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Die Grenzboten. Jg. 5, 1846, II. Semester. III. Band.

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Bei dieser nicht länger mehr vorzuenthaltenden Lage der Dinge
muß die Zahlungs-Unvermögenden immer allgemeiner, die Strenge der
Zwangsmaßregeln aber immer unzureichender werden, und es muß am
Ende die Quelle versiegen, aus welcher ein mit den Kräften des Lan¬
des im Gleichgewichte stehender Staatsaufwand die sicherste Bedeckung
findet. --

Zu den traurigsten Betrachtungen dieser Art aber werden E. M.
er. geh. Stände insbesondere dann hingezogen, wenn sie auf jene Be¬
zirke blicken, welche ganz oder größtentheils an die Production des
Weines gewiesen sind; der Wohlstand des Weinerzeugers ist nicht mehr
bedroht, sondern bereits vernichtet, und es ist nur noch seine Existenz,
welche in Frage gestellt ist, wenn ihm nicht schleunige Hilfe zu
Theil wird.

Ein übermäßiger Tarif der Grundbesteuerung, eine unverhältnißmä-
ßig hohe Verzehrungssteuer, gänzlicher Unwerth seines Productes, Man¬
gel an Absatz und wiederholter Mißwachs hat den Weingartenbesitzer
in eine Noth versetzt, die bejammernswert!) ist, und im ganzen Lande
Mitgefühl erregt.

Bevor demnach Ew. Majestät er. geh. Stände in ihrem jede ei¬
gene Regung unterordnenden Gehorsame zur EinHebung der a. h. po-
stulirten Grundsteuer in dem bisherigen Ausmaße schreiten, halten sie
es für ihre strengste Pflicht, die allerunterthänigste Bitte zu wagen,
ihre in den Landtagserklärungen der letzten Jahre gemachten Vorstel¬
lungen und Anträge wegen verhältnifimäßiger Herabsetzung an auf
dem Weine lastenden Verzehrungssteuer, und wegen Revision des Ka¬
tasters, insbesondere rücksichtlich der Weingartenbesitzer, einer gnädigen
Erledigung zuführen zu lassen.

Sie wagen ferner in Vertretung der -- augenblicklicher Hilfe
bedürftigen -- Weingartenbesitzer die ehrfurchtsvolle Bitte: E. M. ge¬
ruhe denselben in allerhöchst Ihrer angestammten Milde und Gerech¬
tigkeit an der für das Verwaltungsjahr 1845 entfallenden Steuer¬
schuldigkeit einen Nachlaß von 20 Procent huldreichst zuzugestehen, und
zu willfahren, daß der dadurch entstehende Ausfall von dem a. h.
Steuer-Postulate durch den voraussichtlichen Zuwachs der Gebäudezins-
und Hausklassensteuer, welche ihrer Natur nach ohnehin einen Theil
der Grundsteuer bildet, bedeckt werde.

E. M. haben Oesterreich's Krone zum Mittelpunkte des Schutzes
und der Hilfe für den Bedrängten und Htlfelosen erhoben, dieses hei¬
lige Vorrecht zu üben, ist mehr denn jemals Gelegenheit an einer


Bei dieser nicht länger mehr vorzuenthaltenden Lage der Dinge
muß die Zahlungs-Unvermögenden immer allgemeiner, die Strenge der
Zwangsmaßregeln aber immer unzureichender werden, und es muß am
Ende die Quelle versiegen, aus welcher ein mit den Kräften des Lan¬
des im Gleichgewichte stehender Staatsaufwand die sicherste Bedeckung
findet. —

Zu den traurigsten Betrachtungen dieser Art aber werden E. M.
er. geh. Stände insbesondere dann hingezogen, wenn sie auf jene Be¬
zirke blicken, welche ganz oder größtentheils an die Production des
Weines gewiesen sind; der Wohlstand des Weinerzeugers ist nicht mehr
bedroht, sondern bereits vernichtet, und es ist nur noch seine Existenz,
welche in Frage gestellt ist, wenn ihm nicht schleunige Hilfe zu
Theil wird.

Ein übermäßiger Tarif der Grundbesteuerung, eine unverhältnißmä-
ßig hohe Verzehrungssteuer, gänzlicher Unwerth seines Productes, Man¬
gel an Absatz und wiederholter Mißwachs hat den Weingartenbesitzer
in eine Noth versetzt, die bejammernswert!) ist, und im ganzen Lande
Mitgefühl erregt.

Bevor demnach Ew. Majestät er. geh. Stände in ihrem jede ei¬
gene Regung unterordnenden Gehorsame zur EinHebung der a. h. po-
stulirten Grundsteuer in dem bisherigen Ausmaße schreiten, halten sie
es für ihre strengste Pflicht, die allerunterthänigste Bitte zu wagen,
ihre in den Landtagserklärungen der letzten Jahre gemachten Vorstel¬
lungen und Anträge wegen verhältnifimäßiger Herabsetzung an auf
dem Weine lastenden Verzehrungssteuer, und wegen Revision des Ka¬
tasters, insbesondere rücksichtlich der Weingartenbesitzer, einer gnädigen
Erledigung zuführen zu lassen.

Sie wagen ferner in Vertretung der — augenblicklicher Hilfe
bedürftigen — Weingartenbesitzer die ehrfurchtsvolle Bitte: E. M. ge¬
ruhe denselben in allerhöchst Ihrer angestammten Milde und Gerech¬
tigkeit an der für das Verwaltungsjahr 1845 entfallenden Steuer¬
schuldigkeit einen Nachlaß von 20 Procent huldreichst zuzugestehen, und
zu willfahren, daß der dadurch entstehende Ausfall von dem a. h.
Steuer-Postulate durch den voraussichtlichen Zuwachs der Gebäudezins-
und Hausklassensteuer, welche ihrer Natur nach ohnehin einen Theil
der Grundsteuer bildet, bedeckt werde.

E. M. haben Oesterreich's Krone zum Mittelpunkte des Schutzes
und der Hilfe für den Bedrängten und Htlfelosen erhoben, dieses hei¬
lige Vorrecht zu üben, ist mehr denn jemals Gelegenheit an einer


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[0339] Bei dieser nicht länger mehr vorzuenthaltenden Lage der Dinge muß die Zahlungs-Unvermögenden immer allgemeiner, die Strenge der Zwangsmaßregeln aber immer unzureichender werden, und es muß am Ende die Quelle versiegen, aus welcher ein mit den Kräften des Lan¬ des im Gleichgewichte stehender Staatsaufwand die sicherste Bedeckung findet. — Zu den traurigsten Betrachtungen dieser Art aber werden E. M. er. geh. Stände insbesondere dann hingezogen, wenn sie auf jene Be¬ zirke blicken, welche ganz oder größtentheils an die Production des Weines gewiesen sind; der Wohlstand des Weinerzeugers ist nicht mehr bedroht, sondern bereits vernichtet, und es ist nur noch seine Existenz, welche in Frage gestellt ist, wenn ihm nicht schleunige Hilfe zu Theil wird. Ein übermäßiger Tarif der Grundbesteuerung, eine unverhältnißmä- ßig hohe Verzehrungssteuer, gänzlicher Unwerth seines Productes, Man¬ gel an Absatz und wiederholter Mißwachs hat den Weingartenbesitzer in eine Noth versetzt, die bejammernswert!) ist, und im ganzen Lande Mitgefühl erregt. Bevor demnach Ew. Majestät er. geh. Stände in ihrem jede ei¬ gene Regung unterordnenden Gehorsame zur EinHebung der a. h. po- stulirten Grundsteuer in dem bisherigen Ausmaße schreiten, halten sie es für ihre strengste Pflicht, die allerunterthänigste Bitte zu wagen, ihre in den Landtagserklärungen der letzten Jahre gemachten Vorstel¬ lungen und Anträge wegen verhältnifimäßiger Herabsetzung an auf dem Weine lastenden Verzehrungssteuer, und wegen Revision des Ka¬ tasters, insbesondere rücksichtlich der Weingartenbesitzer, einer gnädigen Erledigung zuführen zu lassen. Sie wagen ferner in Vertretung der — augenblicklicher Hilfe bedürftigen — Weingartenbesitzer die ehrfurchtsvolle Bitte: E. M. ge¬ ruhe denselben in allerhöchst Ihrer angestammten Milde und Gerech¬ tigkeit an der für das Verwaltungsjahr 1845 entfallenden Steuer¬ schuldigkeit einen Nachlaß von 20 Procent huldreichst zuzugestehen, und zu willfahren, daß der dadurch entstehende Ausfall von dem a. h. Steuer-Postulate durch den voraussichtlichen Zuwachs der Gebäudezins- und Hausklassensteuer, welche ihrer Natur nach ohnehin einen Theil der Grundsteuer bildet, bedeckt werde. E. M. haben Oesterreich's Krone zum Mittelpunkte des Schutzes und der Hilfe für den Bedrängten und Htlfelosen erhoben, dieses hei¬ lige Vorrecht zu üben, ist mehr denn jemals Gelegenheit an einer

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 5, 1846, II. Semester. III. Band, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341550_183020/339>, abgerufen am 24.07.2024.