen aller Natio¬<lb/>
nalitäten Oestreichs ertheilt.</p><lb/>
          <p xml:id="ID_1116"> Zur Heranbildung von Volksschullehrern wird in jeder Provinz und in jedem<lb/>
Kronlande wenigstens eine Lchrerakademie errichtet. Niemand, kann auf einem an¬<lb/>
dern Wege zu einem Volksschulamte gelangen. Das Studium auf den Lehrer¬<lb/>
akademien ist unentgeltlich, ebenso wird den Betheiligten eine Remuneration für<lb/>
Wohnung und Kost gewährleistet. Alle Staatsangehörigen sind verpflichtet, ihren<lb/>
Kindern vom 6 &#x2014;14. Lebensjahre den unentgeltlichen Unterricht in den Volks¬<lb/>
schulen zu Theil werden zu lassen. In Betreff der Elementarstiftschulen wird der<lb/>
Staat ein besonderes Gesetz erlassen. Die Gemeinden haben für Herstellung der<lb/>
Schulhäuser und Besoldung der Volkslehrer Sorge zu tragen. Ohne ihren Wil¬<lb/>
len kann kein Lehrer vom Amte entfernt werden.</p><lb/>
          <p xml:id="ID_1117"> Dieses waren u. A. die Vorschläge, die in meinem Studienplane bearbeitet<lb/>
worden, und die mit geringen Modifikationen Feuchtersleben's Zustimmung erhal-<lb/>
ten hatten. Was die technischen Bildungsanstalten, die Forstinstitute, Ackerbau-<lb/>
nnd Gewerbeschulen betraf, so war Feuchtersleben nicht meiner Meinung, daß sie<lb/>
vom Unterrichtsministerium getrennt und in die Ministerien des Innern und der<lb/>
Arbeit verwiese» würden. .</p><lb/>
          <p xml:id="ID_1118" next="#ID_1119"> Vergleicht man die obigen Punkte, die eben fragmentarisch dastehen sollen,<lb/>
und weder auf wesentlichen Zusammenhang noch Ausführung Anspruch machen können,</p><lb/>
        </div>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[0326] tritt eines neuen Senats eingebracht werden. Gegen die Realisation eines von dem Senat amendirten Vorschlags der Abtheilung kann diese kein Veto einlegen. In allen bürgerlichen Angelegenheiten unterstehen die Lehrer und Studirenden der Universitäten, überhaupt ihr Bcamtenpersonal den ordentlichen Gerichten und Staatseinrichtungen. Eine Absetzung der Lehrer und Beamten kann nnr durch Beschluß des Senats erfolgen. Die Gymnasien werden uach preußischem Muster errichtet. Sie sind vorzugs¬ weise Vorbereitungsanstalten für die Universitäten; doch ist Niemand gehalten, seine Söhne auf diesem Wege für die Universitäten reif machen zu lassen, nur haben diese die gleiche Prüfung mit den Zöglingen der Gymnasien zu bestehen. Einmal in das Gymnasium ausgenommen, sind die Betreffenden, um zur Univer¬ sität zu gelangen, verpflichtet, den ganzen Kursus zurückzulegen. Die Prüfung der Abiturienten erfolgt nicht von den Lehrern dieser Anstalten, sondern von einer Commission der außerordentlichen Professoren und Privatdocenten der Universität, welche der Abiturient zunächst zu besuchen angibt. Die Gymnasiallehrer können sich ebenso auf den Universitäten als auf andern Wegen bilden, wenn sie mer die vorgeschriebene Prüfung vor den Provinzialcollegien bestanden haben. Der Reli¬ gionsunterricht wird von Geistlichen gekauet. Jede andere geistliche Theilnahme an den¬ selben hört ans. Aehnliche Institute, welche zur Zeit noch im ausschließlichen Be¬ sitz der Geistlichkeit sind, erkennt der Staat vor der Hand noch als Privatbil- dungsanstalten. Ans den Gymnasien wird Unterricht in den Sprachen aller Natio¬ nalitäten Oestreichs ertheilt. Zur Heranbildung von Volksschullehrern wird in jeder Provinz und in jedem Kronlande wenigstens eine Lchrerakademie errichtet. Niemand, kann auf einem an¬ dern Wege zu einem Volksschulamte gelangen. Das Studium auf den Lehrer¬ akademien ist unentgeltlich, ebenso wird den Betheiligten eine Remuneration für Wohnung und Kost gewährleistet. Alle Staatsangehörigen sind verpflichtet, ihren Kindern vom 6 —14. Lebensjahre den unentgeltlichen Unterricht in den Volks¬ schulen zu Theil werden zu lassen. In Betreff der Elementarstiftschulen wird der Staat ein besonderes Gesetz erlassen. Die Gemeinden haben für Herstellung der Schulhäuser und Besoldung der Volkslehrer Sorge zu tragen. Ohne ihren Wil¬ len kann kein Lehrer vom Amte entfernt werden. Dieses waren u. A. die Vorschläge, die in meinem Studienplane bearbeitet worden, und die mit geringen Modifikationen Feuchtersleben's Zustimmung erhal- ten hatten. Was die technischen Bildungsanstalten, die Forstinstitute, Ackerbau- nnd Gewerbeschulen betraf, so war Feuchtersleben nicht meiner Meinung, daß sie vom Unterrichtsministerium getrennt und in die Ministerien des Innern und der Arbeit verwiese» würden. . Vergleicht man die obigen Punkte, die eben fragmentarisch dastehen sollen, und weder auf wesentlichen Zusammenhang noch Ausführung Anspruch machen können,

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Staats- und Universitätsbibliothek (SuUB) Bremen: Bereitstellung der Texttranskription.
Kay-Michael Würzner: Bearbeitung der digitalen Edition.

Weitere Informationen:

Verfahren der Texterfassung: OCR mit Nachkorrektur.

Bogensignaturen: gekennzeichnet;Druckfehler: ignoriert;fremdsprachliches Material: nicht gekennzeichnet;Geminations-/Abkürzungsstriche: wie Vorlage;Hervorhebungen (Antiqua, Sperrschrift, Kursive etc.): nicht ausgezeichnet;i/j in Fraktur: wie Vorlage;I/J in Fraktur: wie Vorlage;Kolumnentitel: gekennzeichnet;Kustoden: gekennzeichnet;langes s (ſ): als s transkribiert;Normalisierungen: stillschweigend;rundes r (&#xa75b;): als r/et transkribiert;Seitenumbrüche markiert: ja;Silbentrennung: wie Vorlage;u/v bzw. U/V: wie Vorlage;Vokale mit übergest. e: als ä/ö/ü transkribiert;Vollständigkeit: vollständig erfasst;Zeichensetzung: wie Vorlage;Zeilenumbrüche markiert: ja;

Nachkorrektur erfolgte automatisch.




Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341568_92822
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341568_92822/326
Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 9, 1850, I. Semester. I. Band, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341568_92822/326>, abgerufen am 21.06.2024.