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Die Grenzboten. Jg. 5, 1846, I. Semester. II. Band.

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den ganzen Regierungsbezirk Breslau mit 975,941 Einwohnern, son¬
dern es stehen außerdem noch unier seiner Jurisdiction 179,68V und
37,375 Menschen aus den Regierungsbezirken Liegnitz und Oppeln;
der Oberlandesgerichtsbezirk Marienwerder begreift mit etwa drei Fünf¬
teln seiner Gerichtseingesessenen den ganzen gleichnamigen Regierungs¬
bezirk, und außerdem mit zwei Fünfteln den Regierungsbezirk Danzig *),
welche beide Beispiele freilich die schlagendsten unter allen ähnlichen
sind: es gibt endlich Oberlandesgerichtsbezirke, die gar keine gleich¬
namige Regierungsdepartementö haben, wie: Jnsterburg (fast gleich¬
bedeutend mit dem Regierungsbezirk Gumbinnen), Greifswald (gleich
dem Regierungsbezirk Stralsund), Ratibor (fast gleichbedeutend mit
dem Regierungsbezirk Oppeln), Glogau (hauptsächlich der Regierungs¬
bezirk Liegnitz, mit Antheilen aus den Bezirken der Regierungen zu
Breslau und Frankfurt), das Departement des Kammergerichtes (we¬
sentlich der Regierungsbezirk Potsdam mit Berlin, mit einem kleinen
Antheil si283 Menschens aus dein Stettiner Regierungsbezirk), Halber-
stadi, Naumburg und gnifl. Stolberg, Negierung zu Wernigerode, welche
die drei Regierungsdepartementö der Provinz Sachsen: Magdeburg,
Merseburg und Erfurt unter sich theilen, Paderborn (gleichbedeutend
mit dem Regierungsbezirk Minden), u. s. w. Bei Nichtbeachtung die¬
ser Verhältnisse würde man ganz irrige Ergebnisse liefern. Eine Aus¬
gleichung läßt sich indeß leicht erwirken, wenn man, wie es unten
geschehen wird, die Oberlandesgerichls- lind die Regierungsbezirke ver¬
gleichend zu ganzen Provinzen zusammenfaßt, wo die angegebenen
Differenzen der Verwaltungseintheilung schwinden. Denn wenn auch
einzelne wenige Obergerichte ihre Jurisdiction wohl selbst bis über die
Grenzen ihrer Provinz hinaus erstrecken, so betrifft dies doch nur sehr
unerhebliche Theile der Bevölkerung in der großen Gesammtzahl, die
unbeschadet der Genauigkeit außer Betracht bleiben können.)

Nach diesen Anführungen betrachten wir die Ergebnisse unserer
Tabelle genauer, und wir werden sehen, welche bemerkenswerthe Un¬
terschiede die verschiedenen Stämme, die unter dem preußischen Scepter
vereinigt leben, in Beziehung auf die unter ihnen vorkommenden Ver¬
brechen gegen Personen aufzeigen.

Uebersichilich nach Provinzen zusammengestellt, kamen auf eine
Million Einwohner zur Untersuchung:



*) Aus Ersterm 492,907, aus Lehrerin 341,975. Alle diese Zahlen "ach der
Zählung zu Ende des Jahres 183S.

den ganzen Regierungsbezirk Breslau mit 975,941 Einwohnern, son¬
dern es stehen außerdem noch unier seiner Jurisdiction 179,68V und
37,375 Menschen aus den Regierungsbezirken Liegnitz und Oppeln;
der Oberlandesgerichtsbezirk Marienwerder begreift mit etwa drei Fünf¬
teln seiner Gerichtseingesessenen den ganzen gleichnamigen Regierungs¬
bezirk, und außerdem mit zwei Fünfteln den Regierungsbezirk Danzig *),
welche beide Beispiele freilich die schlagendsten unter allen ähnlichen
sind: es gibt endlich Oberlandesgerichtsbezirke, die gar keine gleich¬
namige Regierungsdepartementö haben, wie: Jnsterburg (fast gleich¬
bedeutend mit dem Regierungsbezirk Gumbinnen), Greifswald (gleich
dem Regierungsbezirk Stralsund), Ratibor (fast gleichbedeutend mit
dem Regierungsbezirk Oppeln), Glogau (hauptsächlich der Regierungs¬
bezirk Liegnitz, mit Antheilen aus den Bezirken der Regierungen zu
Breslau und Frankfurt), das Departement des Kammergerichtes (we¬
sentlich der Regierungsbezirk Potsdam mit Berlin, mit einem kleinen
Antheil si283 Menschens aus dein Stettiner Regierungsbezirk), Halber-
stadi, Naumburg und gnifl. Stolberg, Negierung zu Wernigerode, welche
die drei Regierungsdepartementö der Provinz Sachsen: Magdeburg,
Merseburg und Erfurt unter sich theilen, Paderborn (gleichbedeutend
mit dem Regierungsbezirk Minden), u. s. w. Bei Nichtbeachtung die¬
ser Verhältnisse würde man ganz irrige Ergebnisse liefern. Eine Aus¬
gleichung läßt sich indeß leicht erwirken, wenn man, wie es unten
geschehen wird, die Oberlandesgerichls- lind die Regierungsbezirke ver¬
gleichend zu ganzen Provinzen zusammenfaßt, wo die angegebenen
Differenzen der Verwaltungseintheilung schwinden. Denn wenn auch
einzelne wenige Obergerichte ihre Jurisdiction wohl selbst bis über die
Grenzen ihrer Provinz hinaus erstrecken, so betrifft dies doch nur sehr
unerhebliche Theile der Bevölkerung in der großen Gesammtzahl, die
unbeschadet der Genauigkeit außer Betracht bleiben können.)

Nach diesen Anführungen betrachten wir die Ergebnisse unserer
Tabelle genauer, und wir werden sehen, welche bemerkenswerthe Un¬
terschiede die verschiedenen Stämme, die unter dem preußischen Scepter
vereinigt leben, in Beziehung auf die unter ihnen vorkommenden Ver¬
brechen gegen Personen aufzeigen.

Uebersichilich nach Provinzen zusammengestellt, kamen auf eine
Million Einwohner zur Untersuchung:



*) Aus Ersterm 492,907, aus Lehrerin 341,975. Alle diese Zahlen »ach der
Zählung zu Ende des Jahres 183S.
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[0422] den ganzen Regierungsbezirk Breslau mit 975,941 Einwohnern, son¬ dern es stehen außerdem noch unier seiner Jurisdiction 179,68V und 37,375 Menschen aus den Regierungsbezirken Liegnitz und Oppeln; der Oberlandesgerichtsbezirk Marienwerder begreift mit etwa drei Fünf¬ teln seiner Gerichtseingesessenen den ganzen gleichnamigen Regierungs¬ bezirk, und außerdem mit zwei Fünfteln den Regierungsbezirk Danzig *), welche beide Beispiele freilich die schlagendsten unter allen ähnlichen sind: es gibt endlich Oberlandesgerichtsbezirke, die gar keine gleich¬ namige Regierungsdepartementö haben, wie: Jnsterburg (fast gleich¬ bedeutend mit dem Regierungsbezirk Gumbinnen), Greifswald (gleich dem Regierungsbezirk Stralsund), Ratibor (fast gleichbedeutend mit dem Regierungsbezirk Oppeln), Glogau (hauptsächlich der Regierungs¬ bezirk Liegnitz, mit Antheilen aus den Bezirken der Regierungen zu Breslau und Frankfurt), das Departement des Kammergerichtes (we¬ sentlich der Regierungsbezirk Potsdam mit Berlin, mit einem kleinen Antheil si283 Menschens aus dein Stettiner Regierungsbezirk), Halber- stadi, Naumburg und gnifl. Stolberg, Negierung zu Wernigerode, welche die drei Regierungsdepartementö der Provinz Sachsen: Magdeburg, Merseburg und Erfurt unter sich theilen, Paderborn (gleichbedeutend mit dem Regierungsbezirk Minden), u. s. w. Bei Nichtbeachtung die¬ ser Verhältnisse würde man ganz irrige Ergebnisse liefern. Eine Aus¬ gleichung läßt sich indeß leicht erwirken, wenn man, wie es unten geschehen wird, die Oberlandesgerichls- lind die Regierungsbezirke ver¬ gleichend zu ganzen Provinzen zusammenfaßt, wo die angegebenen Differenzen der Verwaltungseintheilung schwinden. Denn wenn auch einzelne wenige Obergerichte ihre Jurisdiction wohl selbst bis über die Grenzen ihrer Provinz hinaus erstrecken, so betrifft dies doch nur sehr unerhebliche Theile der Bevölkerung in der großen Gesammtzahl, die unbeschadet der Genauigkeit außer Betracht bleiben können.) Nach diesen Anführungen betrachten wir die Ergebnisse unserer Tabelle genauer, und wir werden sehen, welche bemerkenswerthe Un¬ terschiede die verschiedenen Stämme, die unter dem preußischen Scepter vereinigt leben, in Beziehung auf die unter ihnen vorkommenden Ver¬ brechen gegen Personen aufzeigen. Uebersichilich nach Provinzen zusammengestellt, kamen auf eine Million Einwohner zur Untersuchung: *) Aus Ersterm 492,907, aus Lehrerin 341,975. Alle diese Zahlen »ach der Zählung zu Ende des Jahres 183S.

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 5, 1846, I. Semester. II. Band, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341550_365120/422>, abgerufen am 24.11.2024.