Die Grenzboten. Jg. 5, 1846, II. Semester. III. Band.als wiederhergestellt angekündigt morden war, mehrere gelungene Fluß- Wenn gleich die Grundsteuer über eine halbe Million Conven¬ Der Stempel ward im Gesetze vom 27. Januar 1840 neu be¬ Brenzbotm. til. 6b
als wiederhergestellt angekündigt morden war, mehrere gelungene Fluß- Wenn gleich die Grundsteuer über eine halbe Million Conven¬ Der Stempel ward im Gesetze vom 27. Januar 1840 neu be¬ Brenzbotm. til. 6b
<TEI> <text> <body> <div> <div n="1"> <pb facs="#f0415" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/183436"/> <p xml:id="ID_1225" prev="#ID_1224"> als wiederhergestellt angekündigt morden war, mehrere gelungene Fluß-<lb/> bauten, Straßcnverbesserungen u. Die Richtung der Zeit nach<lb/> Ausbildung »euer finanzieller Anstalten und Abgaben vermochte freilich<lb/> auch der kräftige Arm des Grafen Ehoiek von unserem Alpenlande<lb/> nicht ferne zu halten, aber es gelang ihm doch, sie im raschen Fort¬<lb/> schreiten wenigstens eine Zeitlang zu hemmen. Erst nach seinem<lb/> Scheiden sahen wir die Finanzverwaltung sich ans breiter Grundlage<lb/> ausdehnen und der Einflußnahme der Landesverwaltung entwinden.<lb/> Es ist klar, daß diese Selbstständigkeit nachgerade schädlich wirken muß.<lb/> Wir erkennen die Wahrheit des ovidischrn Spruches: s» ni'^dio prolium<lb/> uani: <!>->t, bitt co»8»L Jona>r<>», und allenthalben versteht dieselbe, wer<lb/> auch nicht Latein gelernt.</p><lb/> <p xml:id="ID_1226"> Wenn gleich die Grundsteuer über eine halbe Million Conven¬<lb/> tionsmünze beträgt, so kann doch nicht behauptet werden, sie sei im Ganzen<lb/> der Abgabefähigkeit unangemessen. Es wird mit Vorsorge dahin ge¬<lb/> wirkt, die Mängel zu verbessern, welche in die ursprüngliche Anlage<lb/> and Vertheilung wie auch späterhin sich eingeschlichen haben. Die<lb/> Verzehrungssteuer dagegen und die Stempelauflage erfahren wegen<lb/> Vertheilung und EinHebung mehrfachen Tadel, da die jährlichen Ab¬<lb/> sindungen, die stets wachsenden Mehrforderungen und die Verpachtung<lb/> ganzer Bezirke und Klassen von Gewerben viele Belästigungen und<lb/> empfindliche Nachtheile mit sich führen. Es wird weder billig noch<lb/> zweckmäßig gefunden, daß reiche Privaten, Kloster u. tgi. für ihren<lb/> großen Verbrauch an Wein und Branntwein keine Verzehrungssteuer<lb/> zahlen dürfen, wodurch dem Staate eine bedeutende Abgabe entgeht<lb/> und der Verdacht erwächst, dieses Verhältniß sei eine absichtliche Gunst<lb/> für die Wohlhabenden. Als noch die landesfürstlichen Aufschlagämter<lb/> zu Kollmann und auf der Tholl mit geringen Regiekosten das soge¬<lb/> nannte Umgeld erhoben, war diese Besteuerung gleichheitlicher.</p><lb/> <p xml:id="ID_1227" next="#ID_1228"> Der Stempel ward im Gesetze vom 27. Januar 1840 neu be¬<lb/> messen. Was schon anfangs auffiel, zeigte die Folge. Die Abfassung<lb/> gehört der Wissenschaft, nicht der gereiften Erfahrung an und hat da¬<lb/> rum eine große Zahl von Erläuterungen nöthig gemacht, woraus<lb/> immer zweifelhafter wird, ob das alte Stempelnormale vom b. Oktober<lb/> 1892 oder das neue Gesetz mangelhafter sei. Auch bei uns zollt man<lb/> dem Wiener Bonmot Beifall, welches einen Geistlichen auf die Frage<lb/> über das neue Stempelpatent antworten läßt: es sei dieses Gesetz der<lb/> Bibel gemäß, da es die Hohen erniedrige, die Riedern aber erhöhe.<lb/> Hierdurch ist die Grundlage treffend bezeichnet, nach welcher jetzt die</p><lb/> <fw type="sig" place="bottom"> Brenzbotm. til. 6b</fw><lb/> </div> </div> </body> </text> </TEI> [0415]
als wiederhergestellt angekündigt morden war, mehrere gelungene Fluß-
bauten, Straßcnverbesserungen u. Die Richtung der Zeit nach
Ausbildung »euer finanzieller Anstalten und Abgaben vermochte freilich
auch der kräftige Arm des Grafen Ehoiek von unserem Alpenlande
nicht ferne zu halten, aber es gelang ihm doch, sie im raschen Fort¬
schreiten wenigstens eine Zeitlang zu hemmen. Erst nach seinem
Scheiden sahen wir die Finanzverwaltung sich ans breiter Grundlage
ausdehnen und der Einflußnahme der Landesverwaltung entwinden.
Es ist klar, daß diese Selbstständigkeit nachgerade schädlich wirken muß.
Wir erkennen die Wahrheit des ovidischrn Spruches: s» ni'^dio prolium
uani: <!>->t, bitt co»8»L Jona>r<>», und allenthalben versteht dieselbe, wer
auch nicht Latein gelernt.
Wenn gleich die Grundsteuer über eine halbe Million Conven¬
tionsmünze beträgt, so kann doch nicht behauptet werden, sie sei im Ganzen
der Abgabefähigkeit unangemessen. Es wird mit Vorsorge dahin ge¬
wirkt, die Mängel zu verbessern, welche in die ursprüngliche Anlage
and Vertheilung wie auch späterhin sich eingeschlichen haben. Die
Verzehrungssteuer dagegen und die Stempelauflage erfahren wegen
Vertheilung und EinHebung mehrfachen Tadel, da die jährlichen Ab¬
sindungen, die stets wachsenden Mehrforderungen und die Verpachtung
ganzer Bezirke und Klassen von Gewerben viele Belästigungen und
empfindliche Nachtheile mit sich führen. Es wird weder billig noch
zweckmäßig gefunden, daß reiche Privaten, Kloster u. tgi. für ihren
großen Verbrauch an Wein und Branntwein keine Verzehrungssteuer
zahlen dürfen, wodurch dem Staate eine bedeutende Abgabe entgeht
und der Verdacht erwächst, dieses Verhältniß sei eine absichtliche Gunst
für die Wohlhabenden. Als noch die landesfürstlichen Aufschlagämter
zu Kollmann und auf der Tholl mit geringen Regiekosten das soge¬
nannte Umgeld erhoben, war diese Besteuerung gleichheitlicher.
Der Stempel ward im Gesetze vom 27. Januar 1840 neu be¬
messen. Was schon anfangs auffiel, zeigte die Folge. Die Abfassung
gehört der Wissenschaft, nicht der gereiften Erfahrung an und hat da¬
rum eine große Zahl von Erläuterungen nöthig gemacht, woraus
immer zweifelhafter wird, ob das alte Stempelnormale vom b. Oktober
1892 oder das neue Gesetz mangelhafter sei. Auch bei uns zollt man
dem Wiener Bonmot Beifall, welches einen Geistlichen auf die Frage
über das neue Stempelpatent antworten läßt: es sei dieses Gesetz der
Bibel gemäß, da es die Hohen erniedrige, die Riedern aber erhöhe.
Hierdurch ist die Grundlage treffend bezeichnet, nach welcher jetzt die
Brenzbotm. til. 6b
Informationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen … Staats- und Universitätsbibliothek (SuUB) Bremen: Bereitstellung der Texttranskription.
Kay-Michael Würzner: Bearbeitung der digitalen Edition.
Weitere Informationen:Verfahren der Texterfassung: OCR mit Nachkorrektur. Bogensignaturen: gekennzeichnet;Druckfehler: ignoriert;fremdsprachliches Material: nicht gekennzeichnet;Geminations-/Abkürzungsstriche: wie Vorlage;Hervorhebungen (Antiqua, Sperrschrift, Kursive etc.): nicht ausgezeichnet;i/j in Fraktur: wie Vorlage;I/J in Fraktur: wie Vorlage;Kolumnentitel: gekennzeichnet;Kustoden: gekennzeichnet;langes s (ſ): als s transkribiert;Normalisierungen: stillschweigend;rundes r (ꝛ): als r/et transkribiert;Seitenumbrüche markiert: ja;Silbentrennung: wie Vorlage;u/v bzw. U/V: wie Vorlage;Vokale mit übergest. e: als ä/ö/ü transkribiert;Vollständigkeit: vollständig erfasst;Zeichensetzung: wie Vorlage;Zeilenumbrüche markiert: ja; Nachkorrektur erfolgte automatisch.
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2025 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |