Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Die Grenzboten. Jg. 7, 1848, II. Semester. III. Band.

Bild:
<< vorherige Seite

schließt unsere Verbindungen mit der hohen Pforte nur noch fester, weil dabei die we¬
nigen Personen wegfallen und verschwinden, welche zum Nachtheile der hohen Psorte
und des roumainischen Volkes Einfluß nehmen können.

Die souveräne Gewalt kömmt von Gott und in jedem Lande ist sie Jemandem
anvertraut. Im Lande der Roumainen gehört sie dem roumainischen Volke, welches
berechtigt ist, sein Oberhaupt zu wählen. Kraft seines souveränen Rechtes kann das
Volk daher mit der Herrseherwürde bekleiden, wen es will, und auf so viele Jahre
als es sür vortheilhaft erachtet. Es beschließt demnach, daß die Krone dem gewählten
Herrscher nur auf fünf Jahre verliehen werde, um allen Gehässigkeiten und Rivalitä¬
ten zu begegnen und die Bürger anzueifern, gut zu sein, sich dem Vaterlande nützlich
zu machen und das allgemeine Vertrauen ans sich zu ziehen.

Das Volk der Roumainen will nicht mehr die schimpfliche Schande ertragen, Leib¬
eigene zu besitzen und schenkt den Sklaven, welche bis jetzt Eigenthum ihrer Herren
gewesen, die Freiheit. Denjenigen, welche bisher die Schmach auf sich geduldet haben,
Sklaven zu halten, wird vom roumainischen Volke verziehen; das Vaterland aber wird
als eine gute Mutter aus dem Staatsschatze Jeden entschädigen, der da auftreten sollte
mit der Klage, daß ihm aus diesem Werke christlicher Liebe irgend ein Schaden er¬
wachse" sei" u. f. w.

12) Manifest im Namen der croatisch-slavonischen Nation gegen das
unter demselben Namen in Agram erschienene Manifest gerichtet. (Ohne An¬
gabe des Verfassers und des Druckorts).

Der Verfasser sucht zunächst nachzuweisen, daß jenes Manifest von Agram, welches
die Uebereinstimmung der Kroaten mit dem Unternehmen des Barus Jellachich ausdrückt,
formell ungiltig sei, weil es nicht von den legitimen Vertretern der Nation ausge¬
gangen sei. Daraus vertheidigt es die Ungarn gegen den Vorwurf, den Kroaten ihre
Sprache aufgedrungen zu haben.

"Im Jahre .1825 war der Graf Stephan Szechenyi derselbe, welcher jetzt unga¬
rischer Minister ist, der erste, welcher sich die Freiheit nahm, im Oberhaus des unga¬
rischen Reichstages ungarisch zu sprechen, also sind es kaum 2? Jahre, daß beim un¬
garischen Reichstag im Oberhaus der erste ungarische Wortklang erschallte; durch das
Gesetz, namentlich den Art. 4, 1844 war es angeordnet, daß die arvalischen Deputirten
nach sechs Jahren bei dem ungarischen Reichstag ungarisch sprechen sollen; doch dieses
Gesetz machten nicht die Ungarn allein, unsere Deputirten waren es, die ihr Recht als
Deputirte dabei mit ausgeübt haben, und der jetzt regierende König, den ihr ja anzu¬
beten vorgebt, war es, der jenes Gesetz sanctionirte, ohne dessen Sanction, wie jeder¬
mann bekannt ist, kein Gesetz eine Giltigkeit hat; noch mehr, ihr selbst habt bei der
vor dem 1848ger Reichstag abgehaltenen Landcscongregalion, bei welcher von der so¬
genannten magyarischen Partei niemand erschien, also in voller unumschränkter Aus¬
übung eurer Rechte in Agram beschlossen, die sechs Jahre gar nicht abwarten zu wol¬
len; -- ihr wäret es, die ihr eure Deputirten beauftragt habt, schon in dem 1L48gar
Reichstag ungarisch zu sprechen, eure durch euch gewählten Deputirten Busan, Oscgo-
vich und Bunyik waren es, die sich dieser Sprache in eurem Austrage bedienten, und
diese nämlichen drei Herren sieht man auch jetzt unter euch das größte Zutrauen ge¬
nießen und durch ihre Mitwirkung habt ihr auch jenes Manifest in die Welt hinaus¬
geschickt."

"Erst im Jahre 1845 habt ihr bei der Landescongregativn ein Statut gemacht,


schließt unsere Verbindungen mit der hohen Pforte nur noch fester, weil dabei die we¬
nigen Personen wegfallen und verschwinden, welche zum Nachtheile der hohen Psorte
und des roumainischen Volkes Einfluß nehmen können.

Die souveräne Gewalt kömmt von Gott und in jedem Lande ist sie Jemandem
anvertraut. Im Lande der Roumainen gehört sie dem roumainischen Volke, welches
berechtigt ist, sein Oberhaupt zu wählen. Kraft seines souveränen Rechtes kann das
Volk daher mit der Herrseherwürde bekleiden, wen es will, und auf so viele Jahre
als es sür vortheilhaft erachtet. Es beschließt demnach, daß die Krone dem gewählten
Herrscher nur auf fünf Jahre verliehen werde, um allen Gehässigkeiten und Rivalitä¬
ten zu begegnen und die Bürger anzueifern, gut zu sein, sich dem Vaterlande nützlich
zu machen und das allgemeine Vertrauen ans sich zu ziehen.

Das Volk der Roumainen will nicht mehr die schimpfliche Schande ertragen, Leib¬
eigene zu besitzen und schenkt den Sklaven, welche bis jetzt Eigenthum ihrer Herren
gewesen, die Freiheit. Denjenigen, welche bisher die Schmach auf sich geduldet haben,
Sklaven zu halten, wird vom roumainischen Volke verziehen; das Vaterland aber wird
als eine gute Mutter aus dem Staatsschatze Jeden entschädigen, der da auftreten sollte
mit der Klage, daß ihm aus diesem Werke christlicher Liebe irgend ein Schaden er¬
wachse» sei" u. f. w.

12) Manifest im Namen der croatisch-slavonischen Nation gegen das
unter demselben Namen in Agram erschienene Manifest gerichtet. (Ohne An¬
gabe des Verfassers und des Druckorts).

Der Verfasser sucht zunächst nachzuweisen, daß jenes Manifest von Agram, welches
die Uebereinstimmung der Kroaten mit dem Unternehmen des Barus Jellachich ausdrückt,
formell ungiltig sei, weil es nicht von den legitimen Vertretern der Nation ausge¬
gangen sei. Daraus vertheidigt es die Ungarn gegen den Vorwurf, den Kroaten ihre
Sprache aufgedrungen zu haben.

„Im Jahre .1825 war der Graf Stephan Szechenyi derselbe, welcher jetzt unga¬
rischer Minister ist, der erste, welcher sich die Freiheit nahm, im Oberhaus des unga¬
rischen Reichstages ungarisch zu sprechen, also sind es kaum 2? Jahre, daß beim un¬
garischen Reichstag im Oberhaus der erste ungarische Wortklang erschallte; durch das
Gesetz, namentlich den Art. 4, 1844 war es angeordnet, daß die arvalischen Deputirten
nach sechs Jahren bei dem ungarischen Reichstag ungarisch sprechen sollen; doch dieses
Gesetz machten nicht die Ungarn allein, unsere Deputirten waren es, die ihr Recht als
Deputirte dabei mit ausgeübt haben, und der jetzt regierende König, den ihr ja anzu¬
beten vorgebt, war es, der jenes Gesetz sanctionirte, ohne dessen Sanction, wie jeder¬
mann bekannt ist, kein Gesetz eine Giltigkeit hat; noch mehr, ihr selbst habt bei der
vor dem 1848ger Reichstag abgehaltenen Landcscongregalion, bei welcher von der so¬
genannten magyarischen Partei niemand erschien, also in voller unumschränkter Aus¬
übung eurer Rechte in Agram beschlossen, die sechs Jahre gar nicht abwarten zu wol¬
len; — ihr wäret es, die ihr eure Deputirten beauftragt habt, schon in dem 1L48gar
Reichstag ungarisch zu sprechen, eure durch euch gewählten Deputirten Busan, Oscgo-
vich und Bunyik waren es, die sich dieser Sprache in eurem Austrage bedienten, und
diese nämlichen drei Herren sieht man auch jetzt unter euch das größte Zutrauen ge¬
nießen und durch ihre Mitwirkung habt ihr auch jenes Manifest in die Welt hinaus¬
geschickt."

„Erst im Jahre 1845 habt ihr bei der Landescongregativn ein Statut gemacht,


<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <div n="1">
          <pb facs="#f0464" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/277894"/>
          <p xml:id="ID_1577" prev="#ID_1576"> schließt unsere Verbindungen mit der hohen Pforte nur noch fester, weil dabei die we¬<lb/>
nigen Personen wegfallen und verschwinden, welche zum Nachtheile der hohen Psorte<lb/>
und des roumainischen Volkes Einfluß nehmen können.</p><lb/>
          <p xml:id="ID_1578"> Die souveräne Gewalt kömmt von Gott und in jedem Lande ist sie Jemandem<lb/>
anvertraut. Im Lande der Roumainen gehört sie dem roumainischen Volke, welches<lb/>
berechtigt ist, sein Oberhaupt zu wählen. Kraft seines souveränen Rechtes kann das<lb/>
Volk daher mit der Herrseherwürde bekleiden, wen es will, und auf so viele Jahre<lb/>
als es sür vortheilhaft erachtet. Es beschließt demnach, daß die Krone dem gewählten<lb/>
Herrscher nur auf fünf Jahre verliehen werde, um allen Gehässigkeiten und Rivalitä¬<lb/>
ten zu begegnen und die Bürger anzueifern, gut zu sein, sich dem Vaterlande nützlich<lb/>
zu machen und das allgemeine Vertrauen ans sich zu ziehen.</p><lb/>
          <p xml:id="ID_1579"> Das Volk der Roumainen will nicht mehr die schimpfliche Schande ertragen, Leib¬<lb/>
eigene zu besitzen und schenkt den Sklaven, welche bis jetzt Eigenthum ihrer Herren<lb/>
gewesen, die Freiheit. Denjenigen, welche bisher die Schmach auf sich geduldet haben,<lb/>
Sklaven zu halten, wird vom roumainischen Volke verziehen; das Vaterland aber wird<lb/>
als eine gute Mutter aus dem Staatsschatze Jeden entschädigen, der da auftreten sollte<lb/>
mit der Klage, daß ihm aus diesem Werke christlicher Liebe irgend ein Schaden er¬<lb/>
wachse» sei" u. f. w.</p><lb/>
          <p xml:id="ID_1580"> 12) Manifest im Namen der croatisch-slavonischen Nation gegen das<lb/>
unter demselben Namen in Agram erschienene Manifest gerichtet. (Ohne An¬<lb/>
gabe des Verfassers und des Druckorts).</p><lb/>
          <p xml:id="ID_1581"> Der Verfasser sucht zunächst nachzuweisen, daß jenes Manifest von Agram, welches<lb/>
die Uebereinstimmung der Kroaten mit dem Unternehmen des Barus Jellachich ausdrückt,<lb/>
formell ungiltig sei, weil es nicht von den legitimen Vertretern der Nation ausge¬<lb/>
gangen sei. Daraus vertheidigt es die Ungarn gegen den Vorwurf, den Kroaten ihre<lb/>
Sprache aufgedrungen zu haben.</p><lb/>
          <p xml:id="ID_1582"> &#x201E;Im Jahre .1825 war der Graf Stephan Szechenyi derselbe, welcher jetzt unga¬<lb/>
rischer Minister ist, der erste, welcher sich die Freiheit nahm, im Oberhaus des unga¬<lb/>
rischen Reichstages ungarisch zu sprechen, also sind es kaum 2? Jahre, daß beim un¬<lb/>
garischen Reichstag im Oberhaus der erste ungarische Wortklang erschallte; durch das<lb/>
Gesetz, namentlich den Art. 4, 1844 war es angeordnet, daß die arvalischen Deputirten<lb/>
nach sechs Jahren bei dem ungarischen Reichstag ungarisch sprechen sollen; doch dieses<lb/>
Gesetz machten nicht die Ungarn allein, unsere Deputirten waren es, die ihr Recht als<lb/>
Deputirte dabei mit ausgeübt haben, und der jetzt regierende König, den ihr ja anzu¬<lb/>
beten vorgebt, war es, der jenes Gesetz sanctionirte, ohne dessen Sanction, wie jeder¬<lb/>
mann bekannt ist, kein Gesetz eine Giltigkeit hat; noch mehr, ihr selbst habt bei der<lb/>
vor dem 1848ger Reichstag abgehaltenen Landcscongregalion, bei welcher von der so¬<lb/>
genannten magyarischen Partei niemand erschien, also in voller unumschränkter Aus¬<lb/>
übung eurer Rechte in Agram beschlossen, die sechs Jahre gar nicht abwarten zu wol¬<lb/>
len; &#x2014; ihr wäret es, die ihr eure Deputirten beauftragt habt, schon in dem 1L48gar<lb/>
Reichstag ungarisch zu sprechen, eure durch euch gewählten Deputirten Busan, Oscgo-<lb/>
vich und Bunyik waren es, die sich dieser Sprache in eurem Austrage bedienten, und<lb/>
diese nämlichen drei Herren sieht man auch jetzt unter euch das größte Zutrauen ge¬<lb/>
nießen und durch ihre Mitwirkung habt ihr auch jenes Manifest in die Welt hinaus¬<lb/>
geschickt."</p><lb/>
          <p xml:id="ID_1583" next="#ID_1584"> &#x201E;Erst im Jahre 1845 habt ihr bei der Landescongregativn ein Statut gemacht,</p><lb/>
        </div>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[0464] schließt unsere Verbindungen mit der hohen Pforte nur noch fester, weil dabei die we¬ nigen Personen wegfallen und verschwinden, welche zum Nachtheile der hohen Psorte und des roumainischen Volkes Einfluß nehmen können. Die souveräne Gewalt kömmt von Gott und in jedem Lande ist sie Jemandem anvertraut. Im Lande der Roumainen gehört sie dem roumainischen Volke, welches berechtigt ist, sein Oberhaupt zu wählen. Kraft seines souveränen Rechtes kann das Volk daher mit der Herrseherwürde bekleiden, wen es will, und auf so viele Jahre als es sür vortheilhaft erachtet. Es beschließt demnach, daß die Krone dem gewählten Herrscher nur auf fünf Jahre verliehen werde, um allen Gehässigkeiten und Rivalitä¬ ten zu begegnen und die Bürger anzueifern, gut zu sein, sich dem Vaterlande nützlich zu machen und das allgemeine Vertrauen ans sich zu ziehen. Das Volk der Roumainen will nicht mehr die schimpfliche Schande ertragen, Leib¬ eigene zu besitzen und schenkt den Sklaven, welche bis jetzt Eigenthum ihrer Herren gewesen, die Freiheit. Denjenigen, welche bisher die Schmach auf sich geduldet haben, Sklaven zu halten, wird vom roumainischen Volke verziehen; das Vaterland aber wird als eine gute Mutter aus dem Staatsschatze Jeden entschädigen, der da auftreten sollte mit der Klage, daß ihm aus diesem Werke christlicher Liebe irgend ein Schaden er¬ wachse» sei" u. f. w. 12) Manifest im Namen der croatisch-slavonischen Nation gegen das unter demselben Namen in Agram erschienene Manifest gerichtet. (Ohne An¬ gabe des Verfassers und des Druckorts). Der Verfasser sucht zunächst nachzuweisen, daß jenes Manifest von Agram, welches die Uebereinstimmung der Kroaten mit dem Unternehmen des Barus Jellachich ausdrückt, formell ungiltig sei, weil es nicht von den legitimen Vertretern der Nation ausge¬ gangen sei. Daraus vertheidigt es die Ungarn gegen den Vorwurf, den Kroaten ihre Sprache aufgedrungen zu haben. „Im Jahre .1825 war der Graf Stephan Szechenyi derselbe, welcher jetzt unga¬ rischer Minister ist, der erste, welcher sich die Freiheit nahm, im Oberhaus des unga¬ rischen Reichstages ungarisch zu sprechen, also sind es kaum 2? Jahre, daß beim un¬ garischen Reichstag im Oberhaus der erste ungarische Wortklang erschallte; durch das Gesetz, namentlich den Art. 4, 1844 war es angeordnet, daß die arvalischen Deputirten nach sechs Jahren bei dem ungarischen Reichstag ungarisch sprechen sollen; doch dieses Gesetz machten nicht die Ungarn allein, unsere Deputirten waren es, die ihr Recht als Deputirte dabei mit ausgeübt haben, und der jetzt regierende König, den ihr ja anzu¬ beten vorgebt, war es, der jenes Gesetz sanctionirte, ohne dessen Sanction, wie jeder¬ mann bekannt ist, kein Gesetz eine Giltigkeit hat; noch mehr, ihr selbst habt bei der vor dem 1848ger Reichstag abgehaltenen Landcscongregalion, bei welcher von der so¬ genannten magyarischen Partei niemand erschien, also in voller unumschränkter Aus¬ übung eurer Rechte in Agram beschlossen, die sechs Jahre gar nicht abwarten zu wol¬ len; — ihr wäret es, die ihr eure Deputirten beauftragt habt, schon in dem 1L48gar Reichstag ungarisch zu sprechen, eure durch euch gewählten Deputirten Busan, Oscgo- vich und Bunyik waren es, die sich dieser Sprache in eurem Austrage bedienten, und diese nämlichen drei Herren sieht man auch jetzt unter euch das größte Zutrauen ge¬ nießen und durch ihre Mitwirkung habt ihr auch jenes Manifest in die Welt hinaus¬ geschickt." „Erst im Jahre 1845 habt ihr bei der Landescongregativn ein Statut gemacht,

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Staats- und Universitätsbibliothek (SuUB) Bremen: Bereitstellung der Texttranskription.
Kay-Michael Würzner: Bearbeitung der digitalen Edition.

Weitere Informationen:

Verfahren der Texterfassung: OCR mit Nachkorrektur.

Bogensignaturen: gekennzeichnet;Druckfehler: ignoriert;fremdsprachliches Material: nicht gekennzeichnet;Geminations-/Abkürzungsstriche: wie Vorlage;Hervorhebungen (Antiqua, Sperrschrift, Kursive etc.): nicht ausgezeichnet;i/j in Fraktur: wie Vorlage;I/J in Fraktur: wie Vorlage;Kolumnentitel: gekennzeichnet;Kustoden: gekennzeichnet;langes s (ſ): als s transkribiert;Normalisierungen: stillschweigend;rundes r (&#xa75b;): als r/et transkribiert;Seitenumbrüche markiert: ja;Silbentrennung: wie Vorlage;u/v bzw. U/V: wie Vorlage;Vokale mit übergest. e: als ä/ö/ü transkribiert;Vollständigkeit: vollständig erfasst;Zeichensetzung: wie Vorlage;Zeilenumbrüche markiert: ja;

Nachkorrektur erfolgte automatisch.




Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341561_277429
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341561_277429/464
Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 7, 1848, II. Semester. III. Band, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341561_277429/464>, abgerufen am 29.06.2024.