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Die Grenzboten. Jg. 5, 1846, I. Semester. II. Band.

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Gesellschaft so hochwichtigen Angelegenheiten ist, wie überall, auch ein
kleines und schwach leuchtendes Licht besser, als - gänzliche Finster¬
niß. Noch weniger wichtig erscheint ein andrer Einwand, der näm¬
lich, daß die zur Untersuchung gekommenen Verbrechen bei den Gerich¬
ten und in ihren amtlichen Listen mitunter doppelt, ja vielleicht in sehr
einzelnen Fällen sogar dreifach gezählt worden sein mögen, wenn die
concrete Untersuchung in Einem Jahre nicht abgeschlossen, und folg¬
lich, obgleich in demselben schon gezählt und einbcrichtet, im nächsten Jahre
abermals in die Tabellen aufgenommen werden mußte. Diese Fälle
aber werden sich gewiß in der großen Minderzahl befinden, und im
Allgemeinen sich im Verhältniß der einzeln gegen einander betrachteten
Gerichtsbezirke und Provinzen ausgleichen.

(3. In den auf die genannten amtlichen Ergebnisse construirten,
im Anhange befindlichen Generaltabellen ^ u. I!, sind die Nachrich¬
ten für 1835, 1837 und 1838 aus den Bänden 48, 52 und 54 der
v. Kamp ez'sehen Jahrbücher für die preußische Gesetzgebung, dage¬
gen die für 1836, 18ZV--1841 aus den Gcneralberichten deö Herrn
Justizministers Muster über die Justizverwaltung gezogen worden.
Die Nachrichten über Selbstmorde aber, die nicht zur gerichtlichen Un¬
tersuchung kommen, stammen aus den, bei dem königl. statistischen
Bureau jährlich eingehenden Uebersichten über Geburten, Trauungen
und Todesfälle in den Regierungsbezirken. Bei der Zusammenstellung
aber von gleichnamigen Regierungsbezirken und Obergerichtsbezirken
in Beziehung auf deren Bevölkerung ist, zur Vermeidung von Mi߬
verständnissen und Ungenauigkeiten, noch Folgendes zu bemerken.

4. Im Allgemeinen wird häufig eine Identität der Bevölkerung
in den gleichnamigen Bezirken der königl. Regierungen und Ober¬
gerichte (in der Rheinprovinz der Landgerichte) angenommen, so daß
Z- B. der OberlandeSgerichtSbezirk Bromberg und der Regierungs¬
bezirk Bromberg ganz dieselbe Menschenzahl' bezeichneten. Dies ist
auch allerdings bei vielen Landestheilen der Fall, jedoch nicht bei Allen,
in ""tunter nicht unerhebliche Zahlenunterschiede in der
-üevMerung der Regierungsbezirke, verglichen mit der Bevölkerung
der Gertchtsemgesessenen in den gleichnamigen Obergerichten, vor,
worüber man bei Starke ") die genauesten Nachrichten findet. So
z. B. umfaßt der Bezirk deö Oberlandeögerichts zu Breslau nicht nur



*) Justizverwaltnngsstatistik des preußische" Staates. Berlin I83ö. 8.

Gesellschaft so hochwichtigen Angelegenheiten ist, wie überall, auch ein
kleines und schwach leuchtendes Licht besser, als - gänzliche Finster¬
niß. Noch weniger wichtig erscheint ein andrer Einwand, der näm¬
lich, daß die zur Untersuchung gekommenen Verbrechen bei den Gerich¬
ten und in ihren amtlichen Listen mitunter doppelt, ja vielleicht in sehr
einzelnen Fällen sogar dreifach gezählt worden sein mögen, wenn die
concrete Untersuchung in Einem Jahre nicht abgeschlossen, und folg¬
lich, obgleich in demselben schon gezählt und einbcrichtet, im nächsten Jahre
abermals in die Tabellen aufgenommen werden mußte. Diese Fälle
aber werden sich gewiß in der großen Minderzahl befinden, und im
Allgemeinen sich im Verhältniß der einzeln gegen einander betrachteten
Gerichtsbezirke und Provinzen ausgleichen.

(3. In den auf die genannten amtlichen Ergebnisse construirten,
im Anhange befindlichen Generaltabellen ^ u. I!, sind die Nachrich¬
ten für 1835, 1837 und 1838 aus den Bänden 48, 52 und 54 der
v. Kamp ez'sehen Jahrbücher für die preußische Gesetzgebung, dage¬
gen die für 1836, 18ZV—1841 aus den Gcneralberichten deö Herrn
Justizministers Muster über die Justizverwaltung gezogen worden.
Die Nachrichten über Selbstmorde aber, die nicht zur gerichtlichen Un¬
tersuchung kommen, stammen aus den, bei dem königl. statistischen
Bureau jährlich eingehenden Uebersichten über Geburten, Trauungen
und Todesfälle in den Regierungsbezirken. Bei der Zusammenstellung
aber von gleichnamigen Regierungsbezirken und Obergerichtsbezirken
in Beziehung auf deren Bevölkerung ist, zur Vermeidung von Mi߬
verständnissen und Ungenauigkeiten, noch Folgendes zu bemerken.

4. Im Allgemeinen wird häufig eine Identität der Bevölkerung
in den gleichnamigen Bezirken der königl. Regierungen und Ober¬
gerichte (in der Rheinprovinz der Landgerichte) angenommen, so daß
Z- B. der OberlandeSgerichtSbezirk Bromberg und der Regierungs¬
bezirk Bromberg ganz dieselbe Menschenzahl' bezeichneten. Dies ist
auch allerdings bei vielen Landestheilen der Fall, jedoch nicht bei Allen,
in »"tunter nicht unerhebliche Zahlenunterschiede in der
-üevMerung der Regierungsbezirke, verglichen mit der Bevölkerung
der Gertchtsemgesessenen in den gleichnamigen Obergerichten, vor,
worüber man bei Starke ») die genauesten Nachrichten findet. So
z. B. umfaßt der Bezirk deö Oberlandeögerichts zu Breslau nicht nur



*) Justizverwaltnngsstatistik des preußische» Staates. Berlin I83ö. 8.
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[0421] Gesellschaft so hochwichtigen Angelegenheiten ist, wie überall, auch ein kleines und schwach leuchtendes Licht besser, als - gänzliche Finster¬ niß. Noch weniger wichtig erscheint ein andrer Einwand, der näm¬ lich, daß die zur Untersuchung gekommenen Verbrechen bei den Gerich¬ ten und in ihren amtlichen Listen mitunter doppelt, ja vielleicht in sehr einzelnen Fällen sogar dreifach gezählt worden sein mögen, wenn die concrete Untersuchung in Einem Jahre nicht abgeschlossen, und folg¬ lich, obgleich in demselben schon gezählt und einbcrichtet, im nächsten Jahre abermals in die Tabellen aufgenommen werden mußte. Diese Fälle aber werden sich gewiß in der großen Minderzahl befinden, und im Allgemeinen sich im Verhältniß der einzeln gegen einander betrachteten Gerichtsbezirke und Provinzen ausgleichen. (3. In den auf die genannten amtlichen Ergebnisse construirten, im Anhange befindlichen Generaltabellen ^ u. I!, sind die Nachrich¬ ten für 1835, 1837 und 1838 aus den Bänden 48, 52 und 54 der v. Kamp ez'sehen Jahrbücher für die preußische Gesetzgebung, dage¬ gen die für 1836, 18ZV—1841 aus den Gcneralberichten deö Herrn Justizministers Muster über die Justizverwaltung gezogen worden. Die Nachrichten über Selbstmorde aber, die nicht zur gerichtlichen Un¬ tersuchung kommen, stammen aus den, bei dem königl. statistischen Bureau jährlich eingehenden Uebersichten über Geburten, Trauungen und Todesfälle in den Regierungsbezirken. Bei der Zusammenstellung aber von gleichnamigen Regierungsbezirken und Obergerichtsbezirken in Beziehung auf deren Bevölkerung ist, zur Vermeidung von Mi߬ verständnissen und Ungenauigkeiten, noch Folgendes zu bemerken. 4. Im Allgemeinen wird häufig eine Identität der Bevölkerung in den gleichnamigen Bezirken der königl. Regierungen und Ober¬ gerichte (in der Rheinprovinz der Landgerichte) angenommen, so daß Z- B. der OberlandeSgerichtSbezirk Bromberg und der Regierungs¬ bezirk Bromberg ganz dieselbe Menschenzahl' bezeichneten. Dies ist auch allerdings bei vielen Landestheilen der Fall, jedoch nicht bei Allen, in »"tunter nicht unerhebliche Zahlenunterschiede in der -üevMerung der Regierungsbezirke, verglichen mit der Bevölkerung der Gertchtsemgesessenen in den gleichnamigen Obergerichten, vor, worüber man bei Starke ») die genauesten Nachrichten findet. So z. B. umfaßt der Bezirk deö Oberlandeögerichts zu Breslau nicht nur *) Justizverwaltnngsstatistik des preußische» Staates. Berlin I83ö. 8.

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 5, 1846, I. Semester. II. Band, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341550_365120/421>, abgerufen am 23.07.2024.