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Die Grenzboten. Jg. 6, 1847, II. Semester. III. Band.

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zu wache", baß der Steuerpflichtige stets im zahlungsfähigen Zustande erhalten werde,
alö die Vertreter des Landes sich bereits veranlaßt gefunden, schon im Jahre 1843 durch
ihren Ausschuß und wiederholt im Jahre I84S im Wege der Deputation Se. k. k. Ma¬
jestät auf die so vielseitigen Nachtheile und höchst gefährlichen Folgen des Lottospieles
ehrfurchtsvoll aufmerksam zu mache", und zugleich um Aufhebung desselben allerunter-
thänigst zu bitten.

Wenn die Gewährung dieser dringende" Bitte, welche die Stände und mit ihnen
das ganze Land, von dem väterlichen Herzen ihres gütigsten Monarchen mit voller Zu¬
versicht und Vertrauen erwarten durften, dennoch bisher immer nicht erfolgt ist, so
ist der Grund hievon einzig nur in dem, vielleicht durch finanzielle
Anschauungen hervorgerufenen Widerstande, den Sr. Majestät Behör¬
den dieser Gewährung entgegengestellt haben, sowie zug leich in dem
Umstände zu suchen, daß diese Behörden es wahrscheinlich nicht als
ihre Pflicht erachtet haben, Se. Majestät über das mit Höchstdero er¬
habenen und väterlichen Gesinnungen, so sehr im Widerspruch stehende
innere Wehe" des Lottospieles und über die Unrcchtlichk eit und Unzu-
lässigkeit der Grundsätze, auf welche der Lottospielplan durchgängig
basirt ist, aufzuklären, und in die genauste und umfassendste Kennt¬
niß zu setzen.

Die öffentliche Meinung hat bereits auch hierüber gerichtet, und grade diese Un¬
terlassung weit härter als den Widerstand getadelt, weil es keinem Zweifel unter¬
worfen sein kann, daß, wenn Se. Majestät eine genaue Kenntniß dieser Verhältnisse
erlangt hätte, jedes weitere Entgegentreten nicht fruchtloses geblieben wäre, und Se.
Majestät das Fortbestehen dieses, in sei"ein Wesen wie in seinen Folgen verwerflichen
Lottospiclcs, auch nicht einen Augenblick länger mehr geduldet und gewiß um jeden
Preis bereits schon abgeschafft haben würde. Es erscheint darum auch nothwendig, hier
in eine übersichtliche Darstellung des Spielplans der Zahlcnlotteric einzugehen.

Dieser Spielplan ist unstreitig eine der scharfsinnigst! n und vollendetesten Combina¬
tionen, leider aber zugleich auch eine der verwerflichsten, da er auf Grundsätzen beruht,
welche eben so wenig mit dem Begriffe von Recht überhaupt, als insbesondere mit den
von Sr. Maj. Allerhöchst erlassenen gesetzlichen Bestimmungen vereinbarlich sind. Schon
die Kenntniß einiger wenigen Hauptgrundzüge, auf welchen derselbe beruht, reicht voll¬
kommen hin, die Immoralität und Rechtswidrigst dieser Zahlenlotterie auf's Unzweifel¬
hafteste nachzuweisen. Wie bekannt, besteht diese Lotterie aus SV Nummern, von welchen
in jeder der 30 in einem Jahre stattfindenden Ziehungen fünf gewinnende Nummern
ausgehoben werden. Jede dieser SO Nummern ist mit einem fixen Gewinnskapitale to¬
ller, über welches hinaus ohne Rücksicht, ob die Einsätze eine noch so bedeutende Höhe
erreicht haben, keine weitere Auszahlung eines wirklich gemachten Gewinnstes mehr statt¬
findet.

Nach der Combination des Spielplans reicht aber schon, obwohl ein bedeutende¬
rer Tr-sser nur in den seltensten Fällen möglich ist, ein nerhältnißmäßig sehr geringer
Betrag der Einsähe hin, um die Absorbirung des dotirter Kapitals zu bedrohen und al¬
len weitern, über diesen beschränkten Betrag folgenden spätern Einsalzen ist in vorhinein
schon jede Möglichkeit eines Gewinnes benommen.

Nichtsdestoweniger werden aber weitere Einsätze nicht zurückgewiesen, sondern die
Kollckturen nehmen bis auf den letzten Augenblick vor der Ziehung alle Einsätze in der
Voraussicht an, daß el" großer Theil der Spielenden jedenfalls getäuscht und übervor-
theilt sei, da ihnen auf keinem Fall ein Gewinn zu Theil werden kann.


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zu wache», baß der Steuerpflichtige stets im zahlungsfähigen Zustande erhalten werde,
alö die Vertreter des Landes sich bereits veranlaßt gefunden, schon im Jahre 1843 durch
ihren Ausschuß und wiederholt im Jahre I84S im Wege der Deputation Se. k. k. Ma¬
jestät auf die so vielseitigen Nachtheile und höchst gefährlichen Folgen des Lottospieles
ehrfurchtsvoll aufmerksam zu mache», und zugleich um Aufhebung desselben allerunter-
thänigst zu bitten.

Wenn die Gewährung dieser dringende» Bitte, welche die Stände und mit ihnen
das ganze Land, von dem väterlichen Herzen ihres gütigsten Monarchen mit voller Zu¬
versicht und Vertrauen erwarten durften, dennoch bisher immer nicht erfolgt ist, so
ist der Grund hievon einzig nur in dem, vielleicht durch finanzielle
Anschauungen hervorgerufenen Widerstande, den Sr. Majestät Behör¬
den dieser Gewährung entgegengestellt haben, sowie zug leich in dem
Umstände zu suchen, daß diese Behörden es wahrscheinlich nicht als
ihre Pflicht erachtet haben, Se. Majestät über das mit Höchstdero er¬
habenen und väterlichen Gesinnungen, so sehr im Widerspruch stehende
innere Wehe» des Lottospieles und über die Unrcchtlichk eit und Unzu-
lässigkeit der Grundsätze, auf welche der Lottospielplan durchgängig
basirt ist, aufzuklären, und in die genauste und umfassendste Kennt¬
niß zu setzen.

Die öffentliche Meinung hat bereits auch hierüber gerichtet, und grade diese Un¬
terlassung weit härter als den Widerstand getadelt, weil es keinem Zweifel unter¬
worfen sein kann, daß, wenn Se. Majestät eine genaue Kenntniß dieser Verhältnisse
erlangt hätte, jedes weitere Entgegentreten nicht fruchtloses geblieben wäre, und Se.
Majestät das Fortbestehen dieses, in sei»ein Wesen wie in seinen Folgen verwerflichen
Lottospiclcs, auch nicht einen Augenblick länger mehr geduldet und gewiß um jeden
Preis bereits schon abgeschafft haben würde. Es erscheint darum auch nothwendig, hier
in eine übersichtliche Darstellung des Spielplans der Zahlcnlotteric einzugehen.

Dieser Spielplan ist unstreitig eine der scharfsinnigst! n und vollendetesten Combina¬
tionen, leider aber zugleich auch eine der verwerflichsten, da er auf Grundsätzen beruht,
welche eben so wenig mit dem Begriffe von Recht überhaupt, als insbesondere mit den
von Sr. Maj. Allerhöchst erlassenen gesetzlichen Bestimmungen vereinbarlich sind. Schon
die Kenntniß einiger wenigen Hauptgrundzüge, auf welchen derselbe beruht, reicht voll¬
kommen hin, die Immoralität und Rechtswidrigst dieser Zahlenlotterie auf's Unzweifel¬
hafteste nachzuweisen. Wie bekannt, besteht diese Lotterie aus SV Nummern, von welchen
in jeder der 30 in einem Jahre stattfindenden Ziehungen fünf gewinnende Nummern
ausgehoben werden. Jede dieser SO Nummern ist mit einem fixen Gewinnskapitale to¬
ller, über welches hinaus ohne Rücksicht, ob die Einsätze eine noch so bedeutende Höhe
erreicht haben, keine weitere Auszahlung eines wirklich gemachten Gewinnstes mehr statt¬
findet.

Nach der Combination des Spielplans reicht aber schon, obwohl ein bedeutende¬
rer Tr-sser nur in den seltensten Fällen möglich ist, ein nerhältnißmäßig sehr geringer
Betrag der Einsähe hin, um die Absorbirung des dotirter Kapitals zu bedrohen und al¬
len weitern, über diesen beschränkten Betrag folgenden spätern Einsalzen ist in vorhinein
schon jede Möglichkeit eines Gewinnes benommen.

Nichtsdestoweniger werden aber weitere Einsätze nicht zurückgewiesen, sondern die
Kollckturen nehmen bis auf den letzten Augenblick vor der Ziehung alle Einsätze in der
Voraussicht an, daß el» großer Theil der Spielenden jedenfalls getäuscht und übervor-
theilt sei, da ihnen auf keinem Fall ein Gewinn zu Theil werden kann.


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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 6, 1847, II. Semester. III. Band, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341559_309659/333>, abgerufen am 01.09.2024.