Die Grenzboten. Jg. 8, 1849, II. Semester. IV. Band."Verein" ersetzt werden, durch Zusätze wird die Fortdauer des Rechtsverhältnisses Mit dem t5. Januar als Wahltermin erklärten sich die kleineren Staaten In der nächsten Sitzung am 23. October ist ans dem Protokoll ein gewis¬ Darauf wird einstimmig mit eifriger Herzlichkeit ein sehr verständiger Bericht „Verein" ersetzt werden, durch Zusätze wird die Fortdauer des Rechtsverhältnisses Mit dem t5. Januar als Wahltermin erklärten sich die kleineren Staaten In der nächsten Sitzung am 23. October ist ans dem Protokoll ein gewis¬ Darauf wird einstimmig mit eifriger Herzlichkeit ein sehr verständiger Bericht <TEI> <text> <body> <div> <div n="1"> <pb facs="#f0206" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/279754"/> <p xml:id="ID_700" prev="#ID_699"> „Verein" ersetzt werden, durch Zusätze wird die Fortdauer des Rechtsverhältnisses<lb/> des neuen Bundesstaates zu den nicht theilnehmenden deutschen Staaten deutlich<lb/> ausgesprochen und näher bestimmt, so wie die nachfolgende Aufnahme zutretender<lb/> Stacttcn erleichtert. Ferner: der 15. Januar 185V ist als allgemeiner Wahltag<lb/> für das Vvltshaus der nächsten Reichsversammlung anzunehmen und die Behör¬<lb/> den deshalb anzuweisen; drittens, Erfurt werde der Sitz des nächsten Reichstags<lb/> und endlich: die Verhandlungen der verbündeten Regierungen mit dem Reichstag<lb/> sollen durch drei Commissarien geführt werden, die preußische Regierung wolle<lb/> einen ernennen, der Verwaltungsratd die beiden Uebrigen. Alles dies seien nichts<lb/> als Vorschläge Preußens, nur auf dem letzten Punkt will Preußen feststehen.</p><lb/> <p xml:id="ID_701"> Mit dem t5. Januar als Wahltermin erklärten sich die kleineren Staaten<lb/> sämmtlich einverstanden, Hannover schwieg, nur Sachsen bedauerte nicht beistim¬<lb/> men zu können, Mecklenburg-Strehlitz dagegen, welches früher auch vou einigem<lb/> Widerspruchsgeist beseelt gewesen war, trat den Beschlüssen der Uebrigen wohl¬<lb/> wollend und einlenkend bei. Auf diese Sitzung folgten die bekannten Abschieds¬<lb/> briefe der königlichen Gesandten und ihre Abreise von Berlin.</p><lb/> <p xml:id="ID_702"> In der nächsten Sitzung am 23. October ist ans dem Protokoll ein gewis¬<lb/> ses gemüthliches Wohlbehagen und eine ungemeine Einigkeit der Uebriggebliebe-<lb/> nen zu erkennen. Ans eine Abschiedsnote der beiden Treulosen wird eine Gegen¬<lb/> erklärung gegeben, welche eben so lang als nachdrücklich ist. Außerdem wird auf<lb/> den Scheidebrief der schmollenden Gesandten an Bodelschwingh noch eine Antwort<lb/> beschlossen, welche höflich andeutet, es werde in den nächsten Sitzungen auch noch<lb/> Anderes verhandelt werden müssen, als was auf Zusammenberufung des Reichs¬<lb/> tags Bezug habe, und Dinge, die den Verreisten wohl interessant sein könnten,<lb/> übrigens verbleibe der Unterzeichnete mit Hochachtung.</p><lb/> <p xml:id="ID_703" next="#ID_704"> Darauf wird einstimmig mit eifriger Herzlichkeit ein sehr verständiger Bericht<lb/> der Wahlcommisfivn, welche aus drei Mitgliedern des Verwaltungsraths gebildet<lb/> war und deren Referent Nassau (Präsident Vvllpracht) ist, angenommen. Durch<lb/> diese Beschlüsse wird das octroyirte Wahlgesetz, dessen Unzweckmäßigkeit man offen¬<lb/> bar sehr lebhaft empfand, so praktisch und brauchbar als möglich gemacht: es solle<lb/> uicht als Gesetz publicirt werden, da der neue Reichstag erst seine Zustimmung<lb/> dazu geben müsse, wohl aber müsse man es vorläufig den Localverhältnissen der<lb/> einzelnen Staaten anpassen, und sich dabei mehr an die Grundprinzipien, als an<lb/> das Detail halten. Die Grundprincipien des Wahlgesetzes seien: Beibehaltung<lb/> des allgemeinen Wahlrechts, dann aber ein Stimmenverhältniß, wobei Intelligenz<lb/> und Besitz nicht zu kurz kommen, und endlich offene Abstimmung; dagegen sei auf<lb/> Eintheilung der Wähler in drei Klassen nicht zu bestehn. Nachdem man in sol¬<lb/> chem Sinne die leitenden Grundsätze für Einrichtung der Wahlordnungen klug und<lb/> ziemlich freisinnig festgesetzt, wurde bereits für Oldenburg und Kurhessen das</p><lb/> </div> </div> </body> </text> </TEI> [0206]
„Verein" ersetzt werden, durch Zusätze wird die Fortdauer des Rechtsverhältnisses
des neuen Bundesstaates zu den nicht theilnehmenden deutschen Staaten deutlich
ausgesprochen und näher bestimmt, so wie die nachfolgende Aufnahme zutretender
Stacttcn erleichtert. Ferner: der 15. Januar 185V ist als allgemeiner Wahltag
für das Vvltshaus der nächsten Reichsversammlung anzunehmen und die Behör¬
den deshalb anzuweisen; drittens, Erfurt werde der Sitz des nächsten Reichstags
und endlich: die Verhandlungen der verbündeten Regierungen mit dem Reichstag
sollen durch drei Commissarien geführt werden, die preußische Regierung wolle
einen ernennen, der Verwaltungsratd die beiden Uebrigen. Alles dies seien nichts
als Vorschläge Preußens, nur auf dem letzten Punkt will Preußen feststehen.
Mit dem t5. Januar als Wahltermin erklärten sich die kleineren Staaten
sämmtlich einverstanden, Hannover schwieg, nur Sachsen bedauerte nicht beistim¬
men zu können, Mecklenburg-Strehlitz dagegen, welches früher auch vou einigem
Widerspruchsgeist beseelt gewesen war, trat den Beschlüssen der Uebrigen wohl¬
wollend und einlenkend bei. Auf diese Sitzung folgten die bekannten Abschieds¬
briefe der königlichen Gesandten und ihre Abreise von Berlin.
In der nächsten Sitzung am 23. October ist ans dem Protokoll ein gewis¬
ses gemüthliches Wohlbehagen und eine ungemeine Einigkeit der Uebriggebliebe-
nen zu erkennen. Ans eine Abschiedsnote der beiden Treulosen wird eine Gegen¬
erklärung gegeben, welche eben so lang als nachdrücklich ist. Außerdem wird auf
den Scheidebrief der schmollenden Gesandten an Bodelschwingh noch eine Antwort
beschlossen, welche höflich andeutet, es werde in den nächsten Sitzungen auch noch
Anderes verhandelt werden müssen, als was auf Zusammenberufung des Reichs¬
tags Bezug habe, und Dinge, die den Verreisten wohl interessant sein könnten,
übrigens verbleibe der Unterzeichnete mit Hochachtung.
Darauf wird einstimmig mit eifriger Herzlichkeit ein sehr verständiger Bericht
der Wahlcommisfivn, welche aus drei Mitgliedern des Verwaltungsraths gebildet
war und deren Referent Nassau (Präsident Vvllpracht) ist, angenommen. Durch
diese Beschlüsse wird das octroyirte Wahlgesetz, dessen Unzweckmäßigkeit man offen¬
bar sehr lebhaft empfand, so praktisch und brauchbar als möglich gemacht: es solle
uicht als Gesetz publicirt werden, da der neue Reichstag erst seine Zustimmung
dazu geben müsse, wohl aber müsse man es vorläufig den Localverhältnissen der
einzelnen Staaten anpassen, und sich dabei mehr an die Grundprinzipien, als an
das Detail halten. Die Grundprincipien des Wahlgesetzes seien: Beibehaltung
des allgemeinen Wahlrechts, dann aber ein Stimmenverhältniß, wobei Intelligenz
und Besitz nicht zu kurz kommen, und endlich offene Abstimmung; dagegen sei auf
Eintheilung der Wähler in drei Klassen nicht zu bestehn. Nachdem man in sol¬
chem Sinne die leitenden Grundsätze für Einrichtung der Wahlordnungen klug und
ziemlich freisinnig festgesetzt, wurde bereits für Oldenburg und Kurhessen das
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