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Die Grenzboten. Jg. 5, 1846, II. Semester. III. Band.

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Verbindung setzen sollte; seiner zur Einrichtung der daneben erfor¬
derlichen Canäle, Wege, Liege- und Landungsplätze,
die Genehmigung der Bürgerschaft.

Endlich ertheilte am 18. Juni 1846 die Bürgerschaft ihre Ein¬
willigung

zur Erweiterung des Eisenbahnhoss, Anlage eines Schifffahrts-
canals an dessen Seite und Verbindung dieses Canals mit dem
obern Ende des Hafens für oberländische Fahrzeuge, durch eine
zweite Kasten Schleuse.

Der Hammerbrook (auf welchen alle diese Maßregeln sich bezie¬
hen) ist eine, im Osten Hamburgs, zwischen der Vorstadt Se. Georg
und der Elbe belegene, unmittelbar am Stadtthore beginnende Marsch,
die einen Gesammtflächenraum von 58,806,000 Quadratfuß, oder 590
Hamburger Morgen 1890 preuß. Morgen umfaßt. Dieser Ham¬
merbrook ist zum Theil 4 Fuß, an den tiefsten Stellen aber nur 2
Fuß über dem 0 Punkte der Elbe erhaben, und durch 16 bis 18 Fuß
hohe Deiche gegen die Fluchen d^s Elbsiromeö geschützt, gegen den
Billefwh durch den Hammerdeich gesichert, der sich vom grünen Deich
und Bullerdeich bis nahe zum letzten Heller erstreckt und hier an die
Geest oder hochliegenden Ländereien schließt. Er ward bis jetzt aus¬
schließlich als Weideland benutzt, indem beinahe in jedem Frühjahre,
durch die hohen Ebben der Elbe am Abfluß durch die Schleuse gehin¬
dert, das sich in dieser Fläche sammelnde Regenwasser, vereinigt mit
den Zuflüssen vom angrenzenden Geeftlande, einen großen Theil des
Hammerbrooks überschwemmte, bis endlich der Spiegel der Elbe sich
soweit senkte, daß auch das Wasser vom Innern des Hammerbrooks
abfließen konnte.

Der Hammerbrook besteht ans, einerseits dem Theile innerhalb
der Acciselinie, zur Vorstadt Se. Georg gehörig, dem sogenannten in¬
nern Hammerbrook, andererseits dem außerhalb der Acciselinie von da
bis zum letzten Heller, dem äußern Hammerbrook. Jeder dieser bei¬
den, durch die Acciselinie gänzlich von einander getrennten Theile be¬
darf einer besondern, seiner Lage und den allgemeinen Bedürfnissen
angemessenen Behandlungsart.

Der äußere Hammerbrook, durch die beinahe regelmäßig in
jedem Frühjahre wiederkehrenden Ueberschwemmungen bisher nur zu
Weideland benutzbar, muß zu allen Zeiten so trocken gelegt werden,
daß er für jegliche Zwecke der Agricultur, zum Acker- sowohl als zum


Verbindung setzen sollte; seiner zur Einrichtung der daneben erfor¬
derlichen Canäle, Wege, Liege- und Landungsplätze,
die Genehmigung der Bürgerschaft.

Endlich ertheilte am 18. Juni 1846 die Bürgerschaft ihre Ein¬
willigung

zur Erweiterung des Eisenbahnhoss, Anlage eines Schifffahrts-
canals an dessen Seite und Verbindung dieses Canals mit dem
obern Ende des Hafens für oberländische Fahrzeuge, durch eine
zweite Kasten Schleuse.

Der Hammerbrook (auf welchen alle diese Maßregeln sich bezie¬
hen) ist eine, im Osten Hamburgs, zwischen der Vorstadt Se. Georg
und der Elbe belegene, unmittelbar am Stadtthore beginnende Marsch,
die einen Gesammtflächenraum von 58,806,000 Quadratfuß, oder 590
Hamburger Morgen 1890 preuß. Morgen umfaßt. Dieser Ham¬
merbrook ist zum Theil 4 Fuß, an den tiefsten Stellen aber nur 2
Fuß über dem 0 Punkte der Elbe erhaben, und durch 16 bis 18 Fuß
hohe Deiche gegen die Fluchen d^s Elbsiromeö geschützt, gegen den
Billefwh durch den Hammerdeich gesichert, der sich vom grünen Deich
und Bullerdeich bis nahe zum letzten Heller erstreckt und hier an die
Geest oder hochliegenden Ländereien schließt. Er ward bis jetzt aus¬
schließlich als Weideland benutzt, indem beinahe in jedem Frühjahre,
durch die hohen Ebben der Elbe am Abfluß durch die Schleuse gehin¬
dert, das sich in dieser Fläche sammelnde Regenwasser, vereinigt mit
den Zuflüssen vom angrenzenden Geeftlande, einen großen Theil des
Hammerbrooks überschwemmte, bis endlich der Spiegel der Elbe sich
soweit senkte, daß auch das Wasser vom Innern des Hammerbrooks
abfließen konnte.

Der Hammerbrook besteht ans, einerseits dem Theile innerhalb
der Acciselinie, zur Vorstadt Se. Georg gehörig, dem sogenannten in¬
nern Hammerbrook, andererseits dem außerhalb der Acciselinie von da
bis zum letzten Heller, dem äußern Hammerbrook. Jeder dieser bei¬
den, durch die Acciselinie gänzlich von einander getrennten Theile be¬
darf einer besondern, seiner Lage und den allgemeinen Bedürfnissen
angemessenen Behandlungsart.

Der äußere Hammerbrook, durch die beinahe regelmäßig in
jedem Frühjahre wiederkehrenden Ueberschwemmungen bisher nur zu
Weideland benutzbar, muß zu allen Zeiten so trocken gelegt werden,
daß er für jegliche Zwecke der Agricultur, zum Acker- sowohl als zum


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[0062] Verbindung setzen sollte; seiner zur Einrichtung der daneben erfor¬ derlichen Canäle, Wege, Liege- und Landungsplätze, die Genehmigung der Bürgerschaft. Endlich ertheilte am 18. Juni 1846 die Bürgerschaft ihre Ein¬ willigung zur Erweiterung des Eisenbahnhoss, Anlage eines Schifffahrts- canals an dessen Seite und Verbindung dieses Canals mit dem obern Ende des Hafens für oberländische Fahrzeuge, durch eine zweite Kasten Schleuse. Der Hammerbrook (auf welchen alle diese Maßregeln sich bezie¬ hen) ist eine, im Osten Hamburgs, zwischen der Vorstadt Se. Georg und der Elbe belegene, unmittelbar am Stadtthore beginnende Marsch, die einen Gesammtflächenraum von 58,806,000 Quadratfuß, oder 590 Hamburger Morgen 1890 preuß. Morgen umfaßt. Dieser Ham¬ merbrook ist zum Theil 4 Fuß, an den tiefsten Stellen aber nur 2 Fuß über dem 0 Punkte der Elbe erhaben, und durch 16 bis 18 Fuß hohe Deiche gegen die Fluchen d^s Elbsiromeö geschützt, gegen den Billefwh durch den Hammerdeich gesichert, der sich vom grünen Deich und Bullerdeich bis nahe zum letzten Heller erstreckt und hier an die Geest oder hochliegenden Ländereien schließt. Er ward bis jetzt aus¬ schließlich als Weideland benutzt, indem beinahe in jedem Frühjahre, durch die hohen Ebben der Elbe am Abfluß durch die Schleuse gehin¬ dert, das sich in dieser Fläche sammelnde Regenwasser, vereinigt mit den Zuflüssen vom angrenzenden Geeftlande, einen großen Theil des Hammerbrooks überschwemmte, bis endlich der Spiegel der Elbe sich soweit senkte, daß auch das Wasser vom Innern des Hammerbrooks abfließen konnte. Der Hammerbrook besteht ans, einerseits dem Theile innerhalb der Acciselinie, zur Vorstadt Se. Georg gehörig, dem sogenannten in¬ nern Hammerbrook, andererseits dem außerhalb der Acciselinie von da bis zum letzten Heller, dem äußern Hammerbrook. Jeder dieser bei¬ den, durch die Acciselinie gänzlich von einander getrennten Theile be¬ darf einer besondern, seiner Lage und den allgemeinen Bedürfnissen angemessenen Behandlungsart. Der äußere Hammerbrook, durch die beinahe regelmäßig in jedem Frühjahre wiederkehrenden Ueberschwemmungen bisher nur zu Weideland benutzbar, muß zu allen Zeiten so trocken gelegt werden, daß er für jegliche Zwecke der Agricultur, zum Acker- sowohl als zum

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 5, 1846, II. Semester. III. Band, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341550_183020/62>, abgerufen am 04.07.2024.