Die Grenzboten. Jg. 8, 1849, II. Semester. IV. Band.Commission bindet man wieder an die Bankdirection, gegen deren eigennütziges und In der zweiten Abtheilung des Finanzpatentes werden fünf Maßregeln angege¬ Die dritte Maßregel ist: "Die Vervollständigung und ergiebigere Benützung Der Minister erklärt ferner, daß die Einnahme nicht mit den Ausgaben in's Grenzboten. IV. 1849. 2
Commission bindet man wieder an die Bankdirection, gegen deren eigennütziges und In der zweiten Abtheilung des Finanzpatentes werden fünf Maßregeln angege¬ Die dritte Maßregel ist: „Die Vervollständigung und ergiebigere Benützung Der Minister erklärt ferner, daß die Einnahme nicht mit den Ausgaben in's Grenzboten. IV. 1849. 2
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Commission bindet man wieder an die Bankdirection, gegen deren eigennütziges und
serviles Verfahren die Berathungen sich richten müßten. Im Bureau des Finanz¬
ministers beriethen schon solche Vertrauensmänner, aber fruchtlos, und die zu
bildende Commission ist auch nichts als ein neuer Strohmann.
In der zweiten Abtheilung des Finanzpatentes werden fünf Maßregeln angege¬
ben zur Bedeckung der Staatserfordernisse. Die beiden ersten dienen zur Abtra¬
gung eines Theiles der Staatsschuld an die Bank und zur Vermehrung ihres
Baarfondes; die Kriegsentschädigung von Sardinien, 25 Millionen Fi., und die
Gelder des neu zu machenden Urlebens, 60 Millionen Fi., fließen der Bank zu.
Die dritte Maßregel ist: „Die Vervollständigung und ergiebigere Benützung
des Staatseinkommens von den directen und indirecten Abgaben." Aus dem
Dunkeln in's Lichte übertragen, heißt diese Stelle so viel als: neue Steuern,
und noch deutlicher bezeichnet dies der ministerielle Vortrag: „nur mit Widerstre¬
ben schreite ich zu dem Antrage, Aenderungen in der bisherigen Besteuerung ohne
Mitwirkung des Reichstags vorzunehmen!" Welche zarte Rücksicht des energischen
Ministeriums! Man erhebt die Steuern ohne Genehmigung eines Reichstags, und
wenn man sie ändert oder neue auflegt, so geben die Umstände eine Jndemnitäts-
bill. Der Minister aber, welcher vor wenigen Wochen offiziell erklärte, daß Un¬
garns Einbeziehung in den östreichischen Steuerkreis das Einkommen um 60 Mil¬
lionen jährlich erhöhen werde, erklärt heute, daß das Einkommen des Gesammt-
staates im Verwaltungsjahr 1850, trotz der neuen Steuern, nur um 40 bis
50 Millionen sich vermehren werde.
Der Minister erklärt ferner, daß die Einnahme nicht mit den Ausgaben in's
Gleichgewicht gesetzt werden kann, und das Defizit noch lange eine stehende Ru¬
brik im Staatsbudget bleiben wird. Der Minister meint jedoch, daß das Volk bisher
mit einer neuen Abgabenlast verschont und seine Kraft unversehrt erhalten worden
sei. Keine Abgabe wäre von größerer Last gewesen, als die Entwerthung der
Banknoten; keine Steuer hätte die Kraft des Volkes im gleichen Maße geschwächt.
Der Bettler, welcher einen Groschen geschenkt erhielt, verlor durch deu Cours
der Banknoten einen Kreuzer davon, eine Steuer, die zu den erschreckendsten
Scenen geführt hätte, wäre nicht der Segen des Himmels auf die Fruchtfelder
gefallen. Sogar der menschenfressende Krieg wurde hiedurch zur Wohlthat. Nie¬
mand hatte einen Nutzen davon außer der Nationalbank und dem silberreichen
Auslande. Im Budget für 1849 sprach sich der Minister bereits dahin aus: „als
Bedingung, deren Erfüllung zur Begründung der Ordnung im Staatshaushalte
nothwendig ist, muß die Feststellung des Geldumlaufes auf einer gesicherten und
Schwankungen nicht unterliegenden Grundlage bezeichnet werden." — Seit Z Jahren
wurde keine Grundlage für den Geldumlauf gebaut. Papiere mit Zwangcours
Grenzboten. IV. 1849. 2
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