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Die Grenzboten. Jg. 7, 1848, I. Semester. II. Band.

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ohne Census und ohne Unterschied des Glaubensbekenntnisses. Die Initiative zu Gesetz¬
vorschlägen und die Sanction derselben theilt der Kaiser mit den Kammern. Sonst
Alles, wie in andern freisinnigen Constitutionen. Ein Gesetz über die Ministerverant¬
wortlichkeit und über die Gleichstellung der Konfessionen soll von den Kammern erst be¬
rathen werden. Civilliste ist nicht bestimmt, auch alle anderen näheren Bestimmungen
sind noch unbekannt. -- Wie es scheint, soll das also eine octroyirte Verfassung werden.
Dazu hat der Kaiser aber nach dem Patent vom 15. März nicht mehr das Recht,
worin von einer Einberufung der Provinzialstände "behufs der beschlossenen Constituirung
des Vaterlandes" gesprochen wird. Eine constituirende Versammlung aber, die aus Stän¬
den besteht, und nicht rein repräsentativ ist, wäre höchst unheilbringend. Sie sehen
somit, wir kommen aus den Verwicklungen gar nicht heraus. >-- Auch der Wahlmodus
für den Bürgerausschuß Wiens ist bekannt gemacht worden. Der Census für die ac¬
tive und passive Wahlfähigkeit beträgt 2V Fi. directer Steuern vom Besitz oder Er¬
werb, -- für Wiener Bürger; für ansässige Doctoren sämmtlicher Facultäten, Lehrer
und Professoren, Geistliche sämmtlicher Konfessionen wird dieser aber nicht erfordert.

Gestern sind die Tiroler Studenten nach ihrem Vaterlande abmarschirt. Die Uni¬
W versität gab ihnen das Geleit.


3.

Die Volksversammlung im Odcon. -- v>-. Schütte und der Schriftstellcrvcrci", -- Arbeitcrzustcilide, --
Wie Professor subter definirt.

Freitag, am 14. März Abends, fand im hiesigen Odevnsaale eine Volksversamm¬
lung statt, veranstaltet durch einen öl. Lautner, der der genannte Herr eine Petition
vorlegte, und zugleich seine Hoffnungen auf massenhafte Unterschriften, und dadurch
zu bewirkende neue Concessionen vorbrachte. Unterbrochen wurde die von Dr. Lautncr
eingeleitete Angelegenheit durch das Hinzutreten des l)r. Schütte, der seinerseits eben¬
falls eine Petition vorbrachte, und mit seiner Gegenwart keinen andern Zweck zu ver¬
binden versicherte, als die so zahlreich versammelte Menge ebenfalls zur Unterschrift ein¬
zuladen. Als Motiv der Petition brachte er das täglich wachsende Mißtraue" im Innern des
Staates, die daraus hervorgehende gänzliche Hemmung des Geschäftslebcns und Nah-
rungslosigkeit, den steigenden Einfluß rcactionarer Parteien und die drängende Noth
von außen, vor. Er verlangte: Augenblickliche Zusammenberufung des constituirenden
Reichstages mit Umgehung aller historisch ausgelebten Institute, mit Umgehung jedes
Wahlcensus, Glaubensbekenntnisses und Standes, nach Inhalt und Form des von dem
Fünfziger - Ausschusse zu Frankfurt am Main bestimmten Wahlgesetzes für das deutsche
Nationalparlament. Sein Antrag wurde jubelnd begrüßt, und unter den verschiedenen
Arten, wie die Petition überreicht werden sollte, die Uebergabe in corpore mittelst
einer großen Volksversammlung, angenommen. Gelang es dem Dr. Schmidt, der
nun als Gegner Schütte's auftrat, dem Volke die Ueberzeugung beizubringen, daß die
eben applaudirte Art des Petitivnsverfahrens für den jetzigen Moment die gefährlichste
sei, und hatte auch Schütte in Folge dieser Replik bereits selbst sein Amendement wi¬
derrufen, so hatte der Odevnabend nichts desto weniger in der Masse eine solche Aufre¬
gung hervorgebracht, daß sich die Gährung am nächsten Tage bereits fühlbar zu machen
begann, und man von einer, aus den 16., Sonntags, aus das Glacis zusammenbe-
rufenen imposanten Volksversammlung alle Folgen hereinbrechender Anarchie zu fürchten
begann. Mittlerweile wurde die Petition mit zahlreichen Unterschriften bedeckt. Dr.
Schütte beschuldigte man demagogischer Umtriebe, nannte ihn offen einen Emissär


ohne Census und ohne Unterschied des Glaubensbekenntnisses. Die Initiative zu Gesetz¬
vorschlägen und die Sanction derselben theilt der Kaiser mit den Kammern. Sonst
Alles, wie in andern freisinnigen Constitutionen. Ein Gesetz über die Ministerverant¬
wortlichkeit und über die Gleichstellung der Konfessionen soll von den Kammern erst be¬
rathen werden. Civilliste ist nicht bestimmt, auch alle anderen näheren Bestimmungen
sind noch unbekannt. — Wie es scheint, soll das also eine octroyirte Verfassung werden.
Dazu hat der Kaiser aber nach dem Patent vom 15. März nicht mehr das Recht,
worin von einer Einberufung der Provinzialstände „behufs der beschlossenen Constituirung
des Vaterlandes" gesprochen wird. Eine constituirende Versammlung aber, die aus Stän¬
den besteht, und nicht rein repräsentativ ist, wäre höchst unheilbringend. Sie sehen
somit, wir kommen aus den Verwicklungen gar nicht heraus. >— Auch der Wahlmodus
für den Bürgerausschuß Wiens ist bekannt gemacht worden. Der Census für die ac¬
tive und passive Wahlfähigkeit beträgt 2V Fi. directer Steuern vom Besitz oder Er¬
werb, — für Wiener Bürger; für ansässige Doctoren sämmtlicher Facultäten, Lehrer
und Professoren, Geistliche sämmtlicher Konfessionen wird dieser aber nicht erfordert.

Gestern sind die Tiroler Studenten nach ihrem Vaterlande abmarschirt. Die Uni¬
W versität gab ihnen das Geleit.


3.

Die Volksversammlung im Odcon. — v>-. Schütte und der Schriftstellcrvcrci», — Arbeitcrzustcilide, —
Wie Professor subter definirt.

Freitag, am 14. März Abends, fand im hiesigen Odevnsaale eine Volksversamm¬
lung statt, veranstaltet durch einen öl. Lautner, der der genannte Herr eine Petition
vorlegte, und zugleich seine Hoffnungen auf massenhafte Unterschriften, und dadurch
zu bewirkende neue Concessionen vorbrachte. Unterbrochen wurde die von Dr. Lautncr
eingeleitete Angelegenheit durch das Hinzutreten des l)r. Schütte, der seinerseits eben¬
falls eine Petition vorbrachte, und mit seiner Gegenwart keinen andern Zweck zu ver¬
binden versicherte, als die so zahlreich versammelte Menge ebenfalls zur Unterschrift ein¬
zuladen. Als Motiv der Petition brachte er das täglich wachsende Mißtraue» im Innern des
Staates, die daraus hervorgehende gänzliche Hemmung des Geschäftslebcns und Nah-
rungslosigkeit, den steigenden Einfluß rcactionarer Parteien und die drängende Noth
von außen, vor. Er verlangte: Augenblickliche Zusammenberufung des constituirenden
Reichstages mit Umgehung aller historisch ausgelebten Institute, mit Umgehung jedes
Wahlcensus, Glaubensbekenntnisses und Standes, nach Inhalt und Form des von dem
Fünfziger - Ausschusse zu Frankfurt am Main bestimmten Wahlgesetzes für das deutsche
Nationalparlament. Sein Antrag wurde jubelnd begrüßt, und unter den verschiedenen
Arten, wie die Petition überreicht werden sollte, die Uebergabe in corpore mittelst
einer großen Volksversammlung, angenommen. Gelang es dem Dr. Schmidt, der
nun als Gegner Schütte's auftrat, dem Volke die Ueberzeugung beizubringen, daß die
eben applaudirte Art des Petitivnsverfahrens für den jetzigen Moment die gefährlichste
sei, und hatte auch Schütte in Folge dieser Replik bereits selbst sein Amendement wi¬
derrufen, so hatte der Odevnabend nichts desto weniger in der Masse eine solche Aufre¬
gung hervorgebracht, daß sich die Gährung am nächsten Tage bereits fühlbar zu machen
begann, und man von einer, aus den 16., Sonntags, aus das Glacis zusammenbe-
rufenen imposanten Volksversammlung alle Folgen hereinbrechender Anarchie zu fürchten
begann. Mittlerweile wurde die Petition mit zahlreichen Unterschriften bedeckt. Dr.
Schütte beschuldigte man demagogischer Umtriebe, nannte ihn offen einen Emissär


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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 7, 1848, I. Semester. II. Band, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341561_276205/122>, abgerufen am 29.06.2024.