Die Grenzboten. Jg. 8, 1849, II. Semester. III. Band.wird sie nun wohl nicht thun, und die Art und Weise ihres Verfahrens ist eigent¬ Weit schwerer aber als diese mehr innern Fragen fällt die ^r.-uiclo >wull^leg 22*
wird sie nun wohl nicht thun, und die Art und Weise ihres Verfahrens ist eigent¬ Weit schwerer aber als diese mehr innern Fragen fällt die ^r.-uiclo >wull^leg 22*
<TEI> <text> <body> <div> <div n="1"> <div n="2"> <pb facs="#f0179" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/279205"/> <p xml:id="ID_561" prev="#ID_560"> wird sie nun wohl nicht thun, und die Art und Weise ihres Verfahrens ist eigent¬<lb/> lich schon genau vorgezeichnet. Es könnte zunächst angemessen erscheinen, prinzipiell<lb/> diese ganze legislative Thätigkeit zu annulliren, und überhaupt jedem neuen Ge¬<lb/> setz die Genehmigung zu versagen, so lauge die Basis für die rechtliche Existenz<lb/> der Verfassung nicht festgestellt ist, allein eine derartige Opposition ist zweckwidrig,<lb/> denn sie lähmt die natürliche Thätigkeit nicht nur der Negierung, sondern des<lb/> Volks, da vieles von jenen allgemeinen Bestimmungen schou praktisch in Anwen¬<lb/> dung gekommen ist. Die Versammlung hat daher die Vorlagen einer materiellen<lb/> Prüfung zu unterwerfen, zugleich aber die Hand an die Wurzel aller dieser Un¬<lb/> gehörigkeiten zu legen, und jenen berüchtigten Artikel, der mitten in der Fiction<lb/> eines constitutionellen Staats dem absolutistischen Schalten der Regierung freien<lb/> Spielraum läßt, zu streichen. Sie wird jene absurde» Preßbestimmuugen, uach denen<lb/> die Kritik aller Parteien und Handlungen, die vor das Forum der Publicität<lb/> gehören, untersagt ist, verwerfen, sie wird jene absolute Abhängigkeit der Beamten<lb/> von der Regierung so lange nicht anerkennen, bis dnrch rechtliche Bestimmung<lb/> und durch die Praxis es sich herausgestellt haben wird, daß die Regierung ein<lb/> Ausdruck der Majorität der Volksvertretung, und diese eine uicht blos scheinbare<lb/> Vertretung ist. In einem constitutionellen Staat muß allerdings die verantwortliche<lb/> Regierung, aber auch uur bis zu einer Grenze hin, so weit nämlich die eigentlich<lb/> politische Thätigkeit reicht, die unbedingte Verfügung über ihre Beamten haben;<lb/> wir sind aber noch weit entfernt von einem derartigem Staat, und ein Eingriff<lb/> in d'e bisherige Consistenz des Beamtenstandes, der den <!»an>lui heilg der admini¬<lb/> strativen Bildung repräsentirte, ist zugleich ein Uebergreifen des regellosen Zufalls,<lb/> der absurden Willkür, des pietistischen Doctrinarismus und des alten Junkerthums.</p><lb/> <p xml:id="ID_562" next="#ID_563"> Weit schwerer aber als diese mehr innern Fragen fällt die ^r.-uiclo >wull^leg<lb/> ins Gewicht, welche das Ministerium oder seine Einbläser mit Deutschland und<lb/> mit den enropäischen Großmächten getrieben haben. Was werdeu die Kammern<lb/> zu den Schritten sagen, die seit der Auflösung ihrer Vorgänger in der deutschen<lb/> Frage geschehen sind, namentlich seit den Enthüllungen, die uns die letzten Tage<lb/> gebracht haben? Seitdem nämlich die Protocolle der han-növerscheu und sächsischen<lb/> Bevollmächtigten bei dem Berliner Dreiköuigsbünduiß veröffentlich sind, hat es sich<lb/> auf das Klarste herausgestellt, daß Preußen uicht nur von Oestreich und Baiern,<lb/> souderu anch von deu treuen Verbündeten dnpirt ist. Nachdem sie die preußischen<lb/> Bajonnette benutzt haben, um die Ordnung im eignen Lande herzustellen, sind sie<lb/> vollkommen bereit, Preußen mit einem höflichen Bückling wieder die Thüre zu<lb/> weisen. Es ist ein merkwürdiges Gemisch vou Hochmuth und Gutmüthigkeit, von<lb/> Willkür und Noblesse in diesem Ministerium. Erst stoßen sie die Hand der Nation,<lb/> die ihnen die so lange begehrte Krone darbietet, mit einer gewissen Brutalität von<lb/> sich, und wenden sich an diejenigen Fürsten, die ihren Wünschen und Ansprüchen<lb/> bisher deu entschiedensten Widerstand geleistet; die Umstände sind von der Art,</p><lb/> <fw type="sig" place="bottom"> 22*</fw><lb/> </div> </div> </div> </body> </text> </TEI> [0179]
wird sie nun wohl nicht thun, und die Art und Weise ihres Verfahrens ist eigent¬
lich schon genau vorgezeichnet. Es könnte zunächst angemessen erscheinen, prinzipiell
diese ganze legislative Thätigkeit zu annulliren, und überhaupt jedem neuen Ge¬
setz die Genehmigung zu versagen, so lauge die Basis für die rechtliche Existenz
der Verfassung nicht festgestellt ist, allein eine derartige Opposition ist zweckwidrig,
denn sie lähmt die natürliche Thätigkeit nicht nur der Negierung, sondern des
Volks, da vieles von jenen allgemeinen Bestimmungen schou praktisch in Anwen¬
dung gekommen ist. Die Versammlung hat daher die Vorlagen einer materiellen
Prüfung zu unterwerfen, zugleich aber die Hand an die Wurzel aller dieser Un¬
gehörigkeiten zu legen, und jenen berüchtigten Artikel, der mitten in der Fiction
eines constitutionellen Staats dem absolutistischen Schalten der Regierung freien
Spielraum läßt, zu streichen. Sie wird jene absurde» Preßbestimmuugen, uach denen
die Kritik aller Parteien und Handlungen, die vor das Forum der Publicität
gehören, untersagt ist, verwerfen, sie wird jene absolute Abhängigkeit der Beamten
von der Regierung so lange nicht anerkennen, bis dnrch rechtliche Bestimmung
und durch die Praxis es sich herausgestellt haben wird, daß die Regierung ein
Ausdruck der Majorität der Volksvertretung, und diese eine uicht blos scheinbare
Vertretung ist. In einem constitutionellen Staat muß allerdings die verantwortliche
Regierung, aber auch uur bis zu einer Grenze hin, so weit nämlich die eigentlich
politische Thätigkeit reicht, die unbedingte Verfügung über ihre Beamten haben;
wir sind aber noch weit entfernt von einem derartigem Staat, und ein Eingriff
in d'e bisherige Consistenz des Beamtenstandes, der den <!»an>lui heilg der admini¬
strativen Bildung repräsentirte, ist zugleich ein Uebergreifen des regellosen Zufalls,
der absurden Willkür, des pietistischen Doctrinarismus und des alten Junkerthums.
Weit schwerer aber als diese mehr innern Fragen fällt die ^r.-uiclo >wull^leg
ins Gewicht, welche das Ministerium oder seine Einbläser mit Deutschland und
mit den enropäischen Großmächten getrieben haben. Was werdeu die Kammern
zu den Schritten sagen, die seit der Auflösung ihrer Vorgänger in der deutschen
Frage geschehen sind, namentlich seit den Enthüllungen, die uns die letzten Tage
gebracht haben? Seitdem nämlich die Protocolle der han-növerscheu und sächsischen
Bevollmächtigten bei dem Berliner Dreiköuigsbünduiß veröffentlich sind, hat es sich
auf das Klarste herausgestellt, daß Preußen uicht nur von Oestreich und Baiern,
souderu anch von deu treuen Verbündeten dnpirt ist. Nachdem sie die preußischen
Bajonnette benutzt haben, um die Ordnung im eignen Lande herzustellen, sind sie
vollkommen bereit, Preußen mit einem höflichen Bückling wieder die Thüre zu
weisen. Es ist ein merkwürdiges Gemisch vou Hochmuth und Gutmüthigkeit, von
Willkür und Noblesse in diesem Ministerium. Erst stoßen sie die Hand der Nation,
die ihnen die so lange begehrte Krone darbietet, mit einer gewissen Brutalität von
sich, und wenden sich an diejenigen Fürsten, die ihren Wünschen und Ansprüchen
bisher deu entschiedensten Widerstand geleistet; die Umstände sind von der Art,
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