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Die Grenzboten. Jg. 7, 1848, II. Semester. III. Band.

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daß ihr in den heimischen Verhandlungen die kroatische Sprache an die Stelle der
lateinischen, mit Vorbehalt der allerhöchsten Sanction setzen wollet, und ihr wäret es
auch, die euch noch jetzt aus das historische Recht berufend, jenes Statut der aller¬
höchsten Sanction unterbreitet, aber die Sanction vom Könige nicht erlangt habt; der
ungarische Reichstag aber, der uns unaufgefordert jenes vom Könige durch euch allein ver¬
gebens erflehte Recht durch den 10. Art. 1848 verliehen, also so viel gab, als ihr
selbst vom Könige begehrt."

"Kaum war der ungarische Reichstag von 1848 am 11. April beendigt und ans
einer Behörde, nämlich der Stadt Eszek erscholl die Stimme, daß sie auch mit der
Regierung in ihrer Muttersprache zu correspondiren wünsche, und das gegenwärtige
Ministerium nahm es über sich, diesen Wunsch allen croatisch-slavonischen Behörden
nicht nur zu gestatten, sondern es liegt selbst ihren ministeriellen Zuschriften eine au¬
thentische Uebersetzung in unserer Muttersprache bei." ---

Eben so in Beziehung der andern Rechte: "Was aber unsere besondern Muui-
cipalstatutc anbetrifft, hat der ungarische Reichstag solche nicht nur niemals angetastet,
sondern wie ihr in eurem Manifeste selbst verlautbaret, durch den 120. Art. 1715
gegen die Angriffe der Regierung und die Nichtachtung derselben durch unsere eigenen
Landsleute sicher gestellt; -- haben wir nicht unseren Baums, nicht unsere Baualtafel?
wählen wir nicht frei unsern Landscapitän und Protonotair? waren wir nicht immer
von der unentgeltlichen Einquartirung des Militärs und den Naturalleistungen für das
Militär frei? war unsere Steuer nicht bedeutend geringer als die ungarische? haben
wir also nicht noch mehr Rechte, als die Ungarn selbst, ausgeübt? -- und doch be¬
klagt ihr euch gegen eine hundertjährige Knechtung!"

"War es nicht der ungarische Reichstag, der uns auf unsere Begehren durch den
59. Art. 1799 gegen die willkürliche Erhöhung der Bcstcnrnng mittelst früherer Hof¬
befehle, gegen die wir uns durch unsere Landcscougrcgation nicht schützen konnten, in
Schutz nahm? beweisen es nicht unzählige Gesetze, daß man die Autorität unsers Baums
gegen die von oben aus oft wiederholten Angriffe nach Kräften in Schutz nahm? war
es nicht der ungarische Reichstag, der unsere Landesbeschwcrden jedesmal zu deu seinigen
machte und zur Abhilfe Sr. Majestät unterbreitete, und war es nicht eben derselbe
ungarische Reichstag, der die im Jahre 1809 an Frankreich abgetretenen Provinzen
jenseits der save, nachdem sie zurückerobert wurden, wieder nnter die Krone Ungarns
und die Autorität des Baums zu bringen mit seinem wichtigen Wort begehrte und
zurückcrlangte."

..Es kann zwar nicht in Abrede gestellt werden, daß die Autorität des Barus
im Laufe der Zeiten manchen Abbruch erlitten und daß die Militärgrenze in wahrem
Sinne des Wortes geknechtet wurde; doch auch die Autorität der Statthaltern wurde
in vielem beschränkt und ebenso der ungarischen Hoskammer; und wer wagt es zu be¬
haupte", daß die ungarische Nation dies verschuldet, war es nicht vielmehr die Cama-
rilla, welche den König und die Nation umstrickte und alle Macht an sich reißend, von
Wien ans die Ungarn sowohl wie uns in völlige Knechtschaft zu bringen drohte."

..lind als im Anfang des Jahres 1848 diese llebergriffe ihren Wendepunkt er¬
reichten, als der jetzt regierende König durch den ungarischen Reichstag (es versteht
sich ja von selbst auch durch Crvatieus Deputirte, die dabei ihr gesetzliches Stimmrecht
ausübten, hievon unterrichtet und überzeugt), in der vollkommen freien Ausübung seiner
Macht nicht nur von Wien aus durch seine allerhöchste Resolution seine Zustimmung
gab, sondern auch in Begleitung seines unmittelbaren Thronfolgers des Erzherzogs


daß ihr in den heimischen Verhandlungen die kroatische Sprache an die Stelle der
lateinischen, mit Vorbehalt der allerhöchsten Sanction setzen wollet, und ihr wäret es
auch, die euch noch jetzt aus das historische Recht berufend, jenes Statut der aller¬
höchsten Sanction unterbreitet, aber die Sanction vom Könige nicht erlangt habt; der
ungarische Reichstag aber, der uns unaufgefordert jenes vom Könige durch euch allein ver¬
gebens erflehte Recht durch den 10. Art. 1848 verliehen, also so viel gab, als ihr
selbst vom Könige begehrt."

„Kaum war der ungarische Reichstag von 1848 am 11. April beendigt und ans
einer Behörde, nämlich der Stadt Eszek erscholl die Stimme, daß sie auch mit der
Regierung in ihrer Muttersprache zu correspondiren wünsche, und das gegenwärtige
Ministerium nahm es über sich, diesen Wunsch allen croatisch-slavonischen Behörden
nicht nur zu gestatten, sondern es liegt selbst ihren ministeriellen Zuschriften eine au¬
thentische Uebersetzung in unserer Muttersprache bei." -—

Eben so in Beziehung der andern Rechte: „Was aber unsere besondern Muui-
cipalstatutc anbetrifft, hat der ungarische Reichstag solche nicht nur niemals angetastet,
sondern wie ihr in eurem Manifeste selbst verlautbaret, durch den 120. Art. 1715
gegen die Angriffe der Regierung und die Nichtachtung derselben durch unsere eigenen
Landsleute sicher gestellt; — haben wir nicht unseren Baums, nicht unsere Baualtafel?
wählen wir nicht frei unsern Landscapitän und Protonotair? waren wir nicht immer
von der unentgeltlichen Einquartirung des Militärs und den Naturalleistungen für das
Militär frei? war unsere Steuer nicht bedeutend geringer als die ungarische? haben
wir also nicht noch mehr Rechte, als die Ungarn selbst, ausgeübt? — und doch be¬
klagt ihr euch gegen eine hundertjährige Knechtung!"

„War es nicht der ungarische Reichstag, der uns auf unsere Begehren durch den
59. Art. 1799 gegen die willkürliche Erhöhung der Bcstcnrnng mittelst früherer Hof¬
befehle, gegen die wir uns durch unsere Landcscougrcgation nicht schützen konnten, in
Schutz nahm? beweisen es nicht unzählige Gesetze, daß man die Autorität unsers Baums
gegen die von oben aus oft wiederholten Angriffe nach Kräften in Schutz nahm? war
es nicht der ungarische Reichstag, der unsere Landesbeschwcrden jedesmal zu deu seinigen
machte und zur Abhilfe Sr. Majestät unterbreitete, und war es nicht eben derselbe
ungarische Reichstag, der die im Jahre 1809 an Frankreich abgetretenen Provinzen
jenseits der save, nachdem sie zurückerobert wurden, wieder nnter die Krone Ungarns
und die Autorität des Baums zu bringen mit seinem wichtigen Wort begehrte und
zurückcrlangte."

..Es kann zwar nicht in Abrede gestellt werden, daß die Autorität des Barus
im Laufe der Zeiten manchen Abbruch erlitten und daß die Militärgrenze in wahrem
Sinne des Wortes geknechtet wurde; doch auch die Autorität der Statthaltern wurde
in vielem beschränkt und ebenso der ungarischen Hoskammer; und wer wagt es zu be¬
haupte», daß die ungarische Nation dies verschuldet, war es nicht vielmehr die Cama-
rilla, welche den König und die Nation umstrickte und alle Macht an sich reißend, von
Wien ans die Ungarn sowohl wie uns in völlige Knechtschaft zu bringen drohte."

..lind als im Anfang des Jahres 1848 diese llebergriffe ihren Wendepunkt er¬
reichten, als der jetzt regierende König durch den ungarischen Reichstag (es versteht
sich ja von selbst auch durch Crvatieus Deputirte, die dabei ihr gesetzliches Stimmrecht
ausübten, hievon unterrichtet und überzeugt), in der vollkommen freien Ausübung seiner
Macht nicht nur von Wien aus durch seine allerhöchste Resolution seine Zustimmung
gab, sondern auch in Begleitung seines unmittelbaren Thronfolgers des Erzherzogs


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[0465] daß ihr in den heimischen Verhandlungen die kroatische Sprache an die Stelle der lateinischen, mit Vorbehalt der allerhöchsten Sanction setzen wollet, und ihr wäret es auch, die euch noch jetzt aus das historische Recht berufend, jenes Statut der aller¬ höchsten Sanction unterbreitet, aber die Sanction vom Könige nicht erlangt habt; der ungarische Reichstag aber, der uns unaufgefordert jenes vom Könige durch euch allein ver¬ gebens erflehte Recht durch den 10. Art. 1848 verliehen, also so viel gab, als ihr selbst vom Könige begehrt." „Kaum war der ungarische Reichstag von 1848 am 11. April beendigt und ans einer Behörde, nämlich der Stadt Eszek erscholl die Stimme, daß sie auch mit der Regierung in ihrer Muttersprache zu correspondiren wünsche, und das gegenwärtige Ministerium nahm es über sich, diesen Wunsch allen croatisch-slavonischen Behörden nicht nur zu gestatten, sondern es liegt selbst ihren ministeriellen Zuschriften eine au¬ thentische Uebersetzung in unserer Muttersprache bei." -— Eben so in Beziehung der andern Rechte: „Was aber unsere besondern Muui- cipalstatutc anbetrifft, hat der ungarische Reichstag solche nicht nur niemals angetastet, sondern wie ihr in eurem Manifeste selbst verlautbaret, durch den 120. Art. 1715 gegen die Angriffe der Regierung und die Nichtachtung derselben durch unsere eigenen Landsleute sicher gestellt; — haben wir nicht unseren Baums, nicht unsere Baualtafel? wählen wir nicht frei unsern Landscapitän und Protonotair? waren wir nicht immer von der unentgeltlichen Einquartirung des Militärs und den Naturalleistungen für das Militär frei? war unsere Steuer nicht bedeutend geringer als die ungarische? haben wir also nicht noch mehr Rechte, als die Ungarn selbst, ausgeübt? — und doch be¬ klagt ihr euch gegen eine hundertjährige Knechtung!" „War es nicht der ungarische Reichstag, der uns auf unsere Begehren durch den 59. Art. 1799 gegen die willkürliche Erhöhung der Bcstcnrnng mittelst früherer Hof¬ befehle, gegen die wir uns durch unsere Landcscougrcgation nicht schützen konnten, in Schutz nahm? beweisen es nicht unzählige Gesetze, daß man die Autorität unsers Baums gegen die von oben aus oft wiederholten Angriffe nach Kräften in Schutz nahm? war es nicht der ungarische Reichstag, der unsere Landesbeschwcrden jedesmal zu deu seinigen machte und zur Abhilfe Sr. Majestät unterbreitete, und war es nicht eben derselbe ungarische Reichstag, der die im Jahre 1809 an Frankreich abgetretenen Provinzen jenseits der save, nachdem sie zurückerobert wurden, wieder nnter die Krone Ungarns und die Autorität des Baums zu bringen mit seinem wichtigen Wort begehrte und zurückcrlangte." ..Es kann zwar nicht in Abrede gestellt werden, daß die Autorität des Barus im Laufe der Zeiten manchen Abbruch erlitten und daß die Militärgrenze in wahrem Sinne des Wortes geknechtet wurde; doch auch die Autorität der Statthaltern wurde in vielem beschränkt und ebenso der ungarischen Hoskammer; und wer wagt es zu be¬ haupte», daß die ungarische Nation dies verschuldet, war es nicht vielmehr die Cama- rilla, welche den König und die Nation umstrickte und alle Macht an sich reißend, von Wien ans die Ungarn sowohl wie uns in völlige Knechtschaft zu bringen drohte." ..lind als im Anfang des Jahres 1848 diese llebergriffe ihren Wendepunkt er¬ reichten, als der jetzt regierende König durch den ungarischen Reichstag (es versteht sich ja von selbst auch durch Crvatieus Deputirte, die dabei ihr gesetzliches Stimmrecht ausübten, hievon unterrichtet und überzeugt), in der vollkommen freien Ausübung seiner Macht nicht nur von Wien aus durch seine allerhöchste Resolution seine Zustimmung gab, sondern auch in Begleitung seines unmittelbaren Thronfolgers des Erzherzogs

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 7, 1848, II. Semester. III. Band, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341561_277429/465>, abgerufen am 28.09.2024.