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Die Grenzboten. Jg. 5, 1846, II. Semester. III. Band.

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als wiederhergestellt angekündigt morden war, mehrere gelungene Fluß-
bauten, Straßcnverbesserungen u. Die Richtung der Zeit nach
Ausbildung "euer finanzieller Anstalten und Abgaben vermochte freilich
auch der kräftige Arm des Grafen Ehoiek von unserem Alpenlande
nicht ferne zu halten, aber es gelang ihm doch, sie im raschen Fort¬
schreiten wenigstens eine Zeitlang zu hemmen. Erst nach seinem
Scheiden sahen wir die Finanzverwaltung sich ans breiter Grundlage
ausdehnen und der Einflußnahme der Landesverwaltung entwinden.
Es ist klar, daß diese Selbstständigkeit nachgerade schädlich wirken muß.
Wir erkennen die Wahrheit des ovidischrn Spruches: s" ni'^dio prolium
uani: <!>->t, bitt co"8"L Jona>r<>", und allenthalben versteht dieselbe, wer
auch nicht Latein gelernt.

Wenn gleich die Grundsteuer über eine halbe Million Conven¬
tionsmünze beträgt, so kann doch nicht behauptet werden, sie sei im Ganzen
der Abgabefähigkeit unangemessen. Es wird mit Vorsorge dahin ge¬
wirkt, die Mängel zu verbessern, welche in die ursprüngliche Anlage
and Vertheilung wie auch späterhin sich eingeschlichen haben. Die
Verzehrungssteuer dagegen und die Stempelauflage erfahren wegen
Vertheilung und EinHebung mehrfachen Tadel, da die jährlichen Ab¬
sindungen, die stets wachsenden Mehrforderungen und die Verpachtung
ganzer Bezirke und Klassen von Gewerben viele Belästigungen und
empfindliche Nachtheile mit sich führen. Es wird weder billig noch
zweckmäßig gefunden, daß reiche Privaten, Kloster u. tgi. für ihren
großen Verbrauch an Wein und Branntwein keine Verzehrungssteuer
zahlen dürfen, wodurch dem Staate eine bedeutende Abgabe entgeht
und der Verdacht erwächst, dieses Verhältniß sei eine absichtliche Gunst
für die Wohlhabenden. Als noch die landesfürstlichen Aufschlagämter
zu Kollmann und auf der Tholl mit geringen Regiekosten das soge¬
nannte Umgeld erhoben, war diese Besteuerung gleichheitlicher.

Der Stempel ward im Gesetze vom 27. Januar 1840 neu be¬
messen. Was schon anfangs auffiel, zeigte die Folge. Die Abfassung
gehört der Wissenschaft, nicht der gereiften Erfahrung an und hat da¬
rum eine große Zahl von Erläuterungen nöthig gemacht, woraus
immer zweifelhafter wird, ob das alte Stempelnormale vom b. Oktober
1892 oder das neue Gesetz mangelhafter sei. Auch bei uns zollt man
dem Wiener Bonmot Beifall, welches einen Geistlichen auf die Frage
über das neue Stempelpatent antworten läßt: es sei dieses Gesetz der
Bibel gemäß, da es die Hohen erniedrige, die Riedern aber erhöhe.
Hierdurch ist die Grundlage treffend bezeichnet, nach welcher jetzt die


Brenzbotm. til. 6b

als wiederhergestellt angekündigt morden war, mehrere gelungene Fluß-
bauten, Straßcnverbesserungen u. Die Richtung der Zeit nach
Ausbildung »euer finanzieller Anstalten und Abgaben vermochte freilich
auch der kräftige Arm des Grafen Ehoiek von unserem Alpenlande
nicht ferne zu halten, aber es gelang ihm doch, sie im raschen Fort¬
schreiten wenigstens eine Zeitlang zu hemmen. Erst nach seinem
Scheiden sahen wir die Finanzverwaltung sich ans breiter Grundlage
ausdehnen und der Einflußnahme der Landesverwaltung entwinden.
Es ist klar, daß diese Selbstständigkeit nachgerade schädlich wirken muß.
Wir erkennen die Wahrheit des ovidischrn Spruches: s» ni'^dio prolium
uani: <!>->t, bitt co»8»L Jona>r<>», und allenthalben versteht dieselbe, wer
auch nicht Latein gelernt.

Wenn gleich die Grundsteuer über eine halbe Million Conven¬
tionsmünze beträgt, so kann doch nicht behauptet werden, sie sei im Ganzen
der Abgabefähigkeit unangemessen. Es wird mit Vorsorge dahin ge¬
wirkt, die Mängel zu verbessern, welche in die ursprüngliche Anlage
and Vertheilung wie auch späterhin sich eingeschlichen haben. Die
Verzehrungssteuer dagegen und die Stempelauflage erfahren wegen
Vertheilung und EinHebung mehrfachen Tadel, da die jährlichen Ab¬
sindungen, die stets wachsenden Mehrforderungen und die Verpachtung
ganzer Bezirke und Klassen von Gewerben viele Belästigungen und
empfindliche Nachtheile mit sich führen. Es wird weder billig noch
zweckmäßig gefunden, daß reiche Privaten, Kloster u. tgi. für ihren
großen Verbrauch an Wein und Branntwein keine Verzehrungssteuer
zahlen dürfen, wodurch dem Staate eine bedeutende Abgabe entgeht
und der Verdacht erwächst, dieses Verhältniß sei eine absichtliche Gunst
für die Wohlhabenden. Als noch die landesfürstlichen Aufschlagämter
zu Kollmann und auf der Tholl mit geringen Regiekosten das soge¬
nannte Umgeld erhoben, war diese Besteuerung gleichheitlicher.

Der Stempel ward im Gesetze vom 27. Januar 1840 neu be¬
messen. Was schon anfangs auffiel, zeigte die Folge. Die Abfassung
gehört der Wissenschaft, nicht der gereiften Erfahrung an und hat da¬
rum eine große Zahl von Erläuterungen nöthig gemacht, woraus
immer zweifelhafter wird, ob das alte Stempelnormale vom b. Oktober
1892 oder das neue Gesetz mangelhafter sei. Auch bei uns zollt man
dem Wiener Bonmot Beifall, welches einen Geistlichen auf die Frage
über das neue Stempelpatent antworten läßt: es sei dieses Gesetz der
Bibel gemäß, da es die Hohen erniedrige, die Riedern aber erhöhe.
Hierdurch ist die Grundlage treffend bezeichnet, nach welcher jetzt die


Brenzbotm. til. 6b
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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 5, 1846, II. Semester. III. Band, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341550_183020/415>, abgerufen am 24.07.2024.