Die Grenzboten. Jg. 7, 1848, I. Semester. II. Band.jedoch mit Ausschließung der Arbeiter gegen Tag- und Wochenlohn, der Dienstleute, Höchst ungenügend ist aber die Wahl der Mitglieder für den Senat. Der Kai¬ Das politische Central-Conn"- der Wiener Nationalgarde und der Studenten legte GrcnMm. II. 40
jedoch mit Ausschließung der Arbeiter gegen Tag- und Wochenlohn, der Dienstleute, Höchst ungenügend ist aber die Wahl der Mitglieder für den Senat. Der Kai¬ Das politische Central-Conn«- der Wiener Nationalgarde und der Studenten legte GrcnMm. II. 40
<TEI> <text> <body> <div> <div n="1"> <div n="2"> <pb facs="#f0315" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/276521"/> <p xml:id="ID_1094" prev="#ID_1093"> jedoch mit Ausschließung der Arbeiter gegen Tag- und Wochenlohn, der Dienstleute,<lb/> und der von öffentlichen Wohlthätigkeitsanstalten lebenden Individuen. Die Wahl ist<lb/> eine mittelbare, aus je 250 Einwohner kommt ein Wahlmann. Es wäre somit an die¬<lb/> sen Bestimmungen nur die Ausschließung der Arbeiter als eine ungerechte Entfernung<lb/> dieser Classe von der Antheilnahme an dem wichtigsten Acte des konstitutionellen Staats¬<lb/> bürgers, an dem wichtigsten Rechte desselben zu tadeln und zugleich als unpolitisch, in¬<lb/> dem man sie dadurch als außer dem Gesetze stehend (?) zwingt, auch außer demselben ihr<lb/> Recht zu suchen, und als Staat im Staate zur Gewalt zu greifen. Wähler kann je¬<lb/> der vom 24. Jahre an sein, vom Abgeordneten wird das 3l). Lebensjahr gefordert.</p><lb/> <p xml:id="ID_1095"> Höchst ungenügend ist aber die Wahl der Mitglieder für den Senat. Der Kai¬<lb/> ser wählt mit Inbegriff der kaiserlichen Prinzen 50 Mitglieder. Die übrigen 15V wer¬<lb/> den auf folgende Weise gewählt: Der Landcschef ermittelt aus den Grund- und Steuer¬<lb/> büchern die Höchstbcstcucrten jeder Provinz, und zwar sind für jeden von der Provinz<lb/> zu wählenden Senator 20 Höchstbestcncrte zu ermitteln; diese treten zusammen und<lb/> wählen die Senatoren aus ihrer Mitte. Moralische Personen (wodurch also Klöster<lb/> inbegriffen sind) schicken einen Repräsentanten. Als Grundbesitz gilt auch Häuserbesitz.<lb/> Die Senatoren müssen ebenfalls das 30. Lebensjahr erreicht haben. Die Mitglieder des<lb/> Senats genießen keine Entschädigung, die Abgeordneten erhalten Reisekosten und Diäten.<lb/> Am 26. wird der Reichstag eröffnet. — Man sieht, daß diese Kammer, wie ich früher<lb/> schon auseinandergesetzt habe, eine vollkommene Adels- und Geistlichkeitskammer ist, da<lb/> diese beiden Stände den Grundbesitz in Oestreich fast allein in Händen haben, im besten<lb/> Falle aber die Geldaristokratie zu vertreten berufen sein wird. Daraus aber wird sich<lb/> ein Kampf zwischen der ersten und zweiten Kammer ergeben, — ein Kampf, wie viel¬<lb/> leicht nicht die Geschichte seines Gleichen kennt, da es sich hier nicht blos darum handeln<lb/> wird, daß Stände gegen Stände kämpfen, Aristokratie gegen Demokratie, die Lords gegen<lb/> die Gemeinen, sondern es wird ein Kampf der Intelligenz gegen den Besitz, ein Kampf<lb/> aller, die durch Geist, Wissen, Erfahrung das Vertrauen des Volkes haben, gegen die, welche<lb/> für ihren ausgebreiteten Länderbesitz, ihren reich gefüllten Säckel auch besondere Rechte in<lb/> Anspruch nehmen und dem Volke als solchem entgegenzutreten gesonnen sind, nicht aus<lb/> Adelsftolz allein , sondern weil sie sich im Besitze fühlen. Denkt man sich noch die<lb/> bunte Jneinanderwürfclung des slavischen Elementes unter das deutsche hinzu, — und<lb/> es graut uns vor dem nächsten Reichstage, auf den jedes Auge sehnsüchtig hinblickt.<lb/> Dieser Reichstag soll der Anarchie ein Ende machen, soll dem Gesetze wieder zur<lb/> Geltung verhelfen, soll die constitutionelle Freiheit begründen!</p><lb/> <p xml:id="ID_1096" next="#ID_1097"> Das politische Central-Conn«- der Wiener Nationalgarde und der Studenten legte<lb/> sogleich Protest gegen die Zusammensetzung der ersten Kammer ein, und formulirte seine<lb/> Wünsche in folgenden Punkten: I) „soll der nächste Reichstag ein constituirender sein."<lb/> Die Verfassung als eine octrvyirte darf nicht als solche schon geltend und bindend sein,<lb/> sondern erst der Gesammtwille des Volks kann sich durch diese Constitution gebunden<lb/> erachten. 2) Die Wahl der ersten Kammer soll durch das Volk geschehen; die Ermitt¬<lb/> lung der 20 Höchstbestcuerten für jeden Senator hat zwar in der oben angeführten<lb/> Weise zu geschehen, allein die Wahl aus diesen soll nicht von den Höchstbestcuerten<lb/> selbst, sondern durch das Volk geschehen. 3) Der Kaiser möge sür diesmal, eben da es<lb/> ein constituirender Reichstag sein soll, sich der Wahl von Mitgliedern gänzlich enthal¬<lb/> ten. — Ein Antrag, der die Arbeiter ebenso zur Wahl berufen wollte, erlangte nicht<lb/> die nöthige Majorität. Jene Petition nun sollte dem Minister des Innern übergeben</p><lb/> <fw type="sig" place="bottom"> GrcnMm. II. 40</fw><lb/> </div> </div> </div> </body> </text> </TEI> [0315]
jedoch mit Ausschließung der Arbeiter gegen Tag- und Wochenlohn, der Dienstleute,
und der von öffentlichen Wohlthätigkeitsanstalten lebenden Individuen. Die Wahl ist
eine mittelbare, aus je 250 Einwohner kommt ein Wahlmann. Es wäre somit an die¬
sen Bestimmungen nur die Ausschließung der Arbeiter als eine ungerechte Entfernung
dieser Classe von der Antheilnahme an dem wichtigsten Acte des konstitutionellen Staats¬
bürgers, an dem wichtigsten Rechte desselben zu tadeln und zugleich als unpolitisch, in¬
dem man sie dadurch als außer dem Gesetze stehend (?) zwingt, auch außer demselben ihr
Recht zu suchen, und als Staat im Staate zur Gewalt zu greifen. Wähler kann je¬
der vom 24. Jahre an sein, vom Abgeordneten wird das 3l). Lebensjahr gefordert.
Höchst ungenügend ist aber die Wahl der Mitglieder für den Senat. Der Kai¬
ser wählt mit Inbegriff der kaiserlichen Prinzen 50 Mitglieder. Die übrigen 15V wer¬
den auf folgende Weise gewählt: Der Landcschef ermittelt aus den Grund- und Steuer¬
büchern die Höchstbcstcucrten jeder Provinz, und zwar sind für jeden von der Provinz
zu wählenden Senator 20 Höchstbestcncrte zu ermitteln; diese treten zusammen und
wählen die Senatoren aus ihrer Mitte. Moralische Personen (wodurch also Klöster
inbegriffen sind) schicken einen Repräsentanten. Als Grundbesitz gilt auch Häuserbesitz.
Die Senatoren müssen ebenfalls das 30. Lebensjahr erreicht haben. Die Mitglieder des
Senats genießen keine Entschädigung, die Abgeordneten erhalten Reisekosten und Diäten.
Am 26. wird der Reichstag eröffnet. — Man sieht, daß diese Kammer, wie ich früher
schon auseinandergesetzt habe, eine vollkommene Adels- und Geistlichkeitskammer ist, da
diese beiden Stände den Grundbesitz in Oestreich fast allein in Händen haben, im besten
Falle aber die Geldaristokratie zu vertreten berufen sein wird. Daraus aber wird sich
ein Kampf zwischen der ersten und zweiten Kammer ergeben, — ein Kampf, wie viel¬
leicht nicht die Geschichte seines Gleichen kennt, da es sich hier nicht blos darum handeln
wird, daß Stände gegen Stände kämpfen, Aristokratie gegen Demokratie, die Lords gegen
die Gemeinen, sondern es wird ein Kampf der Intelligenz gegen den Besitz, ein Kampf
aller, die durch Geist, Wissen, Erfahrung das Vertrauen des Volkes haben, gegen die, welche
für ihren ausgebreiteten Länderbesitz, ihren reich gefüllten Säckel auch besondere Rechte in
Anspruch nehmen und dem Volke als solchem entgegenzutreten gesonnen sind, nicht aus
Adelsftolz allein , sondern weil sie sich im Besitze fühlen. Denkt man sich noch die
bunte Jneinanderwürfclung des slavischen Elementes unter das deutsche hinzu, — und
es graut uns vor dem nächsten Reichstage, auf den jedes Auge sehnsüchtig hinblickt.
Dieser Reichstag soll der Anarchie ein Ende machen, soll dem Gesetze wieder zur
Geltung verhelfen, soll die constitutionelle Freiheit begründen!
Das politische Central-Conn«- der Wiener Nationalgarde und der Studenten legte
sogleich Protest gegen die Zusammensetzung der ersten Kammer ein, und formulirte seine
Wünsche in folgenden Punkten: I) „soll der nächste Reichstag ein constituirender sein."
Die Verfassung als eine octrvyirte darf nicht als solche schon geltend und bindend sein,
sondern erst der Gesammtwille des Volks kann sich durch diese Constitution gebunden
erachten. 2) Die Wahl der ersten Kammer soll durch das Volk geschehen; die Ermitt¬
lung der 20 Höchstbestcuerten für jeden Senator hat zwar in der oben angeführten
Weise zu geschehen, allein die Wahl aus diesen soll nicht von den Höchstbestcuerten
selbst, sondern durch das Volk geschehen. 3) Der Kaiser möge sür diesmal, eben da es
ein constituirender Reichstag sein soll, sich der Wahl von Mitgliedern gänzlich enthal¬
ten. — Ein Antrag, der die Arbeiter ebenso zur Wahl berufen wollte, erlangte nicht
die nöthige Majorität. Jene Petition nun sollte dem Minister des Innern übergeben
GrcnMm. II. 40
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