Die Grenzboten. Jg. 6, 1847, II. Semester. IV. Band.sind dem Stande nach in der zweiten Kammer zu Karlsruhe 13 höhere Staats¬ In der zweiten Kammer zu Darmstadt hingegen sind von der Negierung abhängige Viel weniger findet dies in der zweiten würtembergischen Kammer statt. Die Am unabhängigsten ist, in Folge ihres vorhin angeführten Wahlsystems, die *) Wir müssen bemerken, daß dieser Aufsatz vor den letzten Wahlen in Hessen-Darmstadt D. Red. geschrieben ist. Auffallend ist, daß in keiner süddeutschen Kammer sich ein Mediciner als Volksver¬
treter findet, sind dem Stande nach in der zweiten Kammer zu Karlsruhe 13 höhere Staats¬ In der zweiten Kammer zu Darmstadt hingegen sind von der Negierung abhängige Viel weniger findet dies in der zweiten würtembergischen Kammer statt. Die Am unabhängigsten ist, in Folge ihres vorhin angeführten Wahlsystems, die *) Wir müssen bemerken, daß dieser Aufsatz vor den letzten Wahlen in Hessen-Darmstadt D. Red. geschrieben ist. Auffallend ist, daß in keiner süddeutschen Kammer sich ein Mediciner als Volksver¬
treter findet, <TEI> <text> <body> <div> <div n="1"> <pb facs="#f0198" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/184962"/> <p xml:id="ID_661" prev="#ID_660"> sind dem Stande nach in der zweiten Kammer zu Karlsruhe 13 höhere Staats¬<lb/> beamte, vier Professoren in Activität und ein pensionirter, fünf pensionirte Beamte,<lb/> neun Advokaten, zwölf Bürgermeister, drei Gutsbesitzer und Oekonomen, fünf Fa¬<lb/> brikanten, drei Buchhändler, ein protestantischer Pfarrer, vier Kaufleute und ein<lb/> Apotheker.</p><lb/> <p xml:id="ID_662"> In der zweiten Kammer zu Darmstadt hingegen sind von der Negierung abhängige<lb/> Beamten hohem Grade vorherrschend und bilden die Majorität derselben. Nur Rhein-<lb/> Hessen sendet mehr unabhängige Bürger, daher denn auch seine Abgeordneten unbe-<lb/> dingt den Kern der jetzigen Opposition bilden. Es sitzen überhaupt in der dortigen<lb/> zweiten Kammer, außer den sechs vom Adel gewählten Mitgliedern, die sämmtlich<lb/> Hofchargen oder Militärstellen bekleiden, sechs Appellationsräthe, zwei Räthe des<lb/> Obergerichts zu Mainz, ein Staatsprokurator, zwei Hofgerichlsräthe, ein Geheim-<lb/> rath, zwei NegierungSräthe, ein Oberbaurath, ein Oberfinanzrath, ein Oberforst-<lb/> meister, ein Professor, sechs Steuerbeamte, ein Negierungssekretair, ein Postmei¬<lb/> ster, ein Director eines Irrenhauses, also siebenundzwanzig förmliche Beamte;<lb/> außerdem noch sechs Bürgermeister, drei Kaufleute, ein Advokat, vier Gutsbesitzer<lb/> und ein Eisenhüttenbesitzer. Man sieht aus dieser Zusammenstellung, wie unend¬<lb/> lich gering das freie Bürgerthum, wie stark aber die Bureaukratie repräsentirt ist *).</p><lb/> <p xml:id="ID_663"> Viel weniger findet dies in der zweiten würtembergischen Kammer statt. Die<lb/> 13 Vertreter der Ritterschaft gehören vielfach theils Hofchargeu oder sonst höhe¬<lb/> ren Beamtenstellen an. Ganz unabhängig sind sechs derselben, darunter der Frei¬<lb/> herr von Cotta, der Chef der bekannten gleichnamigen Buchhandlung. Sonst sind<lb/> außer den sechs höheren protestantischen und drei katholischen Geistlichen noch vorhan¬<lb/> den: 16 Schultheißen oder sonstige Communalbeamte, eilf Amtmänner oder sonst<lb/> der höheren Staatsverwaltung angehörige Beamte, dann ein Forst- und ein Bau¬<lb/> beamter, fünf höhere richterliche Beamte, sieben Advokaten, drei Professoren, zwei<lb/> Beamte vom Consistorium, vier Privatgelehrte, drei Kaufleute und ein Landwirth.<lb/> Als gänzlich unabhängig von der Negierung sind hiervon zu betrachten die 16<lb/> Communalbeamte, größtentheils dem mittleren Bürgerstande angehörend, dann die<lb/> Gelehrten, Advokaten, .Kaufleute, zusammen also 31 Abgeordnete, außer der Geist¬<lb/> lichkeit und dem Adel</p><lb/> <p xml:id="ID_664" next="#ID_665"> Am unabhängigsten ist, in Folge ihres vorhin angeführten Wahlsystems, die<lb/> zweite Kammer in München zusammengesetzt und alle verschiedenen Stände sind in<lb/> derselben mehr, wie in allen Uebrigen vertreten. Unter den 18 Vertretern der<lb/> Ritterschaft sind vier in wirklichem Staatsdienst, einige andere jedoch, darunter</p><lb/> <note xml:id="FID_25" place="foot"> *) Wir müssen bemerken, daß dieser Aufsatz vor den letzten Wahlen in Hessen-Darmstadt<lb/><note type="byline"> D. Red.</note> geschrieben ist. </note><lb/> <note xml:id="FID_26" place="foot"> Auffallend ist, daß in keiner süddeutschen Kammer sich ein Mediciner als Volksver¬<lb/> treter findet,</note><lb/> </div> </div> </body> </text> </TEI> [0198]
sind dem Stande nach in der zweiten Kammer zu Karlsruhe 13 höhere Staats¬
beamte, vier Professoren in Activität und ein pensionirter, fünf pensionirte Beamte,
neun Advokaten, zwölf Bürgermeister, drei Gutsbesitzer und Oekonomen, fünf Fa¬
brikanten, drei Buchhändler, ein protestantischer Pfarrer, vier Kaufleute und ein
Apotheker.
In der zweiten Kammer zu Darmstadt hingegen sind von der Negierung abhängige
Beamten hohem Grade vorherrschend und bilden die Majorität derselben. Nur Rhein-
Hessen sendet mehr unabhängige Bürger, daher denn auch seine Abgeordneten unbe-
dingt den Kern der jetzigen Opposition bilden. Es sitzen überhaupt in der dortigen
zweiten Kammer, außer den sechs vom Adel gewählten Mitgliedern, die sämmtlich
Hofchargen oder Militärstellen bekleiden, sechs Appellationsräthe, zwei Räthe des
Obergerichts zu Mainz, ein Staatsprokurator, zwei Hofgerichlsräthe, ein Geheim-
rath, zwei NegierungSräthe, ein Oberbaurath, ein Oberfinanzrath, ein Oberforst-
meister, ein Professor, sechs Steuerbeamte, ein Negierungssekretair, ein Postmei¬
ster, ein Director eines Irrenhauses, also siebenundzwanzig förmliche Beamte;
außerdem noch sechs Bürgermeister, drei Kaufleute, ein Advokat, vier Gutsbesitzer
und ein Eisenhüttenbesitzer. Man sieht aus dieser Zusammenstellung, wie unend¬
lich gering das freie Bürgerthum, wie stark aber die Bureaukratie repräsentirt ist *).
Viel weniger findet dies in der zweiten würtembergischen Kammer statt. Die
13 Vertreter der Ritterschaft gehören vielfach theils Hofchargeu oder sonst höhe¬
ren Beamtenstellen an. Ganz unabhängig sind sechs derselben, darunter der Frei¬
herr von Cotta, der Chef der bekannten gleichnamigen Buchhandlung. Sonst sind
außer den sechs höheren protestantischen und drei katholischen Geistlichen noch vorhan¬
den: 16 Schultheißen oder sonstige Communalbeamte, eilf Amtmänner oder sonst
der höheren Staatsverwaltung angehörige Beamte, dann ein Forst- und ein Bau¬
beamter, fünf höhere richterliche Beamte, sieben Advokaten, drei Professoren, zwei
Beamte vom Consistorium, vier Privatgelehrte, drei Kaufleute und ein Landwirth.
Als gänzlich unabhängig von der Negierung sind hiervon zu betrachten die 16
Communalbeamte, größtentheils dem mittleren Bürgerstande angehörend, dann die
Gelehrten, Advokaten, .Kaufleute, zusammen also 31 Abgeordnete, außer der Geist¬
lichkeit und dem Adel
Am unabhängigsten ist, in Folge ihres vorhin angeführten Wahlsystems, die
zweite Kammer in München zusammengesetzt und alle verschiedenen Stände sind in
derselben mehr, wie in allen Uebrigen vertreten. Unter den 18 Vertretern der
Ritterschaft sind vier in wirklichem Staatsdienst, einige andere jedoch, darunter
*) Wir müssen bemerken, daß dieser Aufsatz vor den letzten Wahlen in Hessen-Darmstadt
D. Red. geschrieben ist.
Auffallend ist, daß in keiner süddeutschen Kammer sich ein Mediciner als Volksver¬
treter findet,
Informationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen … Staats- und Universitätsbibliothek (SuUB) Bremen: Bereitstellung der Texttranskription.
Kay-Michael Würzner: Bearbeitung der digitalen Edition.
Weitere Informationen:Verfahren der Texterfassung: OCR mit Nachkorrektur. Bogensignaturen: gekennzeichnet;Druckfehler: ignoriert;fremdsprachliches Material: nicht gekennzeichnet;Geminations-/Abkürzungsstriche: wie Vorlage;Hervorhebungen (Antiqua, Sperrschrift, Kursive etc.): nicht ausgezeichnet;i/j in Fraktur: wie Vorlage;I/J in Fraktur: wie Vorlage;Kolumnentitel: gekennzeichnet;Kustoden: gekennzeichnet;langes s (ſ): als s transkribiert;Normalisierungen: stillschweigend;rundes r (ꝛ): als r/et transkribiert;Seitenumbrüche markiert: ja;Silbentrennung: wie Vorlage;u/v bzw. U/V: wie Vorlage;Vokale mit übergest. e: als ä/ö/ü transkribiert;Vollständigkeit: vollständig erfasst;Zeichensetzung: wie Vorlage;Zeilenumbrüche markiert: ja; Nachkorrektur erfolgte automatisch.
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2025 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |