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Die Grenzboten. Jg. 7, 1848, II. Semester. III. Band.

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bei der Posaunenstimme des Erlösungsengels und erkeimt sein souveraines Recht. Friede
sei mit Euch! denn Euch ist die Freiheit verkündigt!

Das Volk der Roumainen erhebt sich, greift zu den Waffen, nicht um einen Kampf
der verschiedenen Klassen untereinander zu beginnen, sondern um die böswilligen Geg¬
ner des öffentlichen Wohles in Ehrfurcht zu halten. Der Ruf der Roumainen ist der
Ruf des Friedens, der Verbrüderung. Jeder Roumaine hat das Recht, zu diesem
großen Werke der Erlösung berufen zu werden, keiner ist davon ausgeschlossen! Jeder
Roumaine ist ein Theil der gesammten Volkssouveränetät. Bauer, Arbeiter, Priester,
Soldat, Student, Bojar, Fürst, sie alle sind Söhne des Vaterlandes, und nach un¬
serer heiligen Ueberzeugung sind sie mehr, sie siud Söhne Gottes. Wir Alle heißen
Roumainen. Dieser Name schließt ein Bruderhand um uns, hebt alle Sonderintercssen,
jeden Haß auf. Friede, Freiheit für Euch Alle!

Diese Volkserhebung ist zum Besten und zum Glücke aller Klassen der Gesell¬
schaft, ohne Beeinträchtigung der Rechte eines Einzelnen. Die Mehrheit darf der Min¬
derheit nichts opfern, denn das ist ungerecht; und die Minderheit darf nichts verlieren
für die Mehrheit, denn das ist Zwang.

Das Volk der Roumainen gibt allen Ständen sein altes Recht zurück, seine Re¬
präsentanten in der Nationalversammlung zu haben, es dekretirt von heute an, ausge-
dehnte, freie, gerechte Wahl der Abgeordneten, wo jeder Nonmaine freien Zutritt hat,
wo nur Fähigkeit, gutes Betragen, edle Eigenschaften und öffentliches Zutrauen erfor¬
derlich sind, um gewählt zu werden. Die Guten und Gerechten werden hiedurch nicht
beeinträchtigt, die Noumaincu waren immer gut, die Fremden wissen es, sie kennen
das Sprichwort: "Gutes Land, schlechte Organisation."

Das Volk der Roumainen ruft alle Stände zu Glück und Wohlstand, es erkennt
die Wohlthaten des Handels, es erkennt den Kredit als dessen Seele, welchen das alte
System nie erleichtern wollte. Es beschließt daher die Errichtung einer Nationalbank
mit nationalen Fonds.

Das Volk der Roumainen, gleich fromm und erkenntlich, beugt sich vor jedem
heiligen Orte und wird von nnn an zum heiligen Grabe und andern religiösen An¬
stalten Weihrauch, Oel, Wachslichter, ja selbst Baarschaften senden, zur Erhaltung
von Scmiuarcu zum Lobe des Herrn. Erfüllt von Liebe und Dankbarkeit gegen den
Erlöser, der das Glück der Armen durch seinen Tod am Kreuze erkauft hat, beschließt
das roumainische Volk, daß der Ueberfluß der Klöstcrciukünfte als Landescigcnthnm zur
Befreiung und Unterstützung der Armen verwendet werde; es beschließt, daß die von
auswärtigen Stiftungen abhängigen Klöster allen Plündereien entzogen werden. Das
Volk der Roumainen gibt Gott, was Gottes ist, und nimmt den Pharisäern, was
nicht der Pharisäer ist, um es dem Armen zu geben, der der Bruder Christi ist.

Dies dient nicht zum Schaden der Roumainen, sondern zu ihrem Heile und zur
Ehrfurcht vor dem Heiligthum.

Das roumainische Volk will seinem altherkömmliche" Rechte gemäß, daß der Lan-
deSchcf, in welchem die Souveränität des Volkes personificirt ist, mächtig sei durch die
Liebe Aller, gerecht, erleuchtet, begeistert für das Wohl des Vaterlandes -- ein gan¬
zer Mann; und damit seine Wahl einen solchen treffe, beschließt es nach seinen alten
Rechten, denselben in allen Ständen der Gesellschaft, in der ganzen Nation zu suchen
und nicht in einer begränzten Anzahl von Menschen. Der Thron ist kein erbliches
Recht irgend einer Familie, der Thron gehört dem Vaterlande. Das Vaterland ver¬
leiht ihn demjenigen unter seinen Söhnen, den es für würdig hält. Eine solche Wahl


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bei der Posaunenstimme des Erlösungsengels und erkeimt sein souveraines Recht. Friede
sei mit Euch! denn Euch ist die Freiheit verkündigt!

Das Volk der Roumainen erhebt sich, greift zu den Waffen, nicht um einen Kampf
der verschiedenen Klassen untereinander zu beginnen, sondern um die böswilligen Geg¬
ner des öffentlichen Wohles in Ehrfurcht zu halten. Der Ruf der Roumainen ist der
Ruf des Friedens, der Verbrüderung. Jeder Roumaine hat das Recht, zu diesem
großen Werke der Erlösung berufen zu werden, keiner ist davon ausgeschlossen! Jeder
Roumaine ist ein Theil der gesammten Volkssouveränetät. Bauer, Arbeiter, Priester,
Soldat, Student, Bojar, Fürst, sie alle sind Söhne des Vaterlandes, und nach un¬
serer heiligen Ueberzeugung sind sie mehr, sie siud Söhne Gottes. Wir Alle heißen
Roumainen. Dieser Name schließt ein Bruderhand um uns, hebt alle Sonderintercssen,
jeden Haß auf. Friede, Freiheit für Euch Alle!

Diese Volkserhebung ist zum Besten und zum Glücke aller Klassen der Gesell¬
schaft, ohne Beeinträchtigung der Rechte eines Einzelnen. Die Mehrheit darf der Min¬
derheit nichts opfern, denn das ist ungerecht; und die Minderheit darf nichts verlieren
für die Mehrheit, denn das ist Zwang.

Das Volk der Roumainen gibt allen Ständen sein altes Recht zurück, seine Re¬
präsentanten in der Nationalversammlung zu haben, es dekretirt von heute an, ausge-
dehnte, freie, gerechte Wahl der Abgeordneten, wo jeder Nonmaine freien Zutritt hat,
wo nur Fähigkeit, gutes Betragen, edle Eigenschaften und öffentliches Zutrauen erfor¬
derlich sind, um gewählt zu werden. Die Guten und Gerechten werden hiedurch nicht
beeinträchtigt, die Noumaincu waren immer gut, die Fremden wissen es, sie kennen
das Sprichwort: „Gutes Land, schlechte Organisation."

Das Volk der Roumainen ruft alle Stände zu Glück und Wohlstand, es erkennt
die Wohlthaten des Handels, es erkennt den Kredit als dessen Seele, welchen das alte
System nie erleichtern wollte. Es beschließt daher die Errichtung einer Nationalbank
mit nationalen Fonds.

Das Volk der Roumainen, gleich fromm und erkenntlich, beugt sich vor jedem
heiligen Orte und wird von nnn an zum heiligen Grabe und andern religiösen An¬
stalten Weihrauch, Oel, Wachslichter, ja selbst Baarschaften senden, zur Erhaltung
von Scmiuarcu zum Lobe des Herrn. Erfüllt von Liebe und Dankbarkeit gegen den
Erlöser, der das Glück der Armen durch seinen Tod am Kreuze erkauft hat, beschließt
das roumainische Volk, daß der Ueberfluß der Klöstcrciukünfte als Landescigcnthnm zur
Befreiung und Unterstützung der Armen verwendet werde; es beschließt, daß die von
auswärtigen Stiftungen abhängigen Klöster allen Plündereien entzogen werden. Das
Volk der Roumainen gibt Gott, was Gottes ist, und nimmt den Pharisäern, was
nicht der Pharisäer ist, um es dem Armen zu geben, der der Bruder Christi ist.

Dies dient nicht zum Schaden der Roumainen, sondern zu ihrem Heile und zur
Ehrfurcht vor dem Heiligthum.

Das roumainische Volk will seinem altherkömmliche« Rechte gemäß, daß der Lan-
deSchcf, in welchem die Souveränität des Volkes personificirt ist, mächtig sei durch die
Liebe Aller, gerecht, erleuchtet, begeistert für das Wohl des Vaterlandes — ein gan¬
zer Mann; und damit seine Wahl einen solchen treffe, beschließt es nach seinen alten
Rechten, denselben in allen Ständen der Gesellschaft, in der ganzen Nation zu suchen
und nicht in einer begränzten Anzahl von Menschen. Der Thron ist kein erbliches
Recht irgend einer Familie, der Thron gehört dem Vaterlande. Das Vaterland ver¬
leiht ihn demjenigen unter seinen Söhnen, den es für würdig hält. Eine solche Wahl


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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 7, 1848, II. Semester. III. Band, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341561_277429/463>, abgerufen am 29.06.2024.