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Die Grenzboten. Jg. 7, 1848, II. Semester. III. Band.

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überhaupt noch von einem Ungarn die Rede sein kann, da sich die dortigen Slawen
mit Berufung ans den nämlichen Grundsatz gegen die Magyaren erheben, und die
Walachen, wenigstens in Siebenbürgen, bereits mit denselben Ansprüchen auftreten;
für "nationale Selbstständigkeit" möchte der sarmatische Adel seine Bauern in den
Kampf sichren, die jedoch thörichter Weise den östreichischen "Stock" der polnischen
"Peitsche" vorziehen; im Namen der "nationalen Selbstständigkeit" endlich unterdrücken
die Tschechen in Böhmen ihre deutschen Mitbürger und halten in Prag einen pansla¬
wischen Kongreß ab, der sich mitten in Deutschland um Deutschland so wenig kümmert,
wie um China. Dies Alles geschieht angeblich, um den östreichischen Kaiserstaat zu
kräftigen und vor dem Zerfalle zu bewahren; nur die Italiener sind aufrichtig genug,
um aus ihren Absichten kein Hehl zu machen. Diese sind dem Gesammtstaate im
Grunde nicht gefährlicher als jene, welche die Magyaren hegten und die Tschechen im
Bunde mit den Slowaken, Kroaten und Sloweuv-Serben zu verwirklichen streben.
Wären die Magyaren, die Deutschen und die slawischen Stämme -- wir berücksichtigen
hier mir diese drei Nationen, obschon am Ende auch die Zigeuner gleiches Recht hätten
ans "nationale Selbstständigkeit" -- geographisch von einander geschieden oder trennbar,
so könnte man sich eine politische Sonderung, die indessen allen weit mehr Schaden
als Nutzen brächte, wohl gefallen lassen; aber die Vermischung ist so weit gediehen,
daß es nicht möglich ist, irgend eine Grenzlinie zu ziehen. Es bleibt also, da man
mit ethnographischen Theorien nicht ausreicht, nichts übrig als sich bei der Geographie
und der Geschichte Rathes zu erholen, denen doch nicht aller Einfluß ans die Staaten¬
bildung abzusprechen ist-- Warum haben die Urheber der Verfassung vom 25. April
darauf so wenig Rücksicht genommen? Warum haben sie die deutsch-östreichischen Pro¬
vinzen mit Galizien und Dalmatien verschmelzen wollen?... Diese beiden Länder durf¬
ten mit den deutsch-östreichischen Provinzen nicht in den gleichen Verfassnngstigel gewor"
fen, sondern Galizien mußte mit einer eigenen Verfassung bedacht, Dalmatien hingegen
mit Ungarn vereinigt werden. Dadurch hätte sich auch die Frage, in welches Verhält¬
niß Oestreich zu Deutschland treten soll, von selber gelöst, und es wäre tschechischen
Uebergriffen nicht minder wirksam vorgebeugt worden, wie polnischen Ränken-- Also
ein dreitheiliges oder lieber drcieiniges Oestreich mit drei Verfassungen und drei Reichs¬
tagen sür drei von einander unabhängige, aber durch ein söderatives Band, gemeinsame
Organe zur Verwaltung der gemeinsamen Angelegenheiten und die gleiche Dynastie
mit einander verknüpfte Ländervereine, und Beibehaltung des Verhältnisses, in dem ei¬
ner derselben zu Deutschland steht. . . . Beschränkt der constitnirende Reichstag seine
Wirksamkeit nicht aus die deutsch-östreichischen Provinzen, sondern will er, mit Aus¬
schluß der ungarischen Länder, alle übrigen, also auch Galizien und Dalmatien, in den
Kreis der neuen Verfassung ziehen, so scheint uns, um einen Zusammenstoß zwischen
den drei Hauptnationen des Kaiserstaates oder Unterdrückung einer durch die andere zu
verhüten, die Errichtung einer ersten Kammer am gerathensten, die jedoch, nach dem
Vorbilde des amerikanischen Senates und des schweizerischen Ständerathcs, eine Staa¬
tenkammer werden muß. Es müßten sie Abgeordnete der einzelnen Provinzen bilden,
und zwar für jede derselben gleich viele, ohne Rücksicht aus die Zahl der Bevölkerung'
Ferner müßten dann die provinzialständischcn Versammlungen jedenfalls beibehalten und
mit so erweiterten Befugnissen versehen werden, daß sie jeden Angriff auf die "natio¬
nale Selbstständigkeit" ihrer Comunttenten kräftig zurückweisen könnten. Will der con¬
stitnirende Reichstag ein dauerndes Werk schaffen, so muß er es auf die breiteste Basis


Üörmzlwten, III. izj",

überhaupt noch von einem Ungarn die Rede sein kann, da sich die dortigen Slawen
mit Berufung ans den nämlichen Grundsatz gegen die Magyaren erheben, und die
Walachen, wenigstens in Siebenbürgen, bereits mit denselben Ansprüchen auftreten;
für „nationale Selbstständigkeit" möchte der sarmatische Adel seine Bauern in den
Kampf sichren, die jedoch thörichter Weise den östreichischen „Stock" der polnischen
„Peitsche" vorziehen; im Namen der „nationalen Selbstständigkeit" endlich unterdrücken
die Tschechen in Böhmen ihre deutschen Mitbürger und halten in Prag einen pansla¬
wischen Kongreß ab, der sich mitten in Deutschland um Deutschland so wenig kümmert,
wie um China. Dies Alles geschieht angeblich, um den östreichischen Kaiserstaat zu
kräftigen und vor dem Zerfalle zu bewahren; nur die Italiener sind aufrichtig genug,
um aus ihren Absichten kein Hehl zu machen. Diese sind dem Gesammtstaate im
Grunde nicht gefährlicher als jene, welche die Magyaren hegten und die Tschechen im
Bunde mit den Slowaken, Kroaten und Sloweuv-Serben zu verwirklichen streben.
Wären die Magyaren, die Deutschen und die slawischen Stämme — wir berücksichtigen
hier mir diese drei Nationen, obschon am Ende auch die Zigeuner gleiches Recht hätten
ans „nationale Selbstständigkeit" — geographisch von einander geschieden oder trennbar,
so könnte man sich eine politische Sonderung, die indessen allen weit mehr Schaden
als Nutzen brächte, wohl gefallen lassen; aber die Vermischung ist so weit gediehen,
daß es nicht möglich ist, irgend eine Grenzlinie zu ziehen. Es bleibt also, da man
mit ethnographischen Theorien nicht ausreicht, nichts übrig als sich bei der Geographie
und der Geschichte Rathes zu erholen, denen doch nicht aller Einfluß ans die Staaten¬
bildung abzusprechen ist— Warum haben die Urheber der Verfassung vom 25. April
darauf so wenig Rücksicht genommen? Warum haben sie die deutsch-östreichischen Pro¬
vinzen mit Galizien und Dalmatien verschmelzen wollen?... Diese beiden Länder durf¬
ten mit den deutsch-östreichischen Provinzen nicht in den gleichen Verfassnngstigel gewor»
fen, sondern Galizien mußte mit einer eigenen Verfassung bedacht, Dalmatien hingegen
mit Ungarn vereinigt werden. Dadurch hätte sich auch die Frage, in welches Verhält¬
niß Oestreich zu Deutschland treten soll, von selber gelöst, und es wäre tschechischen
Uebergriffen nicht minder wirksam vorgebeugt worden, wie polnischen Ränken— Also
ein dreitheiliges oder lieber drcieiniges Oestreich mit drei Verfassungen und drei Reichs¬
tagen sür drei von einander unabhängige, aber durch ein söderatives Band, gemeinsame
Organe zur Verwaltung der gemeinsamen Angelegenheiten und die gleiche Dynastie
mit einander verknüpfte Ländervereine, und Beibehaltung des Verhältnisses, in dem ei¬
ner derselben zu Deutschland steht. . . . Beschränkt der constitnirende Reichstag seine
Wirksamkeit nicht aus die deutsch-östreichischen Provinzen, sondern will er, mit Aus¬
schluß der ungarischen Länder, alle übrigen, also auch Galizien und Dalmatien, in den
Kreis der neuen Verfassung ziehen, so scheint uns, um einen Zusammenstoß zwischen
den drei Hauptnationen des Kaiserstaates oder Unterdrückung einer durch die andere zu
verhüten, die Errichtung einer ersten Kammer am gerathensten, die jedoch, nach dem
Vorbilde des amerikanischen Senates und des schweizerischen Ständerathcs, eine Staa¬
tenkammer werden muß. Es müßten sie Abgeordnete der einzelnen Provinzen bilden,
und zwar für jede derselben gleich viele, ohne Rücksicht aus die Zahl der Bevölkerung'
Ferner müßten dann die provinzialständischcn Versammlungen jedenfalls beibehalten und
mit so erweiterten Befugnissen versehen werden, daß sie jeden Angriff auf die „natio¬
nale Selbstständigkeit" ihrer Comunttenten kräftig zurückweisen könnten. Will der con¬
stitnirende Reichstag ein dauerndes Werk schaffen, so muß er es auf die breiteste Basis


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[0341] überhaupt noch von einem Ungarn die Rede sein kann, da sich die dortigen Slawen mit Berufung ans den nämlichen Grundsatz gegen die Magyaren erheben, und die Walachen, wenigstens in Siebenbürgen, bereits mit denselben Ansprüchen auftreten; für „nationale Selbstständigkeit" möchte der sarmatische Adel seine Bauern in den Kampf sichren, die jedoch thörichter Weise den östreichischen „Stock" der polnischen „Peitsche" vorziehen; im Namen der „nationalen Selbstständigkeit" endlich unterdrücken die Tschechen in Böhmen ihre deutschen Mitbürger und halten in Prag einen pansla¬ wischen Kongreß ab, der sich mitten in Deutschland um Deutschland so wenig kümmert, wie um China. Dies Alles geschieht angeblich, um den östreichischen Kaiserstaat zu kräftigen und vor dem Zerfalle zu bewahren; nur die Italiener sind aufrichtig genug, um aus ihren Absichten kein Hehl zu machen. Diese sind dem Gesammtstaate im Grunde nicht gefährlicher als jene, welche die Magyaren hegten und die Tschechen im Bunde mit den Slowaken, Kroaten und Sloweuv-Serben zu verwirklichen streben. Wären die Magyaren, die Deutschen und die slawischen Stämme — wir berücksichtigen hier mir diese drei Nationen, obschon am Ende auch die Zigeuner gleiches Recht hätten ans „nationale Selbstständigkeit" — geographisch von einander geschieden oder trennbar, so könnte man sich eine politische Sonderung, die indessen allen weit mehr Schaden als Nutzen brächte, wohl gefallen lassen; aber die Vermischung ist so weit gediehen, daß es nicht möglich ist, irgend eine Grenzlinie zu ziehen. Es bleibt also, da man mit ethnographischen Theorien nicht ausreicht, nichts übrig als sich bei der Geographie und der Geschichte Rathes zu erholen, denen doch nicht aller Einfluß ans die Staaten¬ bildung abzusprechen ist— Warum haben die Urheber der Verfassung vom 25. April darauf so wenig Rücksicht genommen? Warum haben sie die deutsch-östreichischen Pro¬ vinzen mit Galizien und Dalmatien verschmelzen wollen?... Diese beiden Länder durf¬ ten mit den deutsch-östreichischen Provinzen nicht in den gleichen Verfassnngstigel gewor» fen, sondern Galizien mußte mit einer eigenen Verfassung bedacht, Dalmatien hingegen mit Ungarn vereinigt werden. Dadurch hätte sich auch die Frage, in welches Verhält¬ niß Oestreich zu Deutschland treten soll, von selber gelöst, und es wäre tschechischen Uebergriffen nicht minder wirksam vorgebeugt worden, wie polnischen Ränken— Also ein dreitheiliges oder lieber drcieiniges Oestreich mit drei Verfassungen und drei Reichs¬ tagen sür drei von einander unabhängige, aber durch ein söderatives Band, gemeinsame Organe zur Verwaltung der gemeinsamen Angelegenheiten und die gleiche Dynastie mit einander verknüpfte Ländervereine, und Beibehaltung des Verhältnisses, in dem ei¬ ner derselben zu Deutschland steht. . . . Beschränkt der constitnirende Reichstag seine Wirksamkeit nicht aus die deutsch-östreichischen Provinzen, sondern will er, mit Aus¬ schluß der ungarischen Länder, alle übrigen, also auch Galizien und Dalmatien, in den Kreis der neuen Verfassung ziehen, so scheint uns, um einen Zusammenstoß zwischen den drei Hauptnationen des Kaiserstaates oder Unterdrückung einer durch die andere zu verhüten, die Errichtung einer ersten Kammer am gerathensten, die jedoch, nach dem Vorbilde des amerikanischen Senates und des schweizerischen Ständerathcs, eine Staa¬ tenkammer werden muß. Es müßten sie Abgeordnete der einzelnen Provinzen bilden, und zwar für jede derselben gleich viele, ohne Rücksicht aus die Zahl der Bevölkerung' Ferner müßten dann die provinzialständischcn Versammlungen jedenfalls beibehalten und mit so erweiterten Befugnissen versehen werden, daß sie jeden Angriff auf die „natio¬ nale Selbstständigkeit" ihrer Comunttenten kräftig zurückweisen könnten. Will der con¬ stitnirende Reichstag ein dauerndes Werk schaffen, so muß er es auf die breiteste Basis Üörmzlwten, III. izj«,

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 7, 1848, II. Semester. III. Band, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341561_277429/341>, abgerufen am 26.06.2024.