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Die Grenzboten. Jg. 5, 1846, I. Semester. II. Band.

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Professor der Philosophie, wenn auch gegen die strenge Vorschrift des
Schulplans, aufhellt im Kopfe des Jünglings, verdunkelt der priester¬
liche Neligionsprofessor in nächster Stunde nach Kräften wieder, und
so geräth der Jüngling unwillkürlich in die diagonale Richtung tota¬
len Unglaubens. -- Belehre doch der Neligionsprofessor zu Prag
seine geliebten Jünglinge über Zahl und Menge der Teufel, ihre Ein-
iheilung in Erz- und gemeine Teufel, ihren Aufenthalt unter der Erd-
tinde, genau und statistisch! mit reichlichen Citaten der Schrift; es bleibt
zu wünschen, er fügte einen naturhistorischen Anhang über geschwänzte
und ungeschwänzte Teufel der Vollständigkeit wegen bei.

Dieser beiden Jahrgänge ledig, tritt der Jüngling in das Studium
der Rechtswissenschaft, der Heilkunde oder der Gottesgelahrtheit, letz¬
tere gehört nicht in unsern Bereich; für die medicinischen Unterrichts¬
anstalten ist viel gethan, sie bilden treffliche Aerzte, das RcchtSstudium,
welches die regierende Beamtenkaste bildet, hat Wohl zunächst den
Fehler, daß Rechtsphilosophie und Theorie des öffentlichen Rechtes
gar ärmlich, und in trostloser Einseitigkeit geboten wird, daß man das
Studium der Pandekten, die Quelle juristischen Scharfsinnes, in kur¬
zer, blos indcrartiger Uebersicht in einem Semester abthut, so daß die
Studirenden sofort die Masse positiver Gesetze -- da es an systema¬
tischer Vorbereitung fehlt, nicht als ein Ganzes in sich aufnehmen, son¬
dern Alles von Prüfung zu Prüfung mühselig memoriren, und das
Mcmorirte flugs nach der Prüfung wieder vergessen.

In steter Abhängigkeit von dem Herrn Professor gehalten, ihn
fürchtend blos, da sein Calcul die ganze Zukunft bedingt, ohne sich ihm
je vertrauend genähert zu haben, an den Brüsten des Servilismus
groß gezogen, die Tasche voll von Prüfungszeugnissen, und doch alles
Wissens baar, tritt nun der fertig gewordene Staatsbürger in ein
Amt als Practikant ein.

Dein jungen Manne bleibt die Wahl zwischen den Verwaltungs-
" sogenannten politischen --, den Cameral- oder den Justizbehörden,
für jeden dieser Dienstzweige ist, nach Ablauf deS ersten Dienstjahres,
eine besondere Prüfung vorgeschrieben; während der junge Justizmann
für seinen beschränkten Wirkungskreis eine umfassende Prüfung zu be¬
stehen hat, ist der junge Verwaltungö- und Cameralbeamte nur
gehalten, das in seine Dienstbranche unmittelbar Einschlagende sich
eigen zu machen, wissen doch seine Prüfer auch nicht mehr -- was
dahin nicht einschlägt, braucht der junge Mann nicht zu wissen, hat
es auch in den Studien von Semester zu Semester fleißig vergessen,


Professor der Philosophie, wenn auch gegen die strenge Vorschrift des
Schulplans, aufhellt im Kopfe des Jünglings, verdunkelt der priester¬
liche Neligionsprofessor in nächster Stunde nach Kräften wieder, und
so geräth der Jüngling unwillkürlich in die diagonale Richtung tota¬
len Unglaubens. — Belehre doch der Neligionsprofessor zu Prag
seine geliebten Jünglinge über Zahl und Menge der Teufel, ihre Ein-
iheilung in Erz- und gemeine Teufel, ihren Aufenthalt unter der Erd-
tinde, genau und statistisch! mit reichlichen Citaten der Schrift; es bleibt
zu wünschen, er fügte einen naturhistorischen Anhang über geschwänzte
und ungeschwänzte Teufel der Vollständigkeit wegen bei.

Dieser beiden Jahrgänge ledig, tritt der Jüngling in das Studium
der Rechtswissenschaft, der Heilkunde oder der Gottesgelahrtheit, letz¬
tere gehört nicht in unsern Bereich; für die medicinischen Unterrichts¬
anstalten ist viel gethan, sie bilden treffliche Aerzte, das RcchtSstudium,
welches die regierende Beamtenkaste bildet, hat Wohl zunächst den
Fehler, daß Rechtsphilosophie und Theorie des öffentlichen Rechtes
gar ärmlich, und in trostloser Einseitigkeit geboten wird, daß man das
Studium der Pandekten, die Quelle juristischen Scharfsinnes, in kur¬
zer, blos indcrartiger Uebersicht in einem Semester abthut, so daß die
Studirenden sofort die Masse positiver Gesetze — da es an systema¬
tischer Vorbereitung fehlt, nicht als ein Ganzes in sich aufnehmen, son¬
dern Alles von Prüfung zu Prüfung mühselig memoriren, und das
Mcmorirte flugs nach der Prüfung wieder vergessen.

In steter Abhängigkeit von dem Herrn Professor gehalten, ihn
fürchtend blos, da sein Calcul die ganze Zukunft bedingt, ohne sich ihm
je vertrauend genähert zu haben, an den Brüsten des Servilismus
groß gezogen, die Tasche voll von Prüfungszeugnissen, und doch alles
Wissens baar, tritt nun der fertig gewordene Staatsbürger in ein
Amt als Practikant ein.

Dein jungen Manne bleibt die Wahl zwischen den Verwaltungs-
" sogenannten politischen —, den Cameral- oder den Justizbehörden,
für jeden dieser Dienstzweige ist, nach Ablauf deS ersten Dienstjahres,
eine besondere Prüfung vorgeschrieben; während der junge Justizmann
für seinen beschränkten Wirkungskreis eine umfassende Prüfung zu be¬
stehen hat, ist der junge Verwaltungö- und Cameralbeamte nur
gehalten, das in seine Dienstbranche unmittelbar Einschlagende sich
eigen zu machen, wissen doch seine Prüfer auch nicht mehr — was
dahin nicht einschlägt, braucht der junge Mann nicht zu wissen, hat
es auch in den Studien von Semester zu Semester fleißig vergessen,


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[0253] Professor der Philosophie, wenn auch gegen die strenge Vorschrift des Schulplans, aufhellt im Kopfe des Jünglings, verdunkelt der priester¬ liche Neligionsprofessor in nächster Stunde nach Kräften wieder, und so geräth der Jüngling unwillkürlich in die diagonale Richtung tota¬ len Unglaubens. — Belehre doch der Neligionsprofessor zu Prag seine geliebten Jünglinge über Zahl und Menge der Teufel, ihre Ein- iheilung in Erz- und gemeine Teufel, ihren Aufenthalt unter der Erd- tinde, genau und statistisch! mit reichlichen Citaten der Schrift; es bleibt zu wünschen, er fügte einen naturhistorischen Anhang über geschwänzte und ungeschwänzte Teufel der Vollständigkeit wegen bei. Dieser beiden Jahrgänge ledig, tritt der Jüngling in das Studium der Rechtswissenschaft, der Heilkunde oder der Gottesgelahrtheit, letz¬ tere gehört nicht in unsern Bereich; für die medicinischen Unterrichts¬ anstalten ist viel gethan, sie bilden treffliche Aerzte, das RcchtSstudium, welches die regierende Beamtenkaste bildet, hat Wohl zunächst den Fehler, daß Rechtsphilosophie und Theorie des öffentlichen Rechtes gar ärmlich, und in trostloser Einseitigkeit geboten wird, daß man das Studium der Pandekten, die Quelle juristischen Scharfsinnes, in kur¬ zer, blos indcrartiger Uebersicht in einem Semester abthut, so daß die Studirenden sofort die Masse positiver Gesetze — da es an systema¬ tischer Vorbereitung fehlt, nicht als ein Ganzes in sich aufnehmen, son¬ dern Alles von Prüfung zu Prüfung mühselig memoriren, und das Mcmorirte flugs nach der Prüfung wieder vergessen. In steter Abhängigkeit von dem Herrn Professor gehalten, ihn fürchtend blos, da sein Calcul die ganze Zukunft bedingt, ohne sich ihm je vertrauend genähert zu haben, an den Brüsten des Servilismus groß gezogen, die Tasche voll von Prüfungszeugnissen, und doch alles Wissens baar, tritt nun der fertig gewordene Staatsbürger in ein Amt als Practikant ein. Dein jungen Manne bleibt die Wahl zwischen den Verwaltungs- " sogenannten politischen —, den Cameral- oder den Justizbehörden, für jeden dieser Dienstzweige ist, nach Ablauf deS ersten Dienstjahres, eine besondere Prüfung vorgeschrieben; während der junge Justizmann für seinen beschränkten Wirkungskreis eine umfassende Prüfung zu be¬ stehen hat, ist der junge Verwaltungö- und Cameralbeamte nur gehalten, das in seine Dienstbranche unmittelbar Einschlagende sich eigen zu machen, wissen doch seine Prüfer auch nicht mehr — was dahin nicht einschlägt, braucht der junge Mann nicht zu wissen, hat es auch in den Studien von Semester zu Semester fleißig vergessen,

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 5, 1846, I. Semester. II. Band, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341550_365120/253>, abgerufen am 23.07.2024.