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Die Grenzboten. Jg. 5, 1846, II. Semester. III. Band.

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durch die ungünstigsten Verhältnisse ohne Verschulden tiefgesunkenen Klasse
der Grundbesitzer Niederösterrcichö.

Wie sehr müssen es E. M. er. geh. Stände beklagen, für die
ärmsten ihrer Eommittenten nur bitten und nicht handeln zu können,
alle ihre mit den erschöpfendsten Nachweisungen zu einer definitiven
Schlußfassung längst unterbreiteten Ansprüche auf Ersatz ihrer während
der Invasionen in den Jahren 180" und I8l)9 geleisteten Vorschüsse,
werden der endlichen Ausgleichung, welche von E. M. Behörden selbst
vorlängst als nothwendig anerkannt wurde und sich auf allerhöchste
Anerkennung und Zusagen gründet, fortwährend und mit jener Beharr¬
lichkeit vorenthalten, welche selbst die Beantwortung jeder noch so
dringlichen Anfrage über die Lösung dieser wichtigen Angelegenheit lä¬
stig und überflüssig erachtet.

Hierdurch sind E. M. er. geh. Ständen die Mittel entzogen aus
eigenem Vermögen die Domesticalcrfordernisse zu bedecken, arme und
verunglückte Contribuenten wirksam zu unterstützen, denselben die Bei-
tragsleistungen zur Dotirung öffentlicher Anstalten zu erleichtern, und
manche zur Sicherung deS Eigenthumes, zur Bildung des Volkes und
zum Aufschwung der Bodencultur in den gegenwärtigen Zeitverhältnis-
sen unentbehrliche Anstalt in's Leben zu rufen. Diese Angelegenheit
steht mit dem Schicksale sämmtlicher Contribuenten dieser Provinz und
mit deren Wohlfahrt überhaupt in dem innigsten Zusammenhange und
darum wagen es E. M. er. geh. Stände an diesem Orte die aller-
unterthänigste Bitte anzufügen, höchstdero Behörden die endliche Durch¬
führung jener Verhandlungen aufzutragen.

Das ehrfurchtsvollste Vertrauen gegen die geheiligte Person Ih¬
res kaiserlichen Herrn und Landesfürsten verleiht überdies den er. geh.
Ständen nicht nur den Muth, sondern legt Ihnen selbst die Verpflicht
tung auf, vor dem Throne E. M. die Gefühle tiefster Bekümmerniß
auszudrücken, welche sie im Allgemeinen und in allen ihren Bestrebun¬
gen erfüllen muß, wenn sie fortwährend sehen, wie ihre dringendsten
Bitten und Vorstellungen in Angelegenheiten, die ihre Lebensinteressen
berühren, oder die sie in den Stand setzen ihrem Berufe gemäß Hilfe-
leistend und gemeinsam mit E. M. Regierungsorganen das Wohl des
theuern Vaterlandes zu fördern, so gar nicht beachtet werden. Der
regste-Eifer muß an dem tödtenden Gefühle, daß der beste Wille keine
Geltung findet, erlahmen und dieser Mangel an Geltung, welcher den
er. geh. Ständen durch E. M. Behörden zu Theil wird, ist es, wel¬
cher sie an den Stufen des Thrones als dem ihnen hierzu angewiese-


durch die ungünstigsten Verhältnisse ohne Verschulden tiefgesunkenen Klasse
der Grundbesitzer Niederösterrcichö.

Wie sehr müssen es E. M. er. geh. Stände beklagen, für die
ärmsten ihrer Eommittenten nur bitten und nicht handeln zu können,
alle ihre mit den erschöpfendsten Nachweisungen zu einer definitiven
Schlußfassung längst unterbreiteten Ansprüche auf Ersatz ihrer während
der Invasionen in den Jahren 180» und I8l)9 geleisteten Vorschüsse,
werden der endlichen Ausgleichung, welche von E. M. Behörden selbst
vorlängst als nothwendig anerkannt wurde und sich auf allerhöchste
Anerkennung und Zusagen gründet, fortwährend und mit jener Beharr¬
lichkeit vorenthalten, welche selbst die Beantwortung jeder noch so
dringlichen Anfrage über die Lösung dieser wichtigen Angelegenheit lä¬
stig und überflüssig erachtet.

Hierdurch sind E. M. er. geh. Ständen die Mittel entzogen aus
eigenem Vermögen die Domesticalcrfordernisse zu bedecken, arme und
verunglückte Contribuenten wirksam zu unterstützen, denselben die Bei-
tragsleistungen zur Dotirung öffentlicher Anstalten zu erleichtern, und
manche zur Sicherung deS Eigenthumes, zur Bildung des Volkes und
zum Aufschwung der Bodencultur in den gegenwärtigen Zeitverhältnis-
sen unentbehrliche Anstalt in's Leben zu rufen. Diese Angelegenheit
steht mit dem Schicksale sämmtlicher Contribuenten dieser Provinz und
mit deren Wohlfahrt überhaupt in dem innigsten Zusammenhange und
darum wagen es E. M. er. geh. Stände an diesem Orte die aller-
unterthänigste Bitte anzufügen, höchstdero Behörden die endliche Durch¬
führung jener Verhandlungen aufzutragen.

Das ehrfurchtsvollste Vertrauen gegen die geheiligte Person Ih¬
res kaiserlichen Herrn und Landesfürsten verleiht überdies den er. geh.
Ständen nicht nur den Muth, sondern legt Ihnen selbst die Verpflicht
tung auf, vor dem Throne E. M. die Gefühle tiefster Bekümmerniß
auszudrücken, welche sie im Allgemeinen und in allen ihren Bestrebun¬
gen erfüllen muß, wenn sie fortwährend sehen, wie ihre dringendsten
Bitten und Vorstellungen in Angelegenheiten, die ihre Lebensinteressen
berühren, oder die sie in den Stand setzen ihrem Berufe gemäß Hilfe-
leistend und gemeinsam mit E. M. Regierungsorganen das Wohl des
theuern Vaterlandes zu fördern, so gar nicht beachtet werden. Der
regste-Eifer muß an dem tödtenden Gefühle, daß der beste Wille keine
Geltung findet, erlahmen und dieser Mangel an Geltung, welcher den
er. geh. Ständen durch E. M. Behörden zu Theil wird, ist es, wel¬
cher sie an den Stufen des Thrones als dem ihnen hierzu angewiese-


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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 5, 1846, II. Semester. III. Band, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341550_183020/340>, abgerufen am 24.07.2024.