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Die Grenzboten. Jg. 7, 1848, II. Semester. IV. Band.

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fischen Abgeordneten und die Verhöhnung der sächsischen Rechte von Seiten des
Pesther Reichstages brachte die Krisis auch unter den Sachsen zur Entscheidung.

In der Reichstagssitzung vom 12. Sept. nämlich kam der Gesetzvorschlag
über die Vereinigung Siebenbürgens mit Ungarn, der kurz vor der Sitzung aus¬
getheilt wurde und von dem Ausschuß für die siebenbürgischen Angelegenheiten
gar nicht zur Berathung vorbereitet war, zur Verhandlung. Vergebens protestir-
ten dagegen die sächsischen Abgeordneten Kossuth setzte es am 13. durch, daß
einige Punkte, z. B. Aufhebung des Guberniums, Errichtung eines AppcllationS-
gerichts in Klausenbnrg und die Klausenbnrger Eisenbahnfrage verhandelt wurden.
In dieser Sitzung las der Schriftführer, der Szeklerabgeordnete Keller, anßer
den angeführten und angenommenen Artikeln anch noch einige andere, vom Reichs¬
tag nicht dazu bestimmte Punkte zur Berathung vor, und da die sächsischen Ab¬
geordneten von Neuem protestirten und der Reichstag ungeduldig wurde, so fand
es der Präsident Pazmandy gerathen, die noch übrigen Artikel des Gesetzvor¬
schlags an den Ausschuß zu verweisen und die Sitzung zu schließen. Wer malt
nun aber die Bestürzung der Sachsen, als sie in einer der folgenden Sitzungen
bei Verlesung des Protokolls vernehmen, die von Keller gegen den Beschluß des
Reichstags augeführten Artikel, über deren Annahme nach ihrer heiligsten Ver¬
sicherung gar nicht bestimmt worden war, seien angenommen! Und unter diesen
Artikeln war besonders jener, der dem Ministerium die Befugniß einräumte, in
den sächsischen Kreisen die Oberbeamten zu ernennen, von der allergrößten Wich¬
tigkeit , und die Sachsen hatten nicht ohne Grund diesen Punkt als unerläßliche
Bedingung zur Anerkennung des Unionsvcrtrags in ihrer Denkschrift mit ange¬
führt. Sie wollten die freie Wahl ihrer Oberbeamten, die einzige Garantie ihres
Deutschthums, ein Recht, das ihnen sogar Metternich nicht angetastet hatte, nicht
aus den Händen lassen; denn geboten über ihre Kreise einmal magyarische Ober¬
beamte, so war ihre Kraft für immer gebrochen. Die sächsischen Abgeordneten
erhoben sich insgesammt gegen diese Tyrannei des Hauses, und Abgeordneter Gooß
von Schäßburg verfocht in muthiger Rede die Rechte seines Volkes und verlangte,
der erwähnte Artikel des Gesetzvorschlags solle, da der Reichstag weder über des¬
sen Annahme abgestimmt, noch überhaupt habe abstimmen können, weil die be¬
schlußfähige Anzahl der Abgeordneten bereits nicht mehr dagewesen sei, an deu
Ausschuß gewiesen werden. Alles umsonst. Der Präsident Pazmandy erwiederte
ganz kurz: "Der Beschluß ist nun einmal gefaßt!" und somit war der sächsischen
Verfassung die Axt an die Wurzel gelegt.

Diese beispiellose Verhöhnung des parlamentarischen Rechts war mit eine
Ursache, daß am 19. September die Abgeordneten von Hermannstadt (Nehnefeld



") Sie hatten bisher an der Debatte nur einen sehr geringen Antheil genommen, weil die
Sachsen vor dem Abschluß der Unionsbedingungen die Vereinigung nicht anerkannten.

fischen Abgeordneten und die Verhöhnung der sächsischen Rechte von Seiten des
Pesther Reichstages brachte die Krisis auch unter den Sachsen zur Entscheidung.

In der Reichstagssitzung vom 12. Sept. nämlich kam der Gesetzvorschlag
über die Vereinigung Siebenbürgens mit Ungarn, der kurz vor der Sitzung aus¬
getheilt wurde und von dem Ausschuß für die siebenbürgischen Angelegenheiten
gar nicht zur Berathung vorbereitet war, zur Verhandlung. Vergebens protestir-
ten dagegen die sächsischen Abgeordneten Kossuth setzte es am 13. durch, daß
einige Punkte, z. B. Aufhebung des Guberniums, Errichtung eines AppcllationS-
gerichts in Klausenbnrg und die Klausenbnrger Eisenbahnfrage verhandelt wurden.
In dieser Sitzung las der Schriftführer, der Szeklerabgeordnete Keller, anßer
den angeführten und angenommenen Artikeln anch noch einige andere, vom Reichs¬
tag nicht dazu bestimmte Punkte zur Berathung vor, und da die sächsischen Ab¬
geordneten von Neuem protestirten und der Reichstag ungeduldig wurde, so fand
es der Präsident Pazmandy gerathen, die noch übrigen Artikel des Gesetzvor¬
schlags an den Ausschuß zu verweisen und die Sitzung zu schließen. Wer malt
nun aber die Bestürzung der Sachsen, als sie in einer der folgenden Sitzungen
bei Verlesung des Protokolls vernehmen, die von Keller gegen den Beschluß des
Reichstags augeführten Artikel, über deren Annahme nach ihrer heiligsten Ver¬
sicherung gar nicht bestimmt worden war, seien angenommen! Und unter diesen
Artikeln war besonders jener, der dem Ministerium die Befugniß einräumte, in
den sächsischen Kreisen die Oberbeamten zu ernennen, von der allergrößten Wich¬
tigkeit , und die Sachsen hatten nicht ohne Grund diesen Punkt als unerläßliche
Bedingung zur Anerkennung des Unionsvcrtrags in ihrer Denkschrift mit ange¬
führt. Sie wollten die freie Wahl ihrer Oberbeamten, die einzige Garantie ihres
Deutschthums, ein Recht, das ihnen sogar Metternich nicht angetastet hatte, nicht
aus den Händen lassen; denn geboten über ihre Kreise einmal magyarische Ober¬
beamte, so war ihre Kraft für immer gebrochen. Die sächsischen Abgeordneten
erhoben sich insgesammt gegen diese Tyrannei des Hauses, und Abgeordneter Gooß
von Schäßburg verfocht in muthiger Rede die Rechte seines Volkes und verlangte,
der erwähnte Artikel des Gesetzvorschlags solle, da der Reichstag weder über des¬
sen Annahme abgestimmt, noch überhaupt habe abstimmen können, weil die be¬
schlußfähige Anzahl der Abgeordneten bereits nicht mehr dagewesen sei, an deu
Ausschuß gewiesen werden. Alles umsonst. Der Präsident Pazmandy erwiederte
ganz kurz: „Der Beschluß ist nun einmal gefaßt!" und somit war der sächsischen
Verfassung die Axt an die Wurzel gelegt.

Diese beispiellose Verhöhnung des parlamentarischen Rechts war mit eine
Ursache, daß am 19. September die Abgeordneten von Hermannstadt (Nehnefeld



») Sie hatten bisher an der Debatte nur einen sehr geringen Antheil genommen, weil die
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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 7, 1848, II. Semester. IV. Band, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341561_276755/472>, abgerufen am 28.12.2024.