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Die Grenzboten. Jg. 6, 1847, II. Semester. III. Band.

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Auf diese Weise und besonders bei der ausgedehnten Zahl und Verbreitung der be-
stehenden Kollckturen, bei den mannigfaltigen, leider durch die k. k. Behörden selbst auf
da" Entschiedenste begünstigten Anlockungen zum Lottospiele, bei der um so hoch gestei¬
gerten Spielwuth des Volkes, und bei der gegebenen Möglichkeit, auch mit dem ge¬
ringsten Betrage an dem Spiele Theil zu nehmen, geschieht es, daß in vielen Ziehun¬
gen einzelne Nummern so hoch übersetzt sind, daß der Betrag der ohne jede Aussicht
auf einen Gewinn gemachten Einsätze selbst zuweilen den Betrag des dotirter Gcwinnst-
kapitals dieser Nummern übersteigt.

Nach erfolgter Ziehung gelangt nur ein sehr kleiner Theil der Spielenden, nämlich
nur jener, welcher eine oder mehrere der fünf herausgehobenen gewinnenden Nummern
besetzt hatte, zur traurigen Kenntniß, daß er gar nichts zu erwarten gehabt habe, da¬
durch, daß er statt des gemachten Gewinnstes blos den Bescheid erhält, sein Einsatz sei
gesperrt gewesen, und er muß sich "och glücklich schätzen, daß ihm auf sein Verlangen
der Einsatz zurück erstattet wird.

Bei den übrigen 85 in der Ziehung nicht herausgehobenen Nummern gelangt der
Spielende aber nur höchst selten zur Kenntniß, daß sein Einsatz gesperrt worden sei und
erhält daher nur in den seltensten Fällen seinen, ohne der geringsten Chance eines Ge¬
winnstes geopferten Einsatz zurück, und grade diese meist nur der ärmsten und dürftigsten
Klasse auf eine nicht zu rechtfertigende Weise entlockten Beträge sind es, welche das
Haupterträgnifi des Lottogcfälls bilden.

Noch auffallender erstheincn die Verhältnisse, wenn bedacht wird, daß auch ohne
Zuhülsnahme solcher der Negierung sicherlich nicht würdigen Mittel der mit mathemati¬
scher Gewißheit und Berücksichtigung aller erdenklichen möglichen Wechselfälle combinirte
Spiclplan, nicht nur jeden Verlust der Lottokasse unmöglich macht, sondern vielmehr
derselben mindestens einen Gewinn

von 22 Proz. bei dem llxtrato Satze,
- 25 - - - I^xtiato noiniiutto,
- 40 - - - ^nix> Satze,
- 60 - - - l'vrno Satze,

welcher Satz auch der häufigste ist, bei Quaternen und Quintcrne" aber 88 und mehr
Prozente unbedingt sicherstellt, wie aus der Beilage nachgewiesenen Detaillirung näher
zu entnehmen ist.

Die früher erwähnten Grundsätze und Modalitäten, nach welchen bei Ausübung des
Lottospieles vorgegangen wird, stehen überdies sowohl mit den im allgemeinen bürger¬
lichen Gesetzbuche enthaltenen Bestimmungen über Verträge überhaupt und Glücksver¬
träge insbesondere, als mit allen übrigen politischen Gesetzen in so grellem und offen¬
barem Widersprüche, daß die Unzulässigkeit des Lottospieles, grade durch diese Allerhöchst
erlassenen Gesetze selbst am besten erwiesen und am sichersten entschieden erscheint- Wenn
einerseits durch das hier Dargestellte die Verwerflichkeit und Unzulässigkeit der Zahlen-
lotterie sowohl als Staatsanstalt, als auch als Finanzquelle vollständig nachgewiesen er¬
scheint, andererseits aber auf die Rücksicht Gewicht gelegt wird, daß die alsogleiche gänz¬
liche Auflassung der Zahlenlottcric bis zur Auswitterung einer anderweitigen Einnahm¬
quelle nicht räthlich und ausführbar sei und hinzu noch die Erwägung tritt, daß ein plötzli¬
ches Aufhören des einzigen erlaubten Glückspieles, die daran climat gewöhnte Bevölkerung
auf andere noch gefährlichere Abwege bringen könnte, so zeigt sich um so mehr schon
jetzt die successive Verminderung der Kollekturen, die Einstellung der Einsätze auf die
Ziehungen in anderen Provinzen und die strengste Untersagung jeder Art von Anlockun-


Auf diese Weise und besonders bei der ausgedehnten Zahl und Verbreitung der be-
stehenden Kollckturen, bei den mannigfaltigen, leider durch die k. k. Behörden selbst auf
da« Entschiedenste begünstigten Anlockungen zum Lottospiele, bei der um so hoch gestei¬
gerten Spielwuth des Volkes, und bei der gegebenen Möglichkeit, auch mit dem ge¬
ringsten Betrage an dem Spiele Theil zu nehmen, geschieht es, daß in vielen Ziehun¬
gen einzelne Nummern so hoch übersetzt sind, daß der Betrag der ohne jede Aussicht
auf einen Gewinn gemachten Einsätze selbst zuweilen den Betrag des dotirter Gcwinnst-
kapitals dieser Nummern übersteigt.

Nach erfolgter Ziehung gelangt nur ein sehr kleiner Theil der Spielenden, nämlich
nur jener, welcher eine oder mehrere der fünf herausgehobenen gewinnenden Nummern
besetzt hatte, zur traurigen Kenntniß, daß er gar nichts zu erwarten gehabt habe, da¬
durch, daß er statt des gemachten Gewinnstes blos den Bescheid erhält, sein Einsatz sei
gesperrt gewesen, und er muß sich »och glücklich schätzen, daß ihm auf sein Verlangen
der Einsatz zurück erstattet wird.

Bei den übrigen 85 in der Ziehung nicht herausgehobenen Nummern gelangt der
Spielende aber nur höchst selten zur Kenntniß, daß sein Einsatz gesperrt worden sei und
erhält daher nur in den seltensten Fällen seinen, ohne der geringsten Chance eines Ge¬
winnstes geopferten Einsatz zurück, und grade diese meist nur der ärmsten und dürftigsten
Klasse auf eine nicht zu rechtfertigende Weise entlockten Beträge sind es, welche das
Haupterträgnifi des Lottogcfälls bilden.

Noch auffallender erstheincn die Verhältnisse, wenn bedacht wird, daß auch ohne
Zuhülsnahme solcher der Negierung sicherlich nicht würdigen Mittel der mit mathemati¬
scher Gewißheit und Berücksichtigung aller erdenklichen möglichen Wechselfälle combinirte
Spiclplan, nicht nur jeden Verlust der Lottokasse unmöglich macht, sondern vielmehr
derselben mindestens einen Gewinn

von 22 Proz. bei dem llxtrato Satze,
- 25 - - - I^xtiato noiniiutto,
- 40 - - - ^nix> Satze,
- 60 - - - l'vrno Satze,

welcher Satz auch der häufigste ist, bei Quaternen und Quintcrne» aber 88 und mehr
Prozente unbedingt sicherstellt, wie aus der Beilage nachgewiesenen Detaillirung näher
zu entnehmen ist.

Die früher erwähnten Grundsätze und Modalitäten, nach welchen bei Ausübung des
Lottospieles vorgegangen wird, stehen überdies sowohl mit den im allgemeinen bürger¬
lichen Gesetzbuche enthaltenen Bestimmungen über Verträge überhaupt und Glücksver¬
träge insbesondere, als mit allen übrigen politischen Gesetzen in so grellem und offen¬
barem Widersprüche, daß die Unzulässigkeit des Lottospieles, grade durch diese Allerhöchst
erlassenen Gesetze selbst am besten erwiesen und am sichersten entschieden erscheint- Wenn
einerseits durch das hier Dargestellte die Verwerflichkeit und Unzulässigkeit der Zahlen-
lotterie sowohl als Staatsanstalt, als auch als Finanzquelle vollständig nachgewiesen er¬
scheint, andererseits aber auf die Rücksicht Gewicht gelegt wird, daß die alsogleiche gänz¬
liche Auflassung der Zahlenlottcric bis zur Auswitterung einer anderweitigen Einnahm¬
quelle nicht räthlich und ausführbar sei und hinzu noch die Erwägung tritt, daß ein plötzli¬
ches Aufhören des einzigen erlaubten Glückspieles, die daran climat gewöhnte Bevölkerung
auf andere noch gefährlichere Abwege bringen könnte, so zeigt sich um so mehr schon
jetzt die successive Verminderung der Kollekturen, die Einstellung der Einsätze auf die
Ziehungen in anderen Provinzen und die strengste Untersagung jeder Art von Anlockun-


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[0334] Auf diese Weise und besonders bei der ausgedehnten Zahl und Verbreitung der be- stehenden Kollckturen, bei den mannigfaltigen, leider durch die k. k. Behörden selbst auf da« Entschiedenste begünstigten Anlockungen zum Lottospiele, bei der um so hoch gestei¬ gerten Spielwuth des Volkes, und bei der gegebenen Möglichkeit, auch mit dem ge¬ ringsten Betrage an dem Spiele Theil zu nehmen, geschieht es, daß in vielen Ziehun¬ gen einzelne Nummern so hoch übersetzt sind, daß der Betrag der ohne jede Aussicht auf einen Gewinn gemachten Einsätze selbst zuweilen den Betrag des dotirter Gcwinnst- kapitals dieser Nummern übersteigt. Nach erfolgter Ziehung gelangt nur ein sehr kleiner Theil der Spielenden, nämlich nur jener, welcher eine oder mehrere der fünf herausgehobenen gewinnenden Nummern besetzt hatte, zur traurigen Kenntniß, daß er gar nichts zu erwarten gehabt habe, da¬ durch, daß er statt des gemachten Gewinnstes blos den Bescheid erhält, sein Einsatz sei gesperrt gewesen, und er muß sich »och glücklich schätzen, daß ihm auf sein Verlangen der Einsatz zurück erstattet wird. Bei den übrigen 85 in der Ziehung nicht herausgehobenen Nummern gelangt der Spielende aber nur höchst selten zur Kenntniß, daß sein Einsatz gesperrt worden sei und erhält daher nur in den seltensten Fällen seinen, ohne der geringsten Chance eines Ge¬ winnstes geopferten Einsatz zurück, und grade diese meist nur der ärmsten und dürftigsten Klasse auf eine nicht zu rechtfertigende Weise entlockten Beträge sind es, welche das Haupterträgnifi des Lottogcfälls bilden. Noch auffallender erstheincn die Verhältnisse, wenn bedacht wird, daß auch ohne Zuhülsnahme solcher der Negierung sicherlich nicht würdigen Mittel der mit mathemati¬ scher Gewißheit und Berücksichtigung aller erdenklichen möglichen Wechselfälle combinirte Spiclplan, nicht nur jeden Verlust der Lottokasse unmöglich macht, sondern vielmehr derselben mindestens einen Gewinn von 22 Proz. bei dem llxtrato Satze, - 25 - - - I^xtiato noiniiutto, - 40 - - - ^nix> Satze, - 60 - - - l'vrno Satze, welcher Satz auch der häufigste ist, bei Quaternen und Quintcrne» aber 88 und mehr Prozente unbedingt sicherstellt, wie aus der Beilage nachgewiesenen Detaillirung näher zu entnehmen ist. Die früher erwähnten Grundsätze und Modalitäten, nach welchen bei Ausübung des Lottospieles vorgegangen wird, stehen überdies sowohl mit den im allgemeinen bürger¬ lichen Gesetzbuche enthaltenen Bestimmungen über Verträge überhaupt und Glücksver¬ träge insbesondere, als mit allen übrigen politischen Gesetzen in so grellem und offen¬ barem Widersprüche, daß die Unzulässigkeit des Lottospieles, grade durch diese Allerhöchst erlassenen Gesetze selbst am besten erwiesen und am sichersten entschieden erscheint- Wenn einerseits durch das hier Dargestellte die Verwerflichkeit und Unzulässigkeit der Zahlen- lotterie sowohl als Staatsanstalt, als auch als Finanzquelle vollständig nachgewiesen er¬ scheint, andererseits aber auf die Rücksicht Gewicht gelegt wird, daß die alsogleiche gänz¬ liche Auflassung der Zahlenlottcric bis zur Auswitterung einer anderweitigen Einnahm¬ quelle nicht räthlich und ausführbar sei und hinzu noch die Erwägung tritt, daß ein plötzli¬ ches Aufhören des einzigen erlaubten Glückspieles, die daran climat gewöhnte Bevölkerung auf andere noch gefährlichere Abwege bringen könnte, so zeigt sich um so mehr schon jetzt die successive Verminderung der Kollekturen, die Einstellung der Einsätze auf die Ziehungen in anderen Provinzen und die strengste Untersagung jeder Art von Anlockun-

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 6, 1847, II. Semester. III. Band, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341559_309659/334>, abgerufen am 27.07.2024.